Hallo, ich bin Ralph Trampe und
leite eine Physiotherapie-Praxis in
einer der schönsten Lagen
Deutschlands – direkt an der
Ostsee mit Blick auf den Hafen. Wir
bieten nicht nur klassische
physiotherapeutische Behandlungen,
sondern auch einen hochmodernen
eGym-Bereich, der sowohl für
unsere Patienten als auch für dich
als Therapeut spannende
Möglichkeiten eröffnet.
Ich suche eine/n engagierte/n
Physiotherapeuten/in, die/der unser
Team bereichert und mit mir
gemeinsam dafür sorgt, dass u...
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einer der schönsten Lagen
Deutschlands – direkt an der
Ostsee mit Blick auf den Hafen. Wir
bieten nicht nur klassische
physiotherapeutische Behandlungen,
sondern auch einen hochmodernen
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ich brauch mal Nachhilfe.
Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es, um einen Preis für KG/Privatrezept festzulegen?
Nach meinem Wissen kann ich selbst die Höhe der Behandlungskosten vorgeben. Ob dann der Patient damit einverstanden ist, ist eine andere Sache. Dazu trifft man ja vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Vereinbarung.
Eine Patientin wollte da nun diskutieren und behauptet, man hätte sich an gesetzliche Vorschriften zu halten.
Danke vorab und Gruß
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo PI´s,
ich brauch mal Nachhilfe.
Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es, um einen Preis für KG/Privatrezept festzulegen?
Nach meinem Wissen kann ich selbst die Höhe der Behandlungskosten vorgeben. Ob dann der Patient damit einverstanden ist, ist eine andere Sache. Dazu trifft man ja vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Vereinbarung.
Eine Patientin wollte da nun diskutieren und behauptet, man hätte sich an gesetzliche Vorschriften zu halten.
Danke vorab und Gruß
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
...in dem Sinne: "Üblich" ist in unserer Branche für Privatpreise der Beihilfesatz (ja, sorry, aber das ist das Ergebnis detaillierter Befragungen zweier Forumsnutzer: ~70% der Praxen setzen ihre Privatpreise identisch zu den Beihilfesätzen an...); branchenübergreifend ist ein Faktor zwischen 1,8 und 3,5 auf die GKV-Preise gang und gäbe, wobei 1,8 für sehr einfache Fälle angewandt wird und 3,5 für die komplexen Fälle; mit dem Faktor 2,3 bewegst du dich wunderbar im Mittelmaß der von den Beihilfesätzen abweichenden Praxen.
Es gibt allerdings, abweichend vom BGB §138, keine gesetzlichen Vorschriften an die du dich halten musst (ja, kvet, es ist unmöglich ein Gesetz zu benennen das die Nichtexistenz einer Vorschrift bestätigt); solang du dich im moderaten Mittelmaß bewegst wird es auch nicht zu einem Einzelfallverfahren kommen das ein konkret anwendbares Sozialgerichtsurteil herbeiführt (anders als z.B. in der Telekommunikationsbranche: Branchenüblich war eine Gebühr in Höhe von €29,90 für die Rufnummernmitnahme. Ein einzelner Anbieter, Freikom, hat's übertrieben und €39,95 für diesen simplen Dienst berechnet -- und wurde Kraft Urteils auf eine maximale Gebühr in Höhe von €9,61 beschränkt...)
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Mir ist der 1,8-fache Satz für "passive" Massnahmen (z.B. Wärme/Eis) und der 2,3-fache Satz für "aktive" Massnahmen geläufig.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Antwort.
Mir ist der 1,8-fache Satz für "passive" Massnahmen (z.B. Wärme/Eis) und der 2,3-fache Satz für "aktive" Massnahmen geläufig.
Danke für die Antwort.
Mir ist der 1,8-fache Satz für "passive" Massnahmen (z.B. Wärme/Eis) und der 2,3-fache Satz für "aktive" Massnahmen geläufig.
Geläufig ... ja, was man so vom Hörensagen kennt. Gesetzliche Vorgabe? Nein. :)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 23.7.18 01:18:
Danke für die Antwort.
