Physiotherapeut/in (w/m/d) in
Festanstellung gesucht!
Wir sind ein aufgeschlossenes,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen eine Kollegin
oder einen Kollegen in Vollzeit
oder Teilzeit. Wir sind ein kleines
familiäres Team aus
Physiotherapeuten, Osteopathen und
Rezeptionskräften.
Wir sind eine ganzheitlich
orientierte Praxis, deren
Behandlungsschwerpunkt im
orthopädisch-
sportmedizinisch-chirurgischen
Bereich liegt. Wir bieten unseren
Patientinnen und Patienten ein
umfangreiche...
Festanstellung gesucht!
Wir sind ein aufgeschlossenes,
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und suchen eine Kollegin
oder einen Kollegen in Vollzeit
oder Teilzeit. Wir sind ein kleines
familiäres Team aus
Physiotherapeuten, Osteopathen und
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Wir sind eine ganzheitlich
orientierte Praxis, deren
Behandlungsschwerpunkt im
orthopädisch-
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Bereich liegt. Wir bieten unseren
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ich habe seit einigen Jahren eine ,,normale'' KG-Praxis. Jetzt möchte ich Räumlichkeiten in meinem Wohnhaus (eigener Eingang) für Privatpatienten (spez. Sportphysio. u. MT) anbieten. Die bestehende u. die geplante Praxis haben unterschiedliche Adressen.
Mindestvoraussetzungen für die Behandlungsräume sowie Einrichtungsvorschriften wie bei Praxen für gesetzlich Versicherte gibt es wohl nicht.
Das Gesundheitsamt u. die Gemeinde (wg.Nutzungsänderung) werden informiert.
Was muss außerdem berücksichtigt werden? Welche weiteren Behörden od. Versicherungsträger müssen informiert werden?
Freue mich auf eure Info. u. Tipps.
Beste Grüße
M.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe seit einigen Jahren eine ,,normale'' KG-Praxis. Jetzt möchte ich Räumlichkeiten in meinem Wohnhaus (eigener Eingang) für Privatpatienten (spez. Sportphysio. u. MT) anbieten. Die bestehende u. die geplante Praxis haben unterschiedliche Adressen.
Mindestvoraussetzungen für die Behandlungsräume sowie Einrichtungsvorschriften wie bei Praxen für gesetzlich Versicherte gibt es wohl nicht.
Das Gesundheitsamt u. die Gemeinde (wg.Nutzungsänderung) werden informiert.
Was muss außerdem berücksichtigt werden? Welche weiteren Behörden od. Versicherungsträger müssen informiert werden?
Freue mich auf eure Info. u. Tipps.
Beste Grüße
M.
Mindestvoraussetzungen für die Behandlungsräume sowie Einrichtungsvorschriften wie bei Praxen für gesetzlich Versicherte gibt es wohl nicht.
Das Gesundheitsamt u. die Gemeinde (wg.Nutzungsänderung) werden informiert.
Nunja, ein Antrag auf Nutzungsänderung wird in der Regel nur dann positiv durchgehen, wenn Du gemäß LBO, ist ja Dein Wohnhaus, alle Brandschutzauflagen was den baulichen Brandschutz angeht erfüllst. Wenn das nicht der Fall ist, dann kannst Du noch so lieb schauen, und das wird nix.
Also zweiter Rettungsweg und Fluchtweg, bestimmte Fenstergrößen usw.......
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
OK, ist alles soweit vorhanden. Gibt es noch weitere Anforderungen?
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Eberhard schrieb:
Das Gesundheitsamt interessiert sich zumindest in BW nich dafür.
seit wann das denn?
Mein Chef erzählte, dass erst vor einigen Wochen eine große Reha (private Angebote PT) vom Gesundheitsamt Stgt abgelehnt worden ist, da Waschbecken in jedem Behandlungszimmer gefehlt haben.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
?
seit wann das denn?
Mein Chef erzählte, dass erst vor einigen Wochen eine große Reha (private Angebote PT) vom Gesundheitsamt Stgt abgelehnt worden ist, da Waschbecken in jedem Behandlungszimmer gefehlt haben.
stefan 302
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist diese große Reha nur für Privatpat.?
Das Gesundheitsamt interessiert sich zumindest in BW nich dafür.
dafür aber das städtische Bauamt, ggf. das Gesundheitsamt auch in BaWü.
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Tempelritter schrieb:
Eberhard schrieb am 15.12.14 17:27:
Das Gesundheitsamt interessiert sich zumindest in BW nich dafür.
dafür aber das städtische Bauamt, ggf. das Gesundheitsamt auch in BaWü.
Ist diese große Reha nur für Privatpat.?
Ja.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 15.12.14 18:41:
Ist diese große Reha nur für Privatpat.?
Ja.
stefan 302
Ebenso bei der Tätigkeitsaufnahme des HP(PT).
