Für die PhysioSport 360"° GmbH in
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3.000€ für das erste Besch...
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Danke euch
Grüße Klonkrieger
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Früher wurden diese Beiträge beim Patienten angemahnt und dann der Kasse in Rechnung gestellt.
Auch Popelbeträge summieren sich.
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idefix- schrieb:
Wir kassieren die Zuzahlung beim ersten Termin, was bei telefonischen Anmeldungen, dem Patienten mitgeteilt wird. Wenn er kein Geld dabei hat, bekommt er eine schriftliche Mitteilung dies beim nächsten mal zu erledigen, ansonsten werden 6,- Euro Bearbeitungsgebühr verlangt.
Früher wurden diese Beiträge beim Patienten angemahnt und dann der Kasse in Rechnung gestellt.
Auch Popelbeträge summieren sich.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Rahmenvertrag § 8 Abs. 4:
Die gesamte Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung fällig. Der zugelassene Leistungserbringer hat die Versicherten vor Beginn der Behandlung über die Zuzahlungspflicht und über die Fälligkeit der Zuzahlung am Tag der ersten Behandlung aufzuklären. [...] Sofern die Zuzahlung nicht am ersten Behandlungstag entrichtet wurde, hat der zugelassene Leistungserbringer ab dem Tag der zweiten Behandlung die Versicherten schriftlich an die Zuzahlung zu erinnern und ihnen eine Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen einzuräumen. Zahlt die oder der Versicherte trotz dieser gesonderten schriftlichen Aufforderung die Zuzahlung bis zum Ende der Behandlungsserie bzw. bis zum Ablauf der Zahlungsfrist nicht, hat die Krankenkasse gemäß § 43 Absatz 1 Satz 2 SGB V die Zuzahlung einzuziehen. In diesem Fall berechnet die Praxis die Brutto-Preise und verwendet bei der Abrechnung der Zuzahlung gemäß Ziffer 8.1.3 der Anlage 3 der Abrechnungsrichtlinie nach § 302 Absatz 2 SGB V den Schlüssel 2 (2= keine Zuzahlung trotz schriftlicher Zahlungsaufforderung).
Gruß
Nora
Da sich die Bearbeitungsgebühr ja auf die vertragliche Leistung des Einzugs des Eigenanteils bezieht, sollte wohl eher auf das "frühere" und aktuell vorgegebene Vorgehen zurückgegriffen werden: einmal anmahnen, danach der Kasse in Rechnung stellen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@idefix- Diese Bearbeitungsgebühr dürfte vertragswidrig sein: im Rahmenvertrag wird dies in § 8 Abs. 6 so geregelt:
Für die erbrachten Vertragsleistungen dürfen mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung der oder des Versicherten gemäß § 32 i. V. m. § 61 SGB V keine weiteren Zahlungen gefordert werden.
Da sich die Bearbeitungsgebühr ja auf die vertragliche Leistung des Einzugs des Eigenanteils bezieht, sollte wohl eher auf das "frühere" und aktuell vorgegebene Vorgehen zurückgegriffen werden: einmal anmahnen, danach der Kasse in Rechnung stellen.
Gruß
Nora
Patienten, die das öfters vergessen, die fliegen bei mir übrigens raus. Warum sollte ich mir die Extraarbeit machen, wenn viele viele viele Andere auf Termine warten?
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Wonderwoman schrieb:
Natürlich kannst Du diese Zuzahlung von der Kasse fordern. Einfach Kopie der Rechnung dazu und dann ist das kein Problem.
Patienten, die das öfters vergessen, die fliegen bei mir übrigens raus. Warum sollte ich mir die Extraarbeit machen, wenn viele viele viele Andere auf Termine warten?
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Schippi schrieb:
Das war doch immer schon so,Patienten mahnen,Kopie an die Kasse und die Kasse zahlt die Zuzahlung (so ist es bisher bei mir erfolgreich gelaufen)
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Problem beschreiben
Klonkrieger schrieb:
Ihr kennt bestimmt auch die Leute die ihre Zuzahlung "vergessen" zu zahlen - warum auch immer. Am Ende kommen sie nicht mehr weil das Rezept abgeleistet wurde oder , oder oder und man steht ohne Zuzahlung da. Dann schreibt man an die betreffenden Personen eine Rechnung und bekommt im Idealfall sein Geld. Was aber wenn der Pat nicht bezahlt? Kann ich das dann der Kasse in Rechnung stellen?
Danke euch
Grüße Klonkrieger
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