Mein Team und ich suchen zum
nächstmöglichen Termin DICH !
Die Arbeit bei uns ist extrem
abwechslungsreich, da wir eine
kleine Praxis mit familiärer
Atmosphäre und entsprechend
ruhigem Ablauf haben - aber auch
eine moderne große zweite Praxis
mit Selbstzahlerbereich und MTT-
Bereich vorweisen können. Dort
treffen sich auch wöchentlich alle
Therapeuten und Rezeptionskräfte
zur internen Besprechung und
Fortbildung.
Wir bieten
- ein wirklich tolles Team
- überdurchschnittliches Ge...
nächstmöglichen Termin DICH !
Die Arbeit bei uns ist extrem
abwechslungsreich, da wir eine
kleine Praxis mit familiärer
Atmosphäre und entsprechend
ruhigem Ablauf haben - aber auch
eine moderne große zweite Praxis
mit Selbstzahlerbereich und MTT-
Bereich vorweisen können. Dort
treffen sich auch wöchentlich alle
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zur internen Besprechung und
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Wir bieten
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Folgende Situation. Ich bin selbstständiger Physiotherapeut und besitze zusammen mit einem Ergotherapeuten eine Praxis. Die Räumlichkeiten teilen wir uns. Nun kommt es zu der Situation, dass wir beide gerne noch einen Therapeuten einstellen würden und der Platz laut Richtlinien( :point_up: ) nicht mehr ausreicht. Umbau bzw. Veränderungen in unseren jetzigen Räumlichkeiten sollen nicht stattfinden, da sie gut sind und auch so benötigt werden. Das fällt also weg!
Auf dem Grundstück unserer Praxis befindet sich ein weiteres Gebäude ( ca.15 m vom Eingang entfernt), das wir potentiell Umbauen/Ausbauen könnten, um es ebenfalls nutzen zu können.
Nun meine Fragen.
- Wäre das zulässig? Könnten wir derartig erweitern?
- Bräuchten wir ein gesonderten Wartebereich/ Empfang/ WC / Sozialraum ?
- Zählt soetwas dann schon als Zweigstelle ( Fachkraft etc.)
Mit der Bitte um Hilfe
MFG Avarel
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Avarel schrieb:
Hallo Forenfreunde!
Folgende Situation. Ich bin selbstständiger Physiotherapeut und besitze zusammen mit einem Ergotherapeuten eine Praxis. Die Räumlichkeiten teilen wir uns. Nun kommt es zu der Situation, dass wir beide gerne noch einen Therapeuten einstellen würden und der Platz laut Richtlinien( :point_up: ) nicht mehr ausreicht. Umbau bzw. Veränderungen in unseren jetzigen Räumlichkeiten sollen nicht stattfinden, da sie gut sind und auch so benötigt werden. Das fällt also weg!
Auf dem Grundstück unserer Praxis befindet sich ein weiteres Gebäude ( ca.15 m vom Eingang entfernt), das wir potentiell Umbauen/Ausbauen könnten, um es ebenfalls nutzen zu können.
Nun meine Fragen.
- Wäre das zulässig? Könnten wir derartig erweitern?
- Bräuchten wir ein gesonderten Wartebereich/ Empfang/ WC / Sozialraum ?
- Zählt soetwas dann schon als Zweigstelle ( Fachkraft etc.)
Mit der Bitte um Hilfe
MFG Avarel
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PTP schrieb:
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit im "Schichtdienst" zu arbeiten
Über "Schichtdienst" hatten wir auch schon nachgedacht. Wird schwer werden, die benötigten Stunden unterzubekommen.
Ist es eigentlich o.k. seine Praxis Samstags zu öffnen? Normalerweise doch schon,oder?
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Avarel schrieb:
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Über "Schichtdienst" hatten wir auch schon nachgedacht. Wird schwer werden, die benötigten Stunden unterzubekommen.
Ist es eigentlich o.k. seine Praxis Samstags zu öffnen? Normalerweise doch schon,oder?
Du kannst auch Sonntags öffnen! Wer will Dir das verbieten?
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die neue schrieb:
natürlich kannst Du auch Samstags öffnen! Wieso nicht?
Du kannst auch Sonntags öffnen! Wer will Dir das verbieten?
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Wäre dann eine "Zweigstelle" und gesondert zulassungserforderlich.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Nubes88 schrieb:
Ich glaube auch nicht, dass du das als neue Praxis zulassen musst. Du musst die Änderungen lediglich einschicken. Mir wurde von der AOK mal mitgeteilt, dass sich die Toiletten sogar auf dem Hof befinden dürften, ich müsste nur sicherstellen, dass eine Toilette für meine Patienten da ist und diese dann ggf. abschließen und den Patienten bei Bedarf den Schlüssel dafür aushändigen. Das war aber nur, weil die Dame von der AOK nicht verstanden hat, dass meine Toilette tatsächlich über eine Tür vom Flur aus zu betreten ist und ich nicht über den Hof muss :p
Ich kann nicht beurteilen, ob es in den Bundesländern unterschiedlich ist.
Ich würde mich allerdings niemals auf die Aussage einer einzelnen Person verlassen und immer schriftlich! diese Aussage bestätigen lassen. Dann wird nämlich oft ganz fix ein Rückzieher gemacht.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Da scheint aber wirklich jeder nach Gutdünken zu walten. Normalerweise muss sich alles innerhalb der Praxis befinden, natürlich auch die Toiletten. Was ich in diesem Fall auch richtig finde. Ich weiß, wo die Zulassung veweigert wurde, weil die Toilette gleich um die Ecke auf dem Flur war mit der Begründung, dass es innerhalb! der Praxisräume sein muss. Es wurde von RVO und auch von VdAK abgelehnt.
Ich kann nicht beurteilen, ob es in den Bundesländern unterschiedlich ist.
Ich würde mich allerdings niemals auf die Aussage einer einzelnen Person verlassen und immer schriftlich! diese Aussage bestätigen lassen. Dann wird nämlich oft ganz fix ein Rückzieher gemacht.
Gruß Britt
Das war übrigens in Bayern, die VdeK hatten noch nicht mal nachgefragt, wie das mit den Toiletten gemeint ist, sondern die Zulassung direkt geschickt.
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Nubes88 schrieb:
Wie gesagt, bei mir war es am Ende unwichtig, da meine Toiletten sehr wohl innerhalb der Räume liegen, es hatte nur nicht auf den Bauplan gepasst und wurde daher auf ein zweites Blatt gezeichnet ...
Das war übrigens in Bayern, die VdeK hatten noch nicht mal nachgefragt, wie das mit den Toiletten gemeint ist, sondern die Zulassung direkt geschickt.
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Achilles2 schrieb:
Wäre interessant, ob das zugelassen wird, wenn die beiden Gebäude über einen 15 Meter langen "Glasflur" verbunden wären, ob dann das ganze als eine Praxis zählt oder doch als Zweigstelle. In den Einrichtungslinien steht nichts über ein Verbot eines langen Flures. Hauptsache, die durchgehende Höhe von 2,50 m stimmt.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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