Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Hallo,
aktuell habe ich Praxisräume gemietet. Da ich Rücklagen habe stellt sich die Frage, ob evtl. ein Hausbau privat und Umnutzung des jetzt vorhandenen Gebäudes oder alternativ der Bau oder Erwerb von Praxisräumen Sinn macht. Klar kann man viel abschreiben, aber wenn man in Rente geht, muss man ja wieder Einiges zurückzahlen bei Entnahme aus dem Betriebsvermögen... Der Steuerberater hat mir das relativ gut erklärt. Aber wie sich alles, auch der Wert eines Hauses, entwickelt, weiß man ja nicht. Und wenn ich das richtig verstanden habe, wird die Differenz zwischen Zeitwert und noch stehender Abschreibungssumme versteuert. Da fragt man sich dann, ob man in Rente gehen könnte?
Wie sind eure Erfahrungen? Danke schon mal.
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Hallo,
aktuell habe ich Praxisräume gemietet. Da ich Rücklagen habe stellt sich die Frage, ob evtl. ein Hausbau privat und Umnutzung des jetzt vorhandenen Gebäudes oder alternativ der Bau oder Erwerb von Praxisräumen Sinn macht. Klar kann man viel abschreiben, aber wenn man in Rente geht, muss man ja wieder Einiges zurückzahlen bei Entnahme aus dem Betriebsvermögen... Der Steuerberater hat mir das relativ gut erklärt. Aber wie sich alles, auch der Wert eines Hauses, entwickelt, weiß man ja nicht. Und wenn ich das richtig verstanden habe, wird die Differenz zwischen Zeitwert und noch stehender Abschreibungssumme versteuert. Da fragt man sich dann, ob man in Rente gehen könnte?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
aktuell habe ich Praxisräume gemietet. Da ich Rücklagen habe stellt sich die Frage, ob evtl. ein Hausbau privat und Umnutzung des jetzt vorhandenen Gebäudes oder alternativ der Bau oder Erwerb von Praxisräumen Sinn macht. Klar kann man viel abschreiben, aber wenn man in Rente geht, muss man ja wieder Einiges zurückzahlen bei Entnahme aus dem Betriebsvermögen... Der Steuerberater hat mir das relativ gut erklärt. Aber wie sich alles, auch der Wert eines Hauses, entwickelt, weiß man ja nicht. Und wenn ich das richtig verstanden habe, wird die Differenz zwischen Zeitwert und noch stehender Abschreibungssumme versteuert. Da fragt man sich dann, ob man in Rente gehen könnte?
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Hallo,
leider hat sich jetzt noch niemand gerührt. Liegt vielleicht daran, dass ich AT bin. Möchte mich ungern dem Shitstorm aussetzen als Großkapitalist. Das bin ich auch nicht. Mich würden eure Erfahrungen aber sehr interessieren. Auch evtl. Modell Partner kauft und vermietet mir das Objekt... Gerne könnt ihr mir auch eine PN schreiben (hoffe, dass das geht?).
Ich antworte auch garantiert. LG und danke.
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Hallo,
leider hat sich jetzt noch niemand gerührt. Liegt vielleicht daran, dass ich AT bin. Möchte mich ungern dem Shitstorm aussetzen als Großkapitalist. Das bin ich auch nicht. Mich würden eure Erfahrungen aber sehr interessieren. Auch evtl. Modell Partner kauft und vermietet mir das Objekt... Gerne könnt ihr mir auch eine PN schreiben (hoffe, dass das geht?).
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Versuch es doch mal nicht anonym. Zumindest geht dann PN
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• hgb
Versuch es doch mal nicht anonym. Zumindest geht dann PN
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USpre schrieb:
Versuch es doch mal nicht anonym. Zumindest geht dann PN
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
leider hat sich jetzt noch niemand gerührt. Liegt vielleicht daran, dass ich AT bin. Möchte mich ungern dem Shitstorm aussetzen als Großkapitalist. Das bin ich auch nicht. Mich würden eure Erfahrungen aber sehr interessieren. Auch evtl. Modell Partner kauft und vermietet mir das Objekt... Gerne könnt ihr mir auch eine PN schreiben (hoffe, dass das geht?).
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das Problem sollte Dir der StB erklären können. Mit Abschreibung mußt Du bilanzieren und zahlst später bei privater Umnutzung für die "entnommenen " Räume Steuern.
Mit Gütertrennung kann Dein Partner (gn) Dir vermieten und später auch anders vermieten, dann wären aber u. U. fremde Menschen im sonst zum Wohnen genutzten Haus. Ohne Abschreibung werden nur die Hauskosten ermittelt und anteilig für die Praxis angesetzt, da ist natürlich viel weniger, aber am Praxisende gibt es keine Entnahme von Betriebsvermögen = keine Steuern.
mfg hgb :wink:
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• Leni C.
Nun mab,
das Problem sollte Dir der StB erklären können. [b]Mit[/b] Abschreibung mußt Du bilanzieren und zahlst später bei privater Umnutzung für die "entnommenen " Räume Steuern.
Mit Gütertrennung kann Dein Partner (gn) Dir vermieten und später auch anders vermieten, dann wären aber u. U. fremde Menschen im sonst zum Wohnen genutzten Haus.
[b]Ohne[/b] Abschreibung werden nur die Hauskosten ermittelt und anteilig für die Praxis angesetzt, da ist natürlich viel weniger, aber am Praxisende gibt es keine Entnahme von Betriebsvermögen = keine Steuern.
mfg hgb :wink:
ich hatte vor 8 Jahren selbst eine Praxis gebaut.
