Für unsere schöne moderne Praxis
in Nürnberg-Eibach, suchen wir
eine/n Physiotherapeutin/en (m/w/d)
unbefristet in Teil- oder Vollzeit.
Unser Angebot:
• Freundliche Arbeitsatmosphäre
in einem kompetenten engagierten
Team
• Angenehmer und modern
ausgestatteter Arbeitsplatz
(klimatisierte Räumlichkeiten)
• Übertarifliche Vergütung,
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld...
• Flexible Arbeitszeitmodelle
• Unterstützung Ihrer
Fortbildungen
• Ganztägig besetzte Anmeldung,
so könne...
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eine/n Physiotherapeutin/en (m/w/d)
unbefristet in Teil- oder Vollzeit.
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Team
• Angenehmer und modern
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so könne...
Ich betreibe eine Einmann-Praxis. Ich bin sehr häufig auf Hausbesuchen unterwegs . In diesen Zeiten sind due Räumlichkeiten leer. Es würde sich evtl ein Kooperation mit einem Ergotherapeuten ergeben. Evtl eine Selbstständigkeit des Ergotherapeuten bei mir zur Untermiete oder die Gründung einer Ergotherapie für Selbstzahler mit Anstellung des Ergo. Es geht nicht darum was sich lohnt und was nicht , dazu auch nicht meine Frage.
Ich bin mir nur unsicher wie ich das Ganze räumlich und zeitlich trennen muss. Ist es erlaubt die Ergo zu betreiben in Zeiten in den ich auf Hausbesuchen bin? Oder nur außerhalb deroffiziellen Öffnungszeiten der zugelassenen Physiopraxis. Die Hausbesuche laufen ja innerhalb der Öffnungszeiten?
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Somit ist die gemeinsame Nutzung von Räume möglich. Dazu muss man wohl einmal die Zulassungsvorschriften über einander legen. Es müssen ja beide Verträge jeweils eingehalten werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Man kann doch ganz legal eine Berufsübergreifende Praxisgemeinschaft gründen? Die Rahmenverträge ermöglichen das explizit.
Somit ist die gemeinsame Nutzung von Räume möglich. Dazu muss man wohl einmal die Zulassungsvorschriften über einander legen. Es müssen ja beide Verträge jeweils eingehalten werden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen,
Ich betreibe eine Einmann-Praxis. Ich bin sehr häufig auf Hausbesuchen unterwegs . In diesen Zeiten sind due Räumlichkeiten leer. Es würde sich evtl ein Kooperation mit einem Ergotherapeuten ergeben. Evtl eine Selbstständigkeit des Ergotherapeuten bei mir zur Untermiete oder die Gründung einer Ergotherapie für Selbstzahler mit Anstellung des Ergo. Es geht nicht darum was sich lohnt und was nicht , dazu auch nicht meine Frage.
Ich bin mir nur unsicher wie ich das Ganze räumlich und zeitlich trennen muss. Ist es erlaubt die Ergo zu betreiben in Zeiten in den ich auf Hausbesuchen bin? Oder nur außerhalb deroffiziellen Öffnungszeiten der zugelassenen Physiopraxis. Die Hausbesuche laufen ja innerhalb der Öffnungszeiten?
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