Mir ist der 1,8-fache Satz für "passive" Massnahmen (z.B. Wärme/Eis) und der 2,3-fache Satz für "aktive" Massnahmen geläufig.
Geläufig ... ja, was man so vom Hörensagen kennt. Gesetzliche Vorgabe? Nein. :)
~70% der Praxen setzen ihre Privatpreise identisch zu den Beihilfesätzen an...);
Ist das Dein Ernst? Wenn das tatsächlich festgestellt wurde, dann...
whhhaaahaaahaaahaaahaaaaaaa... wie doof sind denn bitte 70% der Praxisinhaber. MEGA-ROFL... da ist es ja kein Wunder, wenn jede Kasse versucht uns zu verarschen. whaaahaaahaaa
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Wonderwoman schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 23.7.18 01:04:
~70% der Praxen setzen ihre Privatpreise identisch zu den Beihilfesätzen an...);
Ist das Dein Ernst? Wenn das tatsächlich festgestellt wurde, dann...
whhhaaahaaahaaahaaahaaaaaaa... wie doof sind denn bitte 70% der Praxisinhaber. MEGA-ROFL... da ist es ja kein Wunder, wenn jede Kasse versucht uns zu verarschen. whaaahaaahaaa
...und ich hab's gerade unter "Sonstiges" nochmal eingestellt: Es gibt Leute die aktiv die GKV-Honorare unterbieten. "Spezialisiert auf Hausbesuche bei Privatpatienten, wir übernehmen Administration und Abrechnung" mit €50,--/Einsatzstunde für den ausführenden Therapeuten. Entweder verdient sich da jemand 'ne goldene Nase oder ist wirklich nicht mehr ganz sauber in der Birne (VdEK-Satz KG+HB: €67 glatt bei zwei HB/Stunde, €100,50 wenn man ein wenig straffer organisiert ist...). Ich könnt' heulen wenn ich sowas sehe :(
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Papa Alpaka schrieb:
Frag mal M0nique und Alfred K, beide haben eine umfassende Umfeldbefragung durchgeführt...
...und ich hab's gerade unter "Sonstiges" nochmal eingestellt: Es gibt Leute die aktiv die GKV-Honorare unterbieten. "Spezialisiert auf Hausbesuche bei Privatpatienten, wir übernehmen Administration und Abrechnung" mit €50,--/Einsatzstunde für den ausführenden Therapeuten. Entweder verdient sich da jemand 'ne goldene Nase oder ist wirklich nicht mehr ganz sauber in der Birne (VdEK-Satz KG+HB: €67 glatt bei zwei HB/Stunde, €100,50 wenn man ein wenig straffer organisiert ist...). Ich könnt' heulen wenn ich sowas sehe :(
"Spezialisiert auf Hausbesuche bei Privatpatienten, wir übernehmen Administration und Abrechnung" mit €50,--/Einsatzstunde für den ausführenden Therapeuten. Entweder verdient sich da jemand 'ne goldene Nase oder ist wirklich nicht mehr ganz sauber in der Birne (VdEK-Satz KG+HB: €67 glatt bei zwei HB/Stunde, €100,50 wenn man ein wenig straffer organisiert ist...). Ich könnt' heulen wenn ich sowas sehe :(
Wieso? Das werden Physios ohne Praxis sein, die diese Leistung anbieten ohne anzumerken, dass es viele Private Krankenkassen gibt, die nur Leistungen zahlen, wenn auch eine Praxis dahinter steht.
Das klappt aber nur, wenn es einen Zweitverdiener gibt, denn das sind zwar 50 Euro die Stunde, aber no money bei Krankheit oder Urlaub und sooooo oft gibt es ja private KGs auf HB nun auch nicht.
Also eher Hausfrauen-/-männer-Physios, die einfach mal 3 HBs in der Woche machen und sich Taschengeld verdienen.
