Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
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Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
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Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
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h...
Mögliche Konstellationen könnten ja sein: Ehemann ist Patient mit HB Rezept, Ehefrau möchte gerne auch behandelt werden, hat aber keine Indikation für einen Hausbesuch. Trotzdem könnte es für den Therapeuten ja reizvoll sein, sie mitzubehandeln, weil es Umsatz bringt und man sowieso da ist.
Der Freund aus dem Sportverein hatte sich die Hand gebrochen. Vollbelastung erlaubt. Kann ich ihn dann vor dem Schwimmtraining Manualtherapeutisch behandeln und abrechnen?
Der Nachbar hat eine Tibiakopffraktur. Er arbeitet schon wieder. Möchte von mir vor oder nach der Arbeit zu Hause behandelt werden. Kann man Ihn zu Hause behandeln?
In keinem der genannten Fälle würde eine HB Pauschale erhoben. Für die Privatkasse müsste es doch egal sein, wo behandelt wurde? Oder sehe ich das falsch?
Selbstverständlich ist es sonst in meinem Interesse, das der Hausbesuch verordnet wird, damit ich meinen Mehraufwand abrechnen kann. Aber in diesen Fällen würde ich auch ohne HB-Verordnung behandeln wollen.
2. Wie sähe das ganze bei GKV Patienten aus? Ist da der Besuch der Praxis zwingend für die Abrechnung? (ich glaube ja, bin mir aber nicht ganz sicher)
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lars 446 schrieb:
1.Spricht nach eurer Erfahrung rechtlich etwas dagegen, wenn man Privatpatienten in deren eigenen vier Wänden (oder an deren Arbeitsplatz oder sonstwo) behandelt, auch wenn es keine medizinisch Indikation für den Hausbesuch gibt?
Mögliche Konstellationen könnten ja sein: Ehemann ist Patient mit HB Rezept, Ehefrau möchte gerne auch behandelt werden, hat aber keine Indikation für einen Hausbesuch. Trotzdem könnte es für den Therapeuten ja reizvoll sein, sie mitzubehandeln, weil es Umsatz bringt und man sowieso da ist.
Der Freund aus dem Sportverein hatte sich die Hand gebrochen. Vollbelastung erlaubt. Kann ich ihn dann vor dem Schwimmtraining Manualtherapeutisch behandeln und abrechnen?
Der Nachbar hat eine Tibiakopffraktur. Er arbeitet schon wieder. Möchte von mir vor oder nach der Arbeit zu Hause behandelt werden. Kann man Ihn zu Hause behandeln?
In keinem der genannten Fälle würde eine HB Pauschale erhoben. Für die Privatkasse müsste es doch egal sein, wo behandelt wurde? Oder sehe ich das falsch?
Selbstverständlich ist es sonst in meinem Interesse, das der Hausbesuch verordnet wird, damit ich meinen Mehraufwand abrechnen kann. Aber in diesen Fällen würde ich auch ohne HB-Verordnung behandeln wollen.
2. Wie sähe das ganze bei GKV Patienten aus? Ist da der Besuch der Praxis zwingend für die Abrechnung? (ich glaube ja, bin mir aber nicht ganz sicher)
Ohne eine der beiden HP Varianten keine Behandlung ohne Ärztliche Verordnung möglich.
Um bei GKV Pat einen HB abrechnen zu können muß eine dafür zugelassene Praxis im Hintergrund sein
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2. GKV ohne HB Verordnung nur in den zugelassenen Praxisräumen
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ali schrieb:
1. wenn Du willst kannst Du ein Privatrezept (darum gings inche) auch auf der Finca in Malle "abarbeiten" ohne HB Zuschlag...
2. GKV ohne HB Verordnung nur in den zugelassenen Praxisräumen
Für diese von Dir beschriebenen Fälle gibt es die Möglichmkeit des sek. HP, dann kannste ohne HMV behandeln. allerdings, wenn du eine HMV ohne HB hast, dann darfst Du diese ebenfalls nur in der Praxis behandeln.
und ali kann ich nicht verstehen, was an Inche nicht hilfreich gewesen soll.....
