Wir suchen für unser
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
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Deutlich überdurchschnittliche
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Interessante Frage: Müssen Leistungen an Privatpatienten/Selbstzahler eigentlich immer zwingend durch "Menschen" abgegeben werden?
Ein Kollege aus dem Nachbarbezirk (Masseur) hat auf einer Medizin-Messe (für Ärzte) einen Massage-Roboter (KUKA Robotics) entdeckt und war begeistert, wie gut dieser massieren konnte (er kann es einschätzen), kaum zu unterscheiden von einer echten Hand, sagte er. Zudem wird Wärme erzeugt und appliziert.
Nachdem er mir das berichtet hatte, kam die Frage auf, ob man zumindest Privatpatienten mit Rezept über z.B. Bindegewebsmassage (BGM), Segment-/Periost-Massage und Wärmetherapie auf den Roboter ansetzen könnte, denn gemäß der Leistungsbeschreibungen zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapie und deren Vergütung steht bei den 3 Leistungen nicht, dass diese manuell vom Menschen selbst ausgeführt werden müssen... - ist das ein juristischer Fehler/Lücke in der Leistungsbeschreibung oder geht so etwas wirklich?
UND: Bitte keine ethische Debatte nach dem Motto "die Mensch-zu-Mensch-Komponente" würde dabei ja völlig auf der Strecke bleiben - mir gehts rein um die rechtlichen Aspekte bei diesem Thema - bin gespannt auf Eure Einschätzung/Erläuterung.
LG, Uli
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Problem beschreiben
UliBulli schrieb:
Hallo zusammen!
Interessante Frage: Müssen Leistungen an Privatpatienten/Selbstzahler eigentlich immer zwingend durch "Menschen" abgegeben werden?
Ein Kollege aus dem Nachbarbezirk (Masseur) hat auf einer Medizin-Messe (für Ärzte) einen Massage-Roboter (KUKA Robotics) entdeckt und war begeistert, wie gut dieser massieren konnte (er kann es einschätzen), kaum zu unterscheiden von einer echten Hand, sagte er. Zudem wird Wärme erzeugt und appliziert.
Nachdem er mir das berichtet hatte, kam die Frage auf, ob man zumindest Privatpatienten mit Rezept über z.B. Bindegewebsmassage (BGM), Segment-/Periost-Massage und Wärmetherapie auf den Roboter ansetzen könnte, denn gemäß der Leistungsbeschreibungen zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapie und deren Vergütung steht bei den 3 Leistungen nicht, dass diese manuell vom Menschen selbst ausgeführt werden müssen... - ist das ein juristischer Fehler/Lücke in der Leistungsbeschreibung oder geht so etwas wirklich?
UND: Bitte keine ethische Debatte nach dem Motto "die Mensch-zu-Mensch-Komponente" würde dabei ja völlig auf der Strecke bleiben - mir gehts rein um die rechtlichen Aspekte bei diesem Thema - bin gespannt auf Eure Einschätzung/Erläuterung.
LG, Uli
Bei PM und BGM frage ich mich allerernstens wie das überhaupt technisch funktionieren soll.
Privat kannst du jeden Sc***s mit dem Patienten vereinbaren, allerdings muss der Roboter wohl eine MPG - Zulassung haben.
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UliBulli schrieb:
Hallo Lars! Warum sollte eine MPG-Zulassung Pflicht sein?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@UliBulli Weil ein mechanisches Gerät zu therapeutische Zwecke auf Menschen losgelassen wird.
Als Medizinprodukt werden unter anderem Apparate, Gegenstände, Stoffe und auch Software bezeichnet, die zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken für Menschen verwendet werden, ...
Aha, okay - d.h., wenn es dann aber "präventiv" ist, ist das nicht erforderlich?
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UliBulli schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Aha, okay - d.h., wenn es dann aber "präventiv" ist, ist das nicht erforderlich?
Möchtest du als Therapeut oder als Gewerbetreibende gesehen werden? Ich würde denken, du hast andere Ansprüche an dein berufliches Wirken, oder?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@UliBulli Das wage ich hier zu bezweifeln das es "präventiv" bzw. "Wellness" ist. Das ganze Gebiet der Robotik unterliegt sehr hohe Anforderung wenn Menschen involviert sind. Sogar die einfache Massagefunktion meines Autositzes ist speziell zertifiert.
Möchtest du als Therapeut oder als Gewerbetreibende gesehen werden? Ich würde denken, du hast andere Ansprüche an dein berufliches Wirken, oder?
Wir sehen gerade, das Gerät hat die MPG Zulassung IIA, das wäre wohl geklärt. Ich werde das Gerät aber erst einmal selbst ausprobieren denke ich... :-)
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UliBulli schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Wir sehen gerade, das Gerät hat die MPG Zulassung IIA, das wäre wohl geklärt. Ich werde das Gerät aber erst einmal selbst ausprobieren denke ich... :-)
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physiobogen schrieb:
@UliBulli und was kostet so ein Roboterteil??
Wüssten wir auch gerne, auf der Herstellerseite ist nichts zu lesen, was immer eher nicht so gut ist... ;-) Aber nach und nach werden die Robbys günstiger werden, daher mehr Anbieter am Markt - sobald ich einen Preis erfahre, poste ich es her ein...
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UliBulli schrieb:
@physiobogen
Wüssten wir auch gerne, auf der Herstellerseite ist nichts zu lesen, was immer eher nicht so gut ist... ;-) Aber nach und nach werden die Robbys günstiger werden, daher mehr Anbieter am Markt - sobald ich einen Preis erfahre, poste ich es her ein...
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Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@UliBulli Wenn es um GKV gehen sollte, dann steht im BRV "persönliche Leistungserbringung". Auch sonst müssen bei der GKV apparative Leistungen eindeutig erlaubt sein. Bei MLD ist ausdrücklich untersagt.
Bei PM und BGM frage ich mich allerernstens wie das überhaupt technisch funktionieren soll.
Privat kannst du jeden Sc***s mit dem Patienten vereinbaren, allerdings muss der Roboter wohl eine MPG - Zulassung haben.
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