In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Ich hoffe hier ein paar Antworten zu finden. Ich würde gerne in meinem Haus ein kleines Behandlungszimmer einrichten und neben meiner normalen Tätigkeit als Physiotherapie noch was dazu verdienen. Es geht mir hierbei um das abrechnen von privatrezpten. Was muss ich beachten und was genau muss ich tun, damit das alles klappt. Von den Einnahmen her würde es sich gering halten, da ich wie gesagt mich arbeite und Familie habe und dadurch nur abends der ein oder andere behandelt werden kann.
Danke schon mal und grüße
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Nici1984 schrieb:
Hallo,
Ich hoffe hier ein paar Antworten zu finden. Ich würde gerne in meinem Haus ein kleines Behandlungszimmer einrichten und neben meiner normalen Tätigkeit als Physiotherapie noch was dazu verdienen. Es geht mir hierbei um das abrechnen von privatrezpten. Was muss ich beachten und was genau muss ich tun, damit das alles klappt. Von den Einnahmen her würde es sich gering halten, da ich wie gesagt mich arbeite und Familie habe und dadurch nur abends der ein oder andere behandelt werden kann.
Danke schon mal und grüße
diese Frage taucht zum x-ten Male hier auf, lies 'mal im Archiv.
Eine Praxis für GKV-Pat. muss nach Rahmenvertrag zugelassen werden, für P-Pat. nicht nötig.
Je nach Bundesland sind Gewerbeaufsicht oder Bauamt für die Zulassung der Nutzungsänderung auch in eigenen Räumen zuständig. Wohnraum ist etwas anders als Gewerbeeinheit. Dann gilt auch noch der Bebauungsplan, in reinen Wohngebieten sind Gewerbe üblicherweise nicht zulässig.
In der Praxis mußt die Hypienestandards einhalten - z. B. Pat.-Toilette.
Dann benötigst Du eine Haftpflichtversicherung für diese Tätigkeit bzw. mußt die bestehende Vers. über die Änderung des Risikos informieren.
Solange Du auf P-Rp's behandelst, übst Du kein Gewerbe aus, das kommt erst, wenn Du Wellnessmassagen oder Prävention machst, natürlich auch mit einer Steuerpflicht ab ~17.000€.
Therapie ohne VO benötigt einen HP!
In aller Regel ist es günstiger, sich einen 450€ Job dazu zu besorgen.
mfg hgb :hushed:
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Dazu unbedingt AG informieren und um seine schriftliche Zustimmung bitten.
LG
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limone schrieb:
Alles gesagt durch hgb, besonders sein erster Satz :kissing_closed_eyes:
Dazu unbedingt AG informieren und um seine schriftliche Zustimmung bitten.
LG
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hgb schrieb:
Hallo Nici,
diese Frage taucht zum x-ten Male hier auf, lies 'mal im Archiv.
Eine Praxis für GKV-Pat. muss nach Rahmenvertrag zugelassen werden, für P-Pat. nicht nötig.
Je nach Bundesland sind Gewerbeaufsicht oder Bauamt für die Zulassung der Nutzungsänderung auch in eigenen Räumen zuständig. Wohnraum ist etwas anders als Gewerbeeinheit. Dann gilt auch noch der Bebauungsplan, in reinen Wohngebieten sind Gewerbe üblicherweise nicht zulässig.
In der Praxis mußt die Hypienestandards einhalten - z. B. Pat.-Toilette.
Dann benötigst Du eine Haftpflichtversicherung für diese Tätigkeit bzw. mußt die bestehende Vers. über die Änderung des Risikos informieren.
Solange Du auf P-Rp's behandelst, übst Du kein Gewerbe aus, das kommt erst, wenn Du Wellnessmassagen oder Prävention machst, natürlich auch mit einer Steuerpflicht ab ~17.000€.
Therapie ohne VO benötigt einen HP!
In aller Regel ist es günstiger, sich einen 450€ Job dazu zu besorgen.
mfg hgb :hushed:
Ohne Rezept gilt das nicht! Dafür musst du mindestens Teil- HP sein.
Seit Neuestem musst du dich auch beim Gesundheitsamt kostenpflichtig anmelden. (Als Person, nicht als Praxis.)