Das Gebäude gehört zum Praxisvermögen und wird zu meinem Ausscheiden voraussichtlich zur Hälfte abgeschrieben sein (Abschreibung 33 Jahre).
Diese Abschreibungen muss ich später zusammen mit den möglichen Wertsteigerungen und den Erlösen beim möglichen Praxisverkauf anteilig versteuern (56% des durchschnittlichen Steuersatzes + eventueller Freibetrag).
Ich habe mich damals für diesen Weg entschieden, weil wir keine Gütertrennung haben. Außerdem ist die Nutzungsdauer als Praxisimmobilie relativ kurz. Ich muss deshalb später natürlich einen geringeren Anteil des Wertes der Praxisimobilie versteuern.
Außerdem sollte man bedenken, dass im Falle der Vermietung durch Dein/e Ehefrau/Ehemann es im Falle einer Scheidung zu Problemen mit der Praxisimmobilie kommen könnte.
Die Praxisimmobilie hat sich für mich ausgezahlt: Nachdem ich jahrelang vergeblich nach passenden Räumen für einen Praxisumzug gesucht hatte, hat sich für mich 300m entfernt ein passendes Gründstück direkt an der Hauptstraße (gut sichtbar!) aufgetan. Ich konnte meine Praxis nach meine Vorstellungen bauen und habe Sie so konzipiert, dass Sie später ohne größere Probleme in ein Privahaus umgebaut werden kann und wir eventuell einziehen können.
Allerdings sind bei uns die Immobilienpreise noch sehr niedrig!
LG A. Korn
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Hallo, anonymus,
ich hatte vor 8 Jahren selbst eine Praxis gebaut.
Das Gebäude gehört zum Praxisvermögen und wird zu meinem Ausscheiden voraussichtlich zur Hälfte abgeschrieben sein (Abschreibung 33 Jahre).
Diese Abschreibungen muss ich später zusammen mit den möglichen Wertsteigerungen und den Erlösen beim möglichen Praxisverkauf anteilig versteuern (56% des durchschnittlichen Steuersatzes + eventueller Freibetrag).
Ich habe mich damals für diesen Weg entschieden, weil wir keine Gütertrennung haben. Außerdem ist die Nutzungsdauer als Praxisimmobilie relativ kurz. Ich muss deshalb später natürlich einen geringeren Anteil des Wertes der Praxisimobilie versteuern.
Außerdem sollte man bedenken, dass im Falle der Vermietung durch Dein/e Ehefrau/Ehemann es im Falle einer Scheidung zu Problemen mit der Praxisimmobilie kommen könnte.
Die Praxisimmobilie hat sich für mich ausgezahlt: Nachdem ich jahrelang vergeblich nach passenden Räumen für einen Praxisumzug gesucht hatte, hat sich für mich 300m entfernt ein passendes Gründstück direkt an der Hauptstraße (gut sichtbar!) aufgetan. Ich konnte meine Praxis nach meine Vorstellungen bauen und habe Sie so konzipiert, dass Sie später ohne größere Probleme in ein Privahaus umgebaut werden kann und wir eventuell einziehen können.
Allerdings sind bei uns die Immobilienpreise noch sehr niedrig!
LG A. Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, anonymus,
ich hatte vor 8 Jahren selbst eine Praxis gebaut.
Das Gebäude gehört zum Praxisvermögen und wird zu meinem Ausscheiden voraussichtlich zur Hälfte abgeschrieben sein (Abschreibung 33 Jahre).
Diese Abschreibungen muss ich später zusammen mit den möglichen Wertsteigerungen und den Erlösen beim möglichen Praxisverkauf anteilig versteuern (56% des durchschnittlichen Steuersatzes + eventueller Freibetrag).
Ich habe mich damals für diesen Weg entschieden, weil wir keine Gütertrennung haben. Außerdem ist die Nutzungsdauer als Praxisimmobilie relativ kurz. Ich muss deshalb später natürlich einen geringeren Anteil des Wertes der Praxisimobilie versteuern.
Außerdem sollte man bedenken, dass im Falle der Vermietung durch Dein/e Ehefrau/Ehemann es im Falle einer Scheidung zu Problemen mit der Praxisimmobilie kommen könnte.
Die Praxisimmobilie hat sich für mich ausgezahlt: Nachdem ich jahrelang vergeblich nach passenden Räumen für einen Praxisumzug gesucht hatte, hat sich für mich 300m entfernt ein passendes Gründstück direkt an der Hauptstraße (gut sichtbar!) aufgetan. Ich konnte meine Praxis nach meine Vorstellungen bauen und habe Sie so konzipiert, dass Sie später ohne größere Probleme in ein Privahaus umgebaut werden kann und wir eventuell einziehen können.
Allerdings sind bei uns die Immobilienpreise noch sehr niedrig!
LG A. Korn
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Ich habe gerade gesehen: Ganz unterschiedliche Lösungen für das gleiche "Problem".
Wenn Du Lust hast, kannst Du mir eine PN schreiben. Es gab für mich natürlich auch noch andere Gründe für meine Entscheidung, es anders als def110 zu machen. Die will ich hier aber nicht im Forum ausbreiten...
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Hallo, anonymus,
Ich habe gerade gesehen: Ganz unterschiedliche Lösungen für das gleiche "Problem".
