Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
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sind die folgenden Infos korrekt?
Wenn ein angestellter Physio mit einer eigenen Praxis, die als Kleingewerbe angemeldet ist (Angestelltentätigkeit überwiegt zeitlich und monetär), das Angestelltenverhältnis kündigt, muss er sich selbst kranken- und rentenversichert?!
Vielen Dank an alle, die sich auskennen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sind die folgenden Infos korrekt?
Wenn ein angestellter Physio mit einer eigenen Praxis, die als Kleingewerbe angemeldet ist (Angestelltentätigkeit überwiegt zeitlich und monetär), das Angestelltenverhältnis kündigt, muss er sich selbst kranken- und rentenversichert?!
Vielen Dank an alle, die sich auskennen!
Edit sagt noch, DRV Pflicht kann sein, muss aber nicht.
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Alle Physios sind RV pflichtig.
Also wie bisher auch, nur, dass du es jetzt ganz allein finanzieren musst.
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RoFo schrieb:
Alle sind KV pflichtig.
Alle Physios sind RV pflichtig.
Also wie bisher auch, nur, dass du es jetzt ganz allein finanzieren musst.
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morpheus-06 schrieb:
Entweder freiwillig in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln.
Edit sagt noch, DRV Pflicht kann sein, muss aber nicht.
es gibt noch eine dritte Antwort. Wenn der Erlös der Tätigkeit so gering ist, dass er die Versicherungspflichtgrenze im Jahr nicht erreicht, ist auch eine Familienversicherung, also die Mitversicherung beim Ehegatten möglich.
Die Versicherungspflichtgrenze für dieses Jahr mußt Du bitte bei google suchen. Inwieweit das anteilig im Jahr berechnet wird, weiß ich nicht.
mfg hgb :wink:
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Dann hat AT mal eine Richtgröße - wird nicht wesentlich gestiegen sein.......
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VAUPE schrieb:
Glaube die Einkommensgrenze lag 2017 = 425,00€ p. m. (?)
Dann hat AT mal eine Richtgröße - wird nicht wesentlich gestiegen sein.......
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hgb schrieb:
Hallo mab,
es gibt noch eine dritte Antwort. Wenn der Erlös der Tätigkeit so gering ist, dass er die Versicherungspflichtgrenze im Jahr nicht erreicht, ist auch eine Familienversicherung, also die Mitversicherung beim Ehegatten möglich.
Die Versicherungspflichtgrenze für dieses Jahr mußt Du bitte bei google suchen. Inwieweit das anteilig im Jahr berechnet wird, weiß ich nicht.
mfg hgb :wink:
Alle sind KV-pflichtig. Kannst zwischen PKV oder GKV wählen - keine PKV-pflicht!
Alle sind RV-pflichtig
Punkt
Grüßle Klonuskrieger
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Wer keine Nähramme = Versicherten, der die Familienversicherung ermöglicht - hat, kann sich GKV oder PKV zum Mindestsatz versichern, es besteht da die Wahlmöglichkeit. An den Weg zurück in die GKV sollte man denken, ist aber bei neuer AN-Tätigkeit für PT's kein Problem, das Vers.-Pflicht dann entsteht.
Zum Kern der Frage zurück: Es gibt keine Verpflichtung, sich in der PKV zu versichern!!
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Wer unter der V-Pflichtgrenze verdient, ist weder KV noch RV-pflichtig, da hilft auch kein Punkt, Komma oder Doppelpunkt. :point_up:
Wer keine Nähramme = Versicherten, der die Familienversicherung ermöglicht - hat, kann sich GKV oder PKV zum Mindestsatz versichern, es besteht da die Wahlmöglichkeit. An den Weg zurück in die GKV sollte man denken, ist aber bei neuer AN-Tätigkeit für PT's kein Problem, das Vers.-Pflicht dann entsteht.
Zum Kern der Frage zurück: Es gibt keine Verpflichtung, sich in der PKV zu versichern!!
mfg hgb :wink:
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Klonkrieger schrieb:
Eben.
