Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
zu erst bitte ich um euer Verständnis, dass ich anonym poste.
Ich bin PI und bemerke häufig, dass eine meiner (fachlich u. administrativ) besten Mitarbeiterinnen ihre stark rechts ausgerichtete Meinung beim Patienten kundtut. Sie versucht sogar mit den bekannten fadenscheinigen und wahrheitsentbehrenden Argumenten unsere Patienten zu überzeugen.
Sorry, aber da wird mir schlecht. Wie würdet ihr damit umgehen? Darf Sie das im Sinne der freien Meinungsäußerung? Darf ich als AG ihr das verbieten?
Freue mich auf Feedback
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr Lieben,
zu erst bitte ich um euer Verständnis, dass ich anonym poste.
Ich bin PI und bemerke häufig, dass eine meiner (fachlich u. administrativ) besten Mitarbeiterinnen ihre stark rechts ausgerichtete Meinung beim Patienten kundtut. Sie versucht sogar mit den bekannten fadenscheinigen und wahrheitsentbehrenden Argumenten unsere Patienten zu überzeugen.
Sorry, aber da wird mir schlecht. Wie würdet ihr damit umgehen? Darf Sie das im Sinne der freien Meinungsäußerung? Darf ich als AG ihr das verbieten?
Freue mich auf Feedback
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Mal ganz davon abgesehen, dass ein solches Verhalten total unprofessionell ist.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Da ein solches Verhalten geschäftsschädigend ist - nicht jeder Patient denkt rechts und könnte sich ärgern: Abmahnung!
Mal ganz davon abgesehen, dass ein solches Verhalten total unprofessionell ist.
Gruß von Monique
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tom1350 schrieb:
Schwierig zu beantworten. Anders herum gefragt, dürfen mir Altnazipatienten ihre Drecksmeinung in der Behandlung reindrücken? Hab ich dann lieb zu nicken ( um nicht geschäftsschädigend zu sein ) oder darf ich Kontra geben?
Schwierig zu beantworten. Anders herum gefragt, dürfen mir Altnazipatienten ihre Drecksmeinung in der Behandlung reindrücken? Hab ich dann lieb zu nicken ( um nicht geschäftsschädigend zu sein ) oder darf ich Kontra geben?
Die Patienten sind an Deiner Meinung eh nicht interessiert!
Professionell wäre zu sagen, dass politische Diskussionen nicht in die Therapiezeit gehören. Und dass man deshalb dankbar wäre, das Thema zu beenden.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
tom1350 schrieb am 22.8.18 10:07:
Schwierig zu beantworten. Anders herum gefragt, dürfen mir Altnazipatienten ihre Drecksmeinung in der Behandlung reindrücken? Hab ich dann lieb zu nicken ( um nicht geschäftsschädigend zu sein ) oder darf ich Kontra geben?
Die Patienten sind an Deiner Meinung eh nicht interessiert!
Professionell wäre zu sagen, dass politische Diskussionen nicht in die Therapiezeit gehören. Und dass man deshalb dankbar wäre, das Thema zu beenden.
Gruß von Monique
Und ob es einem passt oder nicht, ja das ist es, solange sie sich an die rechtsstaatlichen Vorgaben der freien Meinungsäusserung hält. Hier kann man nicht abmahnen.
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FFGG schrieb:
es geht hier nicht darum, ob das in eine Behandlung gehört oder nicht, sondern ob es rechtlich zulässig ist.
Und ob es einem passt oder nicht, ja das ist es, solange sie sich an die rechtsstaatlichen Vorgaben der freien Meinungsäusserung hält. Hier kann man nicht abmahnen.
Allgemeine Einschränkung der Meinungsfreiheit
Äußert der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis seine Meinung, ist es für den umfangreichen Schutz des Art. 5 GG grundsätzlich belanglos, ob die Aussage rational oder emotional oder auch für den Empfänger nützlich oder schädlich ist (BAG 24.11.05, 2 AZR 584/04). Allerdings wird das Recht der Meinungsfreiheit allgemein durch die wechselseitigen Loyalitäts- und Rücksichtnahmepflichten im Arbeitsverhältnis beschränkt. Als Kriterium für eine solche Einschränkung gilt: Die Äußerungen des Mitarbeiters dürfen nicht dazu führen, dass das Zusammenleben im Betrieb ernsthaft gestört oder durch die Äußerung den Interessen des Betriebes zuwider gehandelt wird. Ob diese Grenze überschritten wurde, ist von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig. Eine Grenzverletzung ist dann anzunehmen, wenn es zu einer konkreten Störung der Betriebsabläufe kommt oder eine konkrete Gefahr für die Außenwirkung droht.
Ich möchte den PI sehen, der es schätzt, dass seine Praxis in einen "bestimmten Ruf gerät".
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Art. 5 GG schützt grundsätzlich auch die politische Meinungsäußerung am Arbeitsplatz. Es ist unerheblich, ob der Arbeitnehmer seine Meinung durch Wort, Plakate oder dem Tragen von Stickern und Buttons kundtut. Der Arbeitsplatz kann vom Arbeitgeber nicht als eine Art "politische Enklave" verstanden werden. Doch auch hier erfährt das verfassungsrechtlich geschützte Recht des Arbeitnehmers Einschränkungen. Im konkreten Fall kann entscheidend sein, ob der Arbeitnehmer Außenkontakt zu Kunden, Lieferanten oder Besuchern hat. Denn in diesen Fällen kann die Meinungsäußerung des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber zugerechnet werden; und dieser hat es nicht hinzunehmen, dass er als Meinungsträger instrumentalisiert wird.
