Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
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Deine...
Ich würde gerne mal wissen, wie ihr das mit den Preisen für Privatpatienten macht: ich habe mich bisher brav an die Beihilfe-Preise gehalten, glaube aber, dass das dumm ist... :hushed: Ich möchte aber anderseits die Patienten nicht durch zu hohe Zuzahlungen verprellen.
Jetzt kam eine Patientin, die von einer Kollegin eine Rechnung bekommen hat, die ihre Kasse nur zum Teil gezahlt hat. Sie hat mir die Preisliste mitgebracht, die die Kasse ihr geschickt hat mit der Info, dass sie diese Preise maximal zahlen. Da seht z.B. für eine MT 26€, auf der Beihilfeliste sind es 22,50€. Also, wie kommt man auf einen vernünftigen Preis, mit dem man die Patienten nicht verprellt aber doch irgendwie zu dem kommt, was die Kassen bereit sind zu zahlen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ein gutes Neues Jahr, alle zusammen!
Ich würde gerne mal wissen, wie ihr das mit den Preisen für Privatpatienten macht: ich habe mich bisher brav an die Beihilfe-Preise gehalten, glaube aber, dass das dumm ist... :hushed: Ich möchte aber anderseits die Patienten nicht durch zu hohe Zuzahlungen verprellen.
Jetzt kam eine Patientin, die von einer Kollegin eine Rechnung bekommen hat, die ihre Kasse nur zum Teil gezahlt hat. Sie hat mir die Preisliste mitgebracht, die die Kasse ihr geschickt hat mit der Info, dass sie diese Preise maximal zahlen. Da seht z.B. für eine MT 26€, auf der Beihilfeliste sind es 22,50€. Also, wie kommt man auf einen vernünftigen Preis, mit dem man die Patienten nicht verprellt aber doch irgendwie zu dem kommt, was die Kassen bereit sind zu zahlen?
Verlange einfach für gute Leistung und deine qualifizierte Ausbildung einen angemessenen Preis.
Wir müssen bei Privatversicherten nicht das Sozialamt für die Leute sein. Deshalb mindestens den 1,8 fachen Vdak Satz, dass empfehlen auch dringend die Verbände.
Und wenn sich Patienten, dass nicht leisten wollen .... ziehen lassen.
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physiobogen schrieb:
Findest du es normal dass der Patient, bez. dessen Versicherung deinen Preis bestimmt ?
Verlange einfach für gute Leistung und deine qualifizierte Ausbildung einen angemessenen Preis.
Wir müssen bei Privatversicherten nicht das Sozialamt für die Leute sein. Deshalb mindestens den 1,8 fachen Vdak Satz, dass empfehlen auch dringend die Verbände.
Und wenn sich Patienten, dass nicht leisten wollen .... ziehen lassen.
erstmal "Glückwunsch" zu der Erkenntnis, dass es "dumm" ist, die Beihilfepreise zu verlangen. Besser spät als nie.....
Dein Denkansatz ist falsch: "wie kalkuliere ich, ohne Patienten zu verprellen". Wieviel deine Arbeit wert ist, entscheidet nicht das Wohlwollen des Patienten. Wieviel dir deine Arbeit wert ist, entscheidest du. Letztlich musst du kalkulieren, welche Preise aus deiner Sicht notwendig und angemessen sind. Also eventuell Standortfrage (München wäre vielleicht etwas teurer als irgendein Dorf in MekPom)) , Praxiskosten, eigene "Kompetenzeinschätzung" (hoffentlich gut!!) , Konkurrenz..... um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Beihilfepreise sind wie der Name schon sagt, eine Hilfe und nicht als kostendeckend gedacht. Zumindest bei uns in der Logo sind die Beihilfepreise seit etwa der Jahrtausendwende "eingefroren" und mittlerweile auf GKV Niveau. Andere "normale" PKV Kassen haben soviele "Erstattungstarife" wie es Verträge gibt .... du wirst also PP finden, deren Versicherungen dir komplett den 2,3 fachen Satz erstatten, du wirst aber auch PP haben, deren Verträge so gestaltet sind, dass ihre Versicherungen nur 20% deiner Rechnung erstatten oder so.
Das alles kann und soll nicht dein Problem sein. Du hast einen Preis. Diesen gilt es dem Patienten vor Behandlungsbeginn transparent aufzuzeigen. Der Patient muss wissen, was ihm deine Behandlung wert ist. Er unterschreibt und zahlt oder er lässt es bleiben. Mit letzterem musst du dann leben, solltest du aber auch unbedingt, wenn du dich nicht unter Wert verkaufen willst.
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Susulo schrieb:
Liebe/r AT,
erstmal "Glückwunsch" zu der Erkenntnis, dass es "dumm" ist, die Beihilfepreise zu verlangen. Besser spät als nie.....
