Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Werde Teil unseres
GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
01.01.2025 – Arbeite im 45min
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es steht schon fest, dass ich meine Selbständigkeit März 2024 beende. Jetzt habe ich vielleicht die Möglichkeit einer Nachfolgerin. Wass ist sinnvoller; dass sie sofort einsteigt in eine Praxisgemeinschaft oder wir im März eine klassische Übernahme machen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.07.2023 07:58 Uhr: Wass ist sinnvoller; dass sie sofort einsteigt in eine Praxisgemeinschaft oder wir im März eine klassische Übernahme machen? Das 2. macht mehr Sinn. Im ersten Fall ist es bürokratischer UND, viel wichtiger, steuerlich deutlich schlechter. Unbedingt mit deinem Steuerberatet sprechen!
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Leni C. schrieb:
Kann sie nicht bis zur Übergabe bei dir als Angestellte arbeiten ? Man kann das doch dann den Patienten gegenüber schon mal kommunizieren daß sie demnächst die Praxis übernimmt . Hat mein Hausarzt so mit seiner Nachfolgerin gemacht und es war ein nahtloser Übergang , die Patienten sind geblieben .
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Inche schrieb:
Anstellen alls Fachliche Leitung langsam immer mehr abgeben evtl noch die eine oder andere Fobi machen lassen.zb Datenschutz,Arbeitsschutz,PC Program.Kollegen kennlernen.Und gemeinsam den Übergang Vorbereiten.
ich muss bis April 24 raus aus der Selbständigkeit, hab darüberhinaus auch keinen Bock mehr auf den Streit mit Kassen, RV etc.. Auch will ich keine großen Verpflichtungen, wie z.B. eine Praxis mit langen Kündigungsfristen etc. am Bein haben.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Inche
ich muss bis April 24 raus aus der Selbständigkeit, hab darüberhinaus auch keinen Bock mehr auf den Streit mit Kassen, RV etc.. Auch will ich keine großen Verpflichtungen, wie z.B. eine Praxis mit langen Kündigungsfristen etc. am Bein haben.
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Inche schrieb:
Dann lass auslaufen u mach zu dann brauchst du in sachen Digitalisierrung nix mehr zu investieren weder Zeit noch Geld.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen allerseits,
es steht schon fest, dass ich meine Selbständigkeit März 2024 beende. Jetzt habe ich vielleicht die Möglichkeit einer Nachfolgerin. Wass ist sinnvoller; dass sie sofort einsteigt in eine Praxisgemeinschaft oder wir im März eine klassische Übernahme machen?
Damit noch genug Zeit ist , das eine oder andere zu besprechen und den Verwaltungsberg, der Zulassung, des Anmeldens verschiedener Versicherungen usw. zu bewerkstelligen .
Sie verdient danach ja auch ganz gut und wird durch die reduzierte Arbeitszeit , steuerlich nicht gleich ausgenommen, in ,diesem Jahr.
So habe ich eine Praxis übernommen und eine nach einem Umzug wieder abgegeben die Geschäfts-Partner und ich waren immer sehr zufrieden.
Mit der Abrechnungs Fa. gab es auch keine Probleme ,Am Stichtag haben wir die Mitarbeiter getrennt,Schlüsselübergabe . Wie bei den freien Mitarbeitern eben auch. So bekommt man bei einem 10 Rp eben 2 Abrechnungen. Eine für den neuen Inhaber , eine für mich , jeder an seine private Adresse und auch die Auszahlungen jeder auf sein Kto.ohne das alle laufenden Rp .beendet werden müssen.
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paulisissi schrieb:
Hallo bin an deinen Aussagen sehr interessiert. Habe das gleiche vor und würde mich gern mit Dir mal austauschen. Wie können wir das machen. LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@paulisissi hat sich leider zerschlagen
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Turnbruderinnin schrieb:
Am besten ist eine Anstellung für 1- 3 Monate , das dürfte reichen alles kennen zu lernen und eine reibungslose Übergabe zu gestalten, evtl lieber 20-28 Std .
Damit noch genug Zeit ist , das eine oder andere zu besprechen und den Verwaltungsberg, der Zulassung, des Anmeldens verschiedener Versicherungen usw. zu bewerkstelligen .
Sie verdient danach ja auch ganz gut und wird durch die reduzierte Arbeitszeit , steuerlich nicht gleich ausgenommen, in ,diesem Jahr.
So habe ich eine Praxis übernommen und eine nach einem Umzug wieder abgegeben die Geschäfts-Partner und ich waren immer sehr zufrieden.
Mit der Abrechnungs Fa. gab es auch keine Probleme ,Am Stichtag haben wir die Mitarbeiter getrennt,Schlüsselübergabe . Wie bei den freien Mitarbeitern eben auch. So bekommt man bei einem 10 Rp eben 2 Abrechnungen. Eine für den neuen Inhaber , eine für mich , jeder an seine private Adresse und auch die Auszahlungen jeder auf sein Kto.ohne das alle laufenden Rp .beendet werden müssen.
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