Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
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In 8 Behandlungsräume...
Ich würde von Euch gerne eine Einschätzung zu Thema Praxisübernahme in Verbindung mit der Zulassung haben. Folgender Sachverhalt, ich werde innerhalb der Familie eine Praxis übernehmen, welche zwei offene Räume (30 und 20 qm) besitzt. Zulassung besteht seit 1996 bzw. wurde 2005 durch KG-Gerät ergänzt. Bei der Übernahme ist jetzt nicht klar, ob die Räume Bestandsschutz haben, da sie angeblich so nicht hätten genehmigt werden dürfen. Bei dem Verband , sowie der Arge liegt kein Grundriss vor. Könnt ihr sagen wie die Vorgaben 1996 in Bezug auf offene Therapieflächen gewesen sind bzw. ob die Räume durch Türen begrenzt werden müssen um eine Zulassung zu erhalten?
VG
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Und was 1996 an Vorgaben war ist heute längst überholt. Vergleiche die Räumlichkeiten mit den aktuellen Vorgaben und du wirst selber sehen was geht und was nicht.
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idefix- schrieb:
Grundriss beschaffen und an den Verband schicken. Schauen was für eine Antwort kommt. Ansonsten als Teilhaber jetzt mit einsteigen und dann steigt der andere in einem Jahr aus. Könnte vlt. so klappen. Ansonsten kann man ohne Grundriss nicht viel sagen.
Und was 1996 an Vorgaben war ist heute längst überholt. Vergleiche die Räumlichkeiten mit den aktuellen Vorgaben und du wirst selber sehen was geht und was nicht.
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mechanicus schrieb:
Idefix hat völlig Recht zum Proceder, einen Versuch ist es Wert. Aber Bestanddsschutz gibt es nur für bestehende Praxen, nicht bei Neugründungen in den selben Räumlichkeiten.
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Problem beschreiben
KarolinG schrieb:
Hallo zusammen,
Ich würde von Euch gerne eine Einschätzung zu Thema Praxisübernahme in Verbindung mit der Zulassung haben. Folgender Sachverhalt, ich werde innerhalb der Familie eine Praxis übernehmen, welche zwei offene Räume (30 und 20 qm) besitzt. Zulassung besteht seit 1996 bzw. wurde 2005 durch KG-Gerät ergänzt. Bei der Übernahme ist jetzt nicht klar, ob die Räume Bestandsschutz haben, da sie angeblich so nicht hätten genehmigt werden dürfen. Bei dem Verband , sowie der Arge liegt kein Grundriss vor. Könnt ihr sagen wie die Vorgaben 1996 in Bezug auf offene Therapieflächen gewesen sind bzw. ob die Räume durch Türen begrenzt werden müssen um eine Zulassung zu erhalten?
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