Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
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Mich würde mal interessieren, was ich alles bräuchte um Privatrezepte abrechnen zu können. D.h. ich habe keine Praxis sondern würde bei mir zuhause behandeln.
Reicht das anmelden eines Gewerbes?
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jakob812 schrieb:
Servus.
Mich würde mal interessieren, was ich alles bräuchte um Privatrezepte abrechnen zu können. D.h. ich habe keine Praxis sondern würde bei mir zuhause behandeln.
Reicht das anmelden eines Gewerbes?
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jakob812 schrieb:
Ok, alles klar. Vielen Dank!
2.)evtl Nutzungsänderung Deiner Räume (wenn vorher Wohnung) ->Bauamt -> evtl mit Nachbaranhöhrung/Stellplätze etc. (Einverständnis Vermieter falls kein Eigentum)
3.)Berufshaftpflichtvers.
4.)Berufsgenossenschaft
5.)je nach Bundesland evtl Gesundheitsamt
6.)Du kannst keine Privatrezepte abrechnen. Privatrezepte werden grundsätzlich vom PP gegenüber seiner Versicherung und/oder Beihilfe abgerechnet. Der PP ist Dein Vertragspartner. Das Rezept ist die "Erlaubnis" dass Du auf dem Bereich der PT Heilkunde ausüben darfst, ohne Arzt oder HP zu sein.
7.)evtl. Mitteilung beim Finanzamt (insbesondere wenn FA und Arbeitsort unterschiedlich sind [Zuständigkeit und gesonderte Feststellung])
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Bernie schrieb:
1.)Gewerbeanmeldung ist keine Erforderlich, da Du KEIN Gewerbe ausübst. (Das solltest Du als PT aber wissen!)
2.)evtl Nutzungsänderung Deiner Räume (wenn vorher Wohnung) ->Bauamt -> evtl mit Nachbaranhöhrung/Stellplätze etc. (Einverständnis Vermieter falls kein Eigentum)
3.)Berufshaftpflichtvers.
4.)Berufsgenossenschaft
5.)je nach Bundesland evtl Gesundheitsamt
6.)Du kannst keine Privatrezepte abrechnen. Privatrezepte werden grundsätzlich vom PP gegenüber seiner Versicherung und/oder Beihilfe abgerechnet. Der PP ist Dein Vertragspartner. Das Rezept ist die "Erlaubnis" dass Du auf dem Bereich der PT Heilkunde ausüben darfst, ohne Arzt oder HP zu sein.
7.)evtl. Mitteilung beim Finanzamt (insbesondere wenn FA und Arbeitsort unterschiedlich sind [Zuständigkeit und gesonderte Feststellung])
wofür soll man sich den bei der BG anmelden? Wenn man z.B. allein arbeitet?
LG Caro
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kahol schrieb:
Hallo Bernie,
wofür soll man sich den bei der BG anmelden? Wenn man z.B. allein arbeitet?
LG Caro
Die Anmeldung bei der DRV Bund wurde noch nicht genannt. Auch das Bestehen von Rentenversicherungspflicht ist zu beachten (siehe S. 23 Link).
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SGBV schrieb:
Weil Versicherungspflicht in der GUV besteht. Versicherte - BGW-online (Beachte den Satz unter der Aufzählung).
Die Anmeldung bei der DRV Bund wurde noch nicht genannt. Auch das Bestehen von Rentenversicherungspflicht ist zu beachten (siehe S. 23 Link).
edit: HP und sekt. HP haben keine Versicherungspflicht, aber können sich freiwillig versichern. Aber das war hier ja nicht die Frage....
[bearbeitet am 14.01.14 07:56]
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Bernie schrieb:
@kahol: Wie sgbv schon richtig geschrieben hat: Für selbstständige PTs auch ohne Mitarbeiter besteht Berufsgenossenschaftliche Versicherungspflicht. Ich hoffe, Du bist nicht selbstständig und hast keine GUV? :kissing_closed_eyes:
edit: HP und sekt. HP haben keine Versicherungspflicht, aber können sich freiwillig versichern. Aber das war hier ja nicht die Frage....
[bearbeitet am 14.01.14 07:56]
vielen Dank für eure Antworten.
Nein ich bin nicht selbstständig ohne GUV.
Ich überlege nur neben meiner Angestelltentätigkeit bei einem Arzt in der Praxis Privatbehandlungen für Patienten aus PKV bzw. für Pat. mit grünem Rezept Behandlungen anzubieten.
Trifft das da auch zu mit der BG?
Kleinstgewerbe beim Finanzamt hab ich angemeldet, so kann ich schonmal die Wellnessbehandlungen abrechnen.
