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360"° GmbH in Ratingen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt als
PHYSIOTHERAPEUT (W/M/D) VOLL- ODER
TEILZEIT, FESTE ANSTELLUNG.
DEINE BENEFITS:
- Entwicklungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
360"° GmbH in Ratingen zum
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Bei PP können wir die Behandlungszeiten doch selber festlegen und vereinbaren. Also wenn da KG draufsteht kann ich doch 20, 30 40 min behandeln und das auch in Rechnung stellen - natürlich in Absprache mit dem Pat. Liege ich da richtig?
Grüße
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
yep
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Klonkrieger schrieb:
Ja. Danke. Ich war etwas zu vorschnelle und habe die Antworten schon im Forum gefunden. Danke trotzdem.
strenggenommen mußt du mit dem Patienten gar nichts absprechen - im Sinne einer gemeinsamen Übereinkunft. Außer du würdest das unterschreiben der Honorarvereinbarung seitens des Patienten als so etwas bezeichnen…..
Es sind deine Regeln, deine Praxis. Wenn du für 18 min 100€ verlangst weil du denkst dass du und deine Behandlung das wert sind, kannst du das machen.
Und wenn du dann noch jemanden findest der dich so gut findet dass er/sie bereit das zu zahlen……..
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mbone schrieb:
Naja
strenggenommen mußt du mit dem Patienten gar nichts absprechen - im Sinne einer gemeinsamen Übereinkunft. Außer du würdest das unterschreiben der Honorarvereinbarung seitens des Patienten als so etwas bezeichnen…..
Es sind deine Regeln, deine Praxis. Wenn du für 18 min 100€ verlangst weil du denkst dass du und deine Behandlung das wert sind, kannst du das machen.
Und wenn du dann noch jemanden findest der dich so gut findet dass er/sie bereit das zu zahlen……..
strenggenommen mußt du mit dem Patienten gar nichts absprechen - im Sinne einer gemeinsamen Übereinkunft.
§ 630c BGB
3) Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt.
...
Du lebst gefährlich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mbone
mbone schrieb am 23.11.2022 20:07 Uhr:Naja
Ohoh.
...
strenggenommen mußt du mit dem Patienten gar nichts absprechen - im Sinne einer gemeinsamen Übereinkunft.
§ 630c BGB
3) Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt.
...
Du lebst gefährlich.
Nein, da eine Honorarvereinbarung selbstverständlich gemacht werden sollte (was ich auch immer mache) und damit ist dem BGB §§ Genüge getan.
Du hast beim Zitieren meinen Satz mit der Honorarvereinbarung unterschlagen...tsts
Eine Honorarvereinbarung definiere ich aber nicht als Absprache auf Augenhöhe, quasi ein gemeinsam ausgehandeltes Ergebnis, sondern als Vorgabe meinerseits die schlicht und ergreifend Bedingung für die Behandlung ist.
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mbone schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Nein, da eine Honorarvereinbarung selbstverständlich gemacht werden sollte (was ich auch immer mache) und damit ist dem BGB §§ Genüge getan.
Du hast beim Zitieren meinen Satz mit der Honorarvereinbarung unterschlagen...tsts
Eine Honorarvereinbarung definiere ich aber nicht als Absprache auf Augenhöhe, quasi ein gemeinsam ausgehandeltes Ergebnis, sondern als Vorgabe meinerseits die schlicht und ergreifend Bedingung für die Behandlung ist.
- Befund/ Diagnostik/ ergibt erforderliche Therapie und Therapiezeit.
Evtl Änderungen der Verordnung beim Arzt/IN vor der Therapie durch den Patienten
- Honorarvertrag mit Angabe der durchgeführten Therapie und Honorare unterschreiben lassen…….
- Therapie beginn
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PhysioDino schrieb:
Unser Ablauf:
- Befund/ Diagnostik/ ergibt erforderliche Therapie und Therapiezeit.
Evtl Änderungen der Verordnung beim Arzt/IN vor der Therapie durch den Patienten
- Honorarvertrag mit Angabe der durchgeführten Therapie und Honorare unterschreiben lassen…….
- Therapie beginn
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Problem beschreiben
Klonkrieger schrieb:
Hi wiedermal
Bei PP können wir die Behandlungszeiten doch selber festlegen und vereinbaren. Also wenn da KG draufsteht kann ich doch 20, 30 40 min behandeln und das auch in Rechnung stellen - natürlich in Absprache mit dem Pat. Liege ich da richtig?
Grüße
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