Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
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Schnarrenberg des
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bräuchte möglichst schnell eine Info!
MA hat mich gerade angerufen, dass die Polizei in der Praxis war, um zu erfahren, welche Patienten zu einer bestimmten Zeit in der Praxis waren.
Zu besagter Zeit vermutet eine andere Pat., dass ihr Auto auf unserem Parkplatz beschädigt wurde.
Entdeckt hat sie den Schaden erst einige Tage später.
Ich kann doch nicht einfach Namen rausgeben, oder?
Hat jemand Erfahrungen?
LG
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andree78 schrieb:
Moin,
bräuchte möglichst schnell eine Info!
MA hat mich gerade angerufen, dass die Polizei in der Praxis war, um zu erfahren, welche Patienten zu einer bestimmten Zeit in der Praxis waren.
Zu besagter Zeit vermutet eine andere Pat., dass ihr Auto auf unserem Parkplatz beschädigt wurde.
Entdeckt hat sie den Schaden erst einige Tage später.
Ich kann doch nicht einfach Namen rausgeben, oder?
Hat jemand Erfahrungen?
LG
Moin,
bräuchte möglichst schnell eine Info!
MA hat mich gerade angerufen, dass die Polizei in der Praxis war, um zu erfahren, welche Patienten zu einer bestimmten Zeit in der Praxis waren.
Zu besagter Zeit vermutet eine andere Pat., dass ihr Auto auf unserem Parkplatz beschädigt wurde.
Entdeckt hat sie den Schaden erst einige Tage später.
Ich kann doch nicht einfach Namen rausgeben, oder?
Hat jemand Erfahrungen?
LG
Frag einfach Deinen Verband oder Anwalt.
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Wofür soll der denn noch alles zuständig sein?!
Auf mündliche Anfrage wird grundsätzlich nie was rausgegeben!
Sobald etwas Schriftliches existiert, kann man angemessen darauf reagieren!
Ggfs mit Anwalt.
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RoFo schrieb:
Verband?!
Wofür soll der denn noch alles zuständig sein?!
Auf mündliche Anfrage wird grundsätzlich nie was rausgegeben!
Sobald etwas Schriftliches existiert, kann man angemessen darauf reagieren!
Ggfs mit Anwalt.
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USpre schrieb:
Und dann sagt man, dass man der Schweigepflicht unterliegt. Fertig!
Ich denke jeder von uns wäre sauer über ein beschädigtes Auto.
Ich will es der Polizei ja nicht unnötig schwer machen zu ermitteln, es soll halt aber für alle Seiten korrekt ablaufen
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andree78 schrieb:
Na ja, die Geschädigte ist ebenfalls Patientin!
Ich denke jeder von uns wäre sauer über ein beschädigtes Auto.
Ich will es der Polizei ja nicht unnötig schwer machen zu ermitteln, es soll halt aber für alle Seiten korrekt ablaufen
Verband?!
Wofür soll der denn noch alles zuständig sein?!
Auf mündliche Anfrage wird grundsätzlich nie was rausgegeben!
Sobald etwas Schriftliches existiert, kann man angemessen darauf reagieren!
Ggfs mit Anwalt.
Keine Ahnung in welchem Verband Du bist.
Meiner hat eine Rechtsabteilung, die solche Fragen gerne beantwortet. Zeitnah und kompetent.
Die Antwort auf die erste Frage des Themenerstellers ist aber ziemlich einfach zu beantworten: Ja!
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LeviathanPT schrieb:
RoFo schrieb am 1.7.20 14:36:
Verband?!
Wofür soll der denn noch alles zuständig sein?!
Auf mündliche Anfrage wird grundsätzlich nie was rausgegeben!
Sobald etwas Schriftliches existiert, kann man angemessen darauf reagieren!
Ggfs mit Anwalt.
Keine Ahnung in welchem Verband Du bist.
Meiner hat eine Rechtsabteilung, die solche Fragen gerne beantwortet. Zeitnah und kompetent.
Die Antwort auf die erste Frage des Themenerstellers ist aber ziemlich einfach zu beantworten: Ja!
Dann lass dich vorher von den in Frage kommenden PatientInnen von der Schweigepflicht entbinden!
Es geht hier um Geld und Unannehmlichkeiten.
Anders wäre es bei geplanten Taten gegen Gesundheit / Leben anderer Personen. Da muss man abwägen bzw ist unter Umständen sogar verpflichtet, die Schweigepflicht zu brechen.
Aber im Falle eines beschädigten Autos kannst du das nicht machen!
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USpre schrieb:
Also sorry André, du HAST eine Schweigepflicht.
Dann lass dich vorher von den in Frage kommenden PatientInnen von der Schweigepflicht entbinden!
Es geht hier um Geld und Unannehmlichkeiten.
Anders wäre es bei geplanten Taten gegen Gesundheit / Leben anderer Personen. Da muss man abwägen bzw ist unter Umständen sogar verpflichtet, die Schweigepflicht zu brechen.
