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Ich möchte mit meiner Praxis umziehen und so meinen rollstuhlpflichtigen Patienten endlich Zugang zur Behandlung verschaffen. Die meisten Objekte sind jedoch zu groß und müssen unterteilt werden.
S. Vogt
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S. Vogt schrieb:
Ist es möglich, die Praxisräume (Logopädie) mit einem anderen Heilmittelerbringer (Fremdpraxis), Psychologen oder Arzt zu teilen, also Empfang, Wartebereich, Sanitärräume, Küche gemeinsam zu nutzen, die Therapiebereiche jedoch abzutrennen? In den Zulassungsbedingungen heißt es, dass die Praxis in sich geschlossen sein soll.
Ich möchte mit meiner Praxis umziehen und so meinen rollstuhlpflichtigen Patienten endlich Zugang zur Behandlung verschaffen. Die meisten Objekte sind jedoch zu groß und müssen unterteilt werden.
S. Vogt
Mit Heilmittelerbringern würde es jedoch gehen, falls du die GKV-Zulassung meinst.
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(Dass Ärzte und Psychs keine Heilmittelerbringer sind, war klar. Deshalb das kleine feine Komma. Ist 'ne Aufzählung.)
S. Vogt
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S. Vogt schrieb:
Ja, vielen Dank. Ich meine die Zulassung. Aus meinem Formular (VdEK) geht das nicht hervor, soweit ich es sehe. Wie stellt man es also an? Muss es eine gemeinsame Firma sein oder gehen auch zwei sich "fremde" Praxen? Ist schon länger her, dass ich mich damit beschäftigt habe. Gibt es einen aktuellen Tipp zum Nachlesen?
(Dass Ärzte und Psychs keine Heilmittelerbringer sind, war klar. Deshalb das kleine feine Komma. Ist 'ne Aufzählung.)
S. Vogt
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Ramona Völlkopf schrieb:
Psychologen und Ärzte sind keine Heilmittelerbringer.
Mit Heilmittelerbringern würde es jedoch gehen, falls du die GKV-Zulassung meinst.
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