Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
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Work-Life-Balance wird gerne
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Genug Zeit für die Patienten, gute
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holger302 schrieb:
DU hast mit dem Patienten(oder Betreuer) den Vertrag. AXA interessiert überhaupt nicht,- ob und wann die zahlt!!!!! an IHN.
MfG
JürgenK :)
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JürgenK schrieb:
Hi mimikri, bist du auf diesen Patienten angewesen (auch wenn er nett)...ich würde Mahnung schicken und nicht mehr weiter behandeln...und mit dem jetzigen RZ wenn schon angefangen abbrechen. Da wird es immer was geben was nicht in Ordnund ist...habe da so meine Erfahrungen gehabt ...muste bis zum Amtsgericht wegen Betreuer
MfG
JürgenK :)
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mimikri schrieb:
@JürgenK genau so ist gerade mein Vorgehen.
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Problem beschreiben
mimikri schrieb:
Huhu! Ich habe einen Privatpatienten im PH, dessen Betreuung jetzt gewechselt hat und seitdem funktioniert die Bezahlung nicht mehr. Mir wurde jetzt ein Teilbetrag angeboten, mit dem Verweis, dass die Forderung an die AXA mit viel Zeit und Glück bestimmt irgendwann vollständig erstattet werden würde und ein Mahnverfahren meinerseits nicht notwendig sei. Ich mahne natürlich trotzdem, oder?
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Dummerweise wurde ich über den Betreuerwechsel nicht informiert und habe danach keinen Behandlungsvertrag gemacht. Vorher hatte ich auch keinen, weil es immer zuverlässig funktioniert hat. Ich hoffe jetzt auf Gewohnheitsrecht...
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mimikri schrieb:
Weil die Betreuerin vorher ihren Job ordentlich gemacht hat.
Dummerweise wurde ich über den Betreuerwechsel nicht informiert und habe danach keinen Behandlungsvertrag gemacht. Vorher hatte ich auch keinen, weil es immer zuverlässig funktioniert hat. Ich hoffe jetzt auf Gewohnheitsrecht...
Die Hoffnung kannst du begraben. Mach einen Vertrag und wenn derjenige Betreuer nicht will dann lass es .Du ersparst dir Gaaaaanz viel Stress !!!! Ist zwar nicht schön für den Patienten aber es schont deine Nerven und du sparst viel Energie für andere Sachen.
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eim schrieb:
@mimikri
Die Hoffnung kannst du begraben. Mach einen Vertrag und wenn derjenige Betreuer nicht will dann lass es .Du ersparst dir Gaaaaanz viel Stress !!!! Ist zwar nicht schön für den Patienten aber es schont deine Nerven und du sparst viel Energie für andere Sachen.
Nun ist es so, dass ich vom Betreuungsgericht u.a. "Vermögensangelegenheiten inkl. Einwilligungsvorbehalt" als Aufgabenbereich zugewiesen bekommen habe. Dieses bedeutet, dass jeden Vertrag mit finanziellen Folgen von mir explizit zugestimmt werden muss. Ohne meine Zustimmung ist der Vertrag schlicht und ergreifend nicht gültig (bzw. ist nur schwebend wirksam). Im Übrigen lag die Praxis meine Betreuungsurkunde im Vorfeld bereits in Kopie vor.
In der Folge bin ich dann auch von Rechtswege verpflichtet gewesen, diese Rechnung aufgrund eines nicht-wirksamen Behandlungsvertrages vollständig zurück zu weisen. Der Kollege bekommt also überhaupt kein Geld von meine Betreute, wenn ich das nicht möchte. Natürlich werde ich mich mit der Praxis noch einigen, aber nicht in der geforderten Höhe. Auch ich werde hier nur den Betrag überweisen, welche die PKV erstattet.
Im Endeffekt hat die ursprüngliche Betreuerin Ihren Job wahrscheinlich auch nicht ordentlich gemacht. Du hast aufgrund deinen Pflichtverletzungen einfach Glück gehabt, dass du deine Rechnungen bislang vollständig bezahlt bekommen hast.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mimikri Ich bin im Nebenjob auch rechtlicher Betreuer. Ich habe jetzt den Fall wo ein Kollegen meine Betreute eine Privatrechnung geschickt hatte, ohne vorher einen Behandlungsvertrag zu machen. Ebenso wenig hat die Praxis schriftlich auf die mögliche Nicht- oder Teilkosten-Erstattung hingewiesen (§ 630c Abs. 3 BGB).
Nun ist es so, dass ich vom Betreuungsgericht u.a. "Vermögensangelegenheiten inkl. Einwilligungsvorbehalt" als Aufgabenbereich zugewiesen bekommen habe. Dieses bedeutet, dass jeden Vertrag mit finanziellen Folgen von mir explizit zugestimmt werden muss. Ohne meine Zustimmung ist der Vertrag schlicht und ergreifend nicht gültig (bzw. ist nur schwebend wirksam). Im Übrigen lag die Praxis meine Betreuungsurkunde im Vorfeld bereits in Kopie vor.
