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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Privat Praxis Ergotherapie zusätzlich zur Physiotherapie.

Neues Thema
Privat Praxis Ergotherapie zusätzlich zur Physiotherapie.
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Anonymer Teilnehmer
Vor 13 Stunden
Liebe Kollegen,

Ich betreibe eine Einmann-Praxis. Ich bin sehr häufig auf Hausbesuchen unterwegs . In diesen Zeiten sind due Räumlichkeiten leer. Es würde sich evtl ein Kooperation mit einem Ergotherapeuten ergeben. Evtl eine Selbstständigkeit des Ergotherapeuten bei mir zur Untermiete oder die Gründung einer Ergotherapie für Selbstzahler mit Anstellung des Ergo. Es geht nicht darum was sich lohnt und was nicht , dazu auch nicht meine Frage.
Ich bin mir nur unsicher wie ich das Ganze räumlich und zeitlich trennen muss. Ist es erlaubt die Ergo zu betreiben in Zeiten in den ich auf Hausbesuchen bin? Oder nur außerhalb deroffiziellen Öffnungszeiten der zugelassenen Physiopraxis. Die Hausbesuche laufen ja innerhalb der Öffnungszeiten?
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Liebe Kollegen, Ich betreibe eine Einmann-Praxis. Ich bin sehr häufig auf Hausbesuchen unterwegs . In diesen Zeiten sind due Räumlichkeiten leer. Es würde sich evtl ein Kooperation mit einem Ergotherapeuten ergeben. Evtl eine Selbstständigkeit des Ergotherapeuten bei mir zur Untermiete oder die Gründung einer Ergotherapie für Selbstzahler mit Anstellung des Ergo. Es geht nicht darum was sich lohnt und was nicht , dazu auch nicht meine Frage. Ich bin mir nur unsicher wie ich das Ganze räumlich und zeitlich trennen muss. Ist es erlaubt die Ergo zu betreiben in Zeiten in den ich auf Hausbesuchen bin? Oder nur außerhalb deroffiziellen Öffnungszeiten der zugelassenen Physiopraxis. Die Hausbesuche laufen ja innerhalb der Öffnungszeiten?
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Stunden
@Anonymer Teilnehmer Man kann doch ganz legal eine Berufsübergreifende Praxisgemeinschaft gründen? Die Rahmenverträge ermöglichen das explizit.

Somit ist die gemeinsame Nutzung von Räume möglich. Dazu muss man wohl einmal die Zulassungsvorschriften über einander legen. Es müssen ja beide Verträge jeweils eingehalten werden.
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Man kann doch ganz legal eine Berufsübergreifende Praxisgemeinschaft gründen? Die Rahmenverträge ermöglichen das explizit. Somit ist die gemeinsame Nutzung von Räume möglich. Dazu muss man wohl einmal die Zulassungsvorschriften über einander legen. Es müssen ja beide Verträge jeweils eingehalten werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Man kann doch ganz legal eine Berufsübergreifende Praxisgemeinschaft gründen? Die Rahmenverträge ermöglichen das explizit.

Somit ist die gemeinsame Nutzung von Räume möglich. Dazu muss man wohl einmal die Zulassungsvorschriften über einander legen. Es müssen ja beide Verträge jeweils eingehalten werden.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Liebe Kollegen,

Ich betreibe eine Einmann-Praxis. Ich bin sehr häufig auf Hausbesuchen unterwegs . In diesen Zeiten sind due Räumlichkeiten leer. Es würde sich evtl ein Kooperation mit einem Ergotherapeuten ergeben. Evtl eine Selbstständigkeit des Ergotherapeuten bei mir zur Untermiete oder die Gründung einer Ergotherapie für Selbstzahler mit Anstellung des Ergo. Es geht nicht darum was sich lohnt und was nicht , dazu auch nicht meine Frage.
Ich bin mir nur unsicher wie ich das Ganze räumlich und zeitlich trennen muss. Ist es erlaubt die Ergo zu betreiben in Zeiten in den ich auf Hausbesuchen bin? Oder nur außerhalb deroffiziellen Öffnungszeiten der zugelassenen Physiopraxis. Die Hausbesuche laufen ja innerhalb der Öffnungszeiten?



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