Alle sind KV-pflichtig. Kannst zwischen PKV oder GKV wählen - keine PKV-pflicht!
Alle sind RV-pflichtig
Punkt
Grüßle Klonuskrieger
Es gibt seit rund 10 Jahren KV Pflicht
Krankenversicherung in Deutschland – Wikipedia
Und die Frage ist, ob es denn so sei (außer in der Überschrift).
...... das Angestelltenverhältnis kündigt, muss er sich selbst kranken- und rentenversichert?!
Vielen Dank an alle, die sich auskennen!
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Und es gibt die Versicherungspflichtgrenze, die unterschritten werden kann und die Pflicht aufhebt. :thumbsdown:Das halte ich mit meiner Frau so seit Jahren! So ist sie mit mir schön in der GKV mitversichert. :sunglasses:
Das ist auch in dem von Dir verlinkten Artikel zu lesen:
<
in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder versicherungspflichtig sind,>>
Wer familienversichert ist, ist auch GKV versichert, ist doch einfach oder??
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
@RoFo!
Und es gibt die Versicherungspflichtgrenze, die unterschritten werden kann und die Pflicht aufhebt. :thumbsdown:Das halte ich mit meiner Frau so seit Jahren! So ist sie mit mir schön in der GKV mitversichert. :sunglasses:
Das ist auch in dem von Dir verlinkten Artikel zu lesen:
<
in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder versicherungspflichtig sind,>>
Wer familienversichert ist, ist auch GKV versichert, ist doch einfach oder??
mfg hgb :wink:
Ich glaube, wir reden einander vorbei.
Um dein Beispiel aufzugreifen, auch deine Frau ist krankenversicherungspflichtig.
In eurem Fall ist sie eben bei dir familienversichert.
Wärest du in der PKV, ginge das so nicht, und sie müsste (da Pflicht), sich selbst versichern.
Alle sind in unserem Land krankenversicherungspflichtig.
Wie das dann praktiziert wird, war ja nicht die Frage.
Ebenso ist jeder PT, der aufgrund von VO seine Einkünfte generiert rentenversicherungspflichtig.
Wie das dann in der Praxis aussieht, ist dann im Einzelfall zu betrachten.
Mir ist nicht bewusst, dass ich mich so unverständlich ausdrücke.
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RoFo schrieb:
@ hgb
Ich glaube, wir reden einander vorbei.
Um dein Beispiel aufzugreifen, auch deine Frau ist krankenversicherungspflichtig.
In eurem Fall ist sie eben bei dir familienversichert.
Wärest du in der PKV, ginge das so nicht, und sie müsste (da Pflicht), sich selbst versichern.
Alle sind in unserem Land krankenversicherungspflichtig.
Wie das dann praktiziert wird, war ja nicht die Frage.
Ebenso ist jeder PT, der aufgrund von VO seine Einkünfte generiert rentenversicherungspflichtig.
Wie das dann in der Praxis aussieht, ist dann im Einzelfall zu betrachten.
Mir ist nicht bewusst, dass ich mich so unverständlich ausdrücke.
Die Frage von mab war, ob er/sie/d sich selber versichern muß. Das ist der Fall, wenn das Einkommen die Pflichtgrenze überschreitet, aber eben nicht, wenn es darunter liegt. Eine kleine Nebenherpraxis erwirtschaftet nicht unbedingt Erlöse, die in die Versicherungspflicht fallen. Damit gibt es die beiden Möglichkeiten, sich zum Mindestsatz selbst zu versichern oder in die Familienversicherung zu gehen. Die PKV ist ohnehin kein Muß.
