Deine Aufgaben
• Durchführung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen und Zielen unserer
Patienten in allen Altersgruppen
• Anwendung verschiedener
physiotherapeutischer Techniken und
Methoden zur Förderung der
Mobilität, zur Schmerzlinderung
und zur Verbesserung der
Lebensqualität
• Enge Zusammenarbeit mit anderen
Fachbereichen, um eine umfassende
und koordinierte
Patientenversorgung zu
gewährleisten
• Aktive Teilnahme an
regelmäßigen Teammeetings und
For...
• Durchführung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen und Zielen unserer
Patienten in allen Altersgruppen
• Anwendung verschiedener
physiotherapeutischer Techniken und
Methoden zur Förderung der
Mobilität, zur Schmerzlinderung
und zur Verbesserung der
Lebensqualität
• Enge Zusammenarbeit mit anderen
Fachbereichen, um eine umfassende
und koordinierte
Patientenversorgung zu
gewährleisten
• Aktive Teilnahme an
regelmäßigen Teammeetings und
For...
wie würdet Ihr vorgehen? Ich habe eine Patientin, die glaubte sie würde eine Geldrückerstattung von der AOK bekommen, (am Ende des Jahres), wenn sie Kosten spart, d.h. nicht ihr Rezept für KG benutzt, sondern präventiv bezahlt. Ich habe sie direkt darauf hingewiesen, das das nicht der Fall ist. Sie brachte auch ihr Rezept mit für mich zur Kopie aber wollte dieses nicht einlösen. Das war im Juni 14. Jetzt kommt sie im Dezember an und möchte ihr Geld zurück erstattet bekommen von mir. Ich habe ihr gesagt, das dass so nicht geht. Konnte mir auch nicht vorstellen, das die AOK das mitmacht. Habe aber ihre zuständige Sachbearbeiterin angerufen, sowie die Abrechnungsstelle der AOK und beide Mitarbeiterin haben gesagt es wird erstattet, jedoch muss diese Patientin wie alle anderen ihre Rezeptgebühr bezahlen und ich muss das ganze über meine Abrechnungsstelle laufen lassen. Die Patienten hat mich direkt an ihren Mann verwiesen, der Anwalt ist und er macht natürlich Terz. Sie wollen nicht die Rezeptgebühren bezahlen. Ich habe ihnen angeboten die Summe einfach abzuziehen vom Gesamtbetrag. Die Frau hat einen Ton der unter aller Würde ist und dazu kommt das sie nicht von armen Eltern ist. Zusätzlich will sie noch ein altes Folgerezept (kopiert) besorgen.
Meine Frage ist wie würdet ihr damit umgehen? Meine Sekretärin hat schon Überstunden gemacht wegen der Diskutiererei mit besagten Personen.
Man will natürlich auch nicht die Patienten verärgern und sie verlieren.
Frage: Geld erstatten mit oder ohne Rezeptgebühren?????
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Physiofrau07 schrieb:
Liebe Kollegen,
wie würdet Ihr vorgehen? Ich habe eine Patientin, die glaubte sie würde eine Geldrückerstattung von der AOK bekommen, (am Ende des Jahres), wenn sie Kosten spart, d.h. nicht ihr Rezept für KG benutzt, sondern präventiv bezahlt. Ich habe sie direkt darauf hingewiesen, das das nicht der Fall ist. Sie brachte auch ihr Rezept mit für mich zur Kopie aber wollte dieses nicht einlösen. Das war im Juni 14. Jetzt kommt sie im Dezember an und möchte ihr Geld zurück erstattet bekommen von mir. Ich habe ihr gesagt, das dass so nicht geht. Konnte mir auch nicht vorstellen, das die AOK das mitmacht. Habe aber ihre zuständige Sachbearbeiterin angerufen, sowie die Abrechnungsstelle der AOK und beide Mitarbeiterin haben gesagt es wird erstattet, jedoch muss diese Patientin wie alle anderen ihre Rezeptgebühr bezahlen und ich muss das ganze über meine Abrechnungsstelle laufen lassen. Die Patienten hat mich direkt an ihren Mann verwiesen, der Anwalt ist und er macht natürlich Terz. Sie wollen nicht die Rezeptgebühren bezahlen. Ich habe ihnen angeboten die Summe einfach abzuziehen vom Gesamtbetrag. Die Frau hat einen Ton der unter aller Würde ist und dazu kommt das sie nicht von armen Eltern ist. Zusätzlich will sie noch ein altes Folgerezept (kopiert) besorgen.