Dein Denkansatz ist falsch: "wie kalkuliere ich, ohne Patienten zu verprellen". Wieviel deine Arbeit wert ist, entscheidet nicht das Wohlwollen des Patienten. Wieviel dir deine Arbeit wert ist, entscheidest du. Letztlich musst du kalkulieren, welche Preise aus deiner Sicht notwendig und angemessen sind. Also eventuell Standortfrage (München wäre vielleicht etwas teurer als irgendein Dorf in MekPom)) , Praxiskosten, eigene "Kompetenzeinschätzung" (hoffentlich gut!!) , Konkurrenz..... um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Beihilfepreise sind wie der Name schon sagt, eine Hilfe und nicht als kostendeckend gedacht. Zumindest bei uns in der Logo sind die Beihilfepreise seit etwa der Jahrtausendwende "eingefroren" und mittlerweile auf GKV Niveau. Andere "normale" PKV Kassen haben soviele "Erstattungstarife" wie es Verträge gibt .... du wirst also PP finden, deren Versicherungen dir komplett den 2,3 fachen Satz erstatten, du wirst aber auch PP haben, deren Verträge so gestaltet sind, dass ihre Versicherungen nur 20% deiner Rechnung erstatten oder so.
Das alles kann und soll nicht dein Problem sein. Du hast einen Preis. Diesen gilt es dem Patienten vor Behandlungsbeginn transparent aufzuzeigen. Der Patient muss wissen, was ihm deine Behandlung wert ist. Er unterschreibt und zahlt oder er lässt es bleiben. Mit letzterem musst du dann leben, solltest du aber auch unbedingt, wenn du dich nicht unter Wert verkaufen willst.
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Beihilfesatz 22,50 für Manuelle Therapie z.B. bekommt der Beamte nur dann erstattet, wenn die Behandlung auch wirklich mind. 30 min. gedauert hat.
Nimmt man "nur" den Beihilfesatz und kürzt den Zeittakt, verlieren die Beamten ihren Anspruch auf Erstattung gegenüber der Beihilfestelle ganz, sofern diese davon erfährt (z.B. weil der Zeittakt auf der Rechnung steht). Ein (ehrlicher) Beamter kommt also bei der Beihilfestelle besser weg, wenn der Preis über dem beihilfefähigen Höchstsatz liegt und dafür der vorgegebene Zeittakt eingehalten wird. Dann kürzt zwar ggf. seine PKV (manchmal zu Recht, manchmal zu Unrecht - je nach Versicherungsbedingungen), aber er bekommt den Beihilfeanteil erstattet.
Privaten Krankenversicherungen dürfte der Zeittakt dagegen egal sein.
Man kann daher mit seinen Privaten aushandeln, ob diese eher am Preis oder am Zeittakt interessiert sind und ggf. unterschiedliche Zeittakte für Privatpatienten anbieten, sofern man das organisiert kriegt.
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REHA am Kreuz schrieb:
Beihilfesätze regeln bei vielen Therapien nicht nur die Höhe der Erstattung, sondern auch die Therapiedauer Link.
Beihilfesatz 22,50 für Manuelle Therapie z.B. bekommt der Beamte nur dann erstattet, wenn die Behandlung auch wirklich mind. 30 min. gedauert hat.
Nimmt man "nur" den Beihilfesatz und kürzt den Zeittakt, verlieren die Beamten ihren Anspruch auf Erstattung gegenüber der Beihilfestelle ganz, sofern diese davon erfährt (z.B. weil der Zeittakt auf der Rechnung steht). Ein (ehrlicher) Beamter kommt also bei der Beihilfestelle besser weg, wenn der Preis über dem beihilfefähigen Höchstsatz liegt und dafür der vorgegebene Zeittakt eingehalten wird. Dann kürzt zwar ggf. seine PKV (manchmal zu Recht, manchmal zu Unrecht - je nach Versicherungsbedingungen), aber er bekommt den Beihilfeanteil erstattet.
Privaten Krankenversicherungen dürfte der Zeittakt dagegen egal sein.
Man kann daher mit seinen Privaten aushandeln, ob diese eher am Preis oder am Zeittakt interessiert sind und ggf. unterschiedliche Zeittakte für Privatpatienten anbieten, sofern man das organisiert kriegt.
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Tempelritter schrieb:
da ich keinen Vertrag mit der Beihilfe habe, zählt auch nur meine Vergütung per Honorarvertrag und mein angesetzter Zeittakt. Was der Rechnungsempfänger damit macht, ist nicht mehr mein Problem. Ich weiß nicht einmal wer beihilfeberechtigt ist oder nicht. Somit würden alle meine beihilfeberechtigten Patienten die Beihilfestelle betrügen.
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morpheus-06 schrieb:
meine auch :smile:
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therapeutin schrieb:
deswegen bin ich schon seit langem auf Minutenpreis umgestiegen...und mir ist es egal was der Pat. erstattet bekommt, meine Minute kostet1,40 und er kann sich halt aussuchen wieviel er davon haben möchte :smile:
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morpheus-06 schrieb:
Auch ein Weg aber mir zu umständlich. Ein Preis ein Takt damit fahre ich gut.
Beihilfesätze regeln bei vielen Therapien nicht nur die Höhe der Erstattung, sondern auch die Therapiedauer .