Wenn Du Lust hast, kannst Du mir eine PN schreiben. Es gab für mich natürlich auch noch andere Gründe für meine Entscheidung, es anders als def110 zu machen. Die will ich hier aber nicht im Forum ausbreiten...
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Körnchen schrieb:
Hallo, anonymus,
Ich habe gerade gesehen: Ganz unterschiedliche Lösungen für das gleiche "Problem".
Wenn Du Lust hast, kannst Du mir eine PN schreiben. Es gab für mich natürlich auch noch andere Gründe für meine Entscheidung, es anders als def110 zu machen. Die will ich hier aber nicht im Forum ausbreiten...
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Hallo, danke euch.
HGB, wie meinst du das "ohne Abschreibung"? Wie heißt das offiziell? Meinst du anteilig vom Wohnhaus? Dann wird es doch auch mit z.B. 30 Prozent abgeschrieben und im Fall der Rente wieder entnommen, oder?
Lt. STB ist die Abschreibungsdauer 33 Jahre, und so lange wollte ich nicht unbedingt arbeiten. Zumindest nicht voll, und dann passt evtl. der Umsatz nicht... Und das Grundstück bleibt vom Wert her gleich, während sich die Gebäudekosten reduzieren durch die Abschreibung, was letztlich die Steuer bei Ende der Praxistätigkeit erhöht, wenn ich das richtig verstanden habe?
LG
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Hallo, danke euch.
HGB, wie meinst du das "ohne Abschreibung"? Wie heißt das offiziell? Meinst du anteilig vom Wohnhaus? Dann wird es doch auch mit z.B. 30 Prozent abgeschrieben und im Fall der Rente wieder entnommen, oder?
Lt. STB ist die Abschreibungsdauer 33 Jahre, und so lange wollte ich nicht unbedingt arbeiten. Zumindest nicht voll, und dann passt evtl. der Umsatz nicht... Und das Grundstück bleibt vom Wert her gleich, während sich die Gebäudekosten reduzieren durch die Abschreibung, was letztlich die Steuer bei Ende der Praxistätigkeit erhöht, wenn ich das richtig verstanden habe?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, danke euch.
HGB, wie meinst du das "ohne Abschreibung"? Wie heißt das offiziell? Meinst du anteilig vom Wohnhaus? Dann wird es doch auch mit z.B. 30 Prozent abgeschrieben und im Fall der Rente wieder entnommen, oder?
Lt. STB ist die Abschreibungsdauer 33 Jahre, und so lange wollte ich nicht unbedingt arbeiten. Zumindest nicht voll, und dann passt evtl. der Umsatz nicht... Und das Grundstück bleibt vom Wert her gleich, während sich die Gebäudekosten reduzieren durch die Abschreibung, was letztlich die Steuer bei Ende der Praxistätigkeit erhöht, wenn ich das richtig verstanden habe?
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1992 wurde meine Gewerbemiete von ehemals( 168,- Mark der DDR) wie auch gleich auf DM auf dann 2000,- DM im Ostteil Berlin festgelegt!
War klar das man das bei den damaligen Preisen für die Neuen Bundesländer nicht schaffen kann!
Folglich waren dramatische Änderungen angesagt, Risiko, Mut und Selbstvertrauen, es geht nur vorwärts!
.Durch den Einfluss vom Westfernsehen" z.B. Wüstenrot -Bausparkasse" schloss ich intuitiv 2 Bausparverträge ab sofort nach der Währungsunion, ohne zu ahnen das Sie zum EIGENMITTEL zählten. als Startkapital gegenüber der Bank.!!!!
Ich hatte ein Erbgrundstück was ich folglich mit maximal 60 % des Verkehrswert belasten konnte,
Somit begann ich ein Haus mit ca 80 qm Praxis im Erdgeschoss zu bauen!
Details lasse ich hier aus, Juli 1997 bezog ich meine Praxis und bereue trotz vieler Anfeindungen , Missgunst -Neid,Rufmord ( Ex- Stasi-Personen) und persönlicher Belastungen bis Heute diese Endscheidung nicht .
Klar darf ich immer noch monatliche Raten begleichen, mit 52 Jahren selbständiger Tätigkeit kann sich jeder mein Alter ausrechnen.
Steuerlich wurde % herausgerechnet Anteil Praxis - zu privater Nutzung, das geht immer auf , wurde fiskalisch einmal vor Ort geprüft, entsprechender Konto- Kostenfestlegung.
Hierbei ist natürlich Kreativität gefragt, mit korrekter Buchführung.
Ein Fakt bei der Betrachtung ist noch wichtig;
die Banken lassen sich ja Alles absichern,ohne RIsiko, nach 12 Jahren war diese Absicherungen ausgelaufen und ich konnte wieder durchatmen!
Als Eigenheimbesitzer bestimme ich was hier läuft, und das ist beruhigend im jetzigen Lebensabschnitt, Fakt ist aber auch ,ich bin mit dem Beruf verheiratet bis zum Ende
uns es gelten andere Prioritäten für die gesamte Familie!
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1992 wurde meine Gewerbemiete von ehemals( 168,- Mark der DDR) wie auch gleich auf DM auf dann 2000,- DM im Ostteil Berlin festgelegt!
War klar das man das bei den damaligen Preisen für die Neuen Bundesländer nicht schaffen kann!