Wir wissen wohl auch alle, daß es im reichen Deutschland trotz der gen Gesetze leider zuviele Menschen gibt, die sich auch nicht zum Mindestsatz versichern können. Ist mab z. B. zum Unterhalt per Gericht verpflichtet, geht das vor einer Versicherungspflicht, das ist schon alles möglich in unserem Land.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
RoFo, das tun wir nicht, es ist ein Unterschied, ob ich versicherungspflichtig mit Beiträgen bin oder ob ich in einer Versicherung mitversichert bin. Durch die Fam. Vers. ist sie in der GKV versichert, aber nicht pflichtversichert. Dieses Formblatt zur Mitversicherung fülle ich regelmäßig aus. Das ist der Punkt, der in Deinem Link genannt ist und den ich zitiert habe. Sie ist auch rentenversichert, zahlt aber genauso keine Beiträge.
Die Frage von mab war, ob er/sie/d sich selber versichern muß. Das ist der Fall, wenn das Einkommen die Pflichtgrenze überschreitet, aber eben nicht, wenn es darunter liegt. Eine kleine Nebenherpraxis erwirtschaftet nicht unbedingt Erlöse, die in die Versicherungspflicht fallen. Damit gibt es die beiden Möglichkeiten, sich zum Mindestsatz selbst zu versichern oder in die Familienversicherung zu gehen. Die PKV ist ohnehin kein Muß.
Wir wissen wohl auch alle, daß es im reichen Deutschland trotz der gen Gesetze leider zuviele Menschen gibt, die sich auch nicht zum Mindestsatz versichern können. Ist mab z. B. zum Unterhalt per Gericht verpflichtet, geht das vor einer Versicherungspflicht, das ist schon alles möglich in unserem Land.
mfg hgb :wink:
Mein Anliegen ist tatsächlich so, wie hgb es vermutet bzw. verstanden hat.
@Rofo: dich habe ich so verstanden, dass du auf die grundsätzliche Pflicht, KV- und RV-versichert zu sein, abzielst?!?
Ich möchte, wenn möglich, umgehen, dass ich selbst für die KV und die RV aufkommen muss, weil hierfür die Praxis zu wenig erwitschaftet. (ist auch nicht anders geplant). Aber sie generiert eben auch mehr, als dass ich unter die Pflichtgrenze rutschen würde.
Hat jemand Erfahrung mit dem Modell, dass der Partner neuer Eigentümer der Praxis wird und - in meinem Fall - mich einstellt??? :unamused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die rege Diskussion!
Mein Anliegen ist tatsächlich so, wie hgb es vermutet bzw. verstanden hat.
@Rofo: dich habe ich so verstanden, dass du auf die grundsätzliche Pflicht, KV- und RV-versichert zu sein, abzielst?!?
Ich möchte, wenn möglich, umgehen, dass ich selbst für die KV und die RV aufkommen muss, weil hierfür die Praxis zu wenig erwitschaftet. (ist auch nicht anders geplant). Aber sie generiert eben auch mehr, als dass ich unter die Pflichtgrenze rutschen würde.
Hat jemand Erfahrung mit dem Modell, dass der Partner neuer Eigentümer der Praxis wird und - in meinem Fall - mich einstellt??? :unamused:
das solltet Ihr mit einem Steuerberater klären. Das FA wird bei zu geringer Entlohnung auch hellhörig, weil der Sinn der ganzen Regelung ja auf der Hand liegt. Die Zahlen ermöglichen hier eine vernünftige Prognose.
mfg + viel Erfolg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Hallo mab,
das solltet Ihr mit einem Steuerberater klären. Das FA wird bei zu geringer Entlohnung auch hellhörig, weil der Sinn der ganzen Regelung ja auf der Hand liegt. Die Zahlen ermöglichen hier eine vernünftige Prognose.
mfg + viel Erfolg hgb :wink:
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Ist der Partner kein Physio sind die Gewinne Gewerbesteuerpflichtig! Und für Dich als AN muss RV, KV, BG etc. gezahlt werden.
