Du liebst deinen Beruf und
möchtest in einem wertschätzenden
Team mit einer sehr guten
Auslastung arbeiten?
Dann bist du bei uns genau richtig!
Wer sind wir?
Wir sind eine etablierte
physiotherapeutische Praxis in
Brinkum, die seit über 10 Jahren
erfolgreich besteht.
Unser Geheimnis?
Ein herzliches und stressfreies
Miteinander – sowohl im Team als
auch mit unseren Patienten.
Wen suchen wir?
Ab dem 15.01. oder 01.02.2025
suchen wir eine motivierte
Verstärkung als Physiotherap...
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jutta schmidt schrieb:
hallo,wir müssen aufgrund Kündigung der Räume Vermieter hat Räume verkauft unser Vertrag ist abgelaufen in neue praxisräime umziehen. Diese befinden sich im gleichen Stadtteil ein paar Straßen weiter.ist es richtig,dass wir hierzu neue Zulassung der Kassen brauchen?welch ein Aufwand !!wir sind schon seit 20jahren selbsständig u müssen alles nochmal vorlegen bei den Kassen ist das wirklich richtig???Liebe Grüße
Auch wenn viele von einem Verband nicht so begeistert sind, ich bin es. Falls Du im Verband bist, reiche die Pläne der neuen Praxis ein und lasse sie prüfen. Ob so alles geht.
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edgar lerch schrieb:
Wichtig! Für die neue Praxis auch ein Neues IK beantragen!
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C. DBO schrieb:
Bei einem Umzug ist kein neues Institutionskennzeichen erforderlich. Eine Neuabnahme und Vorlage aller üblichen Unterlagen wie beim ersten Mal - dass wars. Die Praxis bleibt ja bestehen und somit auch das einmal vergebene IK.
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lang schrieb:
Ja, und die Neuen Räumlichkeiten und die Ausstattung müssen den Zulassungsbedingungen von heute entsprechen. Also Deckenhöhe 2,50m, keine Vorhang Abtrennung mehr (mindestens 3 Raumteile fest) 1 Raum mit mind. 20qm2 usw.
Auch wenn viele von einem Verband nicht so begeistert sind, ich bin es. Falls Du im Verband bist, reiche die Pläne der neuen Praxis ein und lasse sie prüfen. Ob so alles geht.
Du bist so lange schon erfolgreich physiotherapeutisch tätig, bei alle Querelen mit den gesetzlichen Kassen, sollte man doch auf deren evtll. Kompetenz vertrauen und ganz kurz den Sachverhalt schildern. Wenn es ein sachlich-kompetenter Mitarbeiter ist, wird er problemlos reagieren. (BEK regelt das für alle Kassen?! ich kann nur für Brandenburg sprechen). Hatte 2000 das gleiche Problem.
Ich wünsch Dir viel Glück und weiterhin Spaß bei der Arbeit in Deinen neuen Räumlichkeiten!!!
Sonnig frühlings hafte Grüße, MODIEDO.
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Neue Räume, neues Zulassungsverfahren. Leider führt darein kein Weg vorbei. Ich habe in vergangener Zeit ungefähr anderthalbtausend Praxen abgenommen und in diesen Zusammenhängen unzählige Gespräche mit verschiedenen Krankenkassen geführt. Auch das Thema Praxisverlegung wurde oft erläutert. Dabei hatte ich immer wieder den Eindruck erhalten, dass einzelne, gutmütige Sachbearbeiter schon auf ein weiteres Zulassungsverfahren verzichtet hätten aber die Schaffung von Präzedenzfälle fürchteten. Diese Ängste waren den Sachbearbeitern nicht auszutreiben. Ich habe auch in fünfundzwanziglähriger Beratungs- und Abnahmetätigkeit nie von einer verfahrenslosen Praxissitzänderung gehört.
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Eberhard schrieb:
Neue Räume, neues Zulassungsverfahren. Leider führt darein kein Weg vorbei. Ich habe in vergangener Zeit ungefähr anderthalbtausend Praxen abgenommen und in diesen Zusammenhängen unzählige Gespräche mit verschiedenen Krankenkassen geführt. Auch das Thema Praxisverlegung wurde oft erläutert. Dabei hatte ich immer wieder den Eindruck erhalten, dass einzelne, gutmütige Sachbearbeiter schon auf ein weiteres Zulassungsverfahren verzichtet hätten aber die Schaffung von Präzedenzfälle fürchteten. Diese Ängste waren den Sachbearbeitern nicht auszutreiben. Ich habe auch in fünfundzwanziglähriger Beratungs- und Abnahmetätigkeit nie von einer verfahrenslosen Praxissitzänderung gehört.
Am nächsten Tag kamen die erforderlichen Dokumente zum Ausfüllen und gut wars.
Wichtig allerdings noch: St. Augustin wg des IK informieren!!
(Also die neue Adresse dort bekannt geben, damit die es an die KKen weiterleiten)
LG!
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Magarethe schrieb:
Wir ziehen (allerdings freiwillig :sunglasses: ) auch um und auf Nachfrage beim VdEK bekam ich die Antwort: Es handelt sich "nur" um eine Verlegung.
Am nächsten Tag kamen die erforderlichen Dokumente zum Ausfüllen und gut wars.
Wichtig allerdings noch: St. Augustin wg des IK informieren!!
(Also die neue Adresse dort bekannt geben, damit die es an die KKen weiterleiten)
LG!
Das IK hat damit eigentlich nichts zutun, da hier nur eine geänderte Bankverbindung weitergegeben wird.
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morpheus-06 schrieb:
zumindest die Ummeldung von BGW und Berufshaftpflicht auf die neue Adresse sowie die neuen Praxispläne wollen die Kassen sehen, ggf wird eine Praxisabnahme durchgeführt.
Das IK hat damit eigentlich nichts zutun, da hier nur eine geänderte Bankverbindung weitergegeben wird.
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Modiedo schrieb:
Hallo' Jutta,
Du bist so lange schon erfolgreich physiotherapeutisch tätig, bei alle Querelen mit den gesetzlichen Kassen, sollte man doch auf deren evtll. Kompetenz vertrauen und ganz kurz den Sachverhalt schildern. Wenn es ein sachlich-kompetenter Mitarbeiter ist, wird er problemlos reagieren. (BEK regelt das für alle Kassen?! ich kann nur für Brandenburg sprechen). Hatte 2000 das gleiche Problem.
Ich wünsch Dir viel Glück und weiterhin Spaß bei der Arbeit in Deinen neuen Räumlichkeiten!!!
Sonnig frühlings hafte Grüße, MODIEDO.
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