Wir sind keine 08/15 Praxis-im
Mittelpunkt steht bei uns der
Mensch-der Patient aber auch du als
Mitarbeiter
Wir bieten:
-Aktive und passive
Therapiemöglichkeiten
-Extra Dokuzeit (digital)
-besetzte Rezeption
-flexibel Arbeitszeiten
-moderne Hilfsmittel
(Kraftmessung/Biofeedback)
-Zuschuss Kita
-extra Fortbildungsurlaub/Zuschuss
-betriebl. AV/
Zahnzusatzversicherung
Du bringst mit:
-abgeschlossene Physioausbildung
(gern auch Berufsanfänger)
-Du bist ein Teamplayer
-hast Freud...
Mittelpunkt steht bei uns der
Mensch-der Patient aber auch du als
Mitarbeiter
Wir bieten:
-Aktive und passive
Therapiemöglichkeiten
-Extra Dokuzeit (digital)
-besetzte Rezeption
-flexibel Arbeitszeiten
-moderne Hilfsmittel
(Kraftmessung/Biofeedback)
-Zuschuss Kita
-extra Fortbildungsurlaub/Zuschuss
-betriebl. AV/
Zahnzusatzversicherung
Du bringst mit:
-abgeschlossene Physioausbildung
(gern auch Berufsanfänger)
-Du bist ein Teamplayer
-hast Freud...
Ich betreibe eine Einmann-Praxis. Ich bin sehr häufig auf Hausbesuchen unterwegs . In diesen Zeiten sind due Räumlichkeiten leer. Es würde sich evtl ein Kooperation mit einem Ergotherapeuten ergeben. Evtl eine Selbstständigkeit des Ergotherapeuten bei mir zur Untermiete oder die Gründung einer Ergotherapie für Selbstzahler mit Anstellung des Ergo. Es geht nicht darum was sich lohnt und was nicht , dazu auch nicht meine Frage.
Ich bin mir nur unsicher wie ich das Ganze räumlich und zeitlich trennen muss. Ist es erlaubt die Ergo zu betreiben in Zeiten in den ich auf Hausbesuchen bin? Oder nur außerhalb deroffiziellen Öffnungszeiten der zugelassenen Physiopraxis. Die Hausbesuche laufen ja innerhalb der Öffnungszeiten?
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Somit ist die gemeinsame Nutzung von Räume möglich. Dazu muss man wohl einmal die Zulassungsvorschriften über einander legen. Es müssen ja beide Verträge jeweils eingehalten werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Man kann doch ganz legal eine Berufsübergreifende Praxisgemeinschaft gründen? Die Rahmenverträge ermöglichen das explizit.
Somit ist die gemeinsame Nutzung von Räume möglich. Dazu muss man wohl einmal die Zulassungsvorschriften über einander legen. Es müssen ja beide Verträge jeweils eingehalten werden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen,
Ich betreibe eine Einmann-Praxis. Ich bin sehr häufig auf Hausbesuchen unterwegs . In diesen Zeiten sind due Räumlichkeiten leer. Es würde sich evtl ein Kooperation mit einem Ergotherapeuten ergeben. Evtl eine Selbstständigkeit des Ergotherapeuten bei mir zur Untermiete oder die Gründung einer Ergotherapie für Selbstzahler mit Anstellung des Ergo. Es geht nicht darum was sich lohnt und was nicht , dazu auch nicht meine Frage.
Ich bin mir nur unsicher wie ich das Ganze räumlich und zeitlich trennen muss. Ist es erlaubt die Ergo zu betreiben in Zeiten in den ich auf Hausbesuchen bin? Oder nur außerhalb deroffiziellen Öffnungszeiten der zugelassenen Physiopraxis. Die Hausbesuche laufen ja innerhalb der Öffnungszeiten?
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