Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Werde demnächst mit einem Kollegen eine physiotherapeutische Praxisgemeinschaft gründen...brauchen wir zwei Schilder oder kann auf dem Schild „Praxisgemeinschaft für Physiotherapie „ mit den Namen stehen?
Danke für eure Hilfe
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen...
Werde demnächst mit einem Kollegen eine physiotherapeutische Praxisgemeinschaft gründen...brauchen wir zwei Schilder oder kann auf dem Schild „Praxisgemeinschaft für Physiotherapie „ mit den Namen stehen?
Danke für eure Hilfe
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Wie meinst du das mit dem Plural? Verstehe ich nicht
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USpre schrieb:
Tom1350
Wie meinst du das mit dem Plural? Verstehe ich nicht
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die konkrete Frage:reicht EIN Schild mit o.g. Beschriftung? Danke Kollegen!
Tom1350
Wie meinst du das mit dem Plural? Verstehe ich nicht
Da es mindestens zwei Praxen sind heißt es Praxengemeinschaft.
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tom1350 schrieb:
USpre schrieb am 19.8.19 11:59:
Tom1350
Wie meinst du das mit dem Plural? Verstehe ich nicht
Da es mindestens zwei Praxen sind heißt es Praxengemeinschaft.
So zum Beispiel wie in diesem Satz:
"Die Frage, zu wem ein Patient gehört, stellt einen der wesentlichen Streitpunkte zwischen Gesellschaftern von Praxisgemeinschaften dar." (Quelle ZVK/Physio Deutschland).
Aber Danke für den Hinweis!
Ich werde in Zukunft darauf achten, noch exakter zu formulieren..........
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Bernie schrieb:
Mit "gehören" ist allein die rechtlich Zugehörigkeit gemeint, nicht sächlich (kein Eigentum!).
So zum Beispiel wie in diesem Satz:
"Die Frage, zu wem ein Patient gehört, stellt einen der wesentlichen Streitpunkte zwischen Gesellschaftern von Praxisgemeinschaften dar." (Quelle ZVK/Physio Deutschland).
Aber Danke für den Hinweis!
Ich werde in Zukunft darauf achten, noch exakter zu formulieren..........
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Physio2015 schrieb:
Meine beiden Chef´s betreiben seit 2015 eine PRAXISGEMEINSCHAFT. Wir haben auch nur eine Visitenkarte, stehen allerdings auch immer beide Namen drauf.
--> Das ist dann halt falsch! Es gibt halt 2 Praxen ..........
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Bernie schrieb:
"Wir haben auch nur eine Visitenkarte"
--> Das ist dann halt falsch! Es gibt halt 2 Praxen ..........
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tom1350 schrieb:
Bei dem Schild auf den Plural achten :wink:
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Im Ergebnis kann der Begriff "Praxisgemeinschaft" nur als Überschrift gelten.
Aus Haftungsrechtlichen Gründen würde ich persönlich auf strikte Trennung achten - also 2 Schilder, keine gemeinsame Werbung, eventuell sogar unterschiedliche Telefonnummern (klingt lächerlich, ist aber im Falle von Streitigkeiten wichtig [Stichwort: wem gehören die Patienten und wie werden die verteilt]).
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Bernie schrieb:
Ob ein Schild oder zwei Schilder ist m.E. völlig egal. Es muss, und das hat McMiki richtig geschrieben, klar erkennbar sein, dass es sich um ZWEI Praxen handelt!
Im Ergebnis kann der Begriff "Praxisgemeinschaft" nur als Überschrift gelten.
Aus Haftungsrechtlichen Gründen würde ich persönlich auf strikte Trennung achten - also 2 Schilder, keine gemeinsame Werbung, eventuell sogar unterschiedliche Telefonnummern (klingt lächerlich, ist aber im Falle von Streitigkeiten wichtig [Stichwort: wem gehören die Patienten und wie werden die verteilt]).
Patienten sind keine Sachen.
Wer hat Wen behandelt.
Wer haftet für was.
Falls ein Gerät versagt, ein Schaden für dritte entsteht, und der Hersteller nicht haftet, kann das ein schwieriges Thema werden, wobei vermutlich der Behandler haftet, auch vor/nach Therapie (also bei Abwesenheit). Oder die Gemeinschaft?
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Philipp Morlock schrieb:
Bernie schrieb am 19.8.19 13:51 [Stichwort: wem gehören die Patienten und wie werden die verteilt]).
Patienten sind keine Sachen.
Wer hat Wen behandelt.
Wer haftet für was.
Falls ein Gerät versagt, ein Schaden für dritte entsteht, und der Hersteller nicht haftet, kann das ein schwieriges Thema werden, wobei vermutlich der Behandler haftet, auch vor/nach Therapie (also bei Abwesenheit). Oder die Gemeinschaft?
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McMiki schrieb:
Es muss in jedem Fall ersichtlich sein, dass es zwei Praxen sind..
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