Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
weisst jemand ob gegenüber dem Finanzamt möglich ist, in dem o.g. Zusammenhang,
die entstandene Kosten ( Hotel, Verpflegung u.a.) steuerlich geltend machen?
Herzlichen Dank für Eure Hinweeise
Beste Grüße
askesis
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askesis schrieb:
Hallo zusammen,
weisst jemand ob gegenüber dem Finanzamt möglich ist, in dem o.g. Zusammenhang,
die entstandene Kosten ( Hotel, Verpflegung u.a.) steuerlich geltend machen?
Herzlichen Dank für Eure Hinweeise
Beste Grüße
askesis
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Jens Uhlhorn schrieb:
Was sagt denn Dein Steuerberater dazu?
Hotel sind wohl Werbekosten und bei dem Essen würde ich zur Sicherheit immer auf 30/70 gehen denn zu Hause würdest du ja auch essen.
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Nur Geschäftsessen mit Kunden müssen 70/30 aufgeteilt werden.
Für den "Ausflug" würde ich ein entsprechendes Programm erstellen, aus dem ersichtlich ist, dass es sich um entsprechende Personalschulung/training etc. handelt. Dann sollte es möglich sein.
Aber für alles am besten den StB fragen, der darf auch beraten. Wir können nur unseren Senf dazugeben.
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TheStonie schrieb:
Essen mit Mitarbeiter sind betrieblich veranlasst und können zu 100% angesetzt werden.
Nur Geschäftsessen mit Kunden müssen 70/30 aufgeteilt werden.
Für den "Ausflug" würde ich ein entsprechendes Programm erstellen, aus dem ersichtlich ist, dass es sich um entsprechende Personalschulung/training etc. handelt. Dann sollte es möglich sein.
Aber für alles am besten den StB fragen, der darf auch beraten. Wir können nur unseren Senf dazugeben.
Entweder ist es ein Betriebsausflug, der dann im Wesentlichen privat zu zahlen wäre.
Oder es ist eine Fortbildungsveranstaltung aus dienstlichem Anlass.
Hier wird gerade versucht, dem privaten Betriebsausflug einen dienstlichen Anlass anzudichten. Das ist Steuerhinterziehung und zusätzlich grenzdebil, solche Ratschläge in einem öffentlichen Forum zu geben.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Keine Ahnung, was das hier für Tipps sein sollen. Für mich sieht es nach einer Steuerhinterziehung aus.
Entweder ist es ein Betriebsausflug, der dann im Wesentlichen privat zu zahlen wäre.
Oder es ist eine Fortbildungsveranstaltung aus dienstlichem Anlass.
Hier wird gerade versucht, dem privaten Betriebsausflug einen dienstlichen Anlass anzudichten. Das ist Steuerhinterziehung und zusätzlich grenzdebil, solche Ratschläge in einem öffentlichen Forum zu geben.
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morpheus-06 schrieb:
sowas klärt man zuvor mit seinem STB und richtet es danach aus.
Einen schönen Abend
und
guten Start in die neue Woche
askesis
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askesis schrieb:
...besten Dank an alle für Eure Statements!
Einen schönen Abend
und
guten Start in die neue Woche
askesis
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Jessica Herwig schrieb:
Mit Sicherheit war das doch eine Bildungsreise, eine Fortbildung oder eine Veranstaltung zur Kundenbindung.
Hotel sind wohl Werbekosten und bei dem Essen würde ich zur Sicherheit immer auf 30/70 gehen denn zu Hause würdest du ja auch essen.
wie schon hier geschrieben: StBe fragen,
grundsätzlich gibts bei "Betreibsveranstaltungen" ne Grenze von 110 Euro pro Mensch, max 2x im Jahr,
da is denn aber erstmal Übernachtung/Essen drin drin...(was Du absetzen kannst)
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Die beschriebenen "Gestaltungen" wären rechtswidrig. Das habe ich geschrieben.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Die erste Antwort lautete: Stb fragen.
Die beschriebenen "Gestaltungen" wären rechtswidrig. Das habe ich geschrieben.
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Eberhard schrieb:
Mediko hat recht. Ich kann überhaupt nicht verstehen, wie man solche Fragen aber auch solche Antworten in ein öffendliches Forum stellen kann. Nur der Steuerberater ist der richtige Mann für diese Problematiken.
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ali schrieb:
Stimmt....die bzw. das Posting hab ich doch glatt überlesen...Sachen gibts...
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Jessica Herwig schrieb:
Ein Betriebsausflug hat aber immer einen betrieblichen Hintergrund (sonst ist es doch ein Urlaub) und eventuell hat sich askesis unglücklich ausgedrückt.
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ali schrieb:
wieso wird auf so eine Frage gleich wieder was rechtswidiriges Unterstellt :confused:
wie schon hier geschrieben: StBe fragen,
grundsätzlich gibts bei "Betreibsveranstaltungen" ne Grenze von 110 Euro pro Mensch, max 2x im Jahr,
da is denn aber erstmal Übernachtung/Essen drin drin...(was Du absetzen kannst)
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