Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Folgende Lage:
Ein Privat-Patient ist verstorben; er hatte eine offizielle Betreuerin, über den bisher die Rechnungen liefen. Die Betreuerin sagt, dass ihre Aufgabe mit dem Tod der Person erloschen ist und ich mich mit der Rechnung an die Hinterbliebenen wenden müsste. Nun das Problem: es gibt einen Sohn, der wollte anfangs das Erbe gar nicht antreten, jetzt hat er es doch getan, aber er ist mit der Situation schlicht überfordert (er selbst lebt im betreuten Wohnen).
Jetzt meine Frage: Kann ich in diesem Fall direkt mit der KK abrechnen? Oder kann ich die ehemalige Betreuerin beauftragen, das Geld quasi in meinem Namen zu beantragen (bisher wurden die Rechnungen erst bezahlt, wenn die KK das Geld erstattet hatte (bevor jetzt gemeckert wird, warum ich solange auf mein Geld warte, es war schlicht und ergreifend kein Geld da, was ausgezahlt werden konnte, daher musste erst die Zahlung der KK abgewartet werden)?
Bin für Tipps und Hinweise sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus!
W. H.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
W. H. schrieb:
Liebe KollegInnen,
ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Folgende Lage:
Ein Privat-Patient ist verstorben; er hatte eine offizielle Betreuerin, über den bisher die Rechnungen liefen. Die Betreuerin sagt, dass ihre Aufgabe mit dem Tod der Person erloschen ist und ich mich mit der Rechnung an die Hinterbliebenen wenden müsste. Nun das Problem: es gibt einen Sohn, der wollte anfangs das Erbe gar nicht antreten, jetzt hat er es doch getan, aber er ist mit der Situation schlicht überfordert (er selbst lebt im betreuten Wohnen).
Jetzt meine Frage: Kann ich in diesem Fall direkt mit der KK abrechnen? Oder kann ich die ehemalige Betreuerin beauftragen, das Geld quasi in meinem Namen zu beantragen (bisher wurden die Rechnungen erst bezahlt, wenn die KK das Geld erstattet hatte (bevor jetzt gemeckert wird, warum ich solange auf mein Geld warte, es war schlicht und ergreifend kein Geld da, was ausgezahlt werden konnte, daher musste erst die Zahlung der KK abgewartet werden)?
Bin für Tipps und Hinweise sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus!
W. H.
Gefällt mir
ich habe so etwas schon öftern erlebt. Das Leben ist halt endlich. Du kannst Dich auch an das Familiengericht - Antrag auf Erbschein- wenden natürlich mit der berechtigten Forderung. Ich hab damals eine Kopie der Rechnung mit eingereicht.
Du kannst über den Betreuer des Sohnes gehen, der reicht die Rechnung im Auftrag des Erben bei der KK ein und dann bekommst Du Dein Geld. Geh auf den Betreuer zu, das kostet zwar Zeit, aber es lohnt sich.
Viel Glück :thumbsdown:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Emmili schrieb:
Hallo W.H.
ich habe so etwas schon öftern erlebt. Das Leben ist halt endlich. Du kannst Dich auch an das Familiengericht - Antrag auf Erbschein- wenden natürlich mit der berechtigten Forderung. Ich hab damals eine Kopie der Rechnung mit eingereicht.
Du kannst über den Betreuer des Sohnes gehen, der reicht die Rechnung im Auftrag des Erben bei der KK ein und dann bekommst Du Dein Geld. Geh auf den Betreuer zu, das kostet zwar Zeit, aber es lohnt sich.
Viel Glück :thumbsdown:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
alobar schrieb:
ich bin verwundert. Ich habe die Betreuungsvollmacht für eine Person und die geht über den Tod hinaus. Deswegen versteh ich nicht, dass der Betreuer sagt, er wäre nicht mehr zuständig?!?
Der Sohn ist der Erbe, also ist er auch für die "Schulden" der Toten verantwortlich.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Archie schrieb:
Dann hast Du eine Vorsorgevollmacht. Eine gerichtlich bestellte Betreuung endet mit dem Tode des Betreuten.
Der Sohn ist der Erbe, also ist er auch für die "Schulden" der Toten verantwortlich.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Kitane schrieb:
Habe ich auch gerade so eine Fall es gab aber keine Erben und die Angelegenheit lief über das Amtsggericht habe mit der Kasse telefoniert und die haben auch bezahlt dann erhielt ich ein Schreiben von einem Anwalt weil der Pat insolvent ist nun fällt mein Geld, welches die Kasse an den Betreuer noch bezahlt hat in die Insovenzmasse habe leider Pech gehabt.die Betreuer sind nur bis zum Tage des Todes dafür zuständig, danach der Erbe oder das Amtsgericht. Wenn der Sohn auch einen Betreuer hat , dann Versuch es über ihn. Die Kasse darfvdir in diesem Fall nichts auszahlen.viel Erfolg
Gefällt mir
erst mal vielen Dank für eure Antworten. Ich wollte gerade ganz euphorisch schreiben, dass ich gestern zwei Briefe mit Rechnungen an KK und Beihilfe geschickt habe (da ich auch vorher die telefonische Auskunft von der KK hatte, ich sollte direkt an sie die Rechnung schicken und das Gleiche habe ich dann mit der Beihilfe gemacht) und mich jetzt auf mein Geld freue.....
Aber eure Antworten lassen mich jetzt nicht mehr jubeln....
Ich werde euch auf dem Laufen halten.... vielleicht gibt es ja doch noch eine "frohe Botschaft" (Weihnachten rückt ja schließlich immer näher).
Schönen Tag noch,
W. H.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
W. H. schrieb:
Hallo KollegInnen,
erst mal vielen Dank für eure Antworten. Ich wollte gerade ganz euphorisch schreiben, dass ich gestern zwei Briefe mit Rechnungen an KK und Beihilfe geschickt habe (da ich auch vorher die telefonische Auskunft von der KK hatte, ich sollte direkt an sie die Rechnung schicken und das Gleiche habe ich dann mit der Beihilfe gemacht) und mich jetzt auf mein Geld freue.....
Aber eure Antworten lassen mich jetzt nicht mehr jubeln....
Ich werde euch auf dem Laufen halten.... vielleicht gibt es ja doch noch eine "frohe Botschaft" (Weihnachten rückt ja schließlich immer näher).
Schönen Tag noch,
W. H.
Bei einem Privatpatienten ist dieser Dein Vertragspartner; also nicht Kasse oder Beilhilfestelle.
D.h. dass Deine Rechnung im Rahmen der Nachfolgeregelung von den Erben zu regulieren ist.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Die Schreiben hättest Du Dir sparen können.
Bei einem Privatpatienten ist dieser Dein Vertragspartner; also nicht Kasse oder Beilhilfestelle.
D.h. dass Deine Rechnung im Rahmen der Nachfolgeregelung von den Erben zu regulieren ist.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Meggi89 schrieb:
Mir ging es wie Kitane: ich habe mit der Kasse telefoniert, die sagten, kein Problem, Rechnung an uns. Das Geld haben sie alerdings auf das Konto des Patienten überwiesen und da ging es in der Insolvenzmasse verloren. Ich hatte keine Chance auf mein Geld, da erst die großen Gläubiger versorgt wurden. Kleine Fische wie ich konnten sehen, wo sie bleiben.
Mein Profilbild bearbeiten