Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
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Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
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weiß jemand, ob es Pflicht ist, die Praxisöffnungszeiten anzuzeigen, z.B. auf einem Praxisschild, Fensterscheibe, Eingangstüre etc.?
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susanne W. schrieb:
Hallo,
weiß jemand, ob es Pflicht ist, die Praxisöffnungszeiten anzuzeigen, z.B. auf einem Praxisschild, Fensterscheibe, Eingangstüre etc.?
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ali schrieb:
Nö
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susanne W. schrieb:
Danke Euch für die schnelle Antwort!
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Klonkrieger schrieb:
Keine Pflicht. Hab von Anfang an nur "Termine nach Vereinbarung" stehen. Klappt prima
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idefix- schrieb:
Pflicht ist es nicht, aber evtl. tut sich ein potentieller Kunde leichter damit, wenn er weis, wann er vorbeikommen kann.
"7.2 Die Öffnungszeiten sind den zulassenden Stellen bei der Zulassung mitzuteilen so-wie in geeigneter Weise zu veröffentlichen (z.B. Hinweis an den Praxisräumen, An-sage auf dem Anrufbeantworter, Hinweis im Internetauftritt). Ferner sind Reduzie-rungen der Öffnungszeiten unter 30 Stunden je Woche den zulassenden Stellen un-verzüglich mitzuteilen."
Ob und für wen das rechtsverbindlich ist, will ich nicht beurteilen.
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Andreas Nickel schrieb:
Quelle: Link
"7.2 Die Öffnungszeiten sind den zulassenden Stellen bei der Zulassung mitzuteilen so-wie in geeigneter Weise zu veröffentlichen (z.B. Hinweis an den Praxisräumen, An-sage auf dem Anrufbeantworter, Hinweis im Internetauftritt). Ferner sind Reduzie-rungen der Öffnungszeiten unter 30 Stunden je Woche den zulassenden Stellen un-verzüglich mitzuteilen."
Ob und für wen das rechtsverbindlich ist, will ich nicht beurteilen.
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