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alobar schrieb:
Du darfst nur nicht, es ist Dir schlicht weg VERBOTEN zu behandeln. Als Physio brauchst Du eine HMV. Für die GKV brauchst Du auch den HB, ohne HB keine Behandlung zu Haus. Bei Privat das selbe. Wenn nichts "passiert" ist alles gut, dann kräht kein Hahn danach, wenn aber was passiert.....
Für diese von Dir beschriebenen Fälle gibt es die Möglichmkeit des sek. HP, dann kannste ohne HMV behandeln. allerdings, wenn du eine HMV ohne HB hast, dann darfst Du diese ebenfalls nur in der Praxis behandeln.
und ali kann ich nicht verstehen, was an Inche nicht hilfreich gewesen soll.....
So wie ich Dich verstehe liegen also Verordnungen vor, es fehlt lediglich die Angabe Hausbesuch.
Bei GKV ist es nicht zulässig ohne die entsprechende Verordnung.
Bei der PKV bin ich mir nicht hundertprozentig sicher, denke aber dass es möglich ist. Hast ja keine Verträge mit den PKV abgeschlossen.
Allerdings würde ich mal mit der Berufshaftpflicht sprechen wie es im Schadensfall aussehen würde. Sollten mögliche Personen/- Sachschäden nicht abgesichert sein wäre mir das Risiko zu hoch.
Beste Grüße
Simon
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Simon1904 schrieb:
Hi!
So wie ich Dich verstehe liegen also Verordnungen vor, es fehlt lediglich die Angabe Hausbesuch.
Bei GKV ist es nicht zulässig ohne die entsprechende Verordnung.
Bei der PKV bin ich mir nicht hundertprozentig sicher, denke aber dass es möglich ist. Hast ja keine Verträge mit den PKV abgeschlossen.
Allerdings würde ich mal mit der Berufshaftpflicht sprechen wie es im Schadensfall aussehen würde. Sollten mögliche Personen/- Sachschäden nicht abgesichert sein wäre mir das Risiko zu hoch.
Beste Grüße
Simon
wieso kommt Ihr (immer) gleich auf HP, hier war doch nach Behandlung OHNE HB ZUSATZ gefragt.....
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ali schrieb:
Liebe alobar, liebe Inche,
wieso kommt Ihr (immer) gleich auf HP, hier war doch nach Behandlung OHNE HB ZUSATZ gefragt.....
Beauftragt der Patient dich, ihn in Hintervorderstetten zu behandeln ist das eine Angelegenheit die der "Privatversicherer" mit dem "Privatpatienten" zu klären hat; der "Privatpatient" erhält und bezahlt die Leistung die erbracht wurde. Er weiß, ob er eine Behandlung zu Hause/im Schwimmbad beauftragen darf oder nicht; mir ist das schnuppe, wenn nach der Aufklärung €100 die Stunde fließen mache ich alles was ich beherrsche. Dazu behandle ich bei Bedarf auch im laufenden Betrieb an der Schwimmbadkasse**. Das Auto gibt's gratis dazu, meine Fahrtzeit nicht.
Meine Haftpflichtversicherung inkludiert "Schäden aus der Tätigkeit als Physiotherapeut" ein und fordert keine Behandlung in Praxisräumen. Aber, das ist wie bei den Privatpatienten, jeder kennt seine Haftpflichtpolice selbst am Besten oder kann jetzt ganz schnell nachlesen.
**schon geschehen, kein schlechter Scherz
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Papa Alpaka schrieb:
Bei "Privatpatienten" ist es absolut unerheblich ob ein HB verordnet wurde oder nicht.
Beauftragt der Patient dich, ihn in Hintervorderstetten zu behandeln ist das eine Angelegenheit die der "Privatversicherer" mit dem "Privatpatienten" zu klären hat; der "Privatpatient" erhält und bezahlt die Leistung die erbracht wurde. Er weiß, ob er eine Behandlung zu Hause/im Schwimmbad beauftragen darf oder nicht; mir ist das schnuppe, wenn nach der Aufklärung €100 die Stunde fließen mache ich alles was ich beherrsche. Dazu behandle ich bei Bedarf auch im laufenden Betrieb an der Schwimmbadkasse**. Das Auto gibt's gratis dazu, meine Fahrtzeit nicht.