Meine Frage ist wie würdet ihr damit umgehen? Meine Sekretärin hat schon Überstunden gemacht wegen der Diskutiererei mit besagten Personen.
Man will natürlich auch nicht die Patienten verärgern und sie verlieren.
Frage: Geld erstatten mit oder ohne Rezeptgebühren?????
[eine Zusammenfassung damit du verstehst ob ich dich verstanden habe: Deine Patientin meint Geld sparen zu können indem sie dich bittet ihr auf Grundlage der vorliegenden VO eine Behandlung in Rechnung zu stellen. Den Rechnungsbetrag möchte sie sich von der AOK erstatten lassen. Warum das günstiger sein soll steht in den Sternen. Die Kopie der FolgeVO ist eine nette Sache, lass aber die Finger davon: Wenn ein Anwalt eine Seite eigenhändig doppelseitig kopiert kostet das locker fünf Euro zzgl. MwSt,]
(1) Auf welcher Grundlage solltest du die Bezahlung für deine geleistete Arbeit erstatten?
(2) Die "Rezeptgebühren" sind Teil des Lohns für deine Arbeit und einzuziehen (alternativ: Schriftliche Erinnerung, dann der nächsten Abrechnung beilegen; dann darf sich der Anwalt mit anderen Anwälten rumschlagen - statt immer auf die Kleinen zu gehen ;))
(3) Erlässt du eigenmächtig die Rezeptgebühr kann dir diese Summe --moralisch richtig, in diesem Fall moralisch geboten-- von deiner AOK-Rechnung abgezogen werden.
(4) Wer sich dermaßen im Ton vergreift und deinen Betrieb mehr kostet als nutzt darf gerne deine Mitbewerber besuchen. Dein Honorar muss sehr gut(!) ausfallen wenn du und deine Sekretärin deswegen Überstunden machen; als GKV-Leistung gäb's das nicht: Behandlung gemäß RV, Quittierung auf der VO-Rückseite, Bezahlung geleisteter Dienste durch die GKV [ca. €90/6 Einheiten KG].
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Papa Alpaka schrieb:
Sei wachsam wenn Juristen langweilig ist/etwas nicht so geschieht wie sie dachten. Daraus kann eine unendliche Geschichte werden bloß weil jemand zeigen muss was er kann :)
[eine Zusammenfassung damit du verstehst ob ich dich verstanden habe: Deine Patientin meint Geld sparen zu können indem sie dich bittet ihr auf Grundlage der vorliegenden VO eine Behandlung in Rechnung zu stellen. Den Rechnungsbetrag möchte sie sich von der AOK erstatten lassen. Warum das günstiger sein soll steht in den Sternen. Die Kopie der FolgeVO ist eine nette Sache, lass aber die Finger davon: Wenn ein Anwalt eine Seite eigenhändig doppelseitig kopiert kostet das locker fünf Euro zzgl. MwSt,]
(1) Auf welcher Grundlage solltest du die Bezahlung für deine geleistete Arbeit erstatten?
(2) Die "Rezeptgebühren" sind Teil des Lohns für deine Arbeit und einzuziehen (alternativ: Schriftliche Erinnerung, dann der nächsten Abrechnung beilegen; dann darf sich der Anwalt mit anderen Anwälten rumschlagen - statt immer auf die Kleinen zu gehen ;))
(3) Erlässt du eigenmächtig die Rezeptgebühr kann dir diese Summe --moralisch richtig, in diesem Fall moralisch geboten-- von deiner AOK-Rechnung abgezogen werden.
