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Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
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• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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zum Anfang des Jahres hat sich ein Mitarbeiter verabschiedet und ich habe mir nun überlegt einen Raum( ca 60 m2) unterzuvermieten. Ich und ein paar Kollegen haben selber immer noch gut 200 m2 und da wir den Kursbereich (früher Yoga, Pilates und so) nicht mehr selber machen wollen , könnten wir doch den Raum untervermieten. Sollte ich ausschreiben oder gibt es spezielle Platformen dafür? Wie habt ihr sowas gemacht?
Danke und noch einen schönen 1. Jan
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guts Neues Jahr euch
zum Anfang des Jahres hat sich ein Mitarbeiter verabschiedet und ich habe mir nun überlegt einen Raum( ca 60 m2) unterzuvermieten. Ich und ein paar Kollegen haben selber immer noch gut 200 m2 und da wir den Kursbereich (früher Yoga, Pilates und so) nicht mehr selber machen wollen , könnten wir doch den Raum untervermieten. Sollte ich ausschreiben oder gibt es spezielle Platformen dafür? Wie habt ihr sowas gemacht?
Danke und noch einen schönen 1. Jan
Ausserdem ist ein Zugang von außen für die fremd vermieteten Räume nachzuweisen. Ein paar Kleinigkeiten, wie Abgeschlossenheit, getrennter Sanitärbereich usw. sind noch zu beachten.
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susanne845 schrieb:
Es ist für die Krankenkasse überhaupt kein Problem einen Raum unterzuvermieten für Kurse oder ähnliches.
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Tempelritter schrieb:
Das stimmt nicht immer, also RV beachten und der Arge den Wegfall der zugelassenen Räume melden. Ggf. auch mit dem Vermieter besprechen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok. Tatsächlich gibt es extra Eingang und extra Toilette. Vermieter will sich darum nicht kümmern. Die Räume waren eh immer separat also neben der zugelassenen Praxis.
Ok. Tatsächlich gibt es extra Eingang und extra Toilette. Vermieter will sich darum nicht kümmern. Die Räume waren eh immer separat also neben der zugelassenen Praxis.
Dann passt ja alles.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 1.1.20 18:48:
Ok. Tatsächlich gibt es extra Eingang und extra Toilette. Vermieter will sich darum nicht kümmern. Die Räume waren eh immer separat also neben der zugelassenen Praxis.
Dann passt ja alles.
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Eberhard schrieb:
Dann passt ja alles. Das sind Dinge, die ich nicht wissen konnte, lieber AT. Mir gleich negative Sterne zu geben, für allgemeinen Rat, der für sich gesehen richtig war, halte ich doch für etwas happig.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Ja, das ist nicht schön. Wenn die Antwort nicht im erhofften Sinne ausfällt, dann werden hier gerne negative Sternchen vergeben.
Gruß redvine
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don schrieb:
Dann ist AT also Susanne845
Ich habe keine negativsternchen verteilt - ???
Bin sehr dankbar für eure Hilfe hier
Grüßle AT
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
Ich habe keine negativsternchen verteilt - ???
Bin sehr dankbar für eure Hilfe hier
Grüßle AT
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Eberhard schrieb:
Wenn diese Räume bisher als praxiszugehörig gegenüber den GKK`s ausgewiesen waren, mußt du dies den Kassen mitteilen.
Ausserdem ist ein Zugang von außen für die fremd vermieteten Räume nachzuweisen. Ein paar Kleinigkeiten, wie Abgeschlossenheit, getrennter Sanitärbereich usw. sind noch zu beachten.
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