Gruß von Monique
wenn die Partnerin kein Physio ist........:
In § 124 SGB V. steht:
"Zuzulassen ist, wer die für die Leistungserbringung erforderliche Ausbildung sowie eine entsprechende zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis besitzt"
Der Antragsteller (als natürliche Person) muss die Zulassungsbedingungen selbst erfüllen. Das sehen mittlerweile
auch viele Kassen deutlich enger als früher.
Oder hat sich da wieder was geändert.......??
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VAUPE schrieb:
Geht in der gewünschten Konstellation (PT als AN) doch eigentlich nicht (mehr),
wenn die Partnerin kein Physio ist........:
In § 124 SGB V. steht:
"Zuzulassen ist, wer die für die Leistungserbringung erforderliche Ausbildung sowie eine entsprechende zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis besitzt"
Der Antragsteller (als natürliche Person) muss die Zulassungsbedingungen selbst erfüllen. Das sehen mittlerweile
auch viele Kassen deutlich enger als früher.
Oder hat sich da wieder was geändert.......??
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RoFo schrieb:
@hgb
Anonymer Teilnehmer schrieb am 3.10.18 13:34:
Es gibt seit rund 10 Jahren KV Pflicht
Krankenversicherung in Deutschland – Wikipedia
Und die Frage ist, ob es denn so sei (außer in der Überschrift).
...... das Angestelltenverhältnis kündigt, muss er sich selbst kranken- und rentenversichert?!
Vielen Dank an alle, die sich auskennen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke euch für die Infos!!
Würde der AG kündigen, wäre ich arbeitslos und somit nicht verpflichtet, mich selbst RV- und KV zu versichern.
Kann ich mir gar nicht vorstellen, dass das so stimmt?!?
Weiß jemand mehr??
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MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Wenn der Angestelltenjob wegfällt - egal warum, bleibt dir doch deine selbständige Tätigkeit übrig. Damit bist du ja nicht arbeitslos und kannst dich selbst versichern.
MfG
Du solltest Dir bei diesen existenziellen Fragen jetzt wirklich fachlich fundierte Beratung holen z. B. beim Steuerberater oder der Krankenkasse, in der Du bisher versichert bist. Sonst mußt Du Dir hier immer Meinungen und Erfahrungen ohne verlässlichen Wert - ich schließe mich ein - einholen. Die Minderung Deiner freiberuflichen Einkünfte unter die Vers-Pflichtgrenze ist anscheinend Dein Ziel, um in eine Familienversicherung zu kommen. Das läßt sich immer einrichten, ist aber mit Einkommensverzicht verbunden.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Guten Abend mab,
Du solltest Dir bei diesen existenziellen Fragen jetzt wirklich fachlich fundierte Beratung holen z. B. beim Steuerberater oder der Krankenkasse, in der Du bisher versichert bist. Sonst mußt Du Dir hier immer Meinungen und Erfahrungen ohne verlässlichen Wert - ich schließe mich ein - einholen. Die Minderung Deiner freiberuflichen Einkünfte unter die Vers-Pflichtgrenze ist anscheinend Dein Ziel, um in eine Familienversicherung zu kommen. Das läßt sich immer einrichten, ist aber mit Einkommensverzicht verbunden.
mfg hgb :wink:
habe deinen letzten Betrag erst jetzt gesehen. Verspätet vielen Dank dafür.
Familienversicherung kommt nicht in Frage.
Und ja, eine professionelle Beratung ist jetzt wohl sinnvoll.
Danke und viele Grüße!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo hgb,
habe deinen letzten Betrag erst jetzt gesehen. Verspätet vielen Dank dafür.
Familienversicherung kommt nicht in Frage.
Und ja, eine professionelle Beratung ist jetzt wohl sinnvoll.
Danke und viele Grüße!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Noch eine Frage: eine Kollegin meine, es mache einen Unterschied, ob ich kündigen würde oder der AG.
Würde der AG kündigen, wäre ich arbeitslos und somit nicht verpflichtet, mich selbst RV- und KV zu versichern.
Kann ich mir gar nicht vorstellen, dass das so stimmt?!?
Weiß jemand mehr??
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