(4) Wer sich dermaßen im Ton vergreift und deinen Betrieb mehr kostet als nutzt darf gerne deine Mitbewerber besuchen. Dein Honorar muss sehr gut(!) ausfallen wenn du und deine Sekretärin deswegen Überstunden machen; als GKV-Leistung gäb's das nicht: Behandlung gemäß RV, Quittierung auf der VO-Rückseite, Bezahlung geleisteter Dienste durch die GKV [ca. €90/6 Einheiten KG].
Zweitens würde ich die Dame nochmals drauf hinweisen, dass es Deinerseits keinerlei Abzüge oder dergleichen gibt. Freundlich verabschieden, und für die Dame gibt es keine Termine mehr.
Klar macht der Gatte Terz, der will ja keinen Stress oder verweigerte ehelichen Pflichten..... :)
Sieh das nicht so ernst.
PS: Kannst Dich ja bei den beiden dafür bedanken, dass sie Dich an ihren Neurosen teilhaben lassen. :)
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Helmut Fromberger schrieb:
Erstens würde ich da nicht mehr diskutieren, soll ja keine Brieffreundschaft draus werden.
Zweitens würde ich die Dame nochmals drauf hinweisen, dass es Deinerseits keinerlei Abzüge oder dergleichen gibt. Freundlich verabschieden, und für die Dame gibt es keine Termine mehr.
Klar macht der Gatte Terz, der will ja keinen Stress oder verweigerte ehelichen Pflichten..... :)
Sieh das nicht so ernst.
PS: Kannst Dich ja bei den beiden dafür bedanken, dass sie Dich an ihren Neurosen teilhaben lassen. :)
Trotzdem schöne Weihnachtszeit noch , und............... nicht ärgern.
PS: Übrigens, nicht drohen lassen auch wenn der Mann Jurist ist!
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Klare Grenzen!!!
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Saubere Trennung und gut! Bloß keine Herumrechnereien....
Klare Grenzen!!!
LG,
m.
Man muss auch mal verzichten können - auf diese Art von Patienten besonders und ansonsten bitte alles genau nach den Vorschriften und schon bist du den Ärger los.
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Fuzziguzzi schrieb:
Immer wieder das Gleiche:
Man muss auch mal verzichten können - auf diese Art von Patienten besonders und ansonsten bitte alles genau nach den Vorschriften und schon bist du den Ärger los.
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asterix61 schrieb:
Da sind sie wieder - die Zeiträuber! Laufen lassen und keine Diskussionen. Sorry, aber so ganz verstehe ich den gesamten Ablauf der Geschichte nicht. Macht aber nix. Habe auch vor kurzem "solche" Patienten an die Mitbewerber abgegeben. Dafür kommen andere, glaubs mir. Und die nerven nicht. Das soll nicht arrogant sein, sondern sind reine Erfahrungswerte über viele Jahre Selbständigkeit. Wichtig: Nicht auf "solche" Geschichten einlassen ohne vorher einen Präventionsvertrag mit dem Patienten abzuschliessen.
Trotzdem schöne Weihnachtszeit noch , und............... nicht ärgern.
PS: Übrigens, nicht drohen lassen auch wenn der Mann Jurist ist!
2.) Wenn die Kasse einen Nachlass verspricht, dann soll sich die Patientin dort hin wenden.
3.) Warum solltest Du etwas von dem Rezept zurückerstatten? Du hast es normal erhalten und abgerechnet, oder?
4.) Solche Patienten werfen wir regelmäßig raus. WIr müssen uns nicht alles gefallen lassen.
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Wonderwoman schrieb:
1,) Nicht nervös machen lassen, weil jemand Anwalt ist. Die geben manchmal auch nur heiße Luft ab.
2.) Wenn die Kasse einen Nachlass verspricht, dann soll sich die Patientin dort hin wenden.
3.) Warum solltest Du etwas von dem Rezept zurückerstatten? Du hast es normal erhalten und abgerechnet, oder?