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kahol schrieb:
Hallo Bernie, hallo SGB V,
vielen Dank für eure Antworten.
Nein ich bin nicht selbstständig ohne GUV.
Ich überlege nur neben meiner Angestelltentätigkeit bei einem Arzt in der Praxis Privatbehandlungen für Patienten aus PKV bzw. für Pat. mit grünem Rezept Behandlungen anzubieten.
Trifft das da auch zu mit der BG?
Kleinstgewerbe beim Finanzamt hab ich angemeldet, so kann ich schonmal die Wellnessbehandlungen abrechnen.
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SGBV schrieb:
Ja. Link
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Stone17 schrieb:
Nein, reicht nicht! Die Räume in denen du behandelst müssen als "Gewerblich genutzte Fläche" vom zuständigen Bauamt genehmigt werden. Je nach Bundesland muss das Gesundheitsamt informiert werden, sowie die BG.
du brauchst eine Anmeldung beim Finanzamt und deine Steuernummer. Das erfordert eine Anschrift für deinen Praxisraum/ deine Praxis7 deine Wohnung. Dann legst du los und schreibts ne Rechnung.
Bauamt brauchte ich in Bayern nicht! Auch keine Gewerbeanmeldung.
Alles viel einfacher als man denkt.
Viel Glück
Pal4
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morpheus-06 schrieb:
Wer führt in Bayern die Nutzungsänderung von Wohnraum in med. Praxis durch? Nicht das Bauamt?
Natürlich braucht man auch in Bayern eine Nutzungsänderung, es sei den du wohnt in "Amigohausen", aber auch dort gibt es Schwierigkeiten wenn es dem Amt bekannt wird.
Also vorsicht wir leben in einer Neidgesellschaft!
MfG
[bearbeitet am 11.01.14 18:38]
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Fuzziguzzi schrieb:
Dann warte mal bis ein "böser Nachbar" oder "Mitbewerber" sich beschwert.
Natürlich braucht man auch in Bayern eine Nutzungsänderung, es sei den du wohnt in "Amigohausen", aber auch dort gibt es Schwierigkeiten wenn es dem Amt bekannt wird.
Also vorsicht wir leben in einer Neidgesellschaft!
MfG
[bearbeitet am 11.01.14 18:38]
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crz schrieb:
NAtürlich musst du eine Nutzungsänderung beantragen...des weiteren verlangte man von mir dass das gesundheitsamt die praxsiräumlichkeiten abnimmt...
Eure Beiträge waren auch für mich schon sehr hilfreich.
Aber ist es tatsächlich so, dass ich, um mit dem Privatpatient abrechnen kann, "einfach" nur eine Rechnung schreiben kann? Ohne auf das Rezept/Verodnung etc. einzugehen? Nichts mit Gebührenordnung, etc.?
Muss ich auf Rechnung irgendeine Registrierung beim Gesundheitsamt nennen? Leider lernt man solche Dinge nicht mal ansatzweise in der Grundausbildung.
Ich bin Neustarter und zur Untermiete in Praxisräumen. Es werden nur Privatpat. oder Selbstzahler behandelt. Ich denke, eine weitere Abnahme durch Bauamt etc. ist ja hier nicht nötig oder?
Danke für Eure Hilfe:) LG
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agardner schrieb:
Hallo Zusammen,
Eure Beiträge waren auch für mich schon sehr hilfreich.
Aber ist es tatsächlich so, dass ich, um mit dem Privatpatient abrechnen kann, "einfach" nur eine Rechnung schreiben kann? Ohne auf das Rezept/Verodnung etc. einzugehen? Nichts mit Gebührenordnung, etc.?
Muss ich auf Rechnung irgendeine Registrierung beim Gesundheitsamt nennen? Leider lernt man solche Dinge nicht mal ansatzweise in der Grundausbildung.
Ich bin Neustarter und zur Untermiete in Praxisräumen. Es werden nur Privatpat. oder Selbstzahler behandelt. Ich denke, eine weitere Abnahme durch Bauamt etc. ist ja hier nicht nötig oder?
Danke für Eure Hilfe:) LG
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Pal4 schrieb:
Hallo,
du brauchst eine Anmeldung beim Finanzamt und deine Steuernummer. Das erfordert eine Anschrift für deinen Praxisraum/ deine Praxis7 deine Wohnung. Dann legst du los und schreibts ne Rechnung.
Bauamt brauchte ich in Bayern nicht! Auch keine Gewerbeanmeldung.
Alles viel einfacher als man denkt.
Viel Glück
Pal4
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