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Altersv...
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ich bin in eine Praxis miteingestiegen, die in einem Wohnhaus im Erdgeschoss liegt. Leider sind 3 Stufen zu überwinden. Hat bei der Abnahme anscheinend niemand interessiert. Ich möchte jetzt aber "nachrüsten" und eine Rampe oder ähnliches anschaffen. Hat jemand von Euch damit Erfahrung ? Es sind 48 cm Höhenunterschied zu überwinden.
Vielen Dank für jeden Tipp
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Marie-chen schrieb:
Hallo Kollegen,
ich bin in eine Praxis miteingestiegen, die in einem Wohnhaus im Erdgeschoss liegt. Leider sind 3 Stufen zu überwinden. Hat bei der Abnahme anscheinend niemand interessiert. Ich möchte jetzt aber "nachrüsten" und eine Rampe oder ähnliches anschaffen. Hat jemand von Euch damit Erfahrung ? Es sind 48 cm Höhenunterschied zu überwinden.
Vielen Dank für jeden Tipp
Warum möchtest du mit einer Rampe nachrüsten? Hast du Schwerpunkt Neuro mit überwiegend Rollstuhlfahrer?
Wäre ein stabiles Geländer nicht auch eine wesentlich praktischere und schönere Lösung?
Grüße...Gerry
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Die Vermieterin möchte gern, dass ich eine mobile Rampe anschaffe.
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Marie-chen schrieb:
Vielen Dank für die Antworten. Ich verstehe immer noch nicht, warum barrierefrei 3 Stufen sein können und ja , ich möchte vorallem neurologisch betroffene Patienten behandeln, die halt häufig im Rollstuhl sind.
Die Vermieterin möchte gern, dass ich eine mobile Rampe anschaffe.
keine "muss" Regelung. Baurechtlich braucht es erst ab der vierten Stufe ein Geländer, das greift hier also auch nicht.
Wer jetzt natürlich einen großen Patientenanteil im Rollstuhl hat muss ich über eine adäquate Lösung Gedanken machen, richtig.
Der Wunsch deiner Vermieterin nach einer mobilen Rampe ist verständlich, denn das Ding kann dann wieder weg wenn die Praxis
aufgegeben wird oder du umziehst. Somit hast du dir deine Frage doch schon selbst beantwortet, oder?!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Wieso taucht jetzt plötzlich der Begriff "barrierefrei" auf? Barrierefreiheit ist in den Zulassungsrichtlinien eine "soll" Regelung,
keine "muss" Regelung. Baurechtlich braucht es erst ab der vierten Stufe ein Geländer, das greift hier also auch nicht.
Wer jetzt natürlich einen großen Patientenanteil im Rollstuhl hat muss ich über eine adäquate Lösung Gedanken machen, richtig.
Der Wunsch deiner Vermieterin nach einer mobilen Rampe ist verständlich, denn das Ding kann dann wieder weg wenn die Praxis
aufgegeben wird oder du umziehst. Somit hast du dir deine Frage doch schon selbst beantwortet, oder?!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Die drei Stufen sind für die Zulassung auch irrelevant, das hat wirklich niemanden interessiert!
Warum möchtest du mit einer Rampe nachrüsten? Hast du Schwerpunkt Neuro mit überwiegend Rollstuhlfahrer?
Wäre ein stabiles Geländer nicht auch eine wesentlich praktischere und schönere Lösung?
Grüße...Gerry
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Erdgeschoss im Wohnhaus mit nur 2 Stufen.
Wir haben nicht mal einen Handlauf.
Haben das jetzt mal über eine mobile Rampe gelöst. Bei Ebay gekauft. Damit kommen die Rollis rein.
Da wir aber in einem Jahr vorzeitig aus dem Mietvertrag raus vollen, werden wir wohl das Gesundheitsamt ansetzen, denn die können die Zulassung auch entziehen.
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TheStonie schrieb:
Wir haben das gleiche Problem.
Erdgeschoss im Wohnhaus mit nur 2 Stufen.
Wir haben nicht mal einen Handlauf.
Haben das jetzt mal über eine mobile Rampe gelöst. Bei Ebay gekauft. Damit kommen die Rollis rein.
Da wir aber in einem Jahr vorzeitig aus dem Mietvertrag raus vollen, werden wir wohl das Gesundheitsamt ansetzen, denn die können die Zulassung auch entziehen.
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Tempelritter schrieb:
aber nur wenn Hygienevorschriften nicht erfüllt werden kann der Betrieb untersagt werden, Gleiches gilt für die Baubehörde im Rahmen der Nichteinhaltung der LBO. Die Zulassung entziehen kann nur die GKV.
Zumal sich das Gesundheitsamt dafür nicht interessieren wird, das ist eine baurechtliche Angelegenheit. Und mit einem netten Gespräch und der Darlegung der Vorzüge eines Geländers/Handlaufes wäre der Vermieter sicherlich bereit gewesen eines anbringen zu lassen.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Es braucht bei nur 2 Stufen auch noch keinen Handlauf. Euren Gedanken mit dem "Petzen" verstehe ich auch nicht, was soll das?
Zumal sich das Gesundheitsamt dafür nicht interessieren wird, das ist eine baurechtliche Angelegenheit. Und mit einem netten Gespräch und der Darlegung der Vorzüge eines Geländers/Handlaufes wäre der Vermieter sicherlich bereit gewesen eines anbringen zu lassen.
Grüße...Gerry
Da wir aber in einem Jahr vorzeitig aus dem Mietvertrag raus vollen, werden wir wohl das Gesundheitsamt ansetzen, denn die können die Zulassung auch entziehen.
Abgesehen davon, dass sowas dem Gesundheitsamt "Latte" ist, ist das definitiv nicht die feine Englische so aus einer längeren Kündigungsfrist zu versuchen sich raus zu mogeln. Möchte Dich sehen wenn man sowas mit Dir abzieht. Wird aber so ohnehin nicht funktionieren.
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Helmut Fromberger schrieb:
Da wir aber in einem Jahr vorzeitig aus dem Mietvertrag raus vollen, werden wir wohl das Gesundheitsamt ansetzen, denn die können die Zulassung auch entziehen.
Abgesehen davon, dass sowas dem Gesundheitsamt "Latte" ist, ist das definitiv nicht die feine Englische so aus einer längeren Kündigungsfrist zu versuchen sich raus zu mogeln. Möchte Dich sehen wenn man sowas mit Dir abzieht. Wird aber so ohnehin nicht funktionieren.
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Helmut Fromberger schrieb:
Was sagt denn der Eigentümer?
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