Aber im Falle eines beschädigten Autos kannst du das nicht machen!
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LeviathanPT schrieb:
andree78 schrieb am 1.7.20 13:56:
Moin,
bräuchte möglichst schnell eine Info!
MA hat mich gerade angerufen, dass die Polizei in der Praxis war, um zu erfahren, welche Patienten zu einer bestimmten Zeit in der Praxis waren.
Zu besagter Zeit vermutet eine andere Pat., dass ihr Auto auf unserem Parkplatz beschädigt wurde.
Entdeckt hat sie den Schaden erst einige Tage später.
Ich kann doch nicht einfach Namen rausgeben, oder?
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LG
Frag einfach Deinen Verband oder Anwalt.
bzgl. Schweigepflicht habe ich mich mal beraten lassen, weil die Ex-Frau eines Patienten von vor 3 Jahren für den Sohn oder aber seine Lebensgefährtin, die ihn gepflegt hat, nach seinem Tod Infos wollte... Quintessenz war damals, wenn überhaupt nur mit Gerichtsbeschluss. Und die Dame hat es dann so akzeptiert, dass ich kein Urteil abgeben kann bzw. will-darf...
Vielleicht könntest du die Patienten tatsächlich auch fragen nach dem Motto: Selbstanzeige ist im Zweifel besser als Ermittlung - wobei ich das Ganze ja schon verwegen finde, wenn Pat. A gar nicht sicher ist, dass es bei euch passiert ist...
Also bei uns ist in den letzten xxx Jahren 5x was passiert, und alle haben es netterweise gleich gesagt... LG
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eim schrieb:
Die Polizei braucht vom Richter eine Anordnung ansonsten geht nichts.
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asima schrieb:
Hallo Andree,
bzgl. Schweigepflicht habe ich mich mal beraten lassen, weil die Ex-Frau eines Patienten von vor 3 Jahren für den Sohn oder aber seine Lebensgefährtin, die ihn gepflegt hat, nach seinem Tod Infos wollte... Quintessenz war damals, wenn überhaupt nur mit Gerichtsbeschluss. Und die Dame hat es dann so akzeptiert, dass ich kein Urteil abgeben kann bzw. will-darf...
Vielleicht könntest du die Patienten tatsächlich auch fragen nach dem Motto: Selbstanzeige ist im Zweifel besser als Ermittlung - wobei ich das Ganze ja schon verwegen finde, wenn Pat. A gar nicht sicher ist, dass es bei euch passiert ist...
Also bei uns ist in den letzten xxx Jahren 5x was passiert, und alle haben es netterweise gleich gesagt... LG
(Quelle: Polizei Bayern...)
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Dafür hat sie eine umfangreiche Datenbank.
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hamburg schrieb:
Die Polizei ist wohl selbst in der Lage Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Autokennzeichen etc. zu ermitteln.
Dafür hat sie eine umfangreiche Datenbank.
Und meine Antwort auch nicht...mein Mann ist Polizist, also erzähle mir nicht was er arbeitet. Die Frage von Andre wurde beantwortet. Ich brauch kein Geschwätz, wie die Aufgabengebiete der Polizei sind.
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viento schrieb:
Hast du die Frage nicht verstanden? "Ich kann doch nicht einfach Namen rausgeben, oder? "
Und meine Antwort auch nicht...mein Mann ist Polizist, also erzähle mir nicht was er arbeitet. Die Frage von Andre wurde beantwortet. Ich brauch kein Geschwätz, wie die Aufgabengebiete der Polizei sind.
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hamburg schrieb:
entspanne dich...
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USpre schrieb:
Mal wieder herzallerliebst...
Hast du die Frage nicht verstanden? "Ich kann doch nicht einfach Namen rausgeben, oder? "
Und meine Antwort auch nicht...mein Mann ist Polizist, also erzähle mir nicht was er arbeitet. Die Frage von Andre wurde beantwortet. Ich brauch kein Geschwätz, wie die Aufgabengebiete der Polizei sind.
Warum so aggressiv.
Und bezüglich Frage verstehen.
"Ich kann doch nicht einfach Namen rausgeben, oder? "
Antwort ist: JA!
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LeviathanPT schrieb:
viento schrieb am 2.7.20 16:41:
Hast du die Frage nicht verstanden? "Ich kann doch nicht einfach Namen rausgeben, oder? "
Und meine Antwort auch nicht...mein Mann ist Polizist, also erzähle mir nicht was er arbeitet. Die Frage von Andre wurde beantwortet. Ich brauch kein Geschwätz, wie die Aufgabengebiete der Polizei sind.
Warum so aggressiv.
Und bezüglich Frage verstehen.
"Ich kann doch nicht einfach Namen rausgeben, oder? "
Antwort ist: JA!
auch mein Verband bestätigt die Notwendigkeit eines richterl. Beschlusses, genau wie es unser Dorfsheriff schon befürchtet hatte.
