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Wunschbenefits sind wir offe...
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Ich habe eine Praxis in S-H und rechne mit AOK-Patienten nach der Preisliste des VPT ab, da ich dort Mitlgied bin.
Nun gibt es ja eine neue Preisliste vom ZVK; VDB und IFK für die AOK und ich möchte gern nach dieser Preisliste abrechnen.
Wie wäre das möglich, was müßte ich machen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Ich habe eine Praxis in S-H und rechne mit AOK-Patienten nach der Preisliste des VPT ab, da ich dort Mitlgied bin.
Nun gibt es ja eine neue Preisliste vom ZVK; VDB und IFK für die AOK und ich möchte gern nach dieser Preisliste abrechnen.
Wie wäre das möglich, was müßte ich machen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ohne Verband wechseln kann ich keine andere Preisliste nutzen?
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Papa Alpaka schrieb:
Verband wechseln und Mitteilung an die AOK.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die ist schlechter und auch noch keine neue Preisliste ausgehandelt
Bist du keinem Verband angehörig kannst du dich für die Anwendung einer Vergütungsvereinbarung entscheiden.
Auch wenn du "jetzt" kündigst bist du noch bis zur Wirksamkeit Mitglied "deines" Verbandes. Drum prüfe, wer sich ewig bindet...
(oh, nur für meine Statistik: wird in zwei Monaten eine Vergütungsvereinbarung geschlossen die deinen bisherigen/alten Verband ein paar Cent besserstellt, würdest du zurück gehen?)
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Papa Alpaka schrieb:
Hast du dich für einen Verband entschieden der eigenständiger Verhandlungspartner ist: in den jeweiligen RV bzw Vergütungsvereinbarungen findet sich eine Verbandszugehörigkeitsklausel.
Bist du keinem Verband angehörig kannst du dich für die Anwendung einer Vergütungsvereinbarung entscheiden.
Auch wenn du "jetzt" kündigst bist du noch bis zur Wirksamkeit Mitglied "deines" Verbandes. Drum prüfe, wer sich ewig bindet...
(oh, nur für meine Statistik: wird in zwei Monaten eine Vergütungsvereinbarung geschlossen die deinen bisherigen/alten Verband ein paar Cent besserstellt, würdest du zurück gehen?)
Und wieso bekommen wir unterschiedliche Vergütungen der Krankenkassen für gleiche Leistung und bei gleicher Beitragszahlung der Krankenkassenmitgliedern?
Ich bin dafür, dass es einen großen Berufsverband für uns gibt und somit 1 Preisliste, die für alle Kassen gelten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Anders gefragt, wieso gibt es überhaupt verschiedene Preislisten von unterschiedlichen Verbänden?
Und wieso bekommen wir unterschiedliche Vergütungen der Krankenkassen für gleiche Leistung und bei gleicher Beitragszahlung der Krankenkassenmitgliedern?
Ich bin dafür, dass es einen großen Berufsverband für uns gibt und somit 1 Preisliste, die für alle Kassen gelten.
Ansonsten stimme ich AT zu, warum gibt es unterschiedliche Preise für die gleiche Arbeit?
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idefix- schrieb:
kann es sein das es in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt wird. Bin in Bayern und in keinem Verband und benutze die Preisliste die der ZVK ausgehandelt hat.
Ansonsten stimme ich AT zu, warum gibt es unterschiedliche Preise für die gleiche Arbeit?
Anders gefragt, wieso gibt es überhaupt verschiedene Preislisten von unterschiedlichen Verbänden?
Und wieso bekommen wir unterschiedliche Vergütungen der Krankenkassen für gleiche Leistung und bei gleicher Beitragszahlung der Krankenkassenmitgliedern?
Ich bin dafür, dass es einen großen Berufsverband für uns gibt und somit 1 Preisliste, die für alle Kassen gelten.
Dann kannst du schon mal anfangen und in den größten Verband eintreten.
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 11.5.17 13:42:
Anders gefragt, wieso gibt es überhaupt verschiedene Preislisten von unterschiedlichen Verbänden?
Und wieso bekommen wir unterschiedliche Vergütungen der Krankenkassen für gleiche Leistung und bei gleicher Beitragszahlung der Krankenkassenmitgliedern?
Ich bin dafür, dass es einen großen Berufsverband für uns gibt und somit 1 Preisliste, die für alle Kassen gelten.
Dann kannst du schon mal anfangen und in den größten Verband eintreten.
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morpheus-06 schrieb:
Es gibt auch eine neue VPT Preisliste. Die wird nicht schlechter sein, oder?
