Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
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neurologischen Patienten ,
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Habe schon eine eigene IK.Wo muss ich mich an melden,zwecks Steuern zahlen oder Gewerbeanmelden?
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ralf277 schrieb:
Hallo, ich bin am überlegen mit jemandem eine Praxisgemeinschaft zu gründen.Der Partner hat schon eine bestehende Praxis.
Habe schon eine eigene IK.Wo muss ich mich an melden,zwecks Steuern zahlen oder Gewerbeanmelden?
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ralf277 schrieb:
Die Praxis ist schon eingeführt und hat die Zulassungen der Gkv und BG. Eigene IK habe ich,sowie mein Partner
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Tempelritter schrieb:
die Zulassung ist immer an eine Person gebunden und nicht übertragbar. In einer Praxisgemeinschaft hat jeder Teilhaber seine eigene Zulassung und sein eigenes IK. Das bedeutet, du hast keine Zulassung und kannst nicht mit den Kassen abrechnen.
Ist halt wie ein Stück wie eine "eigene Praxis" nur mit dem Vorteil, dass man die Ressourcen gemeinsam nutzen kann.
Praxisgemeinschaft
In einer Praxisgemeinschaft schließen sich rechtlich eigenständige Leistungserbringer aus einem oder mehreren Heilmittelbereich(en) zur gemeinsamen Nutzung der Praxisausstattung bzw. -räume zusammen. Jeder dieser Leistungserbringer erhält eine Zulassung und rechnet die erbrachten Leistungen unter seinem eigenen Institutionskennzeichen ab. In diesem Fall ist ein getrennter
Nachweis der Praxisausstattung nicht erforderlich. Die Größe und Aufteilung der Praxisräume muss der Anzahl der gleichzeitig tätigen Therapeuten
entsprechen.
MfG
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SNS37 schrieb:
Getrennte Abrechnung und somit eigene Kassenzulassung!
Ist halt wie ein Stück wie eine "eigene Praxis" nur mit dem Vorteil, dass man die Ressourcen gemeinsam nutzen kann.
Praxisgemeinschaft
In einer Praxisgemeinschaft schließen sich rechtlich eigenständige Leistungserbringer aus einem oder mehreren Heilmittelbereich(en) zur gemeinsamen Nutzung der Praxisausstattung bzw. -räume zusammen. Jeder dieser Leistungserbringer erhält eine Zulassung und rechnet die erbrachten Leistungen unter seinem eigenen Institutionskennzeichen ab. In diesem Fall ist ein getrennter
Nachweis der Praxisausstattung nicht erforderlich. Die Größe und Aufteilung der Praxisräume muss der Anzahl der gleichzeitig tätigen Therapeuten
entsprechen.
MfG
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morpheus-06 schrieb:
"Nachweis der Praxisausstattung nicht erforderlich." Das stimmt für BaWü nicht, die Kassen nehmen das gern zum Anlass eine neue Praxisabnahme durchzuführen. Also einen Antrag auf Zulassung stellen und abwarten was kommt.
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Eberhard schrieb:
..... oder den Berufsverband fragen. Der müsste eigentlich Bescheid Wissen.
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Tempelritter schrieb:
Als Teil einer Praxisgemeinschaft brauchst du erst mal eine Zulassung zur GKV.
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