Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
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Du möchtest:
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• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
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bin Physio und VollHp mit eingener HP Praxis, entspricht also nicht den Kassenvorschriften. Darf ich Privatrezepte (auch Beihilfe) annehmen und abrechnen oder verlangen die Privatkassen eine Praxis wie die Kassen? Schon mal Danke für konkrete Aussagen.
Gruß Natura
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Natura schrieb:
Hallo,
bin Physio und VollHp mit eingener HP Praxis, entspricht also nicht den Kassenvorschriften. Darf ich Privatrezepte (auch Beihilfe) annehmen und abrechnen oder verlangen die Privatkassen eine Praxis wie die Kassen? Schon mal Danke für konkrete Aussagen.
Gruß Natura
-> Klar darfst Du das. Dann wirst Du aber als PT tätig und nicht als HP, das muss Dir klar sein. Mit allen Konsequenzen.
Ich hab das früher auch mal gemacht, mir war das aber zu durcheinander, deshalb werde ich ausschließlich als HP tätig.
BTW: Vertragspartner ist Dein Patient, was die Beihilfe oder die PKV will kann dir schnuppe sein.
Und: Warum sollte der Patient vorher zum Arzt und sich ein Rezept holen, wenn er gleich zu Dir kommen kann?
Welchen Schwerpunkt hats du denn als HP?
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Danke Natura
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Natura schrieb:
Danke für deine Antwort - mein Schwerpunkt ist Schmerztherapie und Lymphologie. Die Pat. ist normalerweise ohne Rp. bei mir. Hat sich jetzt den Fuß gebrochen und soll KG/MLD. Habe so einen Fall zum ersten Mal, was sind die möglichen Konsequenzen?
Danke Natura
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Bernie schrieb:
"Darf ich Privatrezepte (auch Beihilfe) annehmen und abrechnen"
-> Klar darfst Du das. Dann wirst Du aber als PT tätig und nicht als HP, das muss Dir klar sein. Mit allen Konsequenzen.
Ich hab das früher auch mal gemacht, mir war das aber zu durcheinander, deshalb werde ich ausschließlich als HP tätig.
BTW: Vertragspartner ist Dein Patient, was die Beihilfe oder die PKV will kann dir schnuppe sein.
Und: Warum sollte der Patient vorher zum Arzt und sich ein Rezept holen, wenn er gleich zu Dir kommen kann?
Welchen Schwerpunkt hats du denn als HP?
Da es nicht soviele sind und sie Stamm kunden sind behalte ich sie und auf meinen Rechnungen ebenso auf meiner Visitenkarte und Webseite steht ja auch dass ich HP und PT bin .
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eim schrieb:
Ja natürlich darfst du das .Ich hab auch noch einige solcher Patienten und auch die Privatkassen ebenso die Beihilfe haben auch beim Abrechnen keine Probleme gemacht .
Da es nicht soviele sind und sie Stamm kunden sind behalte ich sie und auf meinen Rechnungen ebenso auf meiner Visitenkarte und Webseite steht ja auch dass ich HP und PT bin .
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