Also nicht wild machen lassen. :yum:
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Wonderwoman schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 23.7.18 23:28:
"Spezialisiert auf Hausbesuche bei Privatpatienten, wir übernehmen Administration und Abrechnung" mit €50,--/Einsatzstunde für den ausführenden Therapeuten. Entweder verdient sich da jemand 'ne goldene Nase oder ist wirklich nicht mehr ganz sauber in der Birne (VdEK-Satz KG+HB: €67 glatt bei zwei HB/Stunde, €100,50 wenn man ein wenig straffer organisiert ist...). Ich könnt' heulen wenn ich sowas sehe :(
Wieso? Das werden Physios ohne Praxis sein, die diese Leistung anbieten ohne anzumerken, dass es viele Private Krankenkassen gibt, die nur Leistungen zahlen, wenn auch eine Praxis dahinter steht.
Das klappt aber nur, wenn es einen Zweitverdiener gibt, denn das sind zwar 50 Euro die Stunde, aber no money bei Krankheit oder Urlaub und sooooo oft gibt es ja private KGs auf HB nun auch nicht.
Also eher Hausfrauen-/-männer-Physios, die einfach mal 3 HBs in der Woche machen und sich Taschengeld verdienen.
Also nicht wild machen lassen. :yum:
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Papa Alpaka schrieb:
Die einzig diesbezügliche Vorschrift ist der §138 im BGB:
Bürgerliches Gesetzbuch - §138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
...in dem Sinne: "Üblich" ist in unserer Branche für Privatpreise der Beihilfesatz (ja, sorry, aber das ist das Ergebnis detaillierter Befragungen zweier Forumsnutzer: ~70% der Praxen setzen ihre Privatpreise identisch zu den Beihilfesätzen an...); branchenübergreifend ist ein Faktor zwischen 1,8 und 3,5 auf die GKV-Preise gang und gäbe, wobei 1,8 für sehr einfache Fälle angewandt wird und 3,5 für die komplexen Fälle; mit dem Faktor 2,3 bewegst du dich wunderbar im Mittelmaß der von den Beihilfesätzen abweichenden Praxen.
Es gibt allerdings, abweichend vom BGB §138, keine gesetzlichen Vorschriften an die du dich halten musst (ja, kvet, es ist unmöglich ein Gesetz zu benennen das die Nichtexistenz einer Vorschrift bestätigt); solang du dich im moderaten Mittelmaß bewegst wird es auch nicht zu einem Einzelfallverfahren kommen das ein konkret anwendbares Sozialgerichtsurteil herbeiführt (anders als z.B. in der Telekommunikationsbranche: Branchenüblich war eine Gebühr in Höhe von €29,90 für die Rufnummernmitnahme. Ein einzelner Anbieter, Freikom, hat's übertrieben und €39,95 für diesen simplen Dienst berechnet -- und wurde Kraft Urteils auf eine maximale Gebühr in Höhe von €9,61 beschränkt...)
Wir haben unsere Preise zum 1.7 erhöht. 2.1 fachen - 2,5 fachen VDAK Satz. wer nicht willmuss gehen.
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med. Funktionstraining als Einzeltherapie 60 min wäre der gesetztliche Preis x 3 möglich
ein Aufschrei der PKV Kassen !!!
und dann Absenkung wegen Örtlichkeit ( nee nee nicht "Orstüblich!" Praxissitz (da war doch noch was !)
N B L
aber so müsste das korrekt laufen und Alles was sich nicht rechnet macht man nicht, das war die Erkenntnis nach der Vereinigung 1990
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Norbert Meyer schrieb:
KG-Gerät Behandlung parallel zu dritt möglich (Pos. 20507)
med. Funktionstraining als Einzeltherapie 60 min wäre der gesetztliche Preis x 3 möglich
ein Aufschrei der PKV Kassen !!!
und dann Absenkung wegen Örtlichkeit ( nee nee nicht "Orstüblich!" Praxissitz (da war doch noch was !)
N B L
aber so müsste das korrekt laufen und Alles was sich nicht rechnet macht man nicht, das war die Erkenntnis nach der Vereinigung 1990
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idefix- schrieb:
Wer diskutieren wil soll eben iregendwo anders hingehen. Es ist bekannt das die Beihilfesätze seit ewigkeiten nicht erhöht wurden und iinziwschen fast in allen Positionen unter dem der RVO liegen.
Wir haben unsere Preise zum 1.7 erhöht. 2.1 fachen - 2,5 fachen VDAK Satz. wer nicht willmuss gehen.
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