Wir sind eine moderne
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
Verkehrsanbindung und suchen zum
nächstmöglichen Termin
Verstärkung für unseres
Therapeuten-Team bei flexiblen
Arbeitszeitmodellen.Unser
Therapieschwerpunkt liegt in der
Behandlung von
chirurgisch-/orthopädischen
Krankheitsbildern. Auf Grund
unserer Spezialisierung arbeiten
wir eng mit den ortsansässigen
Operationsspezialisten und
umliegenden Arztpraxen zusammen und
führe...
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
Verkehrsanbindung und suchen zum
nächstmöglichen Termin
Verstärkung für unseres
Therapeuten-Team bei flexiblen
Arbeitszeitmodellen.Unser
Therapieschwerpunkt liegt in der
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chirurgisch-/orthopädischen
Krankheitsbildern. Auf Grund
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wir eng mit den ortsansässigen
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Es gibt viele Informationen, was man beachten muss, wenn man eine Praxis gründen will. Ich finde aber irgendwie nichts zu Thema: Praxis wird geschlossen.
Mietvertrag kündigen, Patienten informieren, Versicherung, ggf. Abo, GEZ, usw kündigen ist klar.
Muss man das IK abmelden?, den Kassen Bescheid geben?
Wenn ein Kollege die Räume übernimmt, also dahin umzieht, dann macht er das ganze Zulassungsspielchen wieder durch?, oder könnte ich auch den Kassen mitteilen: Ich höre auf, XX übernimmt meine Räume (Zulassungsvoraussetzungen sind erfüllt...).
Ach ja, es geht um Logopädie.
Würde mich über Hilfe zum Thema sehr freuen, sei es eigene Erfahrungen oder Hinweise darauf, wo Info zu finden ist.
Herzlichen Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe KollegINNen,
Es gibt viele Informationen, was man beachten muss, wenn man eine Praxis gründen will. Ich finde aber irgendwie nichts zu Thema: Praxis wird geschlossen.
Mietvertrag kündigen, Patienten informieren, Versicherung, ggf. Abo, GEZ, usw kündigen ist klar.
Muss man das IK abmelden?, den Kassen Bescheid geben?
Wenn ein Kollege die Räume übernimmt, also dahin umzieht, dann macht er das ganze Zulassungsspielchen wieder durch?, oder könnte ich auch den Kassen mitteilen: Ich höre auf, XX übernimmt meine Räume (Zulassungsvoraussetzungen sind erfüllt...).
Ach ja, es geht um Logopädie.
Würde mich über Hilfe zum Thema sehr freuen, sei es eigene Erfahrungen oder Hinweise darauf, wo Info zu finden ist.
Herzlichen Dank
Der ganze Kram, nur rückwärts.
Wie das mit der Übernahme geht, fragt am besten die Kasse.
Denn die Zulassung ist eine persönliche.
Wenn die Räume den neusten Bestimmungen entsprechen, ist das sicher unkomplizierter.
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RoFo schrieb:
Ja.
Der ganze Kram, nur rückwärts.
Wie das mit der Übernahme geht, fragt am besten die Kasse.
Denn die Zulassung ist eine persönliche.
Wenn die Räume den neusten Bestimmungen entsprechen, ist das sicher unkomplizierter.
Geht schnell und einfach.
Dann GKV´en benachrichtigen und selbiges veranlassen.
Haftpflicht etc. also alle Versicherungen, abmelden zum Tag "X".
Gesundheitsamt benachrichtigen.
Alles weitere hast du oben schon genannt.
...Stop, Nachtrag:
Steuerberater soll auch alles weiter einleiten, zwecks Vorauszahlungen etc.
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Praxiskonto weiter bestehen lassen. Für die KK, für PV-Zahler, für gemahnte Klienten etc.
GEMA abmelden :blush:
(habe gerade eine reibungslose Übergabe hinter mir! :blush: )
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HJS111 schrieb:
zu stefan 302 dazu:
Praxiskonto weiter bestehen lassen. Für die KK, für PV-Zahler, für gemahnte Klienten etc.