Beihilfesatz 22,50 für Manuelle Therapie z.B. bekommt der Beamte nur dann erstattet, wenn die Behandlung auch wirklich mind. 30 min. gedauert hat.
Nimmt man "nur" den Beihilfesatz und kürzt den Zeittakt, verlieren die Beamten ihren Anspruch auf Erstattung gegenüber der Beihilfestelle ganz, sofern diese davon erfährt (z.B. weil der Zeittakt auf der Rechnung steht). Ein (ehrlicher) Beamter kommt also bei der Beihilfestelle besser weg, wenn der Preis über dem beihilfefähigen Höchstsatz liegt und dafür der vorgegebene Zeittakt eingehalten wird. Dann kürzt zwar ggf. seine PKV (manchmal zu Recht, manchmal zu Unrecht - je nach Versicherungsbedingungen), aber er bekommt den Beihilfeanteil erstattet.
Privaten Krankenversicherungen dürfte der Zeittakt dagegen egal sein.
Man kann daher mit seinen Privaten aushandeln, ob diese eher am Preis oder am Zeittakt interessiert sind und ggf. unterschiedliche Zeittakte für Privatpatienten anbieten, sofern man das organisiert kriegt.
Es gibt einen Denkfehler in deiner Aufschlüsselung:
Die Beamten haben keine 30 Min-Behandlungszeit als Vorschrift (es gibt keine Leistungsbeschreibung und Vertrag dafür), sondern die Beihilfe hat die 30 Min in ihrer Preisliste (mehr ist es nicht) nur so aufgeführt und wie bei allen beamtlichen Schriftstücken, bleibt das Papier damit bedruckt bis zum Tage x.
Denken wir an die Vorschrift der Beihilfe, dass nur ein HM auf ein Rezept durfte, weil Passus:
"gesonderte Diagnosestellung"
verlangt wurde.
Unser Verband hat sich dafür stark gemacht (2011 war das), so dass wir jetzt endlich heute die deutschsprachlichen Probleme mit den Beamten (Beihilfe) gelöst haben und wie jetzt jeder weiß, es auch plötzlich (nach 3 Jahren Arbeit) mehrere HM mit gleicher Diagnose auf einem Rezept stehen dürfen.
Also, so wie es keine Vorschrift für KG, Massage etc. bei der Beihilfe gibt, so ignorieren wir auch die 30 Min, die auf einem Faltblättchen der Beihilfe stehen, denn mit UNS hat die Beihilfe keinen Vertrag und vom Versicherten kann sie nicht verlangen, dass er die Zeit für sie überprüft...
anwaltliche Bestätigung für meine Aussage natürlich besitzend.
Alles andere was du sagst ist richtig und handhaben wir auch so. Somit verlieren wir keine Beihilfepatienten und diese bleiben auf keinen Kosten sitzen. Uns ist also nicht egal, was mit unseren Beamten wird, denn es ist unsere Einkommensquelle schlechthin wo man schlecht beraten wäre nicht zu wissen, wie Abrechnungen hierfür gehen, legitim natürlich.
Übrigens, alle Zahnärzte, Fachärzte etc. incl. den Kliniken verfahren so.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
REHA am Kreuz schrieb am 6.1.16 18:09:
Beihilfesätze regeln bei vielen Therapien nicht nur die Höhe der Erstattung, sondern auch die Therapiedauer .
Beihilfesatz 22,50 für Manuelle Therapie z.B. bekommt der Beamte nur dann erstattet, wenn die Behandlung auch wirklich mind. 30 min. gedauert hat.
Nimmt man "nur" den Beihilfesatz und kürzt den Zeittakt, verlieren die Beamten ihren Anspruch auf Erstattung gegenüber der Beihilfestelle ganz, sofern diese davon erfährt (z.B. weil der Zeittakt auf der Rechnung steht). Ein (ehrlicher) Beamter kommt also bei der Beihilfestelle besser weg, wenn der Preis über dem beihilfefähigen Höchstsatz liegt und dafür der vorgegebene Zeittakt eingehalten wird. Dann kürzt zwar ggf. seine PKV (manchmal zu Recht, manchmal zu Unrecht - je nach Versicherungsbedingungen), aber er bekommt den Beihilfeanteil erstattet.
Privaten Krankenversicherungen dürfte der Zeittakt dagegen egal sein.
Man kann daher mit seinen Privaten aushandeln, ob diese eher am Preis oder am Zeittakt interessiert sind und ggf. unterschiedliche Zeittakte für Privatpatienten anbieten, sofern man das organisiert kriegt.
Es gibt einen Denkfehler in deiner Aufschlüsselung:
Die Beamten haben keine 30 Min-Behandlungszeit als Vorschrift (es gibt keine Leistungsbeschreibung und Vertrag dafür), sondern die Beihilfe hat die 30 Min in ihrer Preisliste (mehr ist es nicht) nur so aufgeführt und wie bei allen beamtlichen Schriftstücken, bleibt das Papier damit bedruckt bis zum Tage x.