Meine Haftpflichtversicherung inkludiert "Schäden aus der Tätigkeit als Physiotherapeut" ein und fordert keine Behandlung in Praxisräumen. Aber, das ist wie bei den Privatpatienten, jeder kennt seine Haftpflichtpolice selbst am Besten oder kann jetzt ganz schnell nachlesen.
**schon geschehen, kein schlechter Scherz
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Inche schrieb:
Bist Du HP oder Sektoraler HP ?oder machst du bei der Frau dann nur Wellness?
Ohne eine der beiden HP Varianten keine Behandlung ohne Ärztliche Verordnung möglich.
Um bei GKV Pat einen HB abrechnen zu können muß eine dafür zugelassene Praxis im Hintergrund sein
Leider habe ich mich wohl etwas undeutlich ausgedrückt, wie ich jetzt festgestellt habe. Die Frage ging nicht um die Thematik "HP" oder selebr Rezepte erstellen.
Natürlich haben alle von mir beschriebenen Patienten Rezepte für physiotherapeutische Anwendungen. Allerdings halt nicht mit dem Zusatz "Hausbesuch"!
Meine Frage lautet also präziser: "Rezept liegt vor, aber keine HB Indikation vermerkt. Muss ich dann in einer Praxis behandeln?"
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Danke sehr.
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lars 446 schrieb:
@Simon: Guter Einwand mit der Haftpflicht. Daran hatte ich noch gar nicht gedacht. Ich denke aber, dass es o.k. ist, da die Haftpflicht bei mir grundsätzlich auch Therapien im häuslichen Umfeld und draussen (Nordic Walking Kurse) beinhaltet. Aber werde trotzdem mal fragen.
Danke sehr.
Ich würde mir auch überlegen, dass du die HB nicht abrechnen kannst. Kostenfaktor: Sprit, Verschleiß des Autos und der Zeitaufwand den du benötigst um um von Pat. zu Pat. zukommen. Oft lassen sich die Termine wahrscheinlich nicht so planen, dass man schön alle alle der Reihe nach in einer Tour abfahren kann. Denn während du dich wahrscheinlich kreuz und quer durch deine Stadt düst um deinen Service "HB" anzubieten, tickern deine Betriebskosten weiter. In dieser Zeit könntest du in deiner Praxis Patienten behandeln.......
Für GKV Pat. brauchst du eine Kassenzulassung und eine Haftpflicht. Hier kann es sein, dass wenn etwas passiert und der Fall gemeldet wird die Haftpflicht wissen möchte warum dieser Versicherungsfall "Zu Hause", im Verein oder meinetwegen im Schwimmbad passiert ist. Wenn es ganz schief läuft, können die dir evtl. sogar versuchten Versicherungsbetrug unterstellen. Ich glaube kaum dass du das logisch erklären kannst, dass du ausgerechnet im Schwimmbad oder Verein behandeln mußtest. Denn nur verordnete HB sind versichert. Und Hausbesuche sind Hausbesuche weil die Pat. nicht in deine Praxis kommen können.
Ein weiteres ist deine KFZ-Haftpflicht. Du bist unterwegs zu einem sogen. "Hausbesuch" der nicht verordnet ist, hast einen Unfall............
Sprich Arbeitsunfall und BG....
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Freistein schrieb:
Das hört sich so an als ob du eine mobile Physiotherapie aufmachen wolltest oder als 2 Standbein.
Ich würde mir auch überlegen, dass du die HB nicht abrechnen kannst. Kostenfaktor: Sprit, Verschleiß des Autos und der Zeitaufwand den du benötigst um um von Pat. zu Pat. zukommen. Oft lassen sich die Termine wahrscheinlich nicht so planen, dass man schön alle alle der Reihe nach in einer Tour abfahren kann. Denn während du dich wahrscheinlich kreuz und quer durch deine Stadt düst um deinen Service "HB" anzubieten, tickern deine Betriebskosten weiter. In dieser Zeit könntest du in deiner Praxis Patienten behandeln.......