4.) Solche Patienten werfen wir regelmäßig raus. WIr müssen uns nicht alles gefallen lassen.
Wenn diese Madame Geld zurück möchte, dann höchstens den Eigenanteil für die nicht genommenen Behandlungen, ( wenn vorab alle Beh. gezahlt
wurden) den Rest kann sie mit der Krankenkasse klären! Die haben auch Anwälte , die sich mit solchen Dingen beschäftigen können.
Vielleicht war sie ja vorher PP durch Ihren Mann , jetzt wurde sie Ihm zu teuer und er hat sie angestellt und fluggs in die gestzl KK gesteckt, damit sie im Alter ihm nicht auf der Tasche liegt! Nur sie hats noch nicht gemerkt!!!! HiHiHi
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silvia43 schrieb:
Sorry, aber seit wann geben wir Geld zurück, wenn Pat. für nicht eingelöste Rz. Geld zurück haben möchte.Ich dachte immer Beh. erfolgt nach 4-Augen Prinzip. Pat. erhält Behandlung und unterschreibt. Wenn dieser das Rz nicht voll in Anspruch nimmt, nach 14 Tagen als ungültig erklären und Rezept abbrechen.
Wenn diese Madame Geld zurück möchte, dann höchstens den Eigenanteil für die nicht genommenen Behandlungen, ( wenn vorab alle Beh. gezahlt
wurden) den Rest kann sie mit der Krankenkasse klären! Die haben auch Anwälte , die sich mit solchen Dingen beschäftigen können.
Vielleicht war sie ja vorher PP durch Ihren Mann , jetzt wurde sie Ihm zu teuer und er hat sie angestellt und fluggs in die gestzl KK gesteckt, damit sie im Alter ihm nicht auf der Tasche liegt! Nur sie hats noch nicht gemerkt!!!! HiHiHi
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Kukdiehe schrieb:
Ich würde ihr das Geld mit Abzug der Rezeptgebühr zurück erstatten. Wobei ich ihr sagen würde, dass das reine Kulanz von dir wäre, da sie es ja selber zahlen wollte und du es normalerweise nicht machst, da es für dich einen gewissen Mehraufwand bedeutet. Du hast sie ja bestimmt darauf hingwießen, dass sie sich vorher bei der KK erkundigen soll, ob die die Summe komplett erstatten. Ich wäre von vorne herein auf diesen Deal nicht eingegangen. Na ja es gibt echt komische bzw seltsame Patienten. Wenn man so was vereinbart, nur schriftlich. Auf die Patientin kannst du gerne verzichten. Ich weis auch nicht warum bei uns Therapeuten wegen einer Rechnung für Leistungen, die wir erbracht haben immer diskutiert wird. Mit dem Handwerker wird doch auch nicht diskutiert .
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Dorit P. schrieb:
Es gibt bei der AOK solche Bonusmodelle, wo man bis 600€ erstattet bekommt, aber auch für Arznei- oder Heilmittelrezepte davon wieder etwas abgezogen wird. So etwas wird die Patientin sicher mitmachen und hat sie festgestellt, dass die Summe, die abgezogen würde, nicht so hoch ist, wie die private Bezahlung dieses Rezeptes. Wenn Sie Dir das unterschriebene Originalrezept gibt, würde ich ihr die bezahlte Summe rückerstatten, aber abzüglich der Zuzahlung natürlich. Du hast nun leider mehr Arbeit. Ein Folgerezept, das Dir nachträglich vorgelegt wird, würde ich mit Hinweis auf die 14-Tage-Frist nicht annehmen und da auch riskieren, dass sie nicht wieder zu Dir kommt.
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rudibam schrieb:
Den Kuddel haben sie sich selbst zuzuschreiben. Es ist doch ganz einfach: Kassenrezept wird mit der Kasse abgerechnet. Ansonsten sollen sie ein Privatrezept bringen. Also: Klare Richtlinien=kein Kuddel.
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