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Hallo! Ich bin Stylianos Karavelis.
In meiner Praxis in
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ein klares Ziel: Wir wollen, dass
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Bei uns erwartet dich kein steriles
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die zu d...
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catarina111
04.07.2019 20:29
Hallo, leider bin ich bei Google nicht fündig geworden. Könnt ihr mir helfen? Darf ich als med. Masseur und Bademeister eine Physiopraxis übernehmen ( mit Angestellten etc) oder muss ich den Physiotherapeuten dafür haben ?
Liebe Grüße
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Hallo, leider bin ich bei Google nicht fündig geworden. Könnt ihr mir helfen? Darf ich als med. Masseur und Bademeister eine Physiopraxis übernehmen ( mit Angestellten etc) oder muss ich den Physiotherapeuten dafür haben ? Liebe Grüße
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catarina111 schrieb:

Hallo, leider bin ich bei Google nicht fündig geworden. Könnt ihr mir helfen? Darf ich als med. Masseur und Bademeister eine Physiopraxis übernehmen ( mit Angestellten etc) oder muss ich den Physiotherapeuten dafür haben ?
Liebe Grüße

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RoFo
04.07.2019 20:33
Du brauchst dann eine/n Physio als fachlichen Leiter.
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• die neue
• dän
• Papa Alpaka
Du brauchst dann eine/n Physio als fachlichen Leiter.
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catarina111
04.07.2019 21:05
Also ich kann zwar „Chef sein, brauche aber noch einen Physiotherapeuten dazu“ ? Weißt du wo ich sowas nachlesen kann ?
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Also ich kann zwar „Chef sein, brauche aber noch einen Physiotherapeuten dazu“ ? Weißt du wo ich sowas nachlesen kann ?
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catarina111 schrieb:

Also ich kann zwar „Chef sein, brauche aber noch einen Physiotherapeuten dazu“ ? Weißt du wo ich sowas nachlesen kann ?

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Alex Moro
04.07.2019 21:55
catarina111 schrieb am 4.7.19 21:05:
Also ich kann zwar „Chef sein, brauche aber noch einen Physiotherapeuten dazu“ ? Weißt du wo ich sowas nachlesen kann ?


es ist reine logik
es hat nichts mit masseur/bademeister zu tun
es ist simple business

du hast einen betrieb, du hast angestellte, du musst dann als nicht-leiter steuern abdrücken

kurz und knapp: es ist das selbe wie bis jetzt, nur mit steuern
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[zitat]catarina111 schrieb am 4.7.19 21:05: Also ich kann zwar „Chef sein, brauche aber noch einen Physiotherapeuten dazu“ ? Weißt du wo ich sowas nachlesen kann ? [/zitat] es ist reine logik es hat nichts mit masseur/bademeister zu tun es ist simple business du hast einen betrieb, du hast angestellte, du musst dann als nicht-leiter steuern abdrücken kurz und knapp: es ist das selbe wie bis jetzt, nur mit steuern
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Alex Moro schrieb:

catarina111 schrieb am 4.7.19 21:05:
Also ich kann zwar „Chef sein, brauche aber noch einen Physiotherapeuten dazu“ ? Weißt du wo ich sowas nachlesen kann ?


es ist reine logik
es hat nichts mit masseur/bademeister zu tun
es ist simple business

du hast einen betrieb, du hast angestellte, du musst dann als nicht-leiter steuern abdrücken

kurz und knapp: es ist das selbe wie bis jetzt, nur mit steuern

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Papa Alpaka
04.07.2019 22:23
catarina111 schrieb am 4.7.19 21:05:
Also ich kann zwar „Chef sein, brauche aber noch einen Physiotherapeuten dazu“ ? Weißt du wo ich sowas nachlesen kann ?


Zum Beispiel im SGB V:

SGB V - §124 Zulassung

(1) Heilmittel, die als Dienstleistungen abgegeben werden, insbesondere Leistungen der physikalischen Therapie, der Sprachtherapie oder der Ergotherapie, dürfen an Versicherte nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden.
(2) Zuzulassen ist, wer
1. die für die Leistungserbringung erforderliche Ausbildung sowie eine entsprechende zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis besitzt,
2. über eine Praxisausstattung verfügt, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet, und
3. die für die Versorgung der Versicherten geltenden Vereinbarungen anerkennt.

