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Gesundheit ist nicht nur riesig,
sondern du gibst sie auch gerne an
andere weiter? In deiner
Arbeitsweise bist du professionell,
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ist genauso dein Ding wie Teamwork?
Hervorragend – dann sind wir
schon mal auf einer Wellenlänge
und sollten uns kennenlernen!
Wir, das ist die Integion GmbH, ein
zertifizierter
Full-Service-Anbieter im
Betrieblichen Gesundheitsmanagement
und Experte für Firmen-F...
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weiß jemand, ob es Pflicht ist, die Praxisöffnungszeiten anzuzeigen, z.B. auf einem Praxisschild, Fensterscheibe, Eingangstüre etc.?
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susanne W. schrieb:
Hallo,
weiß jemand, ob es Pflicht ist, die Praxisöffnungszeiten anzuzeigen, z.B. auf einem Praxisschild, Fensterscheibe, Eingangstüre etc.?
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ali schrieb:
Nö
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susanne W. schrieb:
Danke Euch für die schnelle Antwort!
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Klonkrieger schrieb:
Keine Pflicht. Hab von Anfang an nur "Termine nach Vereinbarung" stehen. Klappt prima
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idefix- schrieb:
Pflicht ist es nicht, aber evtl. tut sich ein potentieller Kunde leichter damit, wenn er weis, wann er vorbeikommen kann.
"7.2 Die Öffnungszeiten sind den zulassenden Stellen bei der Zulassung mitzuteilen so-wie in geeigneter Weise zu veröffentlichen (z.B. Hinweis an den Praxisräumen, An-sage auf dem Anrufbeantworter, Hinweis im Internetauftritt). Ferner sind Reduzie-rungen der Öffnungszeiten unter 30 Stunden je Woche den zulassenden Stellen un-verzüglich mitzuteilen."
Ob und für wen das rechtsverbindlich ist, will ich nicht beurteilen.
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Andreas Nickel schrieb:
Quelle:
Link
"7.2 Die Öffnungszeiten sind den zulassenden Stellen bei der Zulassung mitzuteilen so-wie in geeigneter Weise zu veröffentlichen (z.B. Hinweis an den Praxisräumen, An-sage auf dem Anrufbeantworter, Hinweis im Internetauftritt). Ferner sind Reduzie-rungen der Öffnungszeiten unter 30 Stunden je Woche den zulassenden Stellen un-verzüglich mitzuteilen."
Ob und für wen das rechtsverbindlich ist, will ich nicht beurteilen.
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