Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
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Schippi schrieb:
Angehörige müssen sich normalerweise um alles kümmern oder mal StB des PI fragen!Bei plötzlichen Tod sicherlich nicht einfach,bei Krebstod hätte der PI ja Zeit genug gehabt sich um alles zu kümmern!
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Papa Alpaka schrieb:
ähmmm ... ganz direkt gefragt: sucht ihr jemanden, der den ganzen Papierkram übernimmt und den Angestellten ermöglicht, weiter "einfach ihre Arbeit" zu machen? (Wenn die Antwort "ja" ist solltet ihr nicht zu lange abwarten)
Ziemlich ratlos und betroffen hat mich ihre Aussage
[ .. bei Krebstod hätte der PI ja Zeit genug gehabt sich um alles zu kümmern! ]
gemacht.
Vielleicht sollten sie das nochmals überdenken (besonders wenn sie beruflich HeilbehandlerIn sein sollten) !
Nach vielen Jahren von Behandlungen auch mit Tumorpatienten, habe ich z. T. ganz andere Erfahrungen bzgl. äußerst kurzfristigem Verlauf, mit Schmerz- und psychischen Belastungen von Tumorpatienten machen müssen.
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regiologo schrieb:
@Schippi
Ziemlich ratlos und betroffen hat mich ihre Aussage
[ .. bei Krebstod hätte der PI ja Zeit genug gehabt sich um alles zu kümmern! ]
gemacht.
Vielleicht sollten sie das nochmals überdenken (besonders wenn sie beruflich HeilbehandlerIn sein sollten) !
Nach vielen Jahren von Behandlungen auch mit Tumorpatienten, habe ich z. T. ganz andere Erfahrungen bzgl. äußerst kurzfristigem Verlauf, mit Schmerz- und psychischen Belastungen von Tumorpatienten machen müssen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Forummitglieder,was ändert sich für die Angestellten ,wenn der Praxisinhaber zB durch Krebs oder Unfall verstirbt?Keiner der Angestellten will die Praxis übernehmen.Meine Fragen : Gibt es eine Übergangsfrist,in der die Angestellten die Rezepte fertig behandelt und abgerechnen dürfen?Ab wann läuft in so einem Fall die Kündigung der Mitarbeiter?Kennt jemanden einen ähnlichen Fall und weiß Tipps?Vielen Dank
Tod des Unternehmers: Das passiert mit Ihrem Unternehmen
Hier bei Praxis. Ist in diesem Fall zwar ne Zahnarztpraxis aber dort ist vieles ähnlich.
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sabine963 schrieb:
Hier allgemein für Firmen:
Tod des Unternehmers: Das passiert mit Ihrem Unternehmen
Hier bei Praxis. Ist in diesem Fall zwar ne Zahnarztpraxis aber dort ist vieles ähnlich.
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Inche schrieb:
Bsp mein Mann nicht Physio könnte Übernehmen u eine Fachliche Leitung einstellen oder die Praxis abwickeln über die bestehende IK Nr kann noch ein halbes Jahr zb abgerechnet werden.Es gibt Vorsorge Ordner zb von Buchner in denen zb notwendige Vollmachten oder Passwörter oder welche Person was, wann übernimmt hinterlegt werden.
§ 3 Abs. 3
Zeitraum von 6 Monaten bestehen. Wird der zuständigen Arbeitsgemeinschaft
nach § 124 Absatz 2 SGB V innerhalb der in Satz 1 genannten Frist kein neuer
Zulassungsinhaber benannt, erlischt die Zulassung. Der Tod des zugelassenen
Leistungserbringers ist der zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 124
Absatz 2 SGB V unverzüglich anzuzeigen.
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Als wenn die Hinterbliebenen nicht noch andere Dinge erledigen müßen.
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Michael Woelky schrieb:
Frist kann zur Not auch verlängert werden.....trotzdem blöde Situation.
Als wenn die Hinterbliebenen nicht noch andere Dinge erledigen müßen.
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Papa Alpaka schrieb:
@Michael Woelky ...sechs Monate sind okay. Wenn sich jeder 'ne Praxis mit 90jährigem Inhaber zulegen und danach mit nicht qualifiziertem Personal weiterbetreibt ist auch nicht Sinn der Sache, oder? (Achtung! Denk nicht aus der Perspektive "ich bin Heilmittelerbringend und möchte versorgen" sondern aus der Perspektive "ich kann nix aber ich will Geld". Da tummeln sich sehr schräge Vögel.)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Einen Blick im Rahmenvertrag verschaft klarheit:
Bei Tod des zugelassenen Leistungserbringers bleibt die Zulassung für einen
§ 3 Abs. 3
Zeitraum von 6 Monaten bestehen. Wird der zuständigen Arbeitsgemeinschaft
nach § 124 Absatz 2 SGB V innerhalb der in Satz 1 genannten Frist kein neuer
Zulassungsinhaber benannt, erlischt die Zulassung. Der Tod des zugelassenen
Leistungserbringers ist der zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 124
Absatz 2 SGB V unverzüglich anzuzeigen.
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Halbtitan schrieb:
Naja ihr müsst euch mit dem Rechtsnachfolger unterhalten.
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