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Anonymer Teilnehmer
03.03.2018 12:35
Liebe KollegINNen,
Es gibt viele Informationen, was man beachten muss, wenn man eine Praxis gründen will. Ich finde aber irgendwie nichts zu Thema: Praxis wird geschlossen.
Mietvertrag kündigen, Patienten informieren, Versicherung, ggf. Abo, GEZ, usw kündigen ist klar.
Muss man das IK abmelden?, den Kassen Bescheid geben?
Wenn ein Kollege die Räume übernimmt, also dahin umzieht, dann macht er das ganze Zulassungsspielchen wieder durch?, oder könnte ich auch den Kassen mitteilen: Ich höre auf, XX übernimmt meine Räume (Zulassungsvoraussetzungen sind erfüllt...).
Ach ja, es geht um Logopädie.
Würde mich über Hilfe zum Thema sehr freuen, sei es eigene Erfahrungen oder Hinweise darauf, wo Info zu finden ist.
Herzlichen Dank
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Liebe KollegINNen, Es gibt viele Informationen, was man beachten muss, wenn man eine Praxis gründen will. Ich finde aber irgendwie nichts zu Thema: Praxis wird geschlossen. Mietvertrag kündigen, Patienten informieren, Versicherung, ggf. Abo, GEZ, usw kündigen ist klar. Muss man das IK abmelden?, den Kassen Bescheid geben? Wenn ein Kollege die Räume übernimmt, also dahin umzieht, dann macht er das ganze Zulassungsspielchen wieder durch?, oder könnte ich auch den Kassen mitteilen: Ich höre auf, XX übernimmt meine Räume (Zulassungsvoraussetzungen sind erfüllt...). Ach ja, es geht um Logopädie. Würde mich über Hilfe zum Thema sehr freuen, sei es eigene Erfahrungen oder Hinweise darauf, wo Info zu finden ist. Herzlichen Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Liebe KollegINNen,
Es gibt viele Informationen, was man beachten muss, wenn man eine Praxis gründen will. Ich finde aber irgendwie nichts zu Thema: Praxis wird geschlossen.
Mietvertrag kündigen, Patienten informieren, Versicherung, ggf. Abo, GEZ, usw kündigen ist klar.
Muss man das IK abmelden?, den Kassen Bescheid geben?
Wenn ein Kollege die Räume übernimmt, also dahin umzieht, dann macht er das ganze Zulassungsspielchen wieder durch?, oder könnte ich auch den Kassen mitteilen: Ich höre auf, XX übernimmt meine Räume (Zulassungsvoraussetzungen sind erfüllt...).
Ach ja, es geht um Logopädie.
Würde mich über Hilfe zum Thema sehr freuen, sei es eigene Erfahrungen oder Hinweise darauf, wo Info zu finden ist.
Herzlichen Dank

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RoFo
03.03.2018 12:55
Ja.
Der ganze Kram, nur rückwärts.

Wie das mit der Übernahme geht, fragt am besten die Kasse.
Denn die Zulassung ist eine persönliche.
Wenn die Räume den neusten Bestimmungen entsprechen, ist das sicher unkomplizierter.
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Ja. Der ganze Kram, nur rückwärts. Wie das mit der Übernahme geht, fragt am besten die Kasse. Denn die Zulassung ist eine persönliche. Wenn die Räume den neusten Bestimmungen entsprechen, ist das sicher unkomplizierter.
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RoFo schrieb:

Ja.
Der ganze Kram, nur rückwärts.

Wie das mit der Übernahme geht, fragt am besten die Kasse.
Denn die Zulassung ist eine persönliche.
Wenn die Räume den neusten Bestimmungen entsprechen, ist das sicher unkomplizierter.

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stefan 302
03.03.2018 16:57
ARGE IK benachrichtigen und Praxis abmelden, wenn jetzt gekündigt wird, erlischt zum Jahresende dann dann deine IK, so jedenfalls bietet es die Arge an (zwecks noch ausstehende Verrechnungen etc.).
Geht schnell und einfach.

Dann GKV´en benachrichtigen und selbiges veranlassen.
Haftpflicht etc. also alle Versicherungen, abmelden zum Tag "X".
Gesundheitsamt benachrichtigen.

Alles weitere hast du oben schon genannt.