Denken wir an die Vorschrift der Beihilfe, dass nur ein HM auf ein Rezept durfte, weil Passus:
"gesonderte Diagnosestellung"
verlangt wurde.
Unser Verband hat sich dafür stark gemacht (2011 war das), so dass wir jetzt endlich heute die deutschsprachlichen Probleme mit den Beamten (Beihilfe) gelöst haben und wie jetzt jeder weiß, es auch plötzlich (nach 3 Jahren Arbeit) mehrere HM mit gleicher Diagnose auf einem Rezept stehen dürfen.
Also, so wie es keine Vorschrift für KG, Massage etc. bei der Beihilfe gibt, so ignorieren wir auch die 30 Min, die auf einem Faltblättchen der Beihilfe stehen, denn mit UNS hat die Beihilfe keinen Vertrag und vom Versicherten kann sie nicht verlangen, dass er die Zeit für sie überprüft...
anwaltliche Bestätigung für meine Aussage natürlich besitzend.
Alles andere was du sagst ist richtig und handhaben wir auch so. Somit verlieren wir keine Beihilfepatienten und diese bleiben auf keinen Kosten sitzen. Uns ist also nicht egal, was mit unseren Beamten wird, denn es ist unsere Einkommensquelle schlechthin wo man schlecht beraten wäre nicht zu wissen, wie Abrechnungen hierfür gehen, legitim natürlich.
Übrigens, alle Zahnärzte, Fachärzte etc. incl. den Kliniken verfahren so.
stefan 302
"Denken wir an die Vorschrift der Beihilfe, dass nur ein HM auf ein Rezept durfte, weil Passus:
"gesonderte Diagnosestellung"
verlangt wurde.
Unser Verband hat sich dafür stark gemacht (2011 war das), so dass wir jetzt endlich heute die deutschsprachlichen Probleme mit den Beamten (Beihilfe) gelöst haben und wie jetzt jeder weiß, es auch plötzlich (nach 3 Jahren Arbeit) mehrere HM mit gleicher Diagnose auf einem Rezept stehen dürfen. " zitat ende.
die möglichkeit 2 HM mit 2 diagnosen auf einem rezept gab und gibt es schon lange. seit 2000 ist mir dies bekannt.
2 HM auf einem rezept - z. b. kg und MT - bei nur einer diagnose? da wird es heute noch schwierigkeiten geben.
Kg und massage/eis oder heisse rolle oder MT und massage/eis oder heisse rolle auf einem rezept mit einer diagnose, war wohl nie ein problem.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
stefan 302
"Denken wir an die Vorschrift der Beihilfe, dass nur ein HM auf ein Rezept durfte, weil Passus:
"gesonderte Diagnosestellung"
verlangt wurde.
Unser Verband hat sich dafür stark gemacht (2011 war das), so dass wir jetzt endlich heute die deutschsprachlichen Probleme mit den Beamten (Beihilfe) gelöst haben und wie jetzt jeder weiß, es auch plötzlich (nach 3 Jahren Arbeit) mehrere HM mit gleicher Diagnose auf einem Rezept stehen dürfen. " zitat ende.
die möglichkeit 2 HM mit 2 diagnosen auf einem rezept gab und gibt es schon lange. seit 2000 ist mir dies bekannt.
2 HM auf einem rezept - z. b. kg und MT - bei nur einer diagnose? da wird es heute noch schwierigkeiten geben.
Kg und massage/eis oder heisse rolle oder MT und massage/eis oder heisse rolle auf einem rezept mit einer diagnose, war wohl nie ein problem.
gruss
uli
Arbeitet ihr dann auch irgendwann für 11€ die Stunde?
Alle jammern, dass wir so schlecht bezahlt sind, aber dann schafft ihrs noch nicht mal nen Preis für ne Privatkasse einzuhalten...
Dank diesen Billigrabattgeschachere berufen sich jetzt immer mehr Privatkassen darauf, dass es auch Therapeuten gibt, die für den "Beihilfesatz" arbeiten und alle anderen damit überteuert sind. Damit erstatten sie dann generell zukünftig nur noch den niedrigeren Beihilfesatz...
So dumm, sich selbst die Preise kaputt zu machen, muss man erstsmal sein...und dann aber am besten noch über den niedrigen Verdienst jammern und auch noch nen akademischen Abschluss machen...Physios sind echt ein interessantes Volk...
Nix für ungut...aber zum Nachdenken...ein gutes Neues!
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KB32 schrieb:
Was macht ihr eigentlich alle, wenn die Beihilfe irgendwann, da nur BEI-Hilfe,ihre Sätze senkt?
Arbeitet ihr dann auch irgendwann für 11€ die Stunde?
Alle jammern, dass wir so schlecht bezahlt sind, aber dann schafft ihrs noch nicht mal nen Preis für ne Privatkasse einzuhalten...
Dank diesen Billigrabattgeschachere berufen sich jetzt immer mehr Privatkassen darauf, dass es auch Therapeuten gibt, die für den "Beihilfesatz" arbeiten und alle anderen damit überteuert sind. Damit erstatten sie dann generell zukünftig nur noch den niedrigeren Beihilfesatz...