Folglich waren dramatische Änderungen angesagt, Risiko, Mut und Selbstvertrauen, es geht nur vorwärts!
.Durch den Einfluss vom Westfernsehen" z.B. Wüstenrot -Bausparkasse" schloss ich intuitiv 2 Bausparverträge ab sofort nach der Währungsunion, ohne zu ahnen das Sie zum EIGENMITTEL zählten. als Startkapital gegenüber der Bank.!!!!
Ich hatte ein Erbgrundstück was ich folglich mit maximal 60 % des Verkehrswert belasten konnte,
Somit begann ich ein Haus mit ca 80 qm Praxis im Erdgeschoss zu bauen!
Details lasse ich hier aus, Juli 1997 bezog ich meine Praxis und bereue trotz vieler Anfeindungen , Missgunst -Neid,Rufmord ( Ex- Stasi-Personen) und persönlicher Belastungen bis Heute diese Endscheidung nicht .
Klar darf ich immer noch monatliche Raten begleichen, mit 52 Jahren selbständiger Tätigkeit kann sich jeder mein Alter ausrechnen.
Steuerlich wurde % herausgerechnet Anteil Praxis - zu privater Nutzung, das geht immer auf , wurde fiskalisch einmal vor Ort geprüft, entsprechender Konto- Kostenfestlegung.
Hierbei ist natürlich Kreativität gefragt, mit korrekter Buchführung.
Ein Fakt bei der Betrachtung ist noch wichtig;
die Banken lassen sich ja Alles absichern,ohne RIsiko, nach 12 Jahren war diese Absicherungen ausgelaufen und ich konnte wieder durchatmen!
Als Eigenheimbesitzer bestimme ich was hier läuft, und das ist beruhigend im jetzigen Lebensabschnitt, Fakt ist aber auch ,ich bin mit dem Beruf verheiratet bis zum Ende
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Norbert Meyer schrieb:
1992 wurde meine Gewerbemiete von ehemals( 168,- Mark der DDR) wie auch gleich auf DM auf dann 2000,- DM im Ostteil Berlin festgelegt!
War klar das man das bei den damaligen Preisen für die Neuen Bundesländer nicht schaffen kann!
Folglich waren dramatische Änderungen angesagt, Risiko, Mut und Selbstvertrauen, es geht nur vorwärts!
.Durch den Einfluss vom Westfernsehen" z.B. Wüstenrot -Bausparkasse" schloss ich intuitiv 2 Bausparverträge ab sofort nach der Währungsunion, ohne zu ahnen das Sie zum EIGENMITTEL zählten. als Startkapital gegenüber der Bank.!!!!
Ich hatte ein Erbgrundstück was ich folglich mit maximal 60 % des Verkehrswert belasten konnte,
Somit begann ich ein Haus mit ca 80 qm Praxis im Erdgeschoss zu bauen!
Details lasse ich hier aus, Juli 1997 bezog ich meine Praxis und bereue trotz vieler Anfeindungen , Missgunst -Neid,Rufmord ( Ex- Stasi-Personen) und persönlicher Belastungen bis Heute diese Endscheidung nicht .
Klar darf ich immer noch monatliche Raten begleichen, mit 52 Jahren selbständiger Tätigkeit kann sich jeder mein Alter ausrechnen.
Steuerlich wurde % herausgerechnet Anteil Praxis - zu privater Nutzung, das geht immer auf , wurde fiskalisch einmal vor Ort geprüft, entsprechender Konto- Kostenfestlegung.
Hierbei ist natürlich Kreativität gefragt, mit korrekter Buchführung.
Ein Fakt bei der Betrachtung ist noch wichtig;
die Banken lassen sich ja Alles absichern,ohne RIsiko, nach 12 Jahren war diese Absicherungen ausgelaufen und ich konnte wieder durchatmen!
Als Eigenheimbesitzer bestimme ich was hier läuft, und das ist beruhigend im jetzigen Lebensabschnitt, Fakt ist aber auch ,ich bin mit dem Beruf verheiratet bis zum Ende
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Danke, Norbert, da hast du wohl recht und hattest ja auch keine andere Wahl...
Ich habe jetzt eigentlich nicht den Druck, aber evtl. die Möglichkeit, wohnortnäher zu arbeiten. Auch das hat natürlich Vor- und Nachteile...
Weiß jemand, wie die Berechnungsformel bei späterer Entnahme des Geschäftsanteiles funktioniert?
LG
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Danke, Norbert, da hast du wohl recht und hattest ja auch keine andere Wahl...
Ich habe jetzt eigentlich nicht den Druck, aber evtl. die Möglichkeit, wohnortnäher zu arbeiten. Auch das hat natürlich Vor- und Nachteile...
Weiß jemand, wie die Berechnungsformel bei späterer Entnahme des Geschäftsanteiles funktioniert?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke, Norbert, da hast du wohl recht und hattest ja auch keine andere Wahl...
Ich habe jetzt eigentlich nicht den Druck, aber evtl. die Möglichkeit, wohnortnäher zu arbeiten. Auch das hat natürlich Vor- und Nachteile...
Weiß jemand, wie die Berechnungsformel bei späterer Entnahme des Geschäftsanteiles funktioniert?
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das ist das Problem: der STB ist überraschend verstorben, da geht es gerade etwas drunter und drüber und die Vertretung ist jetzt auch krank... Von dem her dachte ich, ich frag mal die weisen Kollegen :wink:
Was haltet ihr denn von der Version, anteilig vom Haus 1-2 Räume als Arbeitszimmer bzw. Nutzung f. Privatpatienten anzugeben? Je mehr ich lese, desto eher habe ich den Eindruck, dass das alles im Nachhinein sehr teuer werden kann....
