WIR SUCHEN schnellstmöglich einen
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
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ich möchte mit meiner Familie ein Haus kaufen und mir dort ein Räumchen einrichten. Natürlich ohne Kassenzulassung. Jetzt zu meiner Frage: ich bin Physio und würde das natürlich für Privatversicherte anbieten. Was kann ich sonst noch privat ohne Rezept (natürlich mit entsprechender Fortbildung) anbieten? Lymphdrainage, spezielle Massagen, Schröpfen?! Gibt es auch Fortbildungen für Akupunktur? Dürfen das nur Ärzte und Heilpraktiker? Oder evtl Ohrakupunktur?
Ich Danke Euch
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KatKosch schrieb:
Hallo zusammen,
ich möchte mit meiner Familie ein Haus kaufen und mir dort ein Räumchen einrichten. Natürlich ohne Kassenzulassung. Jetzt zu meiner Frage: ich bin Physio und würde das natürlich für Privatversicherte anbieten. Was kann ich sonst noch privat ohne Rezept (natürlich mit entsprechender Fortbildung) anbieten? Lymphdrainage, spezielle Massagen, Schröpfen?! Gibt es auch Fortbildungen für Akupunktur? Dürfen das nur Ärzte und Heilpraktiker? Oder evtl Ohrakupunktur?
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tigerlilly schrieb:
Du weißt aber das du eigentlich ohne ein Rezept vom Arzt nicht behandeln darfst!?Lass dir auf jedenfall ein Privatrezept ausstellen!
Ohne Rezept darfst du Wellness und Prävention anbieten.
Im Direktzugang dürfen in Deutschland nur HPs und Ärzte behandeln!
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mbone schrieb:
Wenn du weder den Sekt.HP noch den HP hast , darfst du nur auf Rezept behandeln
Ohne Rezept darfst du Wellness und Prävention anbieten.
Im Direktzugang dürfen in Deutschland nur HPs und Ärzte behandeln!
Die Frage war, was denn zu diesen Wellnessanwendungen zählt die ich ohne Rezept anbieten kann. Lymphdrainage zählt ja auch dazu?!
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Natürlich kannst du KG für Privatpatienten abgeben, die Frage ist ob deren Kasse die Kosten erstattet. Die meisten PKVen erstatten nur wenn eine Behandlung in einer Praxis durchgeführt wurden die den gestzlichen Bedingungen entspricht.
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idefix- schrieb:
Lymphdrainage eine Wellnessbehandlung? Auf welchem Planeten lebst Du?
Natürlich kannst du KG für Privatpatienten abgeben, die Frage ist ob deren Kasse die Kosten erstattet. Die meisten PKVen erstatten nur wenn eine Behandlung in einer Praxis durchgeführt wurden die den gestzlichen Bedingungen entspricht.
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KatKosch schrieb:
Hier herrscht ja wieder ein Ton. Ich lebe auf dem gleichen Planeten wie Du. Und man kann in jedem Wellnesshotel Lymphdrainage ohne Rezept bekommen.
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PTP schrieb:
Das ist eben immer das Problem wenn du Physio bist entgegen Kosmetiker/in. Als Physio wird dir mehr oder weniger unterstellt das deine Hände therapieren, daher Rezept oder HP-Physio machen. Wenn du auch noch akupunktieren willst muss es schon der Voll-HP sein, und der Raum für minimalinvasive Tätigkeit ausgestattet sein
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Tempelritter schrieb:
Der sHP ist ein einfacher und sicherer Weg, zudem auch ohne Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Mbon9 schrieb der Direktzugriff ist nur Ärzten und HP s gestattet. D Dies stimmt nicht so ganz, solltest du noch Masseur sein ist auch ein Direktkontakt möglich. Solltest du in dieser Zeit die Zertifikate in Mannueller Lymphdrainage oder auch die manuelle Therapie erworben haben so kann dies mit in den Firstkontakt integriert werden.
QUELLE Dr. ALT
MFG
KUNO
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Kuno Weil schrieb:
Hallo
Mbon9 schrieb der Direktzugriff ist nur Ärzten und HP s gestattet. D Dies stimmt nicht so ganz, solltest du noch Masseur sein ist auch ein Direktkontakt möglich. Solltest du in dieser Zeit die Zertifikate in Mannueller Lymphdrainage oder auch die manuelle Therapie erworben haben so kann dies mit in den Firstkontakt integriert werden.
QUELLE Dr. ALT
MFG
KUNO
:point_up:Das ist eine glatte Lüge!!!! :point_up:
Wie lange wird diese Mähr eigentlich noch hier im Forum rumgeistern?
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M0nique schrieb:
idefix- schrieb am 23.5.17 18:20: Natürlich kannst du KG für Privatpatienten abgeben, die Frage ist ob deren Kasse die Kosten erstattet. Die meisten PKVen erstatten nur wenn eine Behandlung in einer Praxis durchgeführt wurden die den gestzlichen Bedingungen entspricht.
:point_up:Das ist eine glatte Lüge!!!! :point_up:
Wie lange wird diese Mähr eigentlich noch hier im Forum rumgeistern?
spreche hierbei aus eigener Erfahrung und auch einige meiner Beamtenpatienten habe die gleiche Erfahrung gemacht, da sie mal zur Behandlung bei der Physio nebenan im Keller waren. Wir sind alle auf unseren Rechnungen sitzen geblieben. Dies ist keine Mähr
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idefix- schrieb:
Hallo Monique,
spreche hierbei aus eigener Erfahrung und auch einige meiner Beamtenpatienten habe die gleiche Erfahrung gemacht, da sie mal zur Behandlung bei der Physio nebenan im Keller waren. Wir sind alle auf unseren Rechnungen sitzen geblieben. Dies ist keine Mähr
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Eberhard schrieb:
Noch zu meiner Praxiszeit (vor 1 1/2 Jahren) kamen Patienten wieder zu mir zurück, weil ihre Kosten bei einer GKV-freien Praxis, die aber nur Beihilfepreise verlangte, nicht mehr übernommen wurden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine Lüge war.
Die Beihilfe muss immer zahlen, egal ob mit oder ohne GKV-Zulassung.
In 20 Jahren und ca. 5.000 geschriebenen Rechnungen hat bisher keiner meiner Patienten Probleme wegen meiner Nichtzulassung gehabt!
Ich weise jeden Patienten vor Unterschreiben des Behandlungsvertrages darauf hin seinen PKV-Vertrag bis zum nächsten Termin zu prüfen. In 20 Jahren gab es bisher nur 2 Patienten, deren Vertrag (Basisvertrag) eine GKV-Zulassung verlangte....
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M0nique schrieb:
Es gibt tatsächlich Verträge mit PKV, in denen eine Erstattung von Leistungen einer Arzt-, bzw. Physiopraxis ohne GKV-Zulassung ausgenommen sind. Dies sind "Billigverträge" neueren Datums. Ebenso erhalten PP mit PKV-Basistarifen nur Erstattungen von GKV-Praxen - dies ist gesetzlich so geregelt.
Die Beihilfe muss immer zahlen, egal ob mit oder ohne GKV-Zulassung.
In 20 Jahren und ca. 5.000 geschriebenen Rechnungen hat bisher keiner meiner Patienten Probleme wegen meiner Nichtzulassung gehabt!
Ich weise jeden Patienten vor Unterschreiben des Behandlungsvertrages darauf hin seinen PKV-Vertrag bis zum nächsten Termin zu prüfen. In 20 Jahren gab es bisher nur 2 Patienten, deren Vertrag (Basisvertrag) eine GKV-Zulassung verlangte....
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KatKosch schrieb:
Ja das weiß ich. Deswegen habe ich ja gesagt, dass ich die Physio nur für Privatpatienten (natürlich aufRezept) anbieten möchte.
Die Frage war, was denn zu diesen Wellnessanwendungen zählt die ich ohne Rezept anbieten kann. Lymphdrainage zählt ja auch dazu?!
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Helmut Fromberger schrieb:
Ob die Verwaltung für Dich den Bebauungsplan ändert, ist fraglich wenn es sich um ein Wohngebiet handelt in dem das Haus steht.
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