Also warten wir auf die Dinge, die da kommen werden.
Schönes WE
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andree78 schrieb:
Moin,
auch mein Verband bestätigt die Notwendigkeit eines richterl. Beschlusses, genau wie es unser Dorfsheriff schon befürchtet hatte.
Also warten wir auf die Dinge, die da kommen werden.
Schönes WE
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USpre schrieb:
Auch wenn der richterliche Beschluss vorliegen sollte, muss man immer noch differenzieren: darfst du oder musst du die Informationen herausgeben?
Ausser es ist zwingend erforderlich das man Patient sein muss um sein Auto dort abgestellt zu haben. Also Schranke mit Personen- Kontrolle.
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Philipp Morlock schrieb:
Wenn auf einem Zettel Autonummern von Autos stehen die zu einem Zeitpunkt auf einem Parkplatz standen, sind das keine Patientendaten.
Ausser es ist zwingend erforderlich das man Patient sein muss um sein Auto dort abgestellt zu haben. Also Schranke mit Personen- Kontrolle.
Nicht Autokennzeichen, die jemand auf dem vermutlich frei zugänglichen Parkplatz hätte aufschreiben können.
Schon die Tatsache, dass Herr XY bei dir Patient ist, unterliegt der Schweigepflicht.
Wenn es um eine geplante Straftat gegen Menschenleben geht, dann wärest du sogar verpflichtet, die Schweigepflicht zu brechen. Aber Sachschaden an einem Auto?? Nein, du kommst in Teufels Küche!
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USpre schrieb:
Aber die Polizei will die Namen und Telefonnummern von Menschen, die zu einer bestimmten Zeit in der Praxis waren.
Nicht Autokennzeichen, die jemand auf dem vermutlich frei zugänglichen Parkplatz hätte aufschreiben können.
Schon die Tatsache, dass Herr XY bei dir Patient ist, unterliegt der Schweigepflicht.
Wenn es um eine geplante Straftat gegen Menschenleben geht, dann wärest du sogar verpflichtet, die Schweigepflicht zu brechen. Aber Sachschaden an einem Auto?? Nein, du kommst in Teufels Küche!
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viento schrieb:
Nein, musst du nicht, die Schweigepflicht steht da im Raum. Selbst Oberstaatsanwalt ist daran gescheitert.
(Quelle: Polizei Bayern...)
Wenn dies abgelehnt wird, dann nicht.
Hatten so einen Fall vor ca. 10 Jahren. Fahrrad war mitten auf dem Praxisparkplatz abgestellt, Pat. fuhr drüber. Daraufhin kam die Ehefrau des Geschädigten, bekam keine Auskunft, dann schickte sie die Polizei, dieser schlug ich den oben genannten Weg vor. Antwort Polizei " Und wenn der Schuldige das verweigert?". Dann könnte sie ja den Rechtsweg einschlagen und eine richterliche Verfügung bringen um mich von der Schweigepflicht entbinden zu lassen, war meine Antwort.
Es kam nie raus wer in der besagten Zeit das Fahrrad ruiniert hatte.
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Falls man dabei alle Praxiszugänge abdeckt ist das auch gut.
Darüber hinaus sollte klar sein, das sich viele nicht Strafmuendige erstaunlich kriminell bzw. viel zu erfahren/gewieft für ihr Alter verhalten.
Das sogar nicht Deliktsfaehige schon gut dressiert werden habe ich auch schon persönlich erleben dürfen.
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Philipp Morlock schrieb:
Ich denke dass es sich lohnt Parkplätze zu überwachen.
Falls man dabei alle Praxiszugänge abdeckt ist das auch gut.
Darüber hinaus sollte klar sein, das sich viele nicht Strafmuendige erstaunlich kriminell bzw. viel zu erfahren/gewieft für ihr Alter verhalten.
Das sogar nicht Deliktsfaehige schon gut dressiert werden habe ich auch schon persönlich erleben dürfen.
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idefix- schrieb:
Bei mir würde es keine Auskunft geben. Die betroffene Patientin kann sagen, wann der Unfall war, dann kann die betroffenen Patienten anrufen und fragen ob ich die Daten rausgeben darf.
Wenn dies abgelehnt wird, dann nicht.
Hatten so einen Fall vor ca. 10 Jahren. Fahrrad war mitten auf dem Praxisparkplatz abgestellt, Pat. fuhr drüber. Daraufhin kam die Ehefrau des Geschädigten, bekam keine Auskunft, dann schickte sie die Polizei, dieser schlug ich den oben genannten Weg vor. Antwort Polizei " Und wenn der Schuldige das verweigert?". Dann könnte sie ja den Rechtsweg einschlagen und eine richterliche Verfügung bringen um mich von der Schweigepflicht entbinden zu lassen, war meine Antwort.
Es kam nie raus wer in der besagten Zeit das Fahrrad ruiniert hatte.
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