Schöne Grüße und danke für den Austausch!
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Lieber Eberhard,
das ist das Problem: der STB ist überraschend verstorben, da geht es gerade etwas drunter und drüber und die Vertretung ist jetzt auch krank... Von dem her dachte ich, ich frag mal die weisen Kollegen :wink:
Was haltet ihr denn von der Version, anteilig vom Haus 1-2 Räume als Arbeitszimmer bzw. Nutzung f. Privatpatienten anzugeben? Je mehr ich lese, desto eher habe ich den Eindruck, dass das alles im Nachhinein sehr teuer werden kann....
Schöne Grüße und danke für den Austausch!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Lieber Eberhard,
das ist das Problem: der STB ist überraschend verstorben, da geht es gerade etwas drunter und drüber und die Vertretung ist jetzt auch krank... Von dem her dachte ich, ich frag mal die weisen Kollegen :wink:
Was haltet ihr denn von der Version, anteilig vom Haus 1-2 Räume als Arbeitszimmer bzw. Nutzung f. Privatpatienten anzugeben? Je mehr ich lese, desto eher habe ich den Eindruck, dass das alles im Nachhinein sehr teuer werden kann....
Schöne Grüße und danke für den Austausch!
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hgb schrieb:
Nun mab,
das Problem sollte Dir der StB erklären können. Mit Abschreibung mußt Du bilanzieren und zahlst später bei privater Umnutzung für die "entnommenen " Räume Steuern.
Mit Gütertrennung kann Dein Partner (gn) Dir vermieten und später auch anders vermieten, dann wären aber u. U. fremde Menschen im sonst zum Wohnen genutzten Haus. Ohne Abschreibung werden nur die Hauskosten ermittelt und anteilig für die Praxis angesetzt, da ist natürlich viel weniger, aber am Praxisende gibt es keine Entnahme von Betriebsvermögen = keine Steuern.
mfg hgb :wink:
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Wir haben es so gelöst, daß meine Frau (Zugewinngemeinschaft) Besitzerin der Immobilie ist, in der meine Praxis ist. Ich bin mit der Praxis Mieter.
Somit ist Abschreibung möglich. Meine Mietkosten und die Mieteinnahmen meiner Frau geben sich auf, sind steuerlich also neutral.
Wenn ich in Rente gehe, ist das Haus nicht zu versteuern, da es ja nicht Teil des Betriebsvermögens ist.
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Wir haben es so gelöst, daß meine Frau (Zugewinngemeinschaft) Besitzerin der Immobilie ist, in der meine Praxis ist. Ich bin mit der Praxis Mieter.
Somit ist Abschreibung möglich. Meine Mietkosten und die Mieteinnahmen meiner Frau geben sich auf, sind steuerlich also neutral.
Wenn ich in Rente gehe, ist das Haus nicht zu versteuern, da es ja nicht Teil des Betriebsvermögens ist.
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Hallo Def, das meine ich, heißt also, ihr habt zusammen den Wert als Betongold und aktuell verdient nur der STB dran, allerdings spart ihr euch zudem die externe Miete.
Wäre bei uns auch denkbar.
Aber wenn mit meinem Partner was passiert - ich erbe - wäre dann eben doch die Steuer fällig, schätze ich... Richtig?
Von Trennung gehe ich mal nicht aus...
Danke und LG
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Hallo Def, das meine ich, heißt also, ihr habt zusammen den Wert als Betongold und aktuell verdient nur der STB dran, allerdings spart ihr euch zudem die externe Miete.
Wäre bei uns auch denkbar.
Aber wenn mit meinem Partner was passiert - ich erbe - wäre dann eben doch die Steuer fällig, schätze ich... Richtig?
Von Trennung gehe ich mal nicht aus...
Danke und LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Def, das meine ich, heißt also, ihr habt zusammen den Wert als Betongold und aktuell verdient nur der STB dran, allerdings spart ihr euch zudem die externe Miete.
Wäre bei uns auch denkbar.
Aber wenn mit meinem Partner was passiert - ich erbe - wäre dann eben doch die Steuer fällig, schätze ich... Richtig?
Von Trennung gehe ich mal nicht aus...
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def110 schrieb:
Wir haben es so gelöst, daß meine Frau (Zugewinngemeinschaft) Besitzerin der Immobilie ist, in der meine Praxis ist. Ich bin mit der Praxis Mieter.
Somit ist Abschreibung möglich. Meine Mietkosten und die Mieteinnahmen meiner Frau geben sich auf, sind steuerlich also neutral.
Wenn ich in Rente gehe, ist das Haus nicht zu versteuern, da es ja nicht Teil des Betriebsvermögens ist.
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aktuell habe ich Praxisräume gemietet. Da ich Rücklagen habe stellt sich die Frage, ob evtl. ein Hausbau privat und Umnutzung des jetzt vorhandenen Gebäudes oder alternativ der Bau oder Erwerb von Praxisräumen Sinn macht. Klar kann man viel abschreiben, aber wenn man in Rente geht, muss man ja wieder Einiges zurückzahlen bei Entnahme aus dem Betriebsvermögen... Der Steuerberater hat mir das relativ gut erklärt. Aber wie sich alles, auch der Wert eines Hauses, entwickelt, weiß man ja nicht. Und wenn ich das richtig verstanden habe, wird die Differenz zwischen Zeitwert und noch stehender Abschreibungssumme versteuert. Da fragt man sich dann, ob man in Rente gehen könnte?