Letzteres hat mich selbst überrascht.
Quelle:
GA Karlsruhe
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Dennis Kraus schrieb:
Es ist tatsächlich so, dass das GA in BaWü nicht informiert werden muss bei Praxiseröffnung.
Ebenso bei der Tätigkeitsaufnahme des HP(PT).
Letzteres hat mich selbst überrascht.
Quelle:
GA Karlsruhe
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Helmut Fromberger schrieb:
Alles vorhanden? Auch Feuerlöscher?
Es ist tatsächlich so, dass das GA in BaWü nicht informiert werden muss bei Praxiseröffnung.
Ebenso bei der Tätigkeitsaufnahme des HP(PT).
Letzteres hat mich selbst überrascht.
Quelle:
GA Karlsruhe
Das GA Freiburg sagt: die GA müssen informiert werden wenn die Tätigkeit als HP PT aufgenommen wird. Der zukünftige Praxissitz muss genannt werden.
In BaWü kann das Bauamt im Rahmen der Nutzungsänderung das GA mit ins Boot holen.
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Tempelritter schrieb:
der-kollege schrieb am 15.12.14 20:01:
Es ist tatsächlich so, dass das GA in BaWü nicht informiert werden muss bei Praxiseröffnung.
Ebenso bei der Tätigkeitsaufnahme des HP(PT).
Letzteres hat mich selbst überrascht.
Quelle:
GA Karlsruhe
Das GA Freiburg sagt: die GA müssen informiert werden wenn die Tätigkeit als HP PT aufgenommen wird. Der zukünftige Praxissitz muss genannt werden.
In BaWü kann das Bauamt im Rahmen der Nutzungsänderung das GA mit ins Boot holen.
Da ist aber jede Stadt anders. Es kann aber auch sein, dass du da gar nicht deine Praxis aufmachen darfst, da es ja ne Wohngegend ist. Da kann unter Umständen die Stadt ein Problem dabei finden.
Sonst musst du dich nur noch an das Gesundheitsamt wenden. Die Stadt kann dir sagen welche Auflagen du da alles erfüllen musst.
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Kukdiehe schrieb:
Es kann ein paar Schwierigkeiten geben. Da musst du dich mal in deiner Stadt erkundigen. Ich wollte mal in meinem Haus eine Ergotherapiepraxis gründen. Die Stadt hatte da gewisse Auflagen gehabt. Zu einem musste ich mindestens 3 Parkplätze nachweisen können. Da kann es auch einige Hürden geben. Wenn du zwar der Eigentümer für 3 Parkplätze bist, aber einer von den dreien wieder gemeinschaftlich genutzt werden, kann es zu Schwierigkeiten kommen. Mein Haus war in so ne Wohnsiedlung wo man sich auch noch mit den anderen Parteien in dieser Siedlung herum schlagen muss. Jeder besitzt zwei Parkplätze die nur für dieses Haus sind und dann gehört jedem Haus noch 1,5 Parkplätze, die für Besucher gedacht sind. Da diese keinem bestimmten Haus zugeordnet werden, ging das dann von der Stadt aus nicht. Dann musst du noch einen Architekten beauftragen, der im Bauplan die Nutzungsänderung für dich macht. Es wird dafür extra eine neue Raumskizze benötigt wo eben in den Räumen so was wie Behandlungsbank und Sprossenwand eingezeichnet sind.
Da ist aber jede Stadt anders. Es kann aber auch sein, dass du da gar nicht deine Praxis aufmachen darfst, da es ja ne Wohngegend ist. Da kann unter Umständen die Stadt ein Problem dabei finden.
Sonst musst du dich nur noch an das Gesundheitsamt wenden. Die Stadt kann dir sagen welche Auflagen du da alles erfüllen musst.
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Dennis Kraus schrieb:
Einigkeit ist wohl ein Fremdwort in BaWü... :blush:
Ich wünsche allen schöne Feiertage.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
OK, die angegebenen Punkte kann ich soweit abhaken. Aber Danke für die Info.
Ich wünsche allen schöne Feiertage.
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Helmut Fromberger schrieb:
Mindestvoraussetzungen für die Behandlungsräume sowie Einrichtungsvorschriften wie bei Praxen für gesetzlich Versicherte gibt es wohl nicht.
Das Gesundheitsamt u. die Gemeinde (wg.Nutzungsänderung) werden informiert.
Nunja, ein Antrag auf Nutzungsänderung wird in der Regel nur dann positiv durchgehen, wenn Du gemäß LBO, ist ja Dein Wohnhaus, alle Brandschutzauflagen was den baulichen Brandschutz angeht erfüllst. Wenn das nicht der Fall ist, dann kannst Du noch so lieb schauen, und das wird nix.
Also zweiter Rettungsweg und Fluchtweg, bestimmte Fenstergrößen usw.......
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