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Rastatt

Deine Begeisterung für das Thema
Gesundheit ist nicht nur riesig,
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Arbeitsweise bist du professionell,
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Wir, das ist die Integion GmbH, ein
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susanne W.
20.01.2020 09:57
Hallo,
weiß jemand, ob es Pflicht ist, die Praxisöffnungszeiten anzuzeigen, z.B. auf einem Praxisschild, Fensterscheibe, Eingangstüre etc.?
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Hallo, weiß jemand, ob es Pflicht ist, die Praxisöffnungszeiten anzuzeigen, z.B. auf einem Praxisschild, Fensterscheibe, Eingangstüre etc.?
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susanne W. schrieb:

Hallo,
weiß jemand, ob es Pflicht ist, die Praxisöffnungszeiten anzuzeigen, z.B. auf einem Praxisschild, Fensterscheibe, Eingangstüre etc.?

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ali
20.01.2020 10:16
Nö
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ali schrieb:

Nö

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Klonkrieger
20.01.2020 10:24
Keine Pflicht. Hab von Anfang an nur "Termine nach Vereinbarung" stehen. Klappt prima
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• Evemarie Kaiser
Keine Pflicht. Hab von Anfang an nur "Termine nach Vereinbarung" stehen. Klappt prima
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susanne W.
20.01.2020 15:20
Danke Euch für die schnelle Antwort!
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susanne W. schrieb:

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Klonkrieger schrieb:

Keine Pflicht. Hab von Anfang an nur "Termine nach Vereinbarung" stehen. Klappt prima

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idefix-
21.01.2020 10:12
Pflicht ist es nicht, aber evtl. tut sich ein potentieller Kunde leichter damit, wenn er weis, wann er vorbeikommen kann.
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Pflicht ist es nicht, aber evtl. tut sich ein potentieller Kunde leichter damit, wenn er weis, wann er vorbeikommen kann.
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idefix- schrieb:

Pflicht ist es nicht, aber evtl. tut sich ein potentieller Kunde leichter damit, wenn er weis, wann er vorbeikommen kann.

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Andreas Nickel
22.01.2020 10:54
Quelle: Link

"7.2 Die Öffnungszeiten sind den zulassenden Stellen bei der Zulassung mitzuteilen so-wie in geeigneter Weise zu veröffentlichen (z.B. Hinweis an den Praxisräumen, An-sage auf dem Anrufbeantworter, Hinweis im Internetauftritt). Ferner sind Reduzie-rungen der Öffnungszeiten unter 30 Stunden je Woche den zulassenden Stellen un-verzüglich mitzuteilen."

Ob und für wen das rechtsverbindlich ist, will ich nicht beurteilen.
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Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/heilmittel_zulassungsempfehlungen/20181102_Heilmittel_Zulassungsempfehlungen_Endfassung.pdf "7.2 Die Öffnungszeiten sind den zulassenden Stellen bei der Zulassung mitzuteilen so-wie in geeigneter Weise zu veröffentlichen (z.B. Hinweis an den Praxisräumen, An-sage auf dem Anrufbeantworter, Hinweis im Internetauftritt). Ferner sind Reduzie-rungen der Öffnungszeiten unter 30 Stunden je Woche den zulassenden Stellen un-verzüglich mitzuteilen." Ob und für wen das rechtsverbindlich ist, will ich nicht beurteilen.
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Andreas Nickel schrieb:

Quelle: Link

"7.2 Die Öffnungszeiten sind den zulassenden Stellen bei der Zulassung mitzuteilen so-wie in geeigneter Weise zu veröffentlichen (z.B. Hinweis an den Praxisräumen, An-sage auf dem Anrufbeantworter, Hinweis im Internetauftritt). Ferner sind Reduzie-rungen der Öffnungszeiten unter 30 Stunden je Woche den zulassenden Stellen un-verzüglich mitzuteilen."

Ob und für wen das rechtsverbindlich ist, will ich nicht beurteilen.



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