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Hamburg

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und orthopädischer Reh...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Privat-PKW-nutzung 2018-Steuerliche Handhabe

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Neues Thema
Privat-PKW-nutzung 2018-Steuerliche Handhabe
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Michael Mühlberger
24.03.2018 08:23
Hallo zusammen!

Ich bin freiberuflicher Physio und mache nur Hausbesuche. PKW gehört eigentlich ins Privatvermögen, da ich zu wenig Km betrieblich fahre.

Kann mir jemand sagen, wie die steurliche Handhabe seit 2018 ist? Muss ich ein Fahrtenbuch führen? Wenn ja, sind nur die geschäftlich gefahrenen Kilometer zu dokumentieren. Muss ich es für das gesamte Jahr machen...

Vielen Dank schon mal!
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Hallo zusammen! Ich bin freiberuflicher Physio und mache nur Hausbesuche. PKW gehört eigentlich ins Privatvermögen, da ich zu wenig Km betrieblich fahre. Kann mir jemand sagen, wie die steurliche Handhabe seit 2018 ist? Muss ich ein Fahrtenbuch führen? Wenn ja, sind nur die geschäftlich gefahrenen Kilometer zu dokumentieren. Muss ich es für das gesamte Jahr machen... Vielen Dank schon mal!
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Michael Mühlberger schrieb:

Hallo zusammen!

Ich bin freiberuflicher Physio und mache nur Hausbesuche. PKW gehört eigentlich ins Privatvermögen, da ich zu wenig Km betrieblich fahre.

Kann mir jemand sagen, wie die steurliche Handhabe seit 2018 ist? Muss ich ein Fahrtenbuch führen? Wenn ja, sind nur die geschäftlich gefahrenen Kilometer zu dokumentieren. Muss ich es für das gesamte Jahr machen...

Vielen Dank schon mal!

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Papa Alpaka
24.03.2018 09:10
...mein Steuerberater hat mich nicht auf Veränderungen hingewiesen also geh ich mal davon aus das weiterhin einigermaßen passt was ich sage ;)

(1) Fahrtenbuch ist gut um selbst einen Überblick über die tatsächliche Nutzungssituation zu bekommen. In welchem Detailgrad du das machst steht auf einem anderen Blatt
(2) wenn Lücken im Fahrtenbuch sind werden die dazugehörigen Kilometer als private Nutzung eingestuft; die müssen nicht dokumentiert werden (ergibt sich aus KM-Stand Ende letzter Dienstfahrt->KM-Stand Beginn nächste Dienstfahrt).

(3) für das Finanzamt hätten drei Monate und die Angabe "keine Nutzungsänderung" gereicht um die restlichen KM anteilig abrechnen zu können. Ich habe gerne ganzjährig den Überblick und finde meistens einen Azubi bzw Bachelorstudenten und wenn gar nichts geht einen Inder (nein, wirklich: einscannen, digital auswerten lassen, Stichproben machen, fertig. €10 für die Zuordnung von 52.000km bzw. einigen tausend Einzelfahrten; deutlich günstiger als regionale Aushilfskräfte, aber das Fass mach ich hier jetzt nicht auf ;)); dafür brauchst du keine Fachkraft.
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...mein Steuerberater hat mich nicht auf Veränderungen hingewiesen also geh ich mal davon aus das weiterhin einigermaßen passt was ich sage ;) (1) Fahrtenbuch ist gut um selbst einen Überblick über die tatsächliche Nutzungssituation zu bekommen. In welchem Detailgrad du das machst steht auf einem anderen Blatt (2) wenn Lücken im Fahrtenbuch sind werden die dazugehörigen Kilometer als private Nutzung eingestuft; die müssen nicht dokumentiert werden (ergibt sich aus KM-Stand Ende letzter Dienstfahrt->KM-Stand Beginn nächste Dienstfahrt). (3) für das Finanzamt hätten drei Monate und die Angabe "keine Nutzungsänderung" gereicht um die restlichen KM anteilig abrechnen zu können. Ich habe gerne ganzjährig den Überblick und finde meistens einen Azubi bzw Bachelorstudenten und wenn gar nichts geht einen Inder (nein, wirklich: einscannen, digital auswerten lassen, Stichproben machen, fertig. €10 für die Zuordnung von 52.000km bzw. einigen tausend Einzelfahrten; deutlich günstiger als regionale Aushilfskräfte, aber das Fass mach ich hier jetzt nicht auf ;)); dafür brauchst du keine Fachkraft.
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Papa Alpaka schrieb:

...mein Steuerberater hat mich nicht auf Veränderungen hingewiesen also geh ich mal davon aus das weiterhin einigermaßen passt was ich sage ;)

(1) Fahrtenbuch ist gut um selbst einen Überblick über die tatsächliche Nutzungssituation zu bekommen. In welchem Detailgrad du das machst steht auf einem anderen Blatt
(2) wenn Lücken im Fahrtenbuch sind werden die dazugehörigen Kilometer als private Nutzung eingestuft; die müssen nicht dokumentiert werden (ergibt sich aus KM-Stand Ende letzter Dienstfahrt->KM-Stand Beginn nächste Dienstfahrt).