Wie sind eure Erfahrungen? Danke schon mal.
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Hallo,
aktuell habe ich Praxisräume gemietet. Da ich Rücklagen habe stellt sich die Frage, ob evtl. ein Hausbau privat und Umnutzung des jetzt vorhandenen Gebäudes oder alternativ der Bau oder Erwerb von Praxisräumen Sinn macht. Klar kann man viel abschreiben, aber wenn man in Rente geht, muss man ja wieder Einiges zurückzahlen bei Entnahme aus dem Betriebsvermögen... Der Steuerberater hat mir das relativ gut erklärt. Aber wie sich alles, auch der Wert eines Hauses, entwickelt, weiß man ja nicht. Und wenn ich das richtig verstanden habe, wird die Differenz zwischen Zeitwert und noch stehender Abschreibungssumme versteuert. Da fragt man sich dann, ob man in Rente gehen könnte?
Wie sind eure Erfahrungen? Danke schon mal.
leider hat sich jetzt noch niemand gerührt. Liegt vielleicht daran, dass ich AT bin. Möchte mich ungern dem Shitstorm aussetzen als Großkapitalist. Das bin ich auch nicht. Mich würden eure Erfahrungen aber sehr interessieren. Auch evtl. Modell Partner kauft und vermietet mir das Objekt... Gerne könnt ihr mir auch eine PN schreiben (hoffe, dass das geht?).
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Ich antworte auch garantiert. LG und danke.
das Problem sollte Dir der StB erklären können. Mit Abschreibung mußt Du bilanzieren und zahlst später bei privater Umnutzung für die "entnommenen " Räume Steuern.
Mit Gütertrennung kann Dein Partner (gn) Dir vermieten und später auch anders vermieten, dann wären aber u. U. fremde Menschen im sonst zum Wohnen genutzten Haus.
Ohne Abschreibung werden nur die Hauskosten ermittelt und anteilig für die Praxis angesetzt, da ist natürlich viel weniger, aber am Praxisende gibt es keine Entnahme von Betriebsvermögen = keine Steuern.
mfg hgb :wink:
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ich hatte vor 8 Jahren selbst eine Praxis gebaut.
Das Gebäude gehört zum Praxisvermögen und wird zu meinem Ausscheiden voraussichtlich zur Hälfte abgeschrieben sein (Abschreibung 33 Jahre).
Diese Abschreibungen muss ich später zusammen mit den möglichen Wertsteigerungen und den Erlösen beim möglichen Praxisverkauf anteilig versteuern (56% des durchschnittlichen Steuersatzes + eventueller Freibetrag).
Ich habe mich damals für diesen Weg entschieden, weil wir keine Gütertrennung haben. Außerdem ist die Nutzungsdauer als Praxisimmobilie relativ kurz. Ich muss deshalb später natürlich einen geringeren Anteil des Wertes der Praxisimobilie versteuern.
Außerdem sollte man bedenken, dass im Falle der Vermietung durch Dein/e Ehefrau/Ehemann es im Falle einer Scheidung zu Problemen mit der Praxisimmobilie kommen könnte.
Die Praxisimmobilie hat sich für mich ausgezahlt: Nachdem ich jahrelang vergeblich nach passenden Räumen für einen Praxisumzug gesucht hatte, hat sich für mich 300m entfernt ein passendes Gründstück direkt an der Hauptstraße (gut sichtbar!) aufgetan. Ich konnte meine Praxis nach meine Vorstellungen bauen und habe Sie so konzipiert, dass Sie später ohne größere Probleme in ein Privahaus umgebaut werden kann und wir eventuell einziehen können.
Allerdings sind bei uns die Immobilienpreise noch sehr niedrig!
LG A. Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, anonymus,
ich hatte vor 8 Jahren selbst eine Praxis gebaut.
Das Gebäude gehört zum Praxisvermögen und wird zu meinem Ausscheiden voraussichtlich zur Hälfte abgeschrieben sein (Abschreibung 33 Jahre).
Diese Abschreibungen muss ich später zusammen mit den möglichen Wertsteigerungen und den Erlösen beim möglichen Praxisverkauf anteilig versteuern (56% des durchschnittlichen Steuersatzes + eventueller Freibetrag).
Ich habe mich damals für diesen Weg entschieden, weil wir keine Gütertrennung haben. Außerdem ist die Nutzungsdauer als Praxisimmobilie relativ kurz. Ich muss deshalb später natürlich einen geringeren Anteil des Wertes der Praxisimobilie versteuern.
Außerdem sollte man bedenken, dass im Falle der Vermietung durch Dein/e Ehefrau/Ehemann es im Falle einer Scheidung zu Problemen mit der Praxisimmobilie kommen könnte.
Die Praxisimmobilie hat sich für mich ausgezahlt: Nachdem ich jahrelang vergeblich nach passenden Räumen für einen Praxisumzug gesucht hatte, hat sich für mich 300m entfernt ein passendes Gründstück direkt an der Hauptstraße (gut sichtbar!) aufgetan. Ich konnte meine Praxis nach meine Vorstellungen bauen und habe Sie so konzipiert, dass Sie später ohne größere Probleme in ein Privahaus umgebaut werden kann und wir eventuell einziehen können.