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auf der Liste vom 1.5. fehlt der VPT :unamused:
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ali schrieb:
UUUUPs.......die gemeinsamen Preise gelten erst ab 1.11.17....mea culpa
auf der Liste vom 1.5. fehlt der VPT :unamused:
UUUUPs.......die gemeinsamen Preise gelten erst ab 1.11.17....mea culpa
auf der Liste vom 1.5. fehlt der VPT :unamused:
fehlt der VPT auf der Liste (Fehler von physio.de)?
Wohl eher keine neue Preisliste mit der AOK in S-H bislang ausgehandelt...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ali schrieb am 11.5.17 23:23:
UUUUPs.......die gemeinsamen Preise gelten erst ab 1.11.17....mea culpa
auf der Liste vom 1.5. fehlt der VPT :unamused:
fehlt der VPT auf der Liste (Fehler von physio.de)?
Wohl eher keine neue Preisliste mit der AOK in S-H bislang ausgehandelt...
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ali schrieb:
Und woran liegt s ? Bei Preisliste ab 1.9 / 1.11. 17 Steht auch der VPT als Vertragspartner
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RoFo schrieb:
Wieso fragt ihr nicht den VPT?
und nicht die neue von 2017?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wieso gibt es dann hier bei physio.de eine Preisliste für AOK (VPT) noch von 2016?
und nicht die neue von 2017?
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RoFo schrieb:
Das solltest du physio.de fragen
Liebes physio.de-team bitte stellt alle aktuellen Preislisten online, auch die aktuellste Preisliste in Schleswig-Holstein für die AOK, die mit der der VPT eine Vereinbarung geschlossen hat.
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also:
Liebes physio.de-team bitte stellt alle aktuellen Preislisten online, auch die aktuellste Preisliste in Schleswig-Holstein für die AOK, die mit der der VPT eine Vereinbarung geschlossen hat.
Danke
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RoFo schrieb:
Schick besser eine Email!
Es gibt noch keine neue Preisliste für 2017 in Schleswig-Holstein.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe jetzt nochmal beim VPT nachgefragt.
Es gibt noch keine neue Preisliste für 2017 in Schleswig-Holstein.
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ali schrieb:
????? Wissen die nix von Ihrem eigenen Abschluss oder ist der Verteagspartner VPT versehendlich auf den Abschluss ab 1.9. / 1.11. gekommen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
aktuell gilt die Preisliste von 2016 und erst ab 1.11.2017 eine neue Preisliste, so die Info vom VPT.
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ali schrieb:
Denn frag die doch mal, warum sie die Erhöhung zum 1.5. nicht mitgenommen haben ? Laut Vereinbarung wurde alles am gleichen Tag behandelt....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
vielleicht meinst du HH und nicht S-H
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ali schrieb:
Nö SH, für HH laufen die Verhandlungen noch. Zum 1.1. war ja nur die GLS Anpassung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
für HH gilt ja die Preisliste vom 01.02.2017
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
alles sehr verwirrend, dass der VPT mir erzählt, es gilt die Preisliste von 2016 für S-H und du sagst, es gibt eine neue Preisliste, die mit VDB, IFK, ZVK und VPT ab 01.05 gilt oder ab 01.09./01.11.
Warum der VPT DA nicht mit dabei ist erfrage doch, interessiert andere sicher auch....
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ali schrieb:
Schreib mir doch ne PN.....Du schreibst selbst für den 1.11.2017 gibts ( auch für den VPT) ne neue Preisliste für SH. Für alle anderen Verbände ZUSÄTZLICH ab 1.5.2017.
Warum der VPT DA nicht mit dabei ist erfrage doch, interessiert andere sicher auch....
Aber es kann geholfen werden, wenn es ihn weiterbringt :wink:
Vergütungsvereinbarung 2017 gemäß § 125 SGB V
über Heilmittel der Physikalischen Therapie
zwischen
dem Verband Physikalische Therapie (VPT) e. V.
- Landesgruppe Hamburg – Schleswig-Holstein
einerseits und
der AOK Rheinland / Hamburg, handelnd als Landesverband für das
Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
dem BKK-Landesverband NORDWEST- Hauptverwaltung Hamburg - der IKK classic
der Knappschaft
Regionaldirektion Nord, Hamburg
(8) Diese Vereinbarung tritt ab 01.01.2017 in Kraft und kann von jedem Vertragspartner mit einer
Frist von drei Monaten, frühestens zum 31.12.2017, gekündigt werden.
(9) Abweichend von der Regelung nach III. 8 kann die Vereinbarung erstmalig zum 31.05.2017 mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, um neue Regelungen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) umzusetzen. Danach gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Macht eine Vertragspartei von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, sind die Verhandlungen auf Basis der ab 01.01.2017 geltenden Preise zu führen und die bisherigen in 2017 vorgenommenen Vergütungsanpassungen zu berücksichtigen.
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stefan 302 schrieb:
Warum Anonymus das jetzt so genau wissen möchte....(?)