(3) für das Finanzamt hätten drei Monate und die Angabe "keine Nutzungsänderung" gereicht um die restlichen KM anteilig abrechnen zu können. Ich habe gerne ganzjährig den Überblick und finde meistens einen Azubi bzw Bachelorstudenten und wenn gar nichts geht einen Inder (nein, wirklich: einscannen, digital auswerten lassen, Stichproben machen, fertig. €10 für die Zuordnung von 52.000km bzw. einigen tausend Einzelfahrten; deutlich günstiger als regionale Aushilfskräfte, aber das Fass mach ich hier jetzt nicht auf ;)); dafür brauchst du keine Fachkraft.

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morpheus-06
24.03.2018 09:19
Wenn der PKW im Privatvermögen ist, schreibe deine täglich für die Praxis gefahreren KM auf und stelle diese der Praxis monatlich in Rechnung. Alternative die 1% Regelung wählen, das sollte dir allerdings dein STB sagen.
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Wenn der PKW im Privatvermögen ist, schreibe deine täglich für die Praxis gefahreren KM auf und stelle diese der Praxis monatlich in Rechnung. Alternative die 1% Regelung wählen, das sollte dir allerdings dein STB sagen.
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TheStonie
24.03.2018 09:51
Wir haben einen Fahrtenbuchstick von Vimcar.
Damit kann man ganz einfach jede Fahrt deklarieren.

Wenn du zusätzlich alle Kosten vom Kfz aufzeichnest, kannst du einen Anteil für Firmenfahrten komplett steuerlich geltend machen. AN sonsten nur 30ct pro km.
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Wir haben einen Fahrtenbuchstick von Vimcar. Damit kann man ganz einfach jede Fahrt deklarieren. Wenn du zusätzlich alle Kosten vom Kfz aufzeichnest, kannst du einen Anteil für Firmenfahrten komplett steuerlich geltend machen. AN sonsten nur 30ct pro km.
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TheStonie schrieb:

Wir haben einen Fahrtenbuchstick von Vimcar.
Damit kann man ganz einfach jede Fahrt deklarieren.

Wenn du zusätzlich alle Kosten vom Kfz aufzeichnest, kannst du einen Anteil für Firmenfahrten komplett steuerlich geltend machen. AN sonsten nur 30ct pro km.

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mocca
24.03.2018 11:20
hallo,

wieder einmal ein "freiberuflicher Physio", der scheinbar gar keine Praxis betreibt (hallo Morpheus, wem soll er es in Rechnung stellen?).

Hat man nur Selbstzahler-HB, kann man als Selbstständiger auskömmliche Fahrzeugeinsatzpauschalen in Rechnung stellen.

mfg mocca
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hallo, wieder einmal ein "freiberuflicher Physio", der scheinbar gar keine Praxis betreibt (hallo Morpheus, wem soll er es in Rechnung stellen?). Hat man nur Selbstzahler-HB, kann man als Selbstständiger auskömmliche Fahrzeugeinsatzpauschalen in Rechnung stellen. mfg mocca
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mocca schrieb:

hallo,

wieder einmal ein "freiberuflicher Physio", der scheinbar gar keine Praxis betreibt (hallo Morpheus, wem soll er es in Rechnung stellen?).

Hat man nur Selbstzahler-HB, kann man als Selbstständiger auskömmliche Fahrzeugeinsatzpauschalen in Rechnung stellen.

mfg mocca

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Papa Alpaka
24.03.2018 11:42
mocca schrieb am 24.3.18 11:20:
hallo,

wieder einmal ein "freiberuflicher Physio", der scheinbar gar keine Praxis betreibt (hallo Morpheus, wem soll er es in Rechnung stellen?).

