Wir suchen Unterstützung für
unser Team in Voll -oder Teilzeit!
Unsere Leistungen:
- überdurchschnittliches Gehalt
- unbefristeter Arbeitsvertrag
- 12 Fortbildungstage inkl.
Kostenübernahme bei
praxisrelevanten Fortbildungen
- 1000€ Willkommensprämie
- betriebliche Altersvorsorge
- Anmeldekraft in Vollzeit zur
Entlastung der Mitarbeiter
* neben einem Tiefgaragenstellplatz
erwarten Sie Teamevents, ein
positives Arbeitsklima,
regelmäßige Teambesprechungen,
eine moderne und h...
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hab mal eine Frage.
Ich habe eine privatpraxis für Physiotherapie und habe einen Raum frei da möchte eine Ärztin(Privatärztin)den Raum anmieten. Was muss man alles beachten? Erlaubnis von den Vermieter einholen! Klar!
Er war sich aber auch nicht sicher ob dann ein neuer Mietvertrag für beide gemacht werden soll? Oder ob ich einfach so untervermieten darf? Kann mir einer Rat geben?
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BeCz schrieb:
Hallo,
hab mal eine Frage.
Ich habe eine privatpraxis für Physiotherapie und habe einen Raum frei da möchte eine Ärztin(Privatärztin)den Raum anmieten. Was muss man alles beachten? Erlaubnis von den Vermieter einholen! Klar!
Er war sich aber auch nicht sicher ob dann ein neuer Mietvertrag für beide gemacht werden soll? Oder ob ich einfach so untervermieten darf? Kann mir einer Rat geben?
Du solltest Mieteinkünfte gegenüber dem Finanzamt als Einnahme angeben.
Ob du den Raum untervermieten darfst steht im Mietvertrag. Wenn das nicht im Mietvertrag steht: Genehmigung des Vermieters einholen ["Ergänzung des Mietvertrages vom ...: Der Vermieter genehmigt ab 01.03.2015 die Untervermietung der Räume"].
Ihr könnt natürlich auch den Hauptmietvertrag ändern lassen, damit steht dann die Ärztin beim Vermieter in der Pflicht und ansonsten gleichberechtigt neben dir - aber auch das ist Verhandlungs- und Abwägungssache; eine Untermieterin wird man zur Not leichter los als eine Mitmieterin, Räumlichkeiten wird man an eine Mitmieterin besser los als an eine Untermieterin ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Was die Ärztin in dem untervermieteten Raum macht ist ihre Sache [Berechtigungen, Genehmigungen, ...]; du musst nur entscheiden ob du ihre Tätigkeit in "deinen" Räumen haben möchtest.
Du solltest Mieteinkünfte gegenüber dem Finanzamt als Einnahme angeben.
Ob du den Raum untervermieten darfst steht im Mietvertrag. Wenn das nicht im Mietvertrag steht: Genehmigung des Vermieters einholen ["Ergänzung des Mietvertrages vom ...: Der Vermieter genehmigt ab 01.03.2015 die Untervermietung der Räume"].
Ihr könnt natürlich auch den Hauptmietvertrag ändern lassen, damit steht dann die Ärztin beim Vermieter in der Pflicht und ansonsten gleichberechtigt neben dir - aber auch das ist Verhandlungs- und Abwägungssache; eine Untermieterin wird man zur Not leichter los als eine Mitmieterin, Räumlichkeiten wird man an eine Mitmieterin besser los als an eine Untermieterin ;)
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Martin Nedela schrieb:
Dann hast du zusätzliche Einnahmen die versteuert werden müssen.....
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