Für GKV Pat. brauchst du eine Kassenzulassung und eine Haftpflicht. Hier kann es sein, dass wenn etwas passiert und der Fall gemeldet wird die Haftpflicht wissen möchte warum dieser Versicherungsfall "Zu Hause", im Verein oder meinetwegen im Schwimmbad passiert ist. Wenn es ganz schief läuft, können die dir evtl. sogar versuchten Versicherungsbetrug unterstellen. Ich glaube kaum dass du das logisch erklären kannst, dass du ausgerechnet im Schwimmbad oder Verein behandeln mußtest. Denn nur verordnete HB sind versichert. Und Hausbesuche sind Hausbesuche weil die Pat. nicht in deine Praxis kommen können.
Ein weiteres ist deine KFZ-Haftpflicht. Du bist unterwegs zu einem sogen. "Hausbesuch" der nicht verordnet ist, hast einen Unfall............
Sprich Arbeitsunfall und BG....
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Inche schrieb:
Hallo Lars dann denk bitte auch noch an die BG und Frag nach und wenn der Artzt keinen HB verordnet hat sieht er das nicht als Medizinisch notwendig an daher ist eine Behandlung in der Praxis erwünscht. Du kannst aber das Rezept ändern lassen.Das würde ich bei GKV aufjedenfall machen .Bei der PKV ist es nicht zwingend nötig
Hallo Lars dann denk bitte auch noch an die BG und Frag nach und wenn der Artzt keinen HB verordnet hat sieht er das nicht als Medizinisch notwendig an daher ist eine Behandlung in der Praxis erwünscht. Du kannst aber das Rezept ändern lassen.Das würde ich bei GKV aufjedenfall machen .Bei der PKV ist es nicht zwingend nötig
Ich glaube nicht, dass ich die Rezepte einfach so ändern lassen könnte. Den bei einem mobilen Patienten wird die PKV sicher fragen, warum den der HB mitverordnet wird (vielleicht nicht bei dem ersten Rezept, aber wenn es denn eine Dauerbehandlung sein soll wie in dem Fall der Ehefrau des Patienten, dann wahrscheinlich schon). Sonst könnte ja jeder Privatpatient, der gerne in den eigenen vier Wänden behandelt würd (aus welchen Gründen auch immer), vom Arzt eine HB Verordnung "verlangen".
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lars 446 schrieb:
Inche schrieb am 15.12.15 14:15:
Hallo Lars dann denk bitte auch noch an die BG und Frag nach und wenn der Artzt keinen HB verordnet hat sieht er das nicht als Medizinisch notwendig an daher ist eine Behandlung in der Praxis erwünscht. Du kannst aber das Rezept ändern lassen.Das würde ich bei GKV aufjedenfall machen .Bei der PKV ist es nicht zwingend nötig
Ich glaube nicht, dass ich die Rezepte einfach so ändern lassen könnte. Den bei einem mobilen Patienten wird die PKV sicher fragen, warum den der HB mitverordnet wird (vielleicht nicht bei dem ersten Rezept, aber wenn es denn eine Dauerbehandlung sein soll wie in dem Fall der Ehefrau des Patienten, dann wahrscheinlich schon). Sonst könnte ja jeder Privatpatient, der gerne in den eigenen vier Wänden behandelt würd (aus welchen Gründen auch immer), vom Arzt eine HB Verordnung "verlangen".
Das hört sich so an als ob du eine mobile Physiotherapie aufmachen wolltest oder als 2 Standbein.
Ich würde mir auch überlegen, dass du die HB nicht abrechnen kannst. Kostenfaktor: Sprit, Verschleiß des Autos und der Zeitaufwand den du benötigst um um von Pat. zu Pat. zukommen. Oft lassen sich die Termine wahrscheinlich nicht so planen, dass man schön alle alle der Reihe nach in einer Tour abfahren kann. Denn während du dich wahrscheinlich kreuz und quer durch deine Stadt düst um deinen Service "HB" anzubieten, tickern deine Betriebskosten weiter. In dieser Zeit könntest du in deiner Praxis Patienten behandeln.......