Hat man nur Selbstzahler-HB, kann man als Selbstständiger auskömmliche Fahrzeugeinsatzpauschalen in Rechnung stellen.

mfg mocca


...dann sinngemäß: Privatmann Michael stellt dem Betrieb Physiotherapie Mühlberger die Fahrzeugnutzungskosten in Rechnung. Sollte das Fahrzeug im Betriebseinsatz beschädigt werden ist es Aufgabe des Betriebes für Entschädigung zu sorgen.
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[zitat]mocca schrieb am 24.3.18 11:20: hallo, wieder einmal ein "freiberuflicher Physio", der scheinbar gar keine Praxis betreibt (hallo Morpheus, wem soll er es in Rechnung stellen?). Hat man nur Selbstzahler-HB, kann man als Selbstständiger auskömmliche Fahrzeugeinsatzpauschalen in Rechnung stellen. mfg mocca [/zitat] ...dann sinngemäß: Privatmann Michael stellt dem Betrieb Physiotherapie Mühlberger die Fahrzeugnutzungskosten in Rechnung. Sollte das Fahrzeug im Betriebseinsatz beschädigt werden ist es Aufgabe des Betriebes für Entschädigung zu sorgen.
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Papa Alpaka schrieb:

mocca schrieb am 24.3.18 11:20:
hallo,

wieder einmal ein "freiberuflicher Physio", der scheinbar gar keine Praxis betreibt (hallo Morpheus, wem soll er es in Rechnung stellen?).

Hat man nur Selbstzahler-HB, kann man als Selbstständiger auskömmliche Fahrzeugeinsatzpauschalen in Rechnung stellen.

mfg mocca


...dann sinngemäß: Privatmann Michael stellt dem Betrieb Physiotherapie Mühlberger die Fahrzeugnutzungskosten in Rechnung. Sollte das Fahrzeug im Betriebseinsatz beschädigt werden ist es Aufgabe des Betriebes für Entschädigung zu sorgen.

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Michael Mühlberger
24.03.2018 19:30
morpheus-06 schrieb am 24.3.18 09:19:
Wenn der PKW im Privatvermögen ist, schreibe deine täglich für die Praxis gefahreren KM auf und stelle diese der Praxis monatlich in Rechnung. Alternative die 1% Regelung wählen, das sollte dir allerdings dein STB sagen.


Bisher habe ich es immer so gemacht, dass sobald ein Rezept abgearbeitet war die Kilometer in Rechnung gestellt habe. Denke das sollte ja auch kein Problem sein, oder?


mocca schrieb am 24.3.18 11:20:
hallo,

wieder einmal ein "freiberuflicher Physio", der scheinbar gar keine Praxis betreibt (hallo Morpheus, wem soll er es in Rechnung stellen?).

Hat man nur Selbstzahler-HB, kann man als Selbstständiger auskömmliche Fahrzeugeinsatzpauschalen in Rechnung stellen.
mfg mocca


mocca, wieso muss ich denn unbedingt eine PRAXIS haben???

Danke für Infos
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[zitat]morpheus-06 schrieb am 24.3.18 09:19: Wenn der PKW im Privatvermögen ist, schreibe deine täglich für die Praxis gefahreren KM auf und stelle diese der Praxis monatlich in Rechnung. Alternative die 1% Regelung wählen, das sollte dir allerdings dein STB sagen. [/zitat] Bisher habe ich es immer so gemacht, dass sobald ein Rezept abgearbeitet war die Kilometer in Rechnung gestellt habe. Denke das sollte ja auch kein Problem sein, oder? [zitat]mocca schrieb am 24.3.18 11:20: hallo, wieder einmal ein "freiberuflicher Physio", der scheinbar gar keine Praxis betreibt (hallo Morpheus, wem soll er es in Rechnung stellen?). Hat man nur Selbstzahler-HB, kann man als Selbstständiger auskömmliche Fahrzeugeinsatzpauschalen in Rechnung stellen. mfg mocca [/zitat] mocca, wieso muss ich denn unbedingt eine PRAXIS haben??? Danke für Infos
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Michael Mühlberger schrieb:

morpheus-06 schrieb am 24.3.18 09:19:
Wenn der PKW im Privatvermögen ist, schreibe deine täglich für die Praxis gefahreren KM auf und stelle diese der Praxis monatlich in Rechnung. Alternative die 1% Regelung wählen, das sollte dir allerdings dein STB sagen.


Bisher habe ich es immer so gemacht, dass sobald ein Rezept abgearbeitet war die Kilometer in Rechnung gestellt habe. Denke das sollte ja auch kein Problem sein, oder?


mocca schrieb am 24.3.18 11:20:
hallo,

wieder einmal ein "freiberuflicher Physio", der scheinbar gar keine Praxis betreibt (hallo Morpheus, wem soll er es in Rechnung stellen?).

Hat man nur Selbstzahler-HB, kann man als Selbstständiger auskömmliche Fahrzeugeinsatzpauschalen in Rechnung stellen.
mfg mocca


mocca, wieso muss ich denn unbedingt eine PRAXIS haben???

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morpheus-06 schrieb:

Wenn der PKW im Privatvermögen ist, schreibe deine täglich für die Praxis gefahreren KM auf und stelle diese der Praxis monatlich in Rechnung. Alternative die 1% Regelung wählen, das sollte dir allerdings dein STB sagen.



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