Wir sind eine moderne
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
Verkehrsanbindung und suchen zum
nächstmöglichen Termin
Verstärkung für unseres
Therapeuten-Team bei flexiblen
Arbeitszeitmodellen.Unser
Therapieschwerpunkt liegt in der
Behandlung von
chirurgisch-/orthopädischen
Krankheitsbildern. Auf Grund
unserer Spezialisierung arbeiten
wir eng mit den ortsansässigen
Operationsspezialisten und
umliegenden Arztpraxen zusammen und
führe...
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
Verkehrsanbindung und suchen zum
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[bearbeitet am 23.06.14 18:12]
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mia 554 schrieb:
Meine Mitarbeiterin steht kurz vor der Prüfung zur MT und teilt mir heute mit, daß sie sie wegen familiärer Schwierigkeiten nicht machen wird. Wie sieht das denn jetzt rechtlich aus? Bis jetzt hat die Praxis 50% der Kosten getragen.
[bearbeitet am 23.06.14 18:12]
[bearbeitet am 23.06.14 18:12]
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Ist da überhaupt eine Regelung? Schriftlich, mündlich?
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michael933 schrieb:
Wie habt Ihr denn die Fortbildungsmodalitäten geregelt?
Ist da überhaupt eine Regelung? Schriftlich, mündlich?
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mia 554 schrieb:
Vertraglich ist geregelt, daß die Kosten 50:50 aufgeteilt werden. Dass sie die prüfung machen muß, steht nicht im vertrag...das setzt man doch voraus. im moment klingts so, als will sie die prüfung gar nicht machen...ich bin total geschockt-die prüfung ist am donnerstag und heut krieg ich das per pn mitgeteilt...
So wie du das schilderst (Nachricht per PN, familiäre Prbl.) dekompensiert Deine AN wohl. Statt der Jura-Keule würde ich eher das Mutter-Gen rausholen und telefonisch / persönlich versuchen Druck herauszunehmen und Deine AN zur Prüfung zu bewegen.
Und: Kommunikation über SMS oder Mail über wichtige Sachen grundsätzlich verbitten!
Juraforum:
Voraussetzungen für Rückzahlung der Fortbildungskosten
Damit der Arbeitgeber überhaupt einen Anspruch auf Rückzahlung der ihm entstandenen Fortbildungskosten hat, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:
•Die Fortbildungsmaßnahmen müssen dem Arbeitnehmer neue berufliche Chancen eröffnen
•Eine etwaige Rückzahlung von Fortbildungskosten muss vertraglich zwischen Arbeitgeber und –nehmer geregelt sein, und zwar schon vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Wenn nichts geregelt ist, sieht es für Dich schlecht aus.
So wie du das schilderst (Nachricht per PN, familiäre Prbl.) dekompensiert Deine AN wohl. Statt der Jura-Keule würde ich eher das Mutter-Gen rausholen und telefonisch / persönlich versuchen Druck herauszunehmen und Deine AN zur Prüfung zu bewegen.
Und: Kommunikation über SMS oder Mail über wichtige Sachen grundsätzlich verbitten!
Juraforum:
Voraussetzungen für Rückzahlung der Fortbildungskosten
Damit der Arbeitgeber überhaupt einen Anspruch auf Rückzahlung der ihm entstandenen Fortbildungskosten hat, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:
•Die Fortbildungsmaßnahmen müssen dem Arbeitnehmer neue berufliche Chancen eröffnen
•Eine etwaige Rückzahlung von Fortbildungskosten muss vertraglich zwischen Arbeitgeber und –nehmer geregelt sein, und zwar schon vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme
LG,
m.
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Tempelritter schrieb:
kommt auf den Vertrag an. Macht sie die Prüfung gar nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt?
Ja, sie wollte es mir heut früh persönlich sagen und hat sich dann nicht getraut, ich versuch jetzt, sie ans Telefon zu kriegen...
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mia 554 schrieb:
danke für die Antworten
Ja, sie wollte es mir heut früh persönlich sagen und hat sich dann nicht getraut, ich versuch jetzt, sie ans Telefon zu kriegen...
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