Allerdings sind bei uns die Immobilienpreise noch sehr niedrig!
LG A. Korn
Ich habe gerade gesehen: Ganz unterschiedliche Lösungen für das gleiche "Problem".
Wenn Du Lust hast, kannst Du mir eine PN schreiben. Es gab für mich natürlich auch noch andere Gründe für meine Entscheidung, es anders als def110 zu machen. Die will ich hier aber nicht im Forum ausbreiten...
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Körnchen schrieb:
Hallo, anonymus,
Ich habe gerade gesehen: Ganz unterschiedliche Lösungen für das gleiche "Problem".
Wenn Du Lust hast, kannst Du mir eine PN schreiben. Es gab für mich natürlich auch noch andere Gründe für meine Entscheidung, es anders als def110 zu machen. Die will ich hier aber nicht im Forum ausbreiten...
HGB, wie meinst du das "ohne Abschreibung"? Wie heißt das offiziell? Meinst du anteilig vom Wohnhaus? Dann wird es doch auch mit z.B. 30 Prozent abgeschrieben und im Fall der Rente wieder entnommen, oder?
Lt. STB ist die Abschreibungsdauer 33 Jahre, und so lange wollte ich nicht unbedingt arbeiten. Zumindest nicht voll, und dann passt evtl. der Umsatz nicht... Und das Grundstück bleibt vom Wert her gleich, während sich die Gebäudekosten reduzieren durch die Abschreibung, was letztlich die Steuer bei Ende der Praxistätigkeit erhöht, wenn ich das richtig verstanden habe?
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, danke euch.
HGB, wie meinst du das "ohne Abschreibung"? Wie heißt das offiziell? Meinst du anteilig vom Wohnhaus? Dann wird es doch auch mit z.B. 30 Prozent abgeschrieben und im Fall der Rente wieder entnommen, oder?
Lt. STB ist die Abschreibungsdauer 33 Jahre, und so lange wollte ich nicht unbedingt arbeiten. Zumindest nicht voll, und dann passt evtl. der Umsatz nicht... Und das Grundstück bleibt vom Wert her gleich, während sich die Gebäudekosten reduzieren durch die Abschreibung, was letztlich die Steuer bei Ende der Praxistätigkeit erhöht, wenn ich das richtig verstanden habe?
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Körnchen!
War klar das man das bei den damaligen Preisen für die Neuen Bundesländer nicht schaffen kann!
Folglich waren dramatische Änderungen angesagt, Risiko, Mut und Selbstvertrauen, es geht nur vorwärts!
.Durch den Einfluss vom Westfernsehen" z.B. Wüstenrot -Bausparkasse" schloss ich intuitiv 2 Bausparverträge ab sofort nach der Währungsunion, ohne zu ahnen das Sie zum EIGENMITTEL zählten. als Startkapital gegenüber der Bank.!!!!
Ich hatte ein Erbgrundstück was ich folglich mit maximal 60 % des Verkehrswert belasten konnte,
Somit begann ich ein Haus mit ca 80 qm Praxis im Erdgeschoss zu bauen!
Details lasse ich hier aus, Juli 1997 bezog ich meine Praxis und bereue trotz vieler Anfeindungen , Missgunst -Neid,Rufmord ( Ex- Stasi-Personen) und persönlicher Belastungen bis Heute diese Endscheidung nicht .
Klar darf ich immer noch monatliche Raten begleichen, mit 52 Jahren selbständiger Tätigkeit kann sich jeder mein Alter ausrechnen.
Steuerlich wurde % herausgerechnet Anteil Praxis - zu privater Nutzung, das geht immer auf , wurde fiskalisch einmal vor Ort geprüft, entsprechender Konto- Kostenfestlegung.
Hierbei ist natürlich Kreativität gefragt, mit korrekter Buchführung.
Ein Fakt bei der Betrachtung ist noch wichtig;
die Banken lassen sich ja Alles absichern,ohne RIsiko, nach 12 Jahren war diese Absicherungen ausgelaufen und ich konnte wieder durchatmen!
Als Eigenheimbesitzer bestimme ich was hier läuft, und das ist beruhigend im jetzigen Lebensabschnitt, Fakt ist aber auch ,ich bin mit dem Beruf verheiratet bis zum Ende
uns es gelten andere Prioritäten für die gesamte Familie!
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Norbert Meyer schrieb:
1992 wurde meine Gewerbemiete von ehemals( 168,- Mark der DDR) wie auch gleich auf DM auf dann 2000,- DM im Ostteil Berlin festgelegt!
War klar das man das bei den damaligen Preisen für die Neuen Bundesländer nicht schaffen kann!
Folglich waren dramatische Änderungen angesagt, Risiko, Mut und Selbstvertrauen, es geht nur vorwärts!
.Durch den Einfluss vom Westfernsehen" z.B. Wüstenrot -Bausparkasse" schloss ich intuitiv 2 Bausparverträge ab sofort nach der Währungsunion, ohne zu ahnen das Sie zum EIGENMITTEL zählten. als Startkapital gegenüber der Bank.!!!!
Ich hatte ein Erbgrundstück was ich folglich mit maximal 60 % des Verkehrswert belasten konnte,
Somit begann ich ein Haus mit ca 80 qm Praxis im Erdgeschoss zu bauen!
