Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
suchen wir für die LANDGRAFEN
Klinik in Bad Nenndorf einen/eine
Therapieleiter/in (m/w/d) in
Vollzeit
Ihre Aufgaben:
- Gesamtverantwortung /
Mitarbeiterführung von
MitarbeiterInnen der
Therapiebereiche sowie ambulante
und stationäre Therapieplanung und
Faktura
- (Weiter) Entwicklung von
therapeutischen Angeboten im
stationären und ambulanten Bereich
- Sicherstellung der
Wirtscha...
suchen wir für die LANDGRAFEN
Klinik in Bad Nenndorf einen/eine
Therapieleiter/in (m/w/d) in
Vollzeit
Ihre Aufgaben:
- Gesamtverantwortung /
Mitarbeiterführung von
MitarbeiterInnen der
Therapiebereiche sowie ambulante
und stationäre Therapieplanung und
Faktura
- (Weiter) Entwicklung von
therapeutischen Angeboten im
stationären und ambulanten Bereich
- Sicherstellung der
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idee schrieb:
hallo,ich möchte mit meinem kollegen eine praxisgemeinschaft gründen.er ist zz.noch angestellt bei mir,möchte aber selbständig arbeiten.als FM wäre ja die statusfeststellung möglich,aber ich denke,eine praxisgemeinschaft ist besser.kann mir jemand sagen,welche schritte wir dazu unternehmen müssen?danke im voraus
Sonst: gut vertraglich absichern und ein SEHR eindeutiges "Verhältnis".
Jeder rechnet seine behandelten Patienten selbst ab, besser nicht in eine Kasse arbeiten.
Lasst euch gut juristisch beraten.
Und: Viel Glück !!
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kryo schrieb:
Ich möchte euch nicht den Mut nehmen, aber überlegt euch das gut. Meistens geht das relativ schnell wieder auseinander.
Sonst: gut vertraglich absichern und ein SEHR eindeutiges "Verhältnis".
Jeder rechnet seine behandelten Patienten selbst ab, besser nicht in eine Kasse arbeiten.
Lasst euch gut juristisch beraten.
Und: Viel Glück !!
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McMiki schrieb:
Als erstes eine Rechtsform der Partnerschaft wählen!!
habe gerade dass Procedere durch und kann meinem Vorredner nur beipflichten, nehmt euch einen Anwalt. der mit euch einen Vertrag aufsetzt in dem alles klar geregelt wird! Dass ist dass a und o. Was auch wichtig ist eine Inventarliste und zwargleich 3 Stück. Eine in der steht was alles dir gehört, eine für Sie und die dritte kommt dass was ihr gemeinsam anschafft . Auch die glasklare Unterscheidung dass ihr 2 getrennte Praxen in einem Geschäft seit ist sehr wichtig. Sprich 2 Logos, 2 Türschilder, jeder seinen eigenen Terminplaner etc. pp.
Liebe grüs Jea
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tom1350 schrieb:
Allererste Lektion: Das heißt Praxengemeinschaft.
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Eberhard schrieb:
............ und Gemeinschaftspraxis
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idee schrieb:
danke erstmal für die infos!er beantragt jetzt die zulassung,wir lassen uns einen vertrag von einem anwalt aufsetzen.
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Jea schrieb:
Hallo Idee,
habe gerade dass Procedere durch und kann meinem Vorredner nur beipflichten, nehmt euch einen Anwalt. der mit euch einen Vertrag aufsetzt in dem alles klar geregelt wird! Dass ist dass a und o. Was auch wichtig ist eine Inventarliste und zwargleich 3 Stück. Eine in der steht was alles dir gehört, eine für Sie und die dritte kommt dass was ihr gemeinsam anschafft . Auch die glasklare Unterscheidung dass ihr 2 getrennte Praxen in einem Geschäft seit ist sehr wichtig. Sprich 2 Logos, 2 Türschilder, jeder seinen eigenen Terminplaner etc. pp.
Liebe grüs Jea
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