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Neues Thema
Privatpraxis untervermieten an einer Ärztin
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BeCz
27.02.2015 21:34
Hallo,
hab mal eine Frage.
Ich habe eine privatpraxis für Physiotherapie und habe einen Raum frei da möchte eine Ärztin(Privatärztin)den Raum anmieten. Was muss man alles beachten? Erlaubnis von den Vermieter einholen! Klar!
Er war sich aber auch nicht sicher ob dann ein neuer Mietvertrag für beide gemacht werden soll? Oder ob ich einfach so untervermieten darf? Kann mir einer Rat geben?
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Hallo, hab mal eine Frage. Ich habe eine privatpraxis für Physiotherapie und habe einen Raum frei da möchte eine Ärztin(Privatärztin)den Raum anmieten. Was muss man alles beachten? Erlaubnis von den Vermieter einholen! Klar! Er war sich aber auch nicht sicher ob dann ein neuer Mietvertrag für beide gemacht werden soll? Oder ob ich einfach so untervermieten darf? Kann mir einer Rat geben?
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BeCz schrieb:

Hallo,
hab mal eine Frage.
Ich habe eine privatpraxis für Physiotherapie und habe einen Raum frei da möchte eine Ärztin(Privatärztin)den Raum anmieten. Was muss man alles beachten? Erlaubnis von den Vermieter einholen! Klar!
Er war sich aber auch nicht sicher ob dann ein neuer Mietvertrag für beide gemacht werden soll? Oder ob ich einfach so untervermieten darf? Kann mir einer Rat geben?

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Papa Alpaka
28.02.2015 06:25
Was die Ärztin in dem untervermieteten Raum macht ist ihre Sache [Berechtigungen, Genehmigungen, ...]; du musst nur entscheiden ob du ihre Tätigkeit in "deinen" Räumen haben möchtest.

Du solltest Mieteinkünfte gegenüber dem Finanzamt als Einnahme angeben.

Ob du den Raum untervermieten darfst steht im Mietvertrag. Wenn das nicht im Mietvertrag steht: Genehmigung des Vermieters einholen ["Ergänzung des Mietvertrages vom ...: Der Vermieter genehmigt ab 01.03.2015 die Untervermietung der Räume"].

Ihr könnt natürlich auch den Hauptmietvertrag ändern lassen, damit steht dann die Ärztin beim Vermieter in der Pflicht und ansonsten gleichberechtigt neben dir - aber auch das ist Verhandlungs- und Abwägungssache; eine Untermieterin wird man zur Not leichter los als eine Mitmieterin, Räumlichkeiten wird man an eine Mitmieterin besser los als an eine Untermieterin ;)
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Was die Ärztin in dem untervermieteten Raum macht ist ihre Sache [Berechtigungen, Genehmigungen, ...]; du musst nur entscheiden ob du ihre Tätigkeit in "deinen" Räumen haben möchtest. Du solltest Mieteinkünfte gegenüber dem Finanzamt als Einnahme angeben. Ob du den Raum untervermieten darfst steht im Mietvertrag. Wenn das nicht im Mietvertrag steht: Genehmigung des Vermieters einholen ["Ergänzung des Mietvertrages vom ...: Der Vermieter genehmigt ab 01.03.2015 die Untervermietung der Räume"]. Ihr könnt natürlich auch den Hauptmietvertrag ändern lassen, damit steht dann die Ärztin beim Vermieter in der Pflicht und ansonsten gleichberechtigt neben dir - aber auch das ist Verhandlungs- und Abwägungssache; eine Untermieterin wird man zur Not leichter los als eine Mitmieterin, Räumlichkeiten wird man an eine Mitmieterin besser los als an eine Untermieterin ;)
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Papa Alpaka schrieb:

Was die Ärztin in dem untervermieteten Raum macht ist ihre Sache [Berechtigungen, Genehmigungen, ...]; du musst nur entscheiden ob du ihre Tätigkeit in "deinen" Räumen haben möchtest.

Du solltest Mieteinkünfte gegenüber dem Finanzamt als Einnahme angeben.

Ob du den Raum untervermieten darfst steht im Mietvertrag. Wenn das nicht im Mietvertrag steht: Genehmigung des Vermieters einholen ["Ergänzung des Mietvertrages vom ...: Der Vermieter genehmigt ab 01.03.2015 die Untervermietung der Räume"].

Ihr könnt natürlich auch den Hauptmietvertrag ändern lassen, damit steht dann die Ärztin beim Vermieter in der Pflicht und ansonsten gleichberechtigt neben dir - aber auch das ist Verhandlungs- und Abwägungssache; eine Untermieterin wird man zur Not leichter los als eine Mitmieterin, Räumlichkeiten wird man an eine Mitmieterin besser los als an eine Untermieterin ;)

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Martin Nedela
07.03.2015 09:37
Dann hast du zusätzliche Einnahmen die versteuert werden müssen.....
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Martin Nedela schrieb:

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