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Häufiges, nerviges Problem: Weil wir gute Arbeit leisten, kommen immer mehr Privatpatienten in unsere Massage-Praxis, soweit so gut, Leider ist fast jedes zweite Privatrezept jedoch mit Positionen belegt, die wir nicht ausführen dürfen, z.B.
10x Massage, Fango, Manuelle Therapie, Krankengymnastik
= Wir müssen alle diese Patienten immer zum Arzt zurückschicken (anrufen hilft nichts mehr), um das abändern zu lassen, da wir nur die ersten beiden Positionen abgeben dürfen. Die Patienten sind mehr als genervt. Nun meine Fragen:
1) Dürfte man selbständig - also ohne den Arzt zu fragen - einfach nur einen Behandlungsvertrag mit dem Patienten über die ersten beiden Postionen machen und die anderen gar nicht durchführen und eben auch nicht abrechnen? Oder übergeht man dabei die "Weisung des Arztes"?
2) Dürfte man im o.a. Fall dafür auch selbst Positionen ergänzen (z.B. Übungsbehandlung) und so das Rezept erweitern? Als Masseure mit "first contact" ist uns das ja rechtlich erlaubt, die Frage ist nur, im Zusammenhang mit dem Privat-Rezept eben? Dass der Patient das dann nicht von seiner Kasse bezahlt bekommt, weil es nicht auf dem Rezept steht, ist eine andere Sache und klar...
Danke für Eure Hilfe! LG Uli
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holger302 schrieb:
Vertraglich mit Patienten festlegen, was geht,- das wird an Dich bezahlt,- fertig.
1) Ja, geht
2) Nein, geht nicht, wenn... der Patient das von PKV erstattet haben möchte und Nein, geht nicht im Zusammenhang mit dem Privatrezept.
Aber,.... du kannst einen zweiten Behandlungsvertrag für die andere, zusätzliche Leistungen schließen. wink
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@UliBulli
1) Ja, geht
2) Nein, geht nicht, wenn... der Patient das von PKV erstattet haben möchte und Nein, geht nicht im Zusammenhang mit dem Privatrezept.
Aber,.... du kannst einen zweiten Behandlungsvertrag für die andere, zusätzliche Leistungen schließen. wink
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UliBulli schrieb:
Aha, okay, das klingt schonmal gut - dann fertigen wir die Verträge wirklich nur für die Leistungen an, die wir auf dem Privatrezept auch ausführen dürfen, die an anderen bleiben offen... da kann er dann mit woanders hingehen
KG und MT darf ich als Masseur nicht abrechnen. Fango und Massage schon. Sie bekommen das erste Mal eine Honorarvereinbarung mit meine Behandlungssätze.
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massu schrieb:
@UliBulli lass dir bei Anmeldung das Rezept vorlesen und klär deine Patienten gleich auf. Sollen wir mit Ihnen auch Übungen machen? Dann brauchen wir ein zusätzliches Rezept über Bewegungsübungen oder als Selbstzahler Leistung …€.
KG und MT darf ich als Masseur nicht abrechnen. Fango und Massage schon. Sie bekommen das erste Mal eine Honorarvereinbarung mit meine Behandlungssätze.
Danke Massu, ja genau, so wollte ich es auch jetzt umsetzen. LG, Uli
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UliBulli schrieb:
@massu
Danke Massu, ja genau, so wollte ich es auch jetzt umsetzen. LG, Uli
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Problem beschreiben
UliBulli schrieb:
Hallo zusammen!
Häufiges, nerviges Problem: Weil wir gute Arbeit leisten, kommen immer mehr Privatpatienten in unsere Massage-Praxis, soweit so gut, Leider ist fast jedes zweite Privatrezept jedoch mit Positionen belegt, die wir nicht ausführen dürfen, z.B.
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= Wir müssen alle diese Patienten immer zum Arzt zurückschicken (anrufen hilft nichts mehr), um das abändern zu lassen, da wir nur die ersten beiden Positionen abgeben dürfen. Die Patienten sind mehr als genervt. Nun meine Fragen:
1) Dürfte man selbständig - also ohne den Arzt zu fragen - einfach nur einen Behandlungsvertrag mit dem Patienten über die ersten beiden Postionen machen und die anderen gar nicht durchführen und eben auch nicht abrechnen? Oder übergeht man dabei die "Weisung des Arztes"?
2) Dürfte man im o.a. Fall dafür auch selbst Positionen ergänzen (z.B. Übungsbehandlung) und so das Rezept erweitern? Als Masseure mit "first contact" ist uns das ja rechtlich erlaubt, die Frage ist nur, im Zusammenhang mit dem Privat-Rezept eben? Dass der Patient das dann nicht von seiner Kasse bezahlt bekommt, weil es nicht auf dem Rezept steht, ist eine andere Sache und klar...
Danke für Eure Hilfe! LG Uli
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