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ist möchte eine Privatpraxis als Zweitpraxis ( erste Praxis hat die Kassenzulassung) eröffnen. Ist diese Zweitpraxis gewerbesteuerpflichtig (Behandlung sollen auf Privatrezept laufen und geringer Anteil an Wellnessleistungen.)
Dürfte ich dann ,wenn ich bei der 1. Praxis meine Stundenzahl einhalte, und in die Privatpraxis nur stundenweise öffne, dort auch alleine Leiter bleiben? z.b. 32 Stunden in der bisherigen Praxis und z.b. 10 Stunden in der Privatpraxis?
Sarah
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ist möchte eine Privatpraxis als Zweitpraxis ( erste Praxis hat die Kassenzulassung) eröffnen. Ist diese Zweitpraxis gewerbesteuerpflichtig (Behandlung sollen auf Privatrezept laufen und geringer Anteil an Wellnessleistungen.)
Dürfte ich dann ,wenn ich bei der 1. Praxis meine Stundenzahl einhalte, und in die Privatpraxis nur stundenweise öffne, dort auch alleine Leiter bleiben? z.b. 32 Stunden in der bisherigen Praxis und z.b. 10 Stunden in der Privatpraxis?
Sarah
2. Wenn Du Deine vertraglichen Pflichten in der GKV Praxis erfüllst, kannst Du daneben tun und lassen was Du magst.
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Wenn du also Glaubhaft machst, dass du die GKV Praxis führst und zusätzlich die Privatpraxis alleine, dann mag das wohl klappen.
Aber die Wege der Finanzämter sind undurchsichtig :)
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TheStonie schrieb:
Fürs Finanzamt ist die Gewerbesteuerfreiheit dann gegeben, wenn du eigenverantwortlich arbeitest.
Wenn du also Glaubhaft machst, dass du die GKV Praxis führst und zusätzlich die Privatpraxis alleine, dann mag das wohl klappen.
Aber die Wege der Finanzämter sind undurchsichtig :)
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ali schrieb:
1. Hängt von den Details ab, wenn Du die Privatpraxis für Dich allein betreibst ohne Angestellte vermutlich nicht.
2. Wenn Du Deine vertraglichen Pflichten in der GKV Praxis erfüllst, kannst Du daneben tun und lassen was Du magst.
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Martin Nedela schrieb:
Das kommt darauf an, wie viel Einnahmen du in einem Jahr generieren wirst
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