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Ich möchte in Zukunft etwas umstrukturieren und zwar soll in meiner Privatpraxis nur noch als Doppelbehandlung behandelt werden.
Hat hier jemand Erfahrung mit der Abrechnung? Es soll ein Gewinn für die Patienten sein und kein bürokratischer Mehraufwand.
Meine Frage: Sollte ich alle VO's ändern lassen in "...als Doppelbehandlung", sollte ich sie als Voll- HP einfach selbst neu ausstellen (Probleme bei Beihilfe-Patienten??) oder wie bekommen wir das elegant abgerechnet?
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Servus, Moin, Grüezi.
Ich möchte in Zukunft etwas umstrukturieren und zwar soll in meiner Privatpraxis nur noch als Doppelbehandlung behandelt werden.
Hat hier jemand Erfahrung mit der Abrechnung? Es soll ein Gewinn für die Patienten sein und kein bürokratischer Mehraufwand.
Meine Frage: Sollte ich alle VO's ändern lassen in "...als Doppelbehandlung", sollte ich sie als Voll- HP einfach selbst neu ausstellen (Probleme bei Beihilfe-Patienten??) oder wie bekommen wir das elegant abgerechnet?
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Quafunzel schrieb:
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Ich möchte in Zukunft etwas umstrukturieren und zwar soll in meiner Privatpraxis nur noch als Doppelbehandlung behandelt werden.
Hat hier jemand Erfahrung mit der Abrechnung? Es soll ein Gewinn für die Patienten sein und kein bürokratischer Mehraufwand.
Meine Frage: Sollte ich alle VO's ändern lassen in "...als Doppelbehandlung", sollte ich sie als Voll- HP einfach selbst neu ausstellen (Probleme bei Beihilfe-Patienten??) oder wie bekommen wir das elegant abgerechnet?
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Obwohl es eigentlich Sache der Patienten ist, das richtige Rezept zu besorgen, würde ich dir empfehlen, deinen Patienten zu raten, sich gleich entsprechende Rezepte vom Arzt ausschreiben zu lassen. Es könnte sonst tatsächlich der Fall sein, dass die PP die höheren Kosten nicht bezahlt bekommen. Im Behandlungsvertrag würde ich jedoch gleich darauf hinweisen, dass es bei dir nur Doppelbehandlungen gibt.
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Obwohl es eigentlich Sache der Patienten ist, das richtige Rezept zu besorgen, würde ich dir empfehlen, deinen Patienten zu raten, sich gleich entsprechende Rezepte vom Arzt ausschreiben zu lassen. Es könnte sonst tatsächlich der Fall sein, dass die PP die höheren Kosten nicht bezahlt bekommen. Im Behandlungsvertrag würde ich jedoch gleich darauf hinweisen, dass es bei dir nur Doppelbehandlungen gibt.
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Eberhard schrieb:
Obwohl es eigentlich Sache der Patienten ist, das richtige Rezept zu besorgen, würde ich dir empfehlen, deinen Patienten zu raten, sich gleich entsprechende Rezepte vom Arzt ausschreiben zu lassen. Es könnte sonst tatsächlich der Fall sein, dass die PP die höheren Kosten nicht bezahlt bekommen. Im Behandlungsvertrag würde ich jedoch gleich darauf hinweisen, dass es bei dir nur Doppelbehandlungen gibt.
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klar ist es Sache des Patienten, aber hier geht es um Service, bzw Komfort.
Was müsste auf dem Rezept stehen? Reicht hier der Zusatz "als Doppelbehandlung"?
Hat hier jemand abrechnungstechnische Erfahrungen.
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Was müsste auf dem Rezept stehen? Reicht hier der Zusatz "als Doppelbehandlung"?
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Quafunzel schrieb:
klar ist es Sache des Patienten, aber hier geht es um Service, bzw Komfort.
Was müsste auf dem Rezept stehen? Reicht hier der Zusatz "als Doppelbehandlung"?
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Quafunzel schrieb:
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Aber warum??
PP bekommen doch ohnehin viel zu viel HM verordnet (z.B. 12x KG und MT und Fa und Elektro).
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Eberhard schrieb:
Obwohl es eigentlich Sache der Patienten ist, das richtige Rezept zu besorgen, würde ich dir empfehlen, deinen Patienten zu raten, sich gleich entsprechende Rezepte vom Arzt ausschreiben zu lassen. Es könnte sonst tatsächlich der Fall sein, dass die PP die höheren Kosten nicht bezahlt bekommen. Im Behandlungsvertrag würde ich jedoch gleich darauf hinweisen, dass es bei dir nur Doppelbehandlungen gibt.
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Quafunzel schrieb:
klar ist es Sache des Patienten, aber hier geht es um Service, bzw Komfort.
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Inche schrieb:
Einfach Datum 2x drauf u unterschreiben lassen dann sind es eben 5 doppel Termine oder noch besser ein zweites Rezept 1x kg u 1x MT.
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RoFo schrieb:
Ändern lassen.
Aber warum??
PP bekommen doch ohnehin viel zu viel HM verordnet (z.B. 12x KG und MT und Fa und Elektro).
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