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• Du verdienst bei uns nach
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• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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bin ich verpflichtet bei einem PKV Patienten 30 Minuten Manuelle Therapie zu machen? Oder kann ich auch 20 Minuten behandeln? Natürlich Preis angepasst!
Komische Frage, ich weiss.
Normalerweise mache ich 30 Minuten Manuelle, habe die Frage eines PKV Patienten ob ich auch 20 Minuten machen würde, da er das gerne so hätte, warum auch immer!?
Aber grundsätzlich, geht das?
Danke
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daniela317 schrieb:
Hallo,
bin ich verpflichtet bei einem PKV Patienten 30 Minuten Manuelle Therapie zu machen? Oder kann ich auch 20 Minuten behandeln? Natürlich Preis angepasst!
Komische Frage, ich weiss.
Normalerweise mache ich 30 Minuten Manuelle, habe die Frage eines PKV Patienten ob ich auch 20 Minuten machen würde, da er das gerne so hätte, warum auch immer!?
Aber grundsätzlich, geht das?
Danke
20, 30 oder 60 Minuten behandeln - mit/ohne Preisanpassung .... das schreibt Dir keiner vor.
Warum er das möchte? ich könnte mir vorstellen, weil seine PKV Deine Sätze von 30 Minuten nicht zahlt und er nicht zuzahlen möchte. Das soll aber nicht Dein Problem sein...
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Alexander Fischer schrieb:
Ich behandel immer nur 15 bis 20 min.
du kannst natürlich auch 20 Minuten behandeln, auch wenn die blöden Beihilfevorschriften immer 30 Minuten Mindestbehandlungszeit bei Manuelle Therpie vorgeben.
Du mußt nur vorher eine Honorarvereinbarung von dem Patienten unterschreiben lassen, in der Du dem Patienten mitteilst, daß Deine Behandlungszeit 20 Minuten beträgt für den Betrag von z. B. 25,-- Euro. (Stichwort: "Mitwisserhaftung", Du kennst ja die Liste der Beihilfestelle und was diese voraussetzt, durch die schriftliche Fixierung in der Honorarvereinbarung bist Du jedoch aus dieser dann befreit). Ich hoffe, ich habe das jetzt richtig so von mir gegeben, wenn nicht, dann kann es ein anderer Kollege sicherlich besser erklären.
Nach dem Patientenrechtegesetz mußt Du den Patienten aufklären über die Möglichkeiten von Nebenwirkungen durch die Behandlung, aber auch über eventuelle wirtschaftliche Folgen für den Patienen (wie der Preisaushang in Geschäften usw.)
Wenn Du das so machst, dann bis Du auf der sicheren Seite.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Hallo Daniela 317,
du kannst natürlich auch 20 Minuten behandeln, auch wenn die blöden Beihilfevorschriften immer 30 Minuten Mindestbehandlungszeit bei Manuelle Therpie vorgeben.
Du mußt nur vorher eine Honorarvereinbarung von dem Patienten unterschreiben lassen, in der Du dem Patienten mitteilst, daß Deine Behandlungszeit 20 Minuten beträgt für den Betrag von z. B. 25,-- Euro. (Stichwort: "Mitwisserhaftung", Du kennst ja die Liste der Beihilfestelle und was diese voraussetzt, durch die schriftliche Fixierung in der Honorarvereinbarung bist Du jedoch aus dieser dann befreit). Ich hoffe, ich habe das jetzt richtig so von mir gegeben, wenn nicht, dann kann es ein anderer Kollege sicherlich besser erklären.
Nach dem Patientenrechtegesetz mußt Du den Patienten aufklären über die Möglichkeiten von Nebenwirkungen durch die Behandlung, aber auch über eventuelle wirtschaftliche Folgen für den Patienen (wie der Preisaushang in Geschäften usw.)
Wenn Du das so machst, dann bis Du auf der sicheren Seite.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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die neue schrieb:
Du kannst mit Deinem Privatpatienten alles das vereinbaren, was Du gerne möchtest, da ER Dein Vertragspartner ist und nicht seine PKV.
20, 30 oder 60 Minuten behandeln - mit/ohne Preisanpassung .... das schreibt Dir keiner vor.
Warum er das möchte? ich könnte mir vorstellen, weil seine PKV Deine Sätze von 30 Minuten nicht zahlt und er nicht zuzahlen möchte. Das soll aber nicht Dein Problem sein...
Dass in dieser auch eine Zeitangabe stehen müsste wäre mir neu.
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mbone schrieb:
Wichtig ist die honorarvereinbarung.
Dass in dieser auch eine Zeitangabe stehen müsste wäre mir neu.
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daniela317 schrieb:
Dankeschön!
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