Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
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wie verhält es sich mit meiner Kassenzulassung wenn ich in einer Gemeinschaftspraxis (mit anderer Berufsgruppe) bestehend aus 2 Räumen gesetzlich versicherte Patienten therapiere oder z.B. Hockergym. über gesetzl. VO. behandle? Kann ich diese Anwendungen von einer so genannten Außenstelle über meine Praxis mit Kassenzulassung abrechnen?
Vielen Dank für eure Kommentare.
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stefano schrieb:
Hallo,
wie verhält es sich mit meiner Kassenzulassung wenn ich in einer Gemeinschaftspraxis (mit anderer Berufsgruppe) bestehend aus 2 Räumen gesetzlich versicherte Patienten therapiere oder z.B. Hockergym. über gesetzl. VO. behandle? Kann ich diese Anwendungen von einer so genannten Außenstelle über meine Praxis mit Kassenzulassung abrechnen?
Vielen Dank für eure Kommentare.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Kraus
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Eberhard schrieb:
Die ersten Worte der Einrichtungsrichtlinien des Rahmenvertrages lauten: Eigene und abgeschlossene Räume ...................
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webpt schrieb:
Also somit nur Räume möglich, welche im Eigentum stehen ?
Geht auch in angemieteten Räumen must nur für diese Räume die Kassenzulassung haben.
Jede Außenstelle muss eigene Zulassung haben.
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weiß56 schrieb:
Muss nicht Eigentum sein.
Geht auch in angemieteten Räumen must nur für diese Räume die Kassenzulassung haben.
Jede Außenstelle muss eigene Zulassung haben.
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Dennis Kraus schrieb:
Nein, auch die Zweitpraxis muss über eine Kassenzulassung verfügen und den Zulassungsrichtlinien komplett entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Kraus
Hallo,
wie verhält es sich mit meiner Kassenzulassung wenn ich in einer Gemeinschaftspraxis (mit anderer Berufsgruppe) bestehend aus 2 Räumen gesetzlich versicherte Patienten therapiere oder z.B. Hockergym. über gesetzl. VO. behandle? Kann ich diese Anwendungen von einer so genannten Außenstelle über meine Praxis mit Kassenzulassung abrechnen?
Vielen Dank für eure Kommentare.
Nach den Rahmenverträgen ist das nicht möglich. Dazu gibt es auch ein Urteil, wo eine Kollegin alle Behandlungen außerhalb ihrer zugelassenen Praxisräume zurückzahlen musste.
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morpheus-06 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.9.16 22:45:
Hallo,
wie verhält es sich mit meiner Kassenzulassung wenn ich in einer Gemeinschaftspraxis (mit anderer Berufsgruppe) bestehend aus 2 Räumen gesetzlich versicherte Patienten therapiere oder z.B. Hockergym. über gesetzl. VO. behandle? Kann ich diese Anwendungen von einer so genannten Außenstelle über meine Praxis mit Kassenzulassung abrechnen?
Vielen Dank für eure Kommentare.
Nach den Rahmenverträgen ist das nicht möglich. Dazu gibt es auch ein Urteil, wo eine Kollegin alle Behandlungen außerhalb ihrer zugelassenen Praxisräume zurückzahlen musste.
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