Ein zugelassener Leistungserbringer von Heilmitteln ist in einem weiteren Heilmittelbereich zuzulassen, sofern er für diesen Bereich die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 erfüllt und eine oder mehrere Personen beschäftigt, die die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 1 nachweisen.

-> § 124 SGB V Zulassung

Aber: Stellt sich einer der bisherigen angestellten Physiotherapeuten als Fachliche Leitung zur Verfügung und steht dir "ganztägig" organisatorisch verbindlich zur Verfügung (oder wird durch examinierte Physiotherapeuten vertreten) kannst du die Zulassung zu Leistungen der Physiotherapeuten erhalten.

Was bedeutet das in der Konsequenz? Die Vergütungsvereinbarung mit dem VdEK macht das gut sichtbar - alle Leistungsziffern die mit einem X beginnen dürfen von Masseuren und Physiotherapeuten/Krankengymnasten erbracht werden, alle die mit einer 2 beginnen ausschließlich von Physiotherapeuten/Krankengymnasten: -> Link
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• hgb
[zitat]catarina111 schrieb am 4.7.19 21:05: Also ich kann zwar „Chef sein, brauche aber noch einen Physiotherapeuten dazu“ ? Weißt du wo ich sowas nachlesen kann ? [/zitat] Zum Beispiel im SGB V: [zitat][b]SGB V - §124 Zulassung[/b] (1) Heilmittel, die als Dienstleistungen abgegeben werden, insbesondere Leistungen der physikalischen Therapie, der Sprachtherapie oder der Ergotherapie, dürfen an Versicherte nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden. (2) Zuzulassen ist, wer 1. die für die Leistungserbringung erforderliche Ausbildung sowie eine entsprechende zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis besitzt, 2. über eine Praxisausstattung verfügt, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet, und 3. die für die Versorgung der Versicherten geltenden Vereinbarungen anerkennt. Ein zugelassener Leistungserbringer von Heilmitteln ist in einem weiteren Heilmittelbereich zuzulassen, sofern er für diesen Bereich die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 erfüllt und eine oder mehrere Personen beschäftigt, die die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 1 nachweisen. [/zitat] -> https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/124.html Aber: Stellt sich einer der bisherigen angestellten Physiotherapeuten als Fachliche Leitung zur Verfügung und steht dir "ganztägig" organisatorisch verbindlich zur Verfügung (oder wird durch examinierte Physiotherapeuten vertreten) kannst du die Zulassung zu Leistungen der Physiotherapeuten erhalten. Was bedeutet das in der Konsequenz? Die Vergütungsvereinbarung mit dem VdEK macht das gut sichtbar - alle Leistungsziffern die mit einem X beginnen dürfen von Masseuren und Physiotherapeuten/Krankengymnasten erbracht werden, alle die mit einer 2 beginnen ausschließlich von Physiotherapeuten/Krankengymnasten: -> https://www.vdek.com/vertragspartner/heilmittel/preisvereinbarungen/_jcr_content/par/download_43/file.res/Verg%c3%bctungsvereinbarung_Physio_West_2018-19.pdf
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Papa Alpaka schrieb:

catarina111 schrieb am 4.7.19 21:05:
Also ich kann zwar „Chef sein, brauche aber noch einen Physiotherapeuten dazu“ ? Weißt du wo ich sowas nachlesen kann ?


Zum Beispiel im SGB V:

SGB V - §124 Zulassung

(1) Heilmittel, die als Dienstleistungen abgegeben werden, insbesondere Leistungen der physikalischen Therapie, der Sprachtherapie oder der Ergotherapie, dürfen an Versicherte nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden.
(2) Zuzulassen ist, wer
1. die für die Leistungserbringung erforderliche Ausbildung sowie eine entsprechende zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis besitzt,
2. über eine Praxisausstattung verfügt, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet, und
3. die für die Versorgung der Versicherten geltenden Vereinbarungen anerkennt.

Ein zugelassener Leistungserbringer von Heilmitteln ist in einem weiteren Heilmittelbereich zuzulassen, sofern er für diesen Bereich die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 erfüllt und eine oder mehrere Personen beschäftigt, die die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 1 nachweisen.

-> § 124 SGB V Zulassung

Aber: Stellt sich einer der bisherigen angestellten Physiotherapeuten als Fachliche Leitung zur Verfügung und steht dir "ganztägig" organisatorisch verbindlich zur Verfügung (oder wird durch examinierte Physiotