Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
Eigenständige Dokumentation und
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Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
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Danke für eure Hilfe!
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Anna Ziegler schrieb:
Hallo zusammen. Ich habe eine Frage bezgl. selbständiger Arbeit mit Privatpatienten. Ich habe ab nächstem Jahr die Möglichkeit, mir zu hause einen eigenen Praxisraum einzurichten. Hier würde ich gerne Privatpatienten und Selbstzahler behandeln. Gibt es hierfür räumliche Vorgaben, wie Fluchtweg, Brandschutz usw? Wo muss ich meine freiberufliche Arbeit anmelden? Im Existenzgründerbuch für Physios wurde ich bezgl. rein privater Arbeit nicht ausreichend fündig.
Danke für eure Hilfe!
Alles andere (Versicherungen, Meldungen etc.) genau, wie bei jeder anderen Selbständigkeit auch.
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RoFo schrieb:
Nutzung und -sänderung siehe Bauamt.
Alles andere (Versicherungen, Meldungen etc.) genau, wie bei jeder anderen Selbständigkeit auch.
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...........Bei Selbstzahlern ist es egal.
bei "Selbstzahlern" kommt es drauf an, ob der Patient eine Verordnung hat. Ohne Verordnung wäre nämlich der Physio-HP nötig .....
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die neue schrieb:
idefix- schrieb am 22.1.20 13:36:
...........Bei Selbstzahlern ist es egal.
bei "Selbstzahlern" kommt es drauf an, ob der Patient eine Verordnung hat. Ohne Verordnung wäre nämlich der Physio-HP nötig .....
Sämtliche persönlichen Voraussetzungen zum Therapieren mit oder ohne VO müssen gegeben sein.
Einzig als Abrechnungspartner der GKV sind zusätzliche räumliche Voraussetzungen einzuhalten!
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RoFo schrieb:
Mal grundsätzlich: es ist völlig egal, wer der Kostenträger ist, es sind immer alle Vorschriften (Bau/Hygiene/Fa etc) einzuhalten und alle Versicherungen (BG/RV/KV/Haftpflicht etc) abzuschließen bzw anzumelden.
Sämtliche persönlichen Voraussetzungen zum Therapieren mit oder ohne VO müssen gegeben sein.
Einzig als Abrechnungspartner der GKV sind zusätzliche räumliche Voraussetzungen einzuhalten!
lass Dich hier nicht verunsichern!
Ich betreibe seit 20 Jahren eine reine Privatpraxis ohne GKV-Zulassung, die auch nicht den GKV-Richtlinien entspricht. Alle meine Privatpatienten haben meine Rechnungen erstattet bekommen (da ich über Beihilfesatz abrechne mit entsprechenden Abzügen). Nie hat eine PKV nach meiner GKV-Zulassung gefragt.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Hallo Anna,
lass Dich hier nicht verunsichern!
Ich betreibe seit 20 Jahren eine reine Privatpraxis ohne GKV-Zulassung, die auch nicht den GKV-Richtlinien entspricht. Alle meine Privatpatienten haben meine Rechnungen erstattet bekommen (da ich über Beihilfesatz abrechne mit entsprechenden Abzügen). Nie hat eine PKV nach meiner GKV-Zulassung gefragt.
Gruß von Monique
frage bei dem für Dich zuständigen Bauamt nach: Bedarf es einer Nutzungsänderung?
Die werden Dich über alles mehr als gründlich informieren.
Meine über 17 Jahre gemietete Praxis war übrigens niemals für gewerbliche Nutzung - entgegen meinem Mietvertrag - angemeldet. Hat keine Sau jemals interessiert.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Hallo Anna,
frage bei dem für Dich zuständigen Bauamt nach: Bedarf es einer Nutzungsänderung?
Die werden Dich über alles mehr als gründlich informieren.
Meine über 17 Jahre gemietete Praxis war übrigens niemals für gewerbliche Nutzung - entgegen meinem Mietvertrag - angemeldet. Hat keine Sau jemals interessiert.
Gruß von Monique
Herzliche Grüße Anna
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Anna Ziegler schrieb:
Danke für eure Hilfe!
Herzliche Grüße Anna
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Eberhard schrieb:
Ich weiß dass Monique in der Sache GKV-Privat einen anderen Standpunkt vertritt. Ich selbst habe erlebt, und das könnte ich schwören, dass einige abgewanderte PP wieder zu mir zurückgekehrt sind, weil ihre Rechnungen von einer reinen Privatpraxis nicht mehr bezahlt wurden. Ich freue mich, dass diese Sache in Monique`s Gegend anders geregelt wird.
man liebt solche Kollegen die zu Beihilfe arbeiten und dann noch Abzüge gewähren. Wenn man davon eben vlt. nicht leben muss, weil der Partner genug Kohle hat, dann kann man ja Dumping arbeiten.
So und jetzt warte ich auf die Schimpfe von Monique, die wird nicht lange auf sich warten. :smile:
PS: kenne genügend PP´s die keine Erstattung bekommen haben, da die sogenannte Privat Praxis nur aus einem Raum bestand
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idefix- schrieb:
@ Eberhard
man liebt solche Kollegen die zu Beihilfe arbeiten und dann noch Abzüge gewähren. Wenn man davon eben vlt. nicht leben muss, weil der Partner genug Kohle hat, dann kann man ja Dumping arbeiten.
So und jetzt warte ich auf die Schimpfe von Monique, die wird nicht lange auf sich warten. :smile:
PS: kenne genügend PP´s die keine Erstattung bekommen haben, da die sogenannte Privat Praxis nur aus einem Raum bestand
wieso sollte ich schimpfen?
Meine Praxis hat zwei große abgeschlossene helle und schön eigerichtete Behandlungsräume. Meine Praxis sieht wesentlich besser aus und ist deutlich schöner eingerichtet als alle GKV-zugelassenen Praxen, die ich kenne.
Nie wollte eine PKV eine Kassenzulassung sehen. Es kam jedoch schon vier oder fünf Mal vor, dass eine PKV mein Berufszertifikat sehen wollte oder mein MT-Zetifikat. Für 20 Euro haben sie es bekommen.
Eine GKV-Zulassung scheiterte vor 20 Jahren an den nicht in den Behandlungsräumen vorhandenen Waschbecken, am 10 qcm zu kleinen Eisfach, an den nicht vorhandenen Keulen und dem fehlenden zweiten WC für den Therapeuten.
Ich arbeite nicht zum Beihilfetarif.
Alle meine Patienten haben seit Bestehen meiner Praxis meine Rechnungen erstattet bekommen. Teils mit Abzügen, weil ich höher als Beihilfe abrechne.
Ich finanziere meinen promovierten Ehemann mit, da er als Musikschullehrer zu einem Hungerlohn arbeiten muss. Für seinen Nettolohn pro Montat gehe ich gerade mal eine Woche netto arbeiten.
Nicht alle Frauen ruhen sich auf dem Verdienst ihrer Ehemänner aus!
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Hallo idefix,
wieso sollte ich schimpfen?
Meine Praxis hat zwei große abgeschlossene helle und schön eigerichtete Behandlungsräume. Meine Praxis sieht wesentlich besser aus und ist deutlich schöner eingerichtet als alle GKV-zugelassenen Praxen, die ich kenne.
Nie wollte eine PKV eine Kassenzulassung sehen. Es kam jedoch schon vier oder fünf Mal vor, dass eine PKV mein Berufszertifikat sehen wollte oder mein MT-Zetifikat. Für 20 Euro haben sie es bekommen.
Eine GKV-Zulassung scheiterte vor 20 Jahren an den nicht in den Behandlungsräumen vorhandenen Waschbecken, am 10 qcm zu kleinen Eisfach, an den nicht vorhandenen Keulen und dem fehlenden zweiten WC für den Therapeuten.
Ich arbeite nicht zum Beihilfetarif.
Alle meine Patienten haben seit Bestehen meiner Praxis meine Rechnungen erstattet bekommen. Teils mit Abzügen, weil ich höher als Beihilfe abrechne.
Ich finanziere meinen promovierten Ehemann mit, da er als Musikschullehrer zu einem Hungerlohn arbeiten muss. Für seinen Nettolohn pro Montat gehe ich gerade mal eine Woche netto arbeiten.
Nicht alle Frauen ruhen sich auf dem Verdienst ihrer Ehemänner aus!
Gruß von Monique
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idefix- schrieb:
Du solltest auch beachten, das viele PKVen, nur dann erstatten wenn die Privatpraxen dem Standard von GKv Praxen entsprechen. Also nur einen #raum einrichten ist schon möglich und macht bestimmt auch Spaß, nur wird dann die Rechnung dem Patienten nicht erstattet. Bei Selbstzahlern ist es egal.
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