...Stop, Nachtrag:
Steuerberater soll auch alles weiter einleiten, zwecks Vorauszahlungen etc.
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ARGE IK benachrichtigen und Praxis abmelden, wenn jetzt gekündigt wird, erlischt zum Jahresende dann dann deine IK, so jedenfalls bietet es die Arge an (zwecks noch ausstehende Verrechnungen etc.). Geht schnell und einfach. Dann GKV´en benachrichtigen und selbiges veranlassen. Haftpflicht etc. also alle Versicherungen, abmelden zum Tag "X". Gesundheitsamt benachrichtigen. Alles weitere hast du oben schon genannt. ...Stop, Nachtrag: Steuerberater soll auch alles weiter einleiten, zwecks Vorauszahlungen etc.
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HJS111
03.03.2018 19:26
zu stefan 302 dazu:
Praxiskonto weiter bestehen lassen. Für die KK, für PV-Zahler, für gemahnte Klienten etc.
GEMA abmelden :blush:

(habe gerade eine reibungslose Übergabe hinter mir! :blush: )
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zu stefan 302 dazu: Praxiskonto weiter bestehen lassen. Für die KK, für PV-Zahler, für gemahnte Klienten etc. GEMA abmelden :blush: (habe gerade eine reibungslose Übergabe hinter mir! :blush: )
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HJS111 schrieb:

zu stefan 302 dazu:
Praxiskonto weiter bestehen lassen. Für die KK, für PV-Zahler, für gemahnte Klienten etc.
GEMA abmelden :blush:

(habe gerade eine reibungslose Übergabe hinter mir! :blush: )

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die neue
03.03.2018 23:49
GEMA????? Du meinst wohl GEZ ...
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GEMA????? Du meinst wohl GEZ ...
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die neue schrieb:

GEMA????? Du meinst wohl GEZ ...

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a schubart
04.03.2018 07:57
die neue schrieb am 3.3.18 23:49:
GEMA????? Du meinst wohl GEZ ...


Wenn in einer Praxis Musik läuft dann ist das eine öffentliche Vorstellung und ist gema Abgabe pflichtig. Es gibt also Praxen die gema zahlen. Wenn keine Musik läuft dann nicht.
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[zitat]die neue schrieb am 3.3.18 23:49: GEMA????? Du meinst wohl GEZ ... [/zitat] Wenn in einer Praxis Musik läuft dann ist das eine öffentliche Vorstellung und ist gema Abgabe pflichtig. Es gibt also Praxen die gema zahlen. Wenn keine Musik läuft dann nicht.
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a schubart schrieb:

die neue schrieb am 3.3.18 23:49:
GEMA????? Du meinst wohl GEZ ...


Wenn in einer Praxis Musik läuft dann ist das eine öffentliche Vorstellung und ist gema Abgabe pflichtig. Es gibt also Praxen die gema zahlen. Wenn keine Musik läuft dann nicht.

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die neue
04.03.2018 08:43
da wär ich nicht so sicher, daß die Abgabe pflichtig ist. Daß es PI gibt die Gema zahlen? Da will ich Dir nicht widersprechen ...
Wo spielt die Musik in der Praxis? | Rechtsprechung zu GEMA und GEZ: „Eine Tür spart die Gebühr“
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• JürgenK
• ali
da wär ich nicht so sicher, daß die Abgabe pflichtig ist. Daß es PI gibt die Gema zahlen? Da will ich Dir nicht widersprechen ... http://www.iww.de/pp/archiv/wo-spielt-die-musik-in-der-praxis-rechtsprechung-zu-gema-und-gez-eine-tuer-spart-die-gebuehr-f33348
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die neue schrieb:

da wär ich nicht so sicher, daß die Abgabe pflichtig ist. Daß es PI gibt die Gema zahlen? Da will ich Dir nicht widersprechen ...
Wo spielt die Musik in der Praxis? | Rechtsprechung zu GEMA und GEZ: „Eine Tür spart die Gebühr“

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Udo
04.03.2018 11:05
Ich denke diese neuer Urteil beendete die GEMA Pflicht

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem März desselben Jahres, laut dem die Hintergrund-Beschallung für Patienten in einer Zahnarztpraxis keine öffentliche Wiedergabe sei.