So dumm, sich selbst die Preise kaputt zu machen, muss man erstsmal sein...und dann aber am besten noch über den niedrigen Verdienst jammern und auch noch nen akademischen Abschluss machen...Physios sind echt ein interessantes Volk...
Nix für ungut...aber zum Nachdenken...ein gutes Neues!
Zuvor gab es nur ein primäres HM pro Diagnose und Rezept. Beihilfestellen die dies sorgfälltig prüften haben regelmäßig abgesetzt.
Das kann ich zu 100% bestätigen.
Zitat Beihilfe:
"Daneben sieht die Änderung der Bundesbeihilfeverordnung folgende Änderungen vor:"
Bisher waren neben den Leistungen der Krankengymnastik (Nr. 3 bis 5 des Leistungsverzeichnisses) Leistungen nach den Nummern 9 (Bewegungsübungen) und 17 (Massagen) nur dann beihilfefähig, wenn sie auf Grund gesonderter Diagnosestellung und einer eigenständigen ärztlichen Verordnung erbracht wurden. Dieser Passus wurde aufgehoben. Damit können die Leistungen parallel verordnet werden.
Die Leistungen der Nummern 34 (Medizinische Bäder mit Zusätzen), 42 (gezielte Niederfrequenzbehandlung, Elektrogymnastik bei spastischen oder schlaffen Lähmungen) und 43 (Iontophorese) sind jetzt nebeneinander beihilfefähig. Bisher war dies nicht möglich.
Krankengymnastik der Pos. 4 und hydroelektrisches Vollbad der Pos. 45 sind jetzt nebeneinander beihilfefähig.
KG-Atemtherapie (Nr. 8) kann sowohl bei Mukoviszidose als auch bei schweren Bronchialerkrankungen als Einzel- und als Gruppentherapie abgegeben werden. Zuvor war bei Mukoviszidose nur die Einzel- und bei schweren Bronchialerkrankungen nur die Gruppenbehandlung möglich.
Das Medizinische Aufbautraining MAT war zuvor nur bei der Behandlung von Erkrankungen der Wirbelsäule beihilfefähig. Jetzt wurde die Indikation „Erkrankungen der Wirbelsäule“ durch die Indikation „Funktions- und Leistungseinschränkungen im Stütz- und Bewegungsapparat“ ersetzt.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Es gibt jetzt keine Probleme mehr. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung in BaWü hat dies schriftlich kundgetan.
Zuvor gab es nur ein primäres HM pro Diagnose und Rezept. Beihilfestellen die dies sorgfälltig prüften haben regelmäßig abgesetzt.
Das kann ich zu 100% bestätigen.
Zitat Beihilfe:
"Daneben sieht die Änderung der Bundesbeihilfeverordnung folgende Änderungen vor:"
Bisher waren neben den Leistungen der Krankengymnastik (Nr. 3 bis 5 des Leistungsverzeichnisses) Leistungen nach den Nummern 9 (Bewegungsübungen) und 17 (Massagen) nur dann beihilfefähig, wenn sie auf Grund gesonderter Diagnosestellung und einer eigenständigen ärztlichen Verordnung erbracht wurden. Dieser Passus wurde aufgehoben. Damit können die Leistungen parallel verordnet werden.
Die Leistungen der Nummern 34 (Medizinische Bäder mit Zusätzen), 42 (gezielte Niederfrequenzbehandlung, Elektrogymnastik bei spastischen oder schlaffen Lähmungen) und 43 (Iontophorese) sind jetzt nebeneinander beihilfefähig. Bisher war dies nicht möglich.
Krankengymnastik der Pos. 4 und hydroelektrisches Vollbad der Pos. 45 sind jetzt nebeneinander beihilfefähig.
KG-Atemtherapie (Nr. 8) kann sowohl bei Mukoviszidose als auch bei schweren Bronchialerkrankungen als Einzel- und als Gruppentherapie abgegeben werden. Zuvor war bei Mukoviszidose nur die Einzel- und bei schweren Bronchialerkrankungen nur die Gruppenbehandlung möglich.
Das Medizinische Aufbautraining MAT war zuvor nur bei der Behandlung von Erkrankungen der Wirbelsäule beihilfefähig. Jetzt wurde die Indikation „Erkrankungen der Wirbelsäule“ durch die Indikation „Funktions- und Leistungseinschränkungen im Stütz- und Bewegungsapparat“ ersetzt.
stefan 302
Würde keiner mehr Beihilfesätze berechnen, könnten die PKVern auch nicht mehr damit argumentieren!!!
So schwer kann das doch nicht sein!
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Alfred Kramer schrieb:
Genau DA liegt der Hase im Pfeffer : Zitat. der DKV in einem Schreiben an mich :"....die Mehrzahl Ihrer Kollegen berechnet die bundesweit üblichen Beihilfesätze---"
Würde keiner mehr Beihilfesätze berechnen, könnten die PKVern auch nicht mehr damit argumentieren!!!