Aber es kann geholfen werden, wenn es ihn weiterbringt :wink:
Vergütungsvereinbarung 2017 gemäß § 125 SGB V
über Heilmittel der Physikalischen Therapie
zwischen
dem Verband Physikalische Therapie (VPT) e. V.
- Landesgruppe Hamburg – Schleswig-Holstein
einerseits und
der AOK Rheinland / Hamburg, handelnd als Landesverband für das
Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
dem BKK-Landesverband NORDWEST- Hauptverwaltung Hamburg - der IKK classic
der Knappschaft
Regionaldirektion Nord, Hamburg
(8) Diese Vereinbarung tritt ab 01.01.2017 in Kraft und kann von jedem Vertragspartner mit einer
Frist von drei Monaten, frühestens zum 31.12.2017, gekündigt werden.
(9) Abweichend von der Regelung nach III. 8 kann die Vereinbarung erstmalig zum 31.05.2017 mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, um neue Regelungen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) umzusetzen. Danach gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Macht eine Vertragspartei von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, sind die Verhandlungen auf Basis der ab 01.01.2017 geltenden Preise zu führen und die bisherigen in 2017 vorgenommenen Vergütungsanpassungen zu berücksichtigen.
prima diese Info.
Allerdings wäre die Kernaussage mit weniger Beiwerk noch optimaler gewesen.
mfg Mocca
Weißt du wer diese Texte verfasst? Sind es die Kassenfunktionäre die es formulieren, oder sind es die Vertreter der Leistungserbringer?
Begründung:
Warum muss ein vereinbartes Ablaufdatum noch einmal durch (rechtzeitige) Kündigung bestätigt werden? Wenn die Vereinbarung abgelaufen ist, ist der Anspruch der Kassen auf Leistungslieferung zu diesem Preis vorbei. Es sollte doch im Interesse der Kassen liegen, dass die Sicherstellung der Versorgung ihrer Mitglieder reibungslos erbracht werden kann.
Verantwortungsvolle Kassen schaffen das.
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mocca schrieb:
hallo stefan 302,
prima diese Info.
Allerdings wäre die Kernaussage mit weniger Beiwerk noch optimaler gewesen.
mfg Mocca
Weißt du wer diese Texte verfasst? Sind es die Kassenfunktionäre die es formulieren, oder sind es die Vertreter der Leistungserbringer?
Begründung:
Warum muss ein vereinbartes Ablaufdatum noch einmal durch (rechtzeitige) Kündigung bestätigt werden? Wenn die Vereinbarung abgelaufen ist, ist der Anspruch der Kassen auf Leistungslieferung zu diesem Preis vorbei. Es sollte doch im Interesse der Kassen liegen, dass die Sicherstellung der Versorgung ihrer Mitglieder reibungslos erbracht werden kann.
Verantwortungsvolle Kassen schaffen das.
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stefan 302 schrieb:
(10) Sollte das HHVG im Jahre 2017 wider Erwarten nicht in Kraft treten, so vereinbaren die Vertragsparteien ein einmaliges Sonderkündigungsrecht zum 30.09.2017, um ausschließlich die im Jahre 2017 für die Region Hamburg nach den gesetzlichen Vorgaben veröffentlichten Preisuntergrenzen zu berücksichtigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat bis zum 30.09.2017 schriftlich gegenüber allen Vertragspartnern vorzunehmen
Eine Preisliste vom 01.05.2017 wurde in S-H vereinbart zwischen den Verbänden und BKK, IKK und Knappschaft, das verstehe ich ja noch.
Aber eine neue Preisliste zwischen VPT und AOK in S-H gibt es für dieses Jahr noch nicht, nur zwischen AOK und ZVK, IFK und VDB.
Auch hier bei physio.de gibt es keine neue Vergütungsliste zwischen VPT und AOK in S-H, nur die alte von 2016.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das verwirrt mich nur noch mehr, lol.
Eine Preisliste vom 01.05.2017 wurde in S-H vereinbart zwischen den Verbänden und BKK, IKK und Knappschaft, das verstehe ich ja noch.
Aber eine neue Preisliste zwischen VPT und AOK in S-H gibt es für dieses Jahr noch nicht, nur zwischen AOK und ZVK, IFK und VDB.
Auch hier bei physio.de gibt es keine neue Vergütungsliste zwischen VPT und AOK in S-H, nur die alte von 2016.
AOK: VPT SH Neu ab 1.11.2017 (wie für alle anderen), vorher ????? Frag Deinen Verein.....
Rest siehe oben
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ali schrieb:
wo ist jetzt Dein Problem ?
AOK: VPT SH Neu ab 1.11.2017 (wie für alle anderen), vorher ????? Frag Deinen Verein.....
Rest siehe oben
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ali schrieb:
würde sagen, schlechte Info des VPT. Die neue Preisliste gilt jetzt für ALLE Verbände.....
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