In der Folge bin ich dann auch von Rechtswege verpflichtet gewesen, diese Rechnung aufgrund eines nicht-wirksamen Behandlungsvertrages vollständig zurück zu weisen. Der Kollege bekommt also überhaupt kein Geld von meine Betreute, wenn ich das nicht möchte. Natürlich werde ich mich mit der Praxis noch einigen, aber nicht in der geforderten Höhe. Auch ich werde hier nur den Betrag überweisen, welche die PKV erstattet.
Im Endeffekt hat die ursprüngliche Betreuerin Ihren Job wahrscheinlich auch nicht ordentlich gemacht. Du hast aufgrund deinen Pflichtverletzungen einfach Glück gehabt, dass du deine Rechnungen bislang vollständig bezahlt bekommen hast.
Wie der Fall hier liegt wird nicht deutlich.
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Udo Eickenberg schrieb:
Weil Du selbst bestallter Betreuer bist wird Dir ja sicher auch das Betreuerunwesen bekannt sein.
Wie der Fall hier liegt wird nicht deutlich.
Nun wird hier eins zumindest deutlich: die Praxis hat auch seinerseits Pflichtverletzung begangen, die den Honoraranspruch gefährden. Wir weisen hier im Forum nicht umsonst beständig daraufhin, dass Behandlungsverträge vom PI vollumfassend schriftlich geschlossen werden sollen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Udo Eickenberg Leider habe ich im o.g. Fall tatsächlich auch mit dem Betreuerunwesen der Vorgängerin zu tun. Gerade bei den (oft rechtsanwaltlichen) Berufsbetreuern ist das leider nicht unüblich.
Nun wird hier eins zumindest deutlich: die Praxis hat auch seinerseits Pflichtverletzung begangen, die den Honoraranspruch gefährden. Wir weisen hier im Forum nicht umsonst beständig daraufhin, dass Behandlungsverträge vom PI vollumfassend schriftlich geschlossen werden sollen.
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mimikri schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich würde trotzdem versuchen, den Anspruch geltend zu machen, da die vorherigen Rezepte immer bezahlt wurden und somit ein stillschweigendes Einverständnis vorausgesetzt werden kann, oder?
Ich würde dich auf jedem Fall empfehlen, dir die Betreuungsurkunde vorlegen zu lassen (dazu ist der Betreuer verpflichtet). Somit weißt du dann auch, welche Aufgabenbereiche der Betreuer überhaupt hat. Außerhalb der vom Gericht benannten Betreuungsbereiche ist der Betreute komplett selbstbestimmend verantwortlich.
M.a.W., versuchen kannst du alles, du must aber damit rechnen, dass dein Anspruch mangels klare schriftlichen Vereinbarungen im Ernstfall (Gerichtsprozess) gefährdet ist. Das gilt im Übrigen auch im Umgang mit nicht betreute Selbstzahler.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mimikri Ein stillschweigendes Einverständnis im Umgang mit (seriösen) Betreuern und in Abhängigkeit vom Aufgabenbereich des Betreuers darfst du nie erwarten. Auch darfst du niemals darauf vertrauen, das der neuen Betreuer die bisherigen "Gepflogenheiten" einfach übernimmt.
Ich würde dich auf jedem Fall empfehlen, dir die Betreuungsurkunde vorlegen zu lassen (dazu ist der Betreuer verpflichtet). Somit weißt du dann auch, welche Aufgabenbereiche der Betreuer überhaupt hat. Außerhalb der vom Gericht benannten Betreuungsbereiche ist der Betreute komplett selbstbestimmend verantwortlich.
M.a.W., versuchen kannst du alles, du must aber damit rechnen, dass dein Anspruch mangels klare schriftlichen Vereinbarungen im Ernstfall (Gerichtsprozess) gefährdet ist. Das gilt im Übrigen auch im Umgang mit nicht betreute Selbstzahler.
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mimikri schrieb:
Dankeschön. Ich guck einfach Mal, wie es läuft...
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Leni C. schrieb:
Sorry , aber würde mich nicht darauf einlassen . Warum hat es vorher geklappt ?
Ich finde nämlich wenn es nötig und sinnvoll ist, kann man versuchen im Sinne des Patienten eine Lösung zu finden.
Wenn es vorher geklappt hat, scheint ja nicht vorhandenes Geld nicht das Problem zu sein.
Vielleicht braucht der Betreuer durch einen richtigen Behandlungs vertrag einen konkreten Rahmen um die Sache ausreichend ernst zu nehmen.
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mimikri schrieb:
Das Geld ist da. Die kompletten Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim werden aus privaten Mitteln gedeckt.
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sabine963 schrieb:
Ich würde es davon abhängig machen wie nötig die Therapie für den Patienten ist.
Ich finde nämlich wenn es nötig und sinnvoll ist, kann man versuchen im Sinne des Patienten eine Lösung zu finden.
Wenn es vorher geklappt hat, scheint ja nicht vorhandenes Geld nicht das Problem zu sein.
Vielleicht braucht der Betreuer durch einen richtigen Behandlungs vertrag einen konkreten Rahmen um die Sache ausreichend ernst zu nehmen.
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