So schwer kann das doch nicht sein!
Aber behaupten kann die PKV viel...
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RoFo schrieb:
Grundsätzlich gebe ich dir Recht.
Aber behaupten kann die PKV viel...
Danke für eine Antwort...
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Sternchen66 schrieb:
Ich Klinke mich da mal ein, da ich ein ähnliches Problem habe. Ich möchte meine Preise auch erhöhen, weiß aber noch nicht genau wie. Wenn ich den 1,6 fachen Satz nehmen würde wäre das zur Zeit 15,82 x 1,6 = 25,31€ für kg.. Und 17,53 x 1,6 = 28,05€ für MT.... Richtig? Oder würdet ihr für spezialfortbildungen wie MT oder mild einen noch höheren Satz berechnen? Was macht ihr denn, wenn die Preise bei den vdek Kassen steigen? Steigen bei euch dann auch sofort die privatpreise?
Danke für eine Antwort...
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Alfred Kramer schrieb:
Sie könnten es nicht mehr, wenn es keine Beihilferechnungen mehr gäbe!
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Tempelritter schrieb:
ich hab Preislisten von diversen Kassen die bei MT eine Erstattung von 30€ vorsehen. Einen vernüftigen Preis bekommt man, in dem man seine Zeit und Aufwand kalkuliert. Die Beihilfesätze können auch kostendeckend sein, wenn man geringe Betriebskosten und einen kurzen Zeittakt hat.
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bin mir nicht sicher, ob du das ernst meinst ..... Ich schrieb oben schon, dass der Beihilfesatz (in der Logo) demnächst unter dem gkv Tarif liegen wird. Soll ich sozusagen Kassenverhandlungen torpedieren, indem ich sage "ach, eigentlich genügt mir das Geld von 1999" ?????
Du vermischt hier 2 Dinge: freundlich und zugewandt sein (also auch mal nen Kaffee für jemand kochen, dem's nicht gut geht) aber deswegen doch nicht die eigene Arbeit als "ehrenamtlich" ansehen. Wenn ich einen HB mache und dem Patienten geht es nicht gut und ich wende mich ihm - ausnahmsweise - mal weniger mit Therapiemethoden sondern einfach mit Menschlichkeit zu, dann habe ich eben auf eine andere Art "zum Heilungsprozess" beigetragen.
Ich möchte einfach nur von meiner Arbeit leben können. Will heißen: erst muss sich die Praxis finanzieren, dann brauch ich Geld für 3 weitere Familienmitglieder und dann möchte ich vielleicht außer Essen und Kleidung mal ins Kino gehen oder sogar (welch ein Anspruch!) in den Urlaub fahren. Das kann ich mit gkv Preisen alleine gar nicht, und wenn ich nicht wenigstens meine 10 - 20 % Privatpatienten zu einem ordentlichen Preis habe / hätte, müsste ich die Praxis schlicht und ergreifend schließen. Und dann hat auch kein Patient mehr was von meiner Menschenfreundlichkeit ....
An anderer Stelle lese ich, dass du FM bist. Da ist es vielleicht einfacher, auf ein Honorar zu verzichten oder vom Beihilfesatz zu leben .... du hast keinen Vermieter, der jeden Monat die Hand aufhält, keine Stromabrechnung, keine teuren Geräte, die du selbst finanzieren und warten musst, usw. usw.
Weißt du, mir ist es letztlich egal, wieviel du zu verschenken hast, aber diejenigen, die anders denken, indirekt als Menschenfeinde und Ausbeuter hinzustellen (so habe ich deinen post verstanden) finde ich schon ein bisschen heftig.
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Susulo schrieb:
Hi baabo,
bin mir nicht sicher, ob du das ernst meinst ..... Ich schrieb oben schon, dass der Beihilfesatz (in der Logo) demnächst unter dem gkv Tarif liegen wird. Soll ich sozusagen Kassenverhandlungen torpedieren, indem ich sage "ach, eigentlich genügt mir das Geld von 1999" ?????
Du vermischt hier 2 Dinge: freundlich und zugewandt sein (also auch mal nen Kaffee für jemand kochen, dem's nicht gut geht) aber deswegen doch nicht die eigene Arbeit als "ehrenamtlich" ansehen. Wenn ich einen HB mache und dem Patienten geht es nicht gut und ich wende mich ihm - ausnahmsweise - mal weniger mit Therapiemethoden sondern einfach mit Menschlichkeit zu, dann habe ich eben auf eine andere Art "zum Heilungsprozess" beigetragen.
Ich möchte einfach nur von meiner Arbeit leben können. Will heißen: erst muss sich die Praxis finanzieren, dann brauch ich Geld für 3 weitere Familienmitglieder und dann möchte ich vielleicht außer Essen und Kleidung mal ins Kino gehen oder sogar (welch ein Anspruch!) in den Urlaub fahren. Das kann ich mit gkv Preisen alleine gar nicht, und wenn ich nicht wenigstens meine 10 - 20 % Privatpatienten zu einem ordentlichen Preis habe / hätte, müsste ich die Praxis schlicht und ergreifend schließen. Und dann hat auch kein Patient mehr was von meiner Menschenfreundlichkeit ....
