PHYSIOTHERAPIE JAYMA - HOME OF THE
BODYWORKER
Liebe Kollegen,
wir suchen zum 1.12.2024 (oder
später) einen Physiotherapeuten
w/m/d in VZ oder TZ.
Wir sind eine wunderschöne,
familiäre und moderne Praxis in
12203 Berlin-Lichterfelde.
Derzeit sind wir sechs Therapeuten
und mit Dir wäre das Team
vollständig. Dein Gehalt liegt
über dem Durchschnitt und gerne
übernehmen wir Deine
Urlaubs/Arbeitszeiten.
Ob Berufsanfänger oder erfahrener
Therapeut hier bekommst Du die
Möglichkeit...
BODYWORKER
Liebe Kollegen,
wir suchen zum 1.12.2024 (oder
später) einen Physiotherapeuten
w/m/d in VZ oder TZ.
Wir sind eine wunderschöne,
familiäre und moderne Praxis in
12203 Berlin-Lichterfelde.
Derzeit sind wir sechs Therapeuten
und mit Dir wäre das Team
vollständig. Dein Gehalt liegt
über dem Durchschnitt und gerne
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Urlaubs/Arbeitszeiten.
Ob Berufsanfänger oder erfahrener
Therapeut hier bekommst Du die
Möglichkeit...
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Kurze Einleitung:
ich bin seit 7 Jahren selbstständig, alleine in der Praxis .
Wohne in einer schönen kleinen Wohnung ohne Garten :blush:
Möchte mit meinem Lebenspartner zusammen ziehen und sind auf der Suche nach einer Wohnung im EG mit Garten. sehr schwierig was zu finden, preislich unvorstellbar hoch.
Mein Patient zieht aus seinem Haus, hat ein neues gekauft und hat an mich gedacht. Ich könnte das komplette Haus mieten, unten die Praxis, oben die Wohnung mit Garten.... Er würde es umbauen, sodass es für die Kassenzulassung passen würde. Praxis wäre größer, so dass noch MA möglich wären.Soweit meine kurze Geschichte :blush:
Jetzt meine Frage, ist es möglich eine Praxis in einem ,,normalen" Wohnhaus zu eröffnen? Ich habe wage in Erinnerung, dass es von einem Amt irgendeine Genehmigung geben muss, oder das es Gewerbetauglich sein muss.
Könnt ihr mir dazu was sagen, wäre super!
Ich wünsche euch Allen ein wunderschönes sonniges We, liebe Grüße Nina
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Ninchen 231 schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Kurze Einleitung:
ich bin seit 7 Jahren selbstständig, alleine in der Praxis .
Wohne in einer schönen kleinen Wohnung ohne Garten :blush:
Möchte mit meinem Lebenspartner zusammen ziehen und sind auf der Suche nach einer Wohnung im EG mit Garten. sehr schwierig was zu finden, preislich unvorstellbar hoch.
Mein Patient zieht aus seinem Haus, hat ein neues gekauft und hat an mich gedacht. Ich könnte das komplette Haus mieten, unten die Praxis, oben die Wohnung mit Garten.... Er würde es umbauen, sodass es für die Kassenzulassung passen würde. Praxis wäre größer, so dass noch MA möglich wären.Soweit meine kurze Geschichte :blush:
Jetzt meine Frage, ist es möglich eine Praxis in einem ,,normalen" Wohnhaus zu eröffnen? Ich habe wage in Erinnerung, dass es von einem Amt irgendeine Genehmigung geben muss, oder das es Gewerbetauglich sein muss.
Könnt ihr mir dazu was sagen, wäre super!
Ich wünsche euch Allen ein wunderschönes sonniges We, liebe Grüße Nina
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Eberhard schrieb:
Den Nutzungsänderungsantrag muß der Eigentümer des Objekts stellen!
Da bin ich ja mal gespannt.....
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Ninchen 231 schrieb:
Vielen lieben Dank für Eure Infos, ich werde es an meinem Patienten, evtl. meinem neuen Vermieter weitergeben.
Da bin ich ja mal gespannt.....
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morpheus-06 schrieb:
Es muss ein Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt / Baubehörde gestellt werden. Die entscheiden ob es überhaupt möglich ist und wenn ggf. über die Auflagen.
In reinen Wohngebieten ist es üblichereise nicht möglich - Publikumsverkehr mit Kfz.
In Wohn- und Mischgebieten in aller Regel möglich, in Gewerbegebieten für die Praxis in aller Regel ungünstig.
Der neue Vermieter sollte aus der Baugenehmigung in seiner Bauakte / Hausakte eigentlich wissen, was im B-Plan steht. Sonst hift das Bauamt mit allen notwendigen Auskünften und Auflagen!
mfg hgb :wink:
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Freie Berufe werden in der Regel baurechtlich wie nichtstörende Gewerbebetriebe oder besser behandelt.
Eventuell musst Du noch dementsprechende Stellplätze nachweisen, s. auch Stellplatzverordnung der Gemeinde.
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Bernie schrieb:
Nutzungsänderung muss dann eh gestellt werden, es gibt eine Angrenzeranhörung (Nachbarn) etc. Ansonsten: siehe hgb
Freie Berufe werden in der Regel baurechtlich wie nichtstörende Gewerbebetriebe oder besser behandelt.
Eventuell musst Du noch dementsprechende Stellplätze nachweisen, s. auch Stellplatzverordnung der Gemeinde.
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Inche schrieb:
Geh auf dein Bauamt vor Ort da bekommst du alle Informationen evtl noch deine Kreisverwaltung ansprechen Stellplätze Rauchschutztüren usw
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hgb schrieb:
Zunächst hilft der Blöick in den bebauungsplan, den hat die Stadt/Kreis oft ins Netz gestellt.
In reinen Wohngebieten ist es üblichereise nicht möglich - Publikumsverkehr mit Kfz.
In Wohn- und Mischgebieten in aller Regel möglich, in Gewerbegebieten für die Praxis in aller Regel ungünstig.
Der neue Vermieter sollte aus der Baugenehmigung in seiner Bauakte / Hausakte eigentlich wissen, was im B-Plan steht. Sonst hift das Bauamt mit allen notwendigen Auskünften und Auflagen!
mfg hgb :wink:
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