GEMA abmelden :blush:
(habe gerade eine reibungslose Übergabe hinter mir! :blush: )
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die neue schrieb:
GEMA????? Du meinst wohl GEZ ...
GEMA????? Du meinst wohl GEZ ...
Wenn in einer Praxis Musik läuft dann ist das eine öffentliche Vorstellung und ist gema Abgabe pflichtig. Es gibt also Praxen die gema zahlen. Wenn keine Musik läuft dann nicht.
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a schubart schrieb:
die neue schrieb am 3.3.18 23:49:
GEMA????? Du meinst wohl GEZ ...
Wenn in einer Praxis Musik läuft dann ist das eine öffentliche Vorstellung und ist gema Abgabe pflichtig. Es gibt also Praxen die gema zahlen. Wenn keine Musik läuft dann nicht.
Wo spielt die Musik in der Praxis? | Rechtsprechung zu GEMA und GEZ: „Eine Tür spart die Gebühr“
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die neue schrieb:
da wär ich nicht so sicher, daß die Abgabe pflichtig ist. Daß es PI gibt die Gema zahlen? Da will ich Dir nicht widersprechen ...
Wo spielt die Musik in der Praxis? | Rechtsprechung zu GEMA und GEZ: „Eine Tür spart die Gebühr“
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem März desselben Jahres, laut dem die Hintergrund-Beschallung für Patienten in einer Zahnarztpraxis keine öffentliche Wiedergabe sei.
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Udo schrieb:
Ich denke diese neuer Urteil beendete die GEMA Pflicht
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem März desselben Jahres, laut dem die Hintergrund-Beschallung für Patienten in einer Zahnarztpraxis keine öffentliche Wiedergabe sei.
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stefan 302 schrieb:
ARGE IK benachrichtigen und Praxis abmelden, wenn jetzt gekündigt wird, erlischt zum Jahresende dann dann deine IK, so jedenfalls bietet es die Arge an (zwecks noch ausstehende Verrechnungen etc.).
Geht schnell und einfach.
Dann GKV´en benachrichtigen und selbiges veranlassen.
Haftpflicht etc. also alle Versicherungen, abmelden zum Tag "X".
Gesundheitsamt benachrichtigen.
Alles weitere hast du oben schon genannt.
...Stop, Nachtrag:
Steuerberater soll auch alles weiter einleiten, zwecks Vorauszahlungen etc.
Puffer für Abrechnung u.ä. habe ich auch schon geplant, Kto läuft bis Jahresende.
Teilweise werde ich auch Adressänderungen für Rückfragen angeben.
Akten müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (Patientenrechtegesetz), richtig? Alles was älter ist kommt in den Shredder.
GEMA brauchte ich nicht, in meinem Wertezimmer gibts Lesematerial und bei einer Ein-Mann/Frau-Logopädie-Praxis eh nicht viel Wartezeit.
Danke nochmal.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Jetzt kommt mehr Ordnung in den Plan. (Zulassung rückwärts ist ein guter Tipp)
Puffer für Abrechnung u.ä. habe ich auch schon geplant, Kto läuft bis Jahresende.
Teilweise werde ich auch Adressänderungen für Rückfragen angeben.
Akten müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (Patientenrechtegesetz), richtig? Alles was älter ist kommt in den Shredder.
GEMA brauchte ich nicht, in meinem Wertezimmer gibts Lesematerial und bei einer Ein-Mann/Frau-Logopädie-Praxis eh nicht viel Wartezeit.
Danke nochmal.
Der neue PI muss komplett eine Zulassung beantragen. Einfach nur Übergabe von PI 1 auf PI 2 geht nicht.
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bettina464 schrieb:
Ja, 10 Jahre sichere Aufbewahrung der Patientenakten (auch als Privatmann oder Rentner :blush: ) ist Pflicht. Danach kommt der Schredder.
Der neue PI muss komplett eine Zulassung beantragen. Einfach nur Übergabe von PI 1 auf PI 2 geht nicht.
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