Für GKV Pat. brauchst du eine Kassenzulassung und eine Haftpflicht. Hier kann es sein, dass wenn etwas passiert und der Fall gemeldet wird die Haftpflicht wissen möchte warum dieser Versicherungsfall "Zu Hause", im Verein oder meinetwegen im Schwimmbad passiert ist. Wenn es ganz schief läuft, können die dir evtl. sogar versuchten Versicherungsbetrug unterstellen. Ich glaube kaum dass du das logisch erklären kannst, dass du ausgerechnet im Schwimmbad oder Verein behandeln mußtest. Denn nur verordnete HB sind versichert. Und Hausbesuche sind Hausbesuche weil die Pat. nicht in deine Praxis kommen können.
Ein weiteres ist deine KFZ-Haftpflicht. Du bist unterwegs zu einem sogen. "Hausbesuch" der nicht verordnet ist, hast einen Unfall............
Sprich Arbeitsunfall und BG....
Natürlich will ich aus Kostengründen eine HB Verordnung haben. Mobilitätseingeschränkte Patienten sind auch eher meine Zielgruppe. Aber wenn ich die drei Fälle, wie ich sie oben exemplarischnbeschrieben habe, nehme, dann kann ich mir schon vorstellen, dass ich auf die HB Verordnung gelegentlich verzichten kann.
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lars 446 schrieb:
Freistein schrieb am 15.12.15 09:34:
Das hört sich so an als ob du eine mobile Physiotherapie aufmachen wolltest oder als 2 Standbein.
Ich würde mir auch überlegen, dass du die HB nicht abrechnen kannst. Kostenfaktor: Sprit, Verschleiß des Autos und der Zeitaufwand den du benötigst um um von Pat. zu Pat. zukommen. Oft lassen sich die Termine wahrscheinlich nicht so planen, dass man schön alle alle der Reihe nach in einer Tour abfahren kann. Denn während du dich wahrscheinlich kreuz und quer durch deine Stadt düst um deinen Service "HB" anzubieten, tickern deine Betriebskosten weiter. In dieser Zeit könntest du in deiner Praxis Patienten behandeln.......
Für GKV Pat. brauchst du eine Kassenzulassung und eine Haftpflicht. Hier kann es sein, dass wenn etwas passiert und der Fall gemeldet wird die Haftpflicht wissen möchte warum dieser Versicherungsfall "Zu Hause", im Verein oder meinetwegen im Schwimmbad passiert ist. Wenn es ganz schief läuft, können die dir evtl. sogar versuchten Versicherungsbetrug unterstellen. Ich glaube kaum dass du das logisch erklären kannst, dass du ausgerechnet im Schwimmbad oder Verein behandeln mußtest. Denn nur verordnete HB sind versichert. Und Hausbesuche sind Hausbesuche weil die Pat. nicht in deine Praxis kommen können.
Ein weiteres ist deine KFZ-Haftpflicht. Du bist unterwegs zu einem sogen. "Hausbesuch" der nicht verordnet ist, hast einen Unfall............
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Natürlich will ich aus Kostengründen eine HB Verordnung haben. Mobilitätseingeschränkte Patienten sind auch eher meine Zielgruppe. Aber wenn ich die drei Fälle, wie ich sie oben exemplarischnbeschrieben habe, nehme, dann kann ich mir schon vorstellen, dass ich auf die HB Verordnung gelegentlich verzichten kann.
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lars 446 schrieb:
Hallo Inche, danke für Deine Antwort.
Leider habe ich mich wohl etwas undeutlich ausgedrückt, wie ich jetzt festgestellt habe. Die Frage ging nicht um die Thematik "HP" oder selebr Rezepte erstellen.
Natürlich haben alle von mir beschriebenen Patienten Rezepte für physiotherapeutische Anwendungen. Allerdings halt nicht mit dem Zusatz "Hausbesuch"!
Meine Frage lautet also präziser: "Rezept liegt vor, aber keine HB Indikation vermerkt. Muss ich dann in einer Praxis behandeln?"
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