Link
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• JürgenK
• die neue
Ich denke diese neuer Urteil beendete die GEMA Pflicht Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem März desselben Jahres, laut dem die Hintergrund-Beschallung für Patienten in einer Zahnarztpraxis keine öffentliche Wiedergabe sei. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesgerichtshof-Radiomusik-in-Zahnarztpraxis-nicht-GEMA-pflichtig-2718019.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom
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Udo schrieb:

Ich denke diese neuer Urteil beendete die GEMA Pflicht

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem März desselben Jahres, laut dem die Hintergrund-Beschallung für Patienten in einer Zahnarztpraxis keine öffentliche Wiedergabe sei.

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stefan 302 schrieb:

ARGE IK benachrichtigen und Praxis abmelden, wenn jetzt gekündigt wird, erlischt zum Jahresende dann dann deine IK, so jedenfalls bietet es die Arge an (zwecks noch ausstehende Verrechnungen etc.).
Geht schnell und einfach.

Dann GKV´en benachrichtigen und selbiges veranlassen.
Haftpflicht etc. also alle Versicherungen, abmelden zum Tag "X".
Gesundheitsamt benachrichtigen.

Alles weitere hast du oben schon genannt.

...Stop, Nachtrag:
Steuerberater soll auch alles weiter einleiten, zwecks Vorauszahlungen etc.

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Anonymer Teilnehmer
05.03.2018 09:00
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Jetzt kommt mehr Ordnung in den Plan. (Zulassung rückwärts ist ein guter Tipp)
Puffer für Abrechnung u.ä. habe ich auch schon geplant, Kto läuft bis Jahresende.
Teilweise werde ich auch Adressänderungen für Rückfragen angeben.
Akten müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (Patientenrechtegesetz), richtig? Alles was älter ist kommt in den Shredder.
GEMA brauchte ich nicht, in meinem Wertezimmer gibts Lesematerial und bei einer Ein-Mann/Frau-Logopädie-Praxis eh nicht viel Wartezeit.
Danke nochmal.
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Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Jetzt kommt mehr Ordnung in den Plan. (Zulassung rückwärts ist ein guter Tipp) Puffer für Abrechnung u.ä. habe ich auch schon geplant, Kto läuft bis Jahresende. Teilweise werde ich auch Adressänderungen für Rückfragen angeben. Akten müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (Patientenrechtegesetz), richtig? Alles was älter ist kommt in den Shredder. GEMA brauchte ich nicht, in meinem Wertezimmer gibts Lesematerial und bei einer Ein-Mann/Frau-Logopädie-Praxis eh nicht viel Wartezeit. Danke nochmal.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Jetzt kommt mehr Ordnung in den Plan. (Zulassung rückwärts ist ein guter Tipp)
Puffer für Abrechnung u.ä. habe ich auch schon geplant, Kto läuft bis Jahresende.
Teilweise werde ich auch Adressänderungen für Rückfragen angeben.
Akten müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (Patientenrechtegesetz), richtig? Alles was älter ist kommt in den Shredder.
GEMA brauchte ich nicht, in meinem Wertezimmer gibts Lesematerial und bei einer Ein-Mann/Frau-Logopädie-Praxis eh nicht viel Wartezeit.
Danke nochmal.

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bettina464
05.03.2018 14:53
Ja, 10 Jahre sichere Aufbewahrung der Patientenakten (auch als Privatmann oder Rentner :blush: ) ist Pflicht. Danach kommt der Schredder.
Der neue PI muss komplett eine Zulassung beantragen. Einfach nur Übergabe von PI 1 auf PI 2 geht nicht.
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• sabine schneider
Ja, 10 Jahre sichere Aufbewahrung der Patientenakten (auch als Privatmann oder Rentner :blush: ) ist Pflicht. Danach kommt der Schredder. Der neue PI muss komplett eine Zulassung beantragen. Einfach nur Übergabe von PI 1 auf PI 2 geht nicht.
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bettina464 schrieb:

Ja, 10 Jahre sichere Aufbewahrung der Patientenakten (auch als Privatmann oder Rentner :blush: ) ist Pflicht. Danach kommt der Schredder.
Der neue PI muss komplett eine Zulassung beantragen. Einfach nur Übergabe von PI 1 auf PI 2 geht nicht.



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