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gibt es für Privatrezepte eine Frist/Gültigkeit? Bezogen auf ein Privatrezepte, welches ein Kassenpatient als Selbstzahler für Privat-Physiotherapie vom Arzt bekommen hat.Ich weiss nicht, welche Info ich konkret dem Patienten geben kann. Ggf analog den Kassengepflogenheiten. Es sollte sinnvollerweise auch bei P-Rezepten ein zeitlicher Bezug zur Diagnosestellung bestehen - oder?
Danke für hilfreiche Tipps.
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WinnieE schrieb:
Hallo zusammen,
gibt es für Privatrezepte eine Frist/Gültigkeit? Bezogen auf ein Privatrezepte, welches ein Kassenpatient als Selbstzahler für Privat-Physiotherapie vom Arzt bekommen hat.Ich weiss nicht, welche Info ich konkret dem Patienten geben kann. Ggf analog den Kassengepflogenheiten. Es sollte sinnvollerweise auch bei P-Rezepten ein zeitlicher Bezug zur Diagnosestellung bestehen - oder?
Danke für hilfreiche Tipps.
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Eberhard schrieb:
Einmal davon abgesehen, dass die Klärung dieser Frage Sache des Privatpatienten ist, ist wohl auch zu sagen, dass die Geltungszeit von Privatrezepten von unterschiedlichen PKK`s sehr unterschiedlich sein kann. Es ist deshalb unmöglich diesbezügliche Vorhersagungen zu machen.
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Susulo schrieb:
Und das ist gut so, liebe Winnie! Ich freue mich, wenn es ab und an noch Spielräume gibt, Dinge, die eigenverantwortlich vom Patienten geregelt werden können und müssen und die nicht oder noch nicht durchbürokratisiert sind. Große Entlastung für uns! Bei PP mit einer ärztlichen VO stelle ich meine Bedingungen, fange einfach an und fertig. Wunderbar!
Bei einer Allerweltsdiagnose, wie z.B. chronisches Syndrom xy oder bei dem Auftrag: Verbesserung des Gangbildes m.E. kein Problem.
Aber bei Lymphpatienten oder sonstigen speziellen Diagnosen durch den Arzt mit irgendwelchem wichtigen Hintergrundgeschehen kann sich nach einiger Zeit der Behandlungsbedarf ändern.
Wir Physios dürfen zwar befunden, aber - noch - keine Diagnosen stellen.
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WinnieE schrieb:
tja es geht mir eigentlich um den zeitlichen Bezug zur Diagnosestellung durch den Arzt.
Bei einer Allerweltsdiagnose, wie z.B. chronisches Syndrom xy oder bei dem Auftrag: Verbesserung des Gangbildes m.E. kein Problem.
Aber bei Lymphpatienten oder sonstigen speziellen Diagnosen durch den Arzt mit irgendwelchem wichtigen Hintergrundgeschehen kann sich nach einiger Zeit der Behandlungsbedarf ändern.
Wir Physios dürfen zwar befunden, aber - noch - keine Diagnosen stellen.
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WinnieE schrieb:
stimmt, ist wohl mal wieder eins der netten Themen, die nicht eindeutig irgendwo geregelt sind.
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Mich wundert auch ein Privatrezept bei GKV. Wenn der Pat. gesundheitliche Probleme hat kann der Arzt ja eigentlich ein normales GKV Rezept ausstellen. Oder handelt es sich hier um nicht verordnungsfähige/ anerkannte Leistungen wie z.B Fußreflexzonentherapie od.ähnl.?
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kroetzi schrieb:
Danke, den Gedanken hatte ich auch.
Mich wundert auch ein Privatrezept bei GKV. Wenn der Pat. gesundheitliche Probleme hat kann der Arzt ja eigentlich ein normales GKV Rezept ausstellen. Oder handelt es sich hier um nicht verordnungsfähige/ anerkannte Leistungen wie z.B Fußreflexzonentherapie od.ähnl.?
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M.Graßmann schrieb:
Reicht der Patient denn die Rechnung irgendwo ein? Als Selbstzahler wird er selbst dafür aufkommen, oder? Dann gibt es keine Vorgaben von Krankenkassen und du kannst dich an einer sinnvollen Behandlung orientieren :smile:
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