An anderer Stelle lese ich, dass du FM bist. Da ist es vielleicht einfacher, auf ein Honorar zu verzichten oder vom Beihilfesatz zu leben .... du hast keinen Vermieter, der jeden Monat die Hand aufhält, keine Stromabrechnung, keine teuren Geräte, die du selbst finanzieren und warten musst, usw. usw.
Weißt du, mir ist es letztlich egal, wieviel du zu verschenken hast, aber diejenigen, die anders denken, indirekt als Menschenfeinde und Ausbeuter hinzustellen (so habe ich deinen post verstanden) finde ich schon ein bisschen heftig.
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baabo schrieb:
Um Gottes Willen- ist erschreckend--meine Selbstausbeutung!!-Ich nahm niemals mehr als Beihilfesatz..Und wenn sich Hauspatient (nach meinem Eintreffen)äusserte,dass er zu krank für KG ist--habe ich ihm/ihr statt dessen halt für umsonst und drinnen Tee gekochtetc(ohne jegliche Abrechnung)....Natürlich?!? habe ich bisher auch niemals ein Anlegen eines Kinesiotapes berechnet...usw.....
bin auch Logo und wende mich daher mal direkt an dich.
Darf aber natürlich auch jeder sonst seinen "freundlichen Senf" dazugeben :wink:
Wenn ich anrausche, wird auch bei mir natürlich berechnet, auch wenn der Termin dann mal vorwiegend aus Teekochen und therapeutischem Gespräch besteht.
Bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob aus baboos Beitrag eher Ironie oder Selbstkritik spricht, Muss er/sie letztlich aber selbst erklären b. Bedarf.
Susulo, ich berechne - wie die meisten meines Wissens - i. d. R. 60 Min. (45 Beh. + ca. 15 Min. Vor-Nachbereitung).
Weiß schon, was b. Beihilfe mit dabeisteht. So hast du aber zumindest nicht das Problem, dass Beihilfe unterhalb d. GKV liegt.
Wie machst du das und was schreibst du in der Rechnung? Wo liegt dein Satz?
Einige Kollegen schreiben gar keine Zeitangabe, sondern nur "Behandlung" auf die Rechnung. Das Rezept wird aber - wenn d. Pat. das wünscht - dann trotzdem auf 60 Min. ausgestellt.
Ich weiß, dass da eigentlich die Inkonsequenz schon losgeht, aber "der Maler stellt ja auch die Zeit in Rechnung, in der er den Eimer reinträgt".
Das mit dem Minutensatz finde ich rein für den Vertrag eigentlich gar keine schlechte Idee...
Mein Satz liegt bei 65 EUR, bei langjährigen Stamm- und Heimpatienten mit Beihilfeversicherung mache ich "was dazwischen" oder tatsächlich Beihilfe bei Heimpatienten, da diese sonst oft von den lieben Angehörigen die Logo abgesetzt bekommen. Auch das ist nicht ganz konsequent, aber die lieben Kollegen machen es halt auch für den Billigheimersatz...
Wir sind gut und haben wenig Angst, Pat. zu verlieren. Und "Meckerer" gibt es immer mal.
Ich würde nun nach zig Jahren gerne mal meinen Satz anheben. Wie geht ihr da konkret vor: Neue Pat. = neuer Vertrag mit neuem Satz ist klar, aber was macht ihr bei Bestandspatienten? Vertrag unter die Nase halten und unterschreiben lassen? Schnitt ab 1.1. und weitere Termine zum neuen Satz berechnen? Dann vorher darauf hinweisen oder einfach erhöhen mit/ohne Zusatz?
Ich weiß, das Thema kam hier kürzlich so ähnlich. Aber bei Logo ist der Eigenanteil aufgrund der längeren Behandlungszeit eben oft höher...
Mich würde interessieren, ob schon jemand bei laufenden Behandlungen "angehoben" hat und wie die Resonanz darauf war.
Ergänzend stelle ich den Beitrag auch ins Logoforum, bin gespannt auf eure Erfahrungen.
LG
Asima
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ich hab dir im Unterforum "Logopädie" geantwortet, da hier dann doch eher physiotherapie-spezifisch geantwortet wird..
lg, su
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Susulo schrieb:
Hallo asima,
ich hab dir im Unterforum "Logopädie" geantwortet, da hier dann doch eher physiotherapie-spezifisch geantwortet wird..
lg, su
Es sang und klanglos zu machen ist keine gute Geschäftspraktik. Von uns wird auf jeden Fall Transparenz gefordert, Ärzte haben da schon andere Spielräume.
Ich würde eine Preisanpassung deshalb immer ab einem Datum bez. bei Stammpatienten dann ab einem neuen Rezept realisieren.