Details lasse ich hier aus, Juli 1997 bezog ich meine Praxis und bereue trotz vieler Anfeindungen , Missgunst -Neid,Rufmord ( Ex- Stasi-Personen) und persönlicher Belastungen bis Heute diese Endscheidung nicht .
Klar darf ich immer noch monatliche Raten begleichen, mit 52 Jahren selbständiger Tätigkeit kann sich jeder mein Alter ausrechnen.
Steuerlich wurde % herausgerechnet Anteil Praxis - zu privater Nutzung, das geht immer auf , wurde fiskalisch einmal vor Ort geprüft, entsprechender Konto- Kostenfestlegung.
Hierbei ist natürlich Kreativität gefragt, mit korrekter Buchführung.
Ein Fakt bei der Betrachtung ist noch wichtig;
die Banken lassen sich ja Alles absichern,ohne RIsiko, nach 12 Jahren war diese Absicherungen ausgelaufen und ich konnte wieder durchatmen!
Als Eigenheimbesitzer bestimme ich was hier läuft, und das ist beruhigend im jetzigen Lebensabschnitt, Fakt ist aber auch ,ich bin mit dem Beruf verheiratet bis zum Ende
uns es gelten andere Prioritäten für die gesamte Familie!
Ich habe jetzt eigentlich nicht den Druck, aber evtl. die Möglichkeit, wohnortnäher zu arbeiten. Auch das hat natürlich Vor- und Nachteile...
Weiß jemand, wie die Berechnungsformel bei späterer Entnahme des Geschäftsanteiles funktioniert?
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke, Norbert, da hast du wohl recht und hattest ja auch keine andere Wahl...
Ich habe jetzt eigentlich nicht den Druck, aber evtl. die Möglichkeit, wohnortnäher zu arbeiten. Auch das hat natürlich Vor- und Nachteile...
Weiß jemand, wie die Berechnungsformel bei späterer Entnahme des Geschäftsanteiles funktioniert?
LG
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Eberhard schrieb:
Lieber AT, dies kann dir ganz sicher dein Steuerberater sagen. Wenn er`s nicht weiß, dann soll er sich wissend machen.
das ist das Problem: der STB ist überraschend verstorben, da geht es gerade etwas drunter und drüber und die Vertretung ist jetzt auch krank... Von dem her dachte ich, ich frag mal die weisen Kollegen :wink:
Was haltet ihr denn von der Version, anteilig vom Haus 1-2 Räume als Arbeitszimmer bzw. Nutzung f. Privatpatienten anzugeben? Je mehr ich lese, desto eher habe ich den Eindruck, dass das alles im Nachhinein sehr teuer werden kann....
Schöne Grüße und danke für den Austausch!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Lieber Eberhard,
das ist das Problem: der STB ist überraschend verstorben, da geht es gerade etwas drunter und drüber und die Vertretung ist jetzt auch krank... Von dem her dachte ich, ich frag mal die weisen Kollegen :wink:
Was haltet ihr denn von der Version, anteilig vom Haus 1-2 Räume als Arbeitszimmer bzw. Nutzung f. Privatpatienten anzugeben? Je mehr ich lese, desto eher habe ich den Eindruck, dass das alles im Nachhinein sehr teuer werden kann....
Schöne Grüße und danke für den Austausch!
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Problem beschreiben
hgb schrieb:
Nun mab,
das Problem sollte Dir der StB erklären können. Mit Abschreibung mußt Du bilanzieren und zahlst später bei privater Umnutzung für die "entnommenen " Räume Steuern.
Mit Gütertrennung kann Dein Partner (gn) Dir vermieten und später auch anders vermieten, dann wären aber u. U. fremde Menschen im sonst zum Wohnen genutzten Haus.
Ohne Abschreibung werden nur die Hauskosten ermittelt und anteilig für die Praxis angesetzt, da ist natürlich viel weniger, aber am Praxisende gibt es keine Entnahme von Betriebsvermögen = keine Steuern.
mfg hgb :wink:
Somit ist Abschreibung möglich. Meine Mietkosten und die Mieteinnahmen meiner Frau geben sich auf, sind steuerlich also neutral.
Wenn ich in Rente gehe, ist das Haus nicht zu versteuern, da es ja nicht Teil des Betriebsvermögens ist.
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Wäre bei uns auch denkbar.
Aber wenn mit meinem Partner was passiert - ich erbe - wäre dann eben doch die Steuer fällig, schätze ich... Richtig?
Von Trennung gehe ich mal nicht aus...
Danke und LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Def, das meine ich, heißt also, ihr habt zusammen den Wert als Betongold und aktuell verdient nur der STB dran, allerdings spart ihr euch zudem die externe Miete.
Wäre bei uns auch denkbar.
Aber wenn mit meinem Partner was passiert - ich erbe - wäre dann eben doch die Steuer fällig, schätze ich... Richtig?
Von Trennung gehe ich mal nicht aus...
Danke und LG
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Problem beschreiben
def110 schrieb:
Wir haben es so gelöst, daß meine Frau (Zugewinngemeinschaft) Besitzerin der Immobilie ist, in der meine Praxis ist. Ich bin mit der Praxis Mieter.
Somit ist Abschreibung möglich. Meine Mietkosten und die Mieteinnahmen meiner Frau geben sich auf, sind steuerlich also neutral.
Wenn ich in Rente gehe, ist das Haus nicht zu versteuern, da es ja nicht Teil des Betriebsvermögens ist.
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