Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
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Benötigt man in einer reinen PKV Praxis eigentlich ein Zertifikat,z.B. für MT, um entsprechend MT durchzuführen und dem Patienten in Rechnung zu stellen?
Meines Wissens beziehen sich die Weiterbildungsvorraussetzungen auf GKV Vorgaben und die entsprechenden Verträge?
Freundliche Grüße
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Master of D... schrieb:
Hallo
Benötigt man in einer reinen PKV Praxis eigentlich ein Zertifikat,z.B. für MT, um entsprechend MT durchzuführen und dem Patienten in Rechnung zu stellen?
Meines Wissens beziehen sich die Weiterbildungsvorraussetzungen auf GKV Vorgaben und die entsprechenden Verträge?
Freundliche Grüße
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kroetzi schrieb:
Nicht dein Ernst oder?
Ich habe die MT , mein AG hat den Nachweis aber nur für die GKV Kassen und dort angegebenen, oder?
Er hat sie ja nicht an alle PKV gesendet?
Wir läuft das da mit dem Nachweis?
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Master of D... schrieb:
Überspitzt formuliert und naiv gefragt... Doch?!
Ich habe die MT , mein AG hat den Nachweis aber nur für die GKV Kassen und dort angegebenen, oder?
Er hat sie ja nicht an alle PKV gesendet?
Wir läuft das da mit dem Nachweis?
Ich versuche es anders zu formulieren, ohne Hintergedanken oder böse Absicht:
Wie kann ich gegenüber den PKV nachweisen, dass ich ein entsprechendes Zertifikat besitze?
Grüße
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Master of D... schrieb:
Ok,
Ich versuche es anders zu formulieren, ohne Hintergedanken oder böse Absicht:
Wie kann ich gegenüber den PKV nachweisen, dass ich ein entsprechendes Zertifikat besitze?
Grüße
für die PKV braucht es keinen Nachweis über irgendeine Qualifikation. Da Du keinen Vertrag mit der PKV hast, sondern mit dem Patienten.
Überspitzt heisst das, auch ein Berufsanfänger dürfte mit Neugeborenen arbeiten und eine Rechnung über Kinder ZNS ausstellen.
Ethik und Moral müssen bei so einem Procedere allerdings vollständig ausgeblendet werden.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
für die PKV braucht es keinen Nachweis über irgendeine Qualifikation. Da Du keinen Vertrag mit der PKV hast, sondern mit dem Patienten.
Überspitzt heisst das, auch ein Berufsanfänger dürfte mit Neugeborenen arbeiten und eine Rechnung über Kinder ZNS ausstellen.
Ethik und Moral müssen bei so einem Procedere allerdings vollständig ausgeblendet werden.
Viele Grüße
Monika
Danke für deine Antwort.
S.weiter unten, das sehe ich auch so mit der Moral. Mit war nur nicht klar, ob ich für eine Tätigkeit mit rein PKV Pat den Nachweis einreichen muss, und wenn ja so und wie....
Mit würde die Möglichkeit geboten in einer Zweitpraxis als LPT zu arbeiten, rein privat, und da habe ich das Thema Fobipflicht angebracht, etc....und dann kamen wir auf das Thema Zertifikate.
Vielen Dank und eine schöne Woche
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Master of D... schrieb:
Hallo Monika,
Danke für deine Antwort.
S.weiter unten, das sehe ich auch so mit der Moral. Mit war nur nicht klar, ob ich für eine Tätigkeit mit rein PKV Pat den Nachweis einreichen muss, und wenn ja so und wie....
Mit würde die Möglichkeit geboten in einer Zweitpraxis als LPT zu arbeiten, rein privat, und da habe ich das Thema Fobipflicht angebracht, etc....und dann kamen wir auf das Thema Zertifikate.
Vielen Dank und eine schöne Woche
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ACW schrieb:
Sie haben keinen Vertrag mit den PKV sondern direkt mit den Patienten. Wenn die also nicht bezahlen und auf ihre nicht vorhandene Qualifikation hinweisen dürfte jeder Richter gegen Sie entsxheiden. Außer sie informieren vorher und der Patient ist einverstanden.
Wir brauchen uns wirklich nicht zu wundern wenn wir per se unterschwellig unter Betrugsverdacht gestellt werden.
Jeder wundert sich über überbordende Bürokratie. Offensichtlich ist sie nötig.
Gerade haben wir noch mal Glück gehabt und das Behandlerkürzel ist vom Tisch und es kann und wird alles weiterlaufen wie gehabt.
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kroetzi schrieb:
Genauso wird das was mit der Besserstellung des Berufsstandes und der Steigerung des Ansehens.
Wir brauchen uns wirklich nicht zu wundern wenn wir per se unterschwellig unter Betrugsverdacht gestellt werden.
Jeder wundert sich über überbordende Bürokratie. Offensichtlich ist sie nötig.
Gerade haben wir noch mal Glück gehabt und das Behandlerkürzel ist vom Tisch und es kann und wird alles weiterlaufen wie gehabt.
MfG
JürgenK
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JürgenK schrieb:
...das muss nicht bei der PK angezeigt werden wie bei der GKV...jetzt alles klar...die anderen reden von etwas , was du nicht gefragt hattest
MfG
JürgenK
Hab es mißverständlich formuliert, jetzt ist meine Frage aber beantwortet.
Somit weder anzeigepflichtig der Fobi, noch Fobipflicht bei ausschließlich PKV Praxis!?
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Master of D... schrieb:
Danke,
Hab es mißverständlich formuliert, jetzt ist meine Frage aber beantwortet.
Somit weder anzeigepflichtig der Fobi, noch Fobipflicht bei ausschließlich PKV Praxis!?
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