Dass mit den geringeren Zuzahlungen bei Physios stimmt nicht prinzipiell, bei Lymphbehandlungen von 60 min. mit vielleicht noch Kompression kommt da auch ein Sümmchen zusammen. So ist dass eben, wenn sich Private nicht ausreichend versichern, und vielleicht chronisch krank werden. Dafür haben Sie aber jahrelang nur geringe Beiträge bezahlt.
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physiobogen schrieb:
Eine Preisanpassung solltest du nur mit einem Hinweis machen, bez. am besten schriftlich, also Vertrag unterschreiben lassen.
Es sang und klanglos zu machen ist keine gute Geschäftspraktik. Von uns wird auf jeden Fall Transparenz gefordert, Ärzte haben da schon andere Spielräume.
Ich würde eine Preisanpassung deshalb immer ab einem Datum bez. bei Stammpatienten dann ab einem neuen Rezept realisieren.
Dass mit den geringeren Zuzahlungen bei Physios stimmt nicht prinzipiell, bei Lymphbehandlungen von 60 min. mit vielleicht noch Kompression kommt da auch ein Sümmchen zusammen. So ist dass eben, wenn sich Private nicht ausreichend versichern, und vielleicht chronisch krank werden. Dafür haben Sie aber jahrelang nur geringe Beiträge bezahlt.
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asima schrieb:
Hi Susulo,
bin auch Logo und wende mich daher mal direkt an dich.
Darf aber natürlich auch jeder sonst seinen "freundlichen Senf" dazugeben :wink:
Wenn ich anrausche, wird auch bei mir natürlich berechnet, auch wenn der Termin dann mal vorwiegend aus Teekochen und therapeutischem Gespräch besteht.
Bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob aus baboos Beitrag eher Ironie oder Selbstkritik spricht, Muss er/sie letztlich aber selbst erklären b. Bedarf.
Susulo, ich berechne - wie die meisten meines Wissens - i. d. R. 60 Min. (45 Beh. + ca. 15 Min. Vor-Nachbereitung).
Weiß schon, was b. Beihilfe mit dabeisteht. So hast du aber zumindest nicht das Problem, dass Beihilfe unterhalb d. GKV liegt.
Wie machst du das und was schreibst du in der Rechnung? Wo liegt dein Satz?
Einige Kollegen schreiben gar keine Zeitangabe, sondern nur "Behandlung" auf die Rechnung. Das Rezept wird aber - wenn d. Pat. das wünscht - dann trotzdem auf 60 Min. ausgestellt.
Ich weiß, dass da eigentlich die Inkonsequenz schon losgeht, aber "der Maler stellt ja auch die Zeit in Rechnung, in der er den Eimer reinträgt".
Das mit dem Minutensatz finde ich rein für den Vertrag eigentlich gar keine schlechte Idee...
Mein Satz liegt bei 65 EUR, bei langjährigen Stamm- und Heimpatienten mit Beihilfeversicherung mache ich "was dazwischen" oder tatsächlich Beihilfe bei Heimpatienten, da diese sonst oft von den lieben Angehörigen die Logo abgesetzt bekommen. Auch das ist nicht ganz konsequent, aber die lieben Kollegen machen es halt auch für den Billigheimersatz...
Wir sind gut und haben wenig Angst, Pat. zu verlieren. Und "Meckerer" gibt es immer mal.
Ich würde nun nach zig Jahren gerne mal meinen Satz anheben. Wie geht ihr da konkret vor: Neue Pat. = neuer Vertrag mit neuem Satz ist klar, aber was macht ihr bei Bestandspatienten? Vertrag unter die Nase halten und unterschreiben lassen? Schnitt ab 1.1. und weitere Termine zum neuen Satz berechnen? Dann vorher darauf hinweisen oder einfach erhöhen mit/ohne Zusatz?
Ich weiß, das Thema kam hier kürzlich so ähnlich. Aber bei Logo ist der Eigenanteil aufgrund der längeren Behandlungszeit eben oft höher...
Mich würde interessieren, ob schon jemand bei laufenden Behandlungen "angehoben" hat und wie die Resonanz darauf war.
Ergänzend stelle ich den Beitrag auch ins Logoforum, bin gespannt auf eure Erfahrungen.
LG
Asima
Und ich denke, erst wenn immer mehr Kollegen/innen sich klar machen, dass unsere Arbeit das auch mindestens wert ist, wird es für uns alle leichter! Es kann einfach nicht sein, dass ein/e Physio 2-3 Stdn arbeiten muss um eine Handwerkerstunde zu bezahlen! (und damit will ich keinen Handwerker herabwürdigen!)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich hab wegen der gleichen Frage kürzlich beim ZVK nachgefragt. Mir wurde empfohlen den 1,8 - 2,3fachen VDEK-Satz zu nehmen.
Und ich denke, erst wenn immer mehr Kollegen/innen sich klar machen, dass unsere Arbeit das auch mindestens wert ist, wird es für uns alle leichter! Es kann einfach nicht sein, dass ein/e Physio 2-3 Stdn arbeiten muss um eine Handwerkerstunde zu bezahlen! (und damit will ich keinen Handwerker herabwürdigen!)
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