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3) reichlich Urlaubstage
4) Gesundheitsprämien
5) regelmäßige
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6) Zuzahlung zu einer
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massu schrieb:
@johanna58 Such doch zuerst mal das Gespräch mit der Vermieterin, schließlich entscheidet sie. Wenn es ihr egal ist, lass doch das Rumpelstilzchen sich ärgern…
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Mal vorweggenommen, dass für deine Räume ein Nutzungsänderungsantrag für den Betrieb einer PT-Praxis erfolgreich durchgeführt worden ist, hat der Nachbar kein Aussicht auf Erfolg mit seine Klageritis. Ich würde deswegen dann auch keine Minute schlechter schlafen.
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Wonderwoman schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Wenn es denn eine Nutzungsänderung gab...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wonderwoman Deswegen: "Mal vorweggenommen,..." 😉
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massu schrieb:
@Wonderwoman und falls nicht, kann dich auch nachgeholt werden, oder?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu... mit dem Risiko, dass der Praxisbetrieb vom Bauamt untersagt wird. 😱
und- was für einen Lärm kann eine Phsyiopraxis machen, stöhnen die Leute zu laut bei der Massage ??? 😁🤔
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Ahn schrieb:
Er wusste doch worauf er sich einlässt, beim Einzug.
und- was für einen Lärm kann eine Phsyiopraxis machen, stöhnen die Leute zu laut bei der Massage ??? 😁🤔
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij lieber nicht… dumm gelaufen
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ahn Neeeee, das wäre ein anderes Gewerbe. 🤣🤣🤣🤣
Sollte sich herausstellen, dass die bauliche Substanz dies nicht zuläßt, hätte die Vermieterin ein Problem, sie könnte sich Minderungen des Mietzinses ausgesetzt sehen.
Zudem wundert mich die Aussage des Mieters im OG - es ist fast immer der Trittschall, der nach unten hin störend ist, nicht der Luftschall, der von den unteren Räumen nach oben dringt.
Leider musste ich mich auch schon mit diesem Thema rechtlich auseinandersetzen, mein Fazit zu dieser räumlichen Situation: Wohnen und gewerbliche Tätigkeit verträgt sich in den seltensten Fällen.
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PT-Surferin schrieb:
Die Vermieterin von Deiner Praxis und der Wohnung über Dir hat beiden Vertragspartnern zugesichert, dass die Räumlichkeiten zu den jeweils vertraglich zugesicherten Zwecken nutzbar sind.
Sollte sich herausstellen, dass die bauliche Substanz dies nicht zuläßt, hätte die Vermieterin ein Problem, sie könnte sich Minderungen des Mietzinses ausgesetzt sehen.
Zudem wundert mich die Aussage des Mieters im OG - es ist fast immer der Trittschall, der nach unten hin störend ist, nicht der Luftschall, der von den unteren Räumen nach oben dringt.
Leider musste ich mich auch schon mit diesem Thema rechtlich auseinandersetzen, mein Fazit zu dieser räumlichen Situation: Wohnen und gewerbliche Tätigkeit verträgt sich in den seltensten Fällen.
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Eva schrieb:
Meine Frauenärztin hat ihre Praxis auch in einem Mietshaus mit "normalen" Mietern. Dort ist auch noch eine Physiopraxis im Haus.
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johanna58 schrieb:
Danke für euer Feed-back!grinning. An einen Raumnutzungsänderungsantrag sollte doch die Vermieterin denken und diesen auch stellen oder war ich da in der Pflicht? Und nein ich habe kein anderes Gewerbe mask:-))). Die Patienten artikulieren sich im normalen Ausmaß. Soweit ich weiß gehört unsere Berufssparte zu den freien Berufen und nicht zum Gewerbe.
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massu schrieb:
@johanna58 tut mir leid für dich, daran musst du denken, bevor du unterschreibst, und die Vermieterin sollte den Antrag stellen.
Für ein Nutzungsänderungsantrag ist der Bauherr (sprich: Eigentümer) tatsächlich zuständig. Dumm für dich wäre es nur, wenn dies nicht geschehen ist und das Bauamt dir ggf. den Praxisbetrieb als unzulässig untersagt. Daher sollte das im Gewerbe-Mietvertrag zu deinem eigenen Schutz aufgenommen worden sein. Welche Sicherheit hättest du sonst? Zum Beispiel wegen dein nervender Nachbar?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@johanna58 Freier Beruf hat nur einen steuerlichen Zusammenhang. Ansonsten fällt alles Übrige unter den gewerblichen Vorschriften. Das ist viele PI nicht eindeutig klar.
Für ein Nutzungsänderungsantrag ist der Bauherr (sprich: Eigentümer) tatsächlich zuständig. Dumm für dich wäre es nur, wenn dies nicht geschehen ist und das Bauamt dir ggf. den Praxisbetrieb als unzulässig untersagt. Daher sollte das im Gewerbe-Mietvertrag zu deinem eigenen Schutz aufgenommen worden sein. Welche Sicherheit hättest du sonst? Zum Beispiel wegen dein nervender Nachbar?
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@johanna58... >>Soweit ich weiß gehört unsere Berufssparte zu den freien Berufen und nicht zum Gewerbe.<< Die Rämlichkeiten haben mit dem freien Beruf nix zu tun ...diese sind trotzdem Gewerberäume...und die anderen Räume nennen sich Wohnräume..
MfG
JürgenK ;)
Wer das macht, ist meist Verhandlungssache. Aber gemacht werden muss es.
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pt ani schrieb:
@johanna58 Wenn vorher ein Laden in den Räumen gewesen wäre, hätte auch eine Nutzungsänderung beantragt werden müssen.
Wer das macht, ist meist Verhandlungssache. Aber gemacht werden muss es.
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Problem beschreiben
johanna58 schrieb:
Vor ca 8 Jahren habe ich mich mit meiner Praxis verkleinert und bin seither in einem Miethaus im Erdgeschoß. Mein darüberliegender Nachbar macht seit er eingezogen ist (er wußte selbstredend,dass ich als Praxis unter ihm bin) immer wieder Ärger und beschwert sich bei der Vermieterin (die beide Wohnungen besitzt) bitter über Lärm. Wir machen selbstredend keinen Lärm (keine Musik, kein Türenschlage, kein Betrieb vor 8.00 h und nach 18.30 h). Meine Präventivkurse finden woanders statt. Zur Absicherung bin ich jetzt für jeden Tip dankbar und suche auch einen Anwalt der mir hier weiterhilft.
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