Allgemeine Einschränkung der Meinungsfreiheit
Äußert der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis seine Meinung, ist es für den umfangreichen Schutz des Art. 5 GG grundsätzlich belanglos, ob die Aussage rational oder emotional oder auch für den Empfänger nützlich oder schädlich ist (BAG 24.11.05, 2 AZR 584/04). Allerdings wird das Recht der Meinungsfreiheit allgemein durch die wechselseitigen Loyalitäts- und Rücksichtnahmepflichten im Arbeitsverhältnis beschränkt. Als Kriterium für eine solche Einschränkung gilt: Die Äußerungen des Mitarbeiters dürfen nicht dazu führen, dass das Zusammenleben im Betrieb ernsthaft gestört oder durch die Äußerung den Interessen des Betriebes zuwider gehandelt wird. Ob diese Grenze überschritten wurde, ist von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig. Eine Grenzverletzung ist dann anzunehmen, wenn es zu einer konkreten Störung der Betriebsabläufe kommt oder eine konkrete Gefahr für die Außenwirkung droht.
Ich möchte den PI sehen, der es schätzt, dass seine Praxis in einen "bestimmten Ruf gerät".
Gruß von Monique
aber aufgrund dessen willst du eine Abmahnung vorm Ag durchbringen, weil dein MA dem Pat. seine Einstellung mitteilt?
Na dann viel Spass, sagst uns dann, wie es ausgegangen ist. :blush:
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FFGG schrieb:
Ja so heißt es im Rechtstext.
aber aufgrund dessen willst du eine Abmahnung vorm Ag durchbringen, weil dein MA dem Pat. seine Einstellung mitteilt?
Na dann viel Spass, sagst uns dann, wie es ausgegangen ist. :blush:
Ich wollte gerade Beifall spenden als mir auffällt, dass Sie womöglich abgeschrieben und die Quelle nicht genannt haben. Hab ich Recht? Dann kann man das korrigieren...
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Xela schrieb:
@M0ni
Ich wollte gerade Beifall spenden als mir auffällt, dass Sie womöglich abgeschrieben und die Quelle nicht genannt haben. Hab ich Recht? Dann kann man das korrigieren...
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M0nique schrieb:
Die Quelle ist Haufe.de
Ja so heißt es im Rechtstext.
aber aufgrund dessen willst du eine Abmahnung vorm Ag durchbringen, weil dein MA dem Pat. seine Einstellung mitteilt?
Na dann viel Spass, sagst uns dann, wie es ausgegangen ist. :blush:
Abmahnung vorm AG??
Eine normale Kündigung ist in den meisten Praxen ausreichend.
Aber im o.g. Fall ist das ja wohl eine ansonsten gute AN.
Mit der würde ich Kaffe trinken gehen und klarstellen, dass Politik kein geeignetes Thema für eine therapeutische Behandlung ist und damit ab sofort untersagt wird.
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RoFo schrieb:
FFGG schrieb am 22.8.18 12:33:
Ja so heißt es im Rechtstext.
aber aufgrund dessen willst du eine Abmahnung vorm Ag durchbringen, weil dein MA dem Pat. seine Einstellung mitteilt?
Na dann viel Spass, sagst uns dann, wie es ausgegangen ist. :blush:
Abmahnung vorm AG??
Eine normale Kündigung ist in den meisten Praxen ausreichend.
Aber im o.g. Fall ist das ja wohl eine ansonsten gute AN.
Mit der würde ich Kaffe trinken gehen und klarstellen, dass Politik kein geeignetes Thema für eine therapeutische Behandlung ist und damit ab sofort untersagt wird.
.................klarstellen, dass Politik kein geeignetes Thema für eine therapeutische Behandlung ist und damit ab sofort untersagt wird.
Genau so :thumbsdown:
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die neue schrieb:
RoFo schrieb am 22.8.18 13:44:
.................klarstellen, dass Politik kein geeignetes Thema für eine therapeutische Behandlung ist und damit ab sofort untersagt wird.
Genau so :thumbsdown:
Die Quelle ist Haufe.de
Das ist keine Quelle, das ist bestenfalls Teil einer Domain. :thumbsup:
Wenn Sie in einem Forum ernst genommen werden wollen, sollten Sie sich nicht kommentarlos mit fremden Federn schmücken und auf Nachfrage vernünftige Quellen nennen.
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Xela schrieb:
M0nique schrieb am 22.8.18 13:15:
Die Quelle ist Haufe.de
Das ist keine Quelle, das ist bestenfalls Teil einer Domain. :thumbsup:
Wenn Sie in einem Forum ernst genommen werden wollen, sollten Sie sich nicht kommentarlos mit fremden Federn schmücken und auf Nachfrage vernünftige Quellen nennen.
Ausnahmen bestätigen die Regel... :sunglasses:
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ali schrieb:
finde, dass persönliche Ansichten, Anschauungen usw. soweit wie möglich außerhalb des Behandlungsraums bleiben sollten.
Ausnahmen bestätigen die Regel... :sunglasses:
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MikeL schrieb:
Oh, es geht wieder los! :stuck_out_tongue: Bitte nicht ohne mich weitermachen, ehe ich mir mein Bier und ne Tüte Chips auf die Hollywoodschaukel geholt habe! :sunglasses:
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Bernie schrieb:
Ja ist denn schon wieder Sommerloch? :kissing_closed_eyes:
Ja ist denn schon wieder Sommerloch? :kissing_closed_eyes:
In diesem Sommer war das Thema Wetter in den Behandlungen ein Politikum :wink:
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tom1350 schrieb:
Bernie schrieb am 23.8.18 08:45:
Ja ist denn schon wieder Sommerloch? :kissing_closed_eyes:
In diesem Sommer war das Thema Wetter in den Behandlungen ein Politikum :wink:
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484 schrieb:
politische Gespräche haben nichts in der Behandlung zu Sachen auch private Themen nicht .
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