Genehmigung des AG.
Berufshaftpflicht abschließen.
Nele
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Mit Privatrezepten steuerfrei bis 17.500 €.
Nele
steuerfrei?? Ich denke, Du meinst UMSATZSTEUERFREI .... Die Einnahmen müssen selbstverständlich in die Einkommensteuererklärung einfließen.
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die neue schrieb:
Neli K schrieb am 7.9.17 19:52:
Mit Privatrezepten steuerfrei bis 17.500 €.
Nele
steuerfrei?? Ich denke, Du meinst UMSATZSTEUERFREI .... Die Einnahmen müssen selbstverständlich in die Einkommensteuererklärung einfließen.
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morpheus-06 schrieb:
Und die Baubehörde muss das im Rahmen einer Nutzungsänderung genehmigen und macht ggf. Auflagen.
mfg hgb :smile:
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hgb schrieb:
.. das steht oben schon seit 1.9.!
mfg hgb :smile:
Mit Privatrezepten steuerfrei bis 17.500 €.
[...]
Der steuertechnische Grundfreibetrag liegt 2017 vermutlich bei €8.820 wenn nichts Überraschendes mit der Inflation passiert, "darüber" wird Einkommenssteuer fällig nach Maßgabe des Finanzamtes und gestaltbar im Rahmen dessen was der Steuerberater kann und vertreten kann.
Heilbehandlungen der Humanmedizin, dazu gehört die physiotherapeutische Behandlung entsprechend ärztlicher Verordnung, sind von der Umsatzsteuer befreit. UStG §4 Buchstabe schlagmichtot Punkt 14, sollte aber jeder der in dieser Branche selbstständig ist sehr schnell nachschlagen können -- das ist Basiswissen. In diesem Forum fragte schonmal jemand nach weil der zuständige Prüfer vom Finanzamt keine Ahnung hatte und von GKV-Umsätzen Umsatzsteuer bestellt hat...
.. das steht oben schon seit 1.9.!
mfg hgb :smile:
Als ob ärztliche Meinungen hier jemanden jucken würden -- da kann man sich so richtig schön aufreiben ohne zu Ergebnissen zu kommen; würd' man statt gegen den Arzt gegen die GKV Energie investieren könnte man ja aus Versehen was erreichen (und dann keinen Plan haben was man eigentlich erreichen wollte...) ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Neli K schrieb am 7.9.17 19:52:
hgb schrieb am 7.9.17 23:03:
Mit Privatrezepten steuerfrei bis 17.500 €.
[...]
Der steuertechnische Grundfreibetrag liegt 2017 vermutlich bei €8.820 wenn nichts Überraschendes mit der Inflation passiert, "darüber" wird Einkommenssteuer fällig nach Maßgabe des Finanzamtes und gestaltbar im Rahmen dessen was der Steuerberater kann und vertreten kann.
Heilbehandlungen der Humanmedizin, dazu gehört die physiotherapeutische Behandlung entsprechend ärztlicher Verordnung, sind von der Umsatzsteuer befreit. UStG §4 Buchstabe schlagmichtot Punkt 14, sollte aber jeder der in dieser Branche selbstständig ist sehr schnell nachschlagen können -- das ist Basiswissen. In diesem Forum fragte schonmal jemand nach weil der zuständige Prüfer vom Finanzamt keine Ahnung hatte und von GKV-Umsätzen Umsatzsteuer bestellt hat...
.. das steht oben schon seit 1.9.!
mfg hgb :smile:
Als ob ärztliche Meinungen hier jemanden jucken würden -- da kann man sich so richtig schön aufreiben ohne zu Ergebnissen zu kommen; würd' man statt gegen den Arzt gegen die GKV Energie investieren könnte man ja aus Versehen was erreichen (und dann keinen Plan haben was man eigentlich erreichen wollte...) ;)
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Neli K schrieb:
Mit Privatrezepten steuerfrei bis 17.500 €.
Ohne Rezept gilt das nicht! Dafür musst du mindestens Teil- HP sein.
Seit Neuestem musst du dich auch beim Gesundheitsamt kostenpflichtig anmelden. (Als Person, nicht als Praxis.)
Genehmigung des AG.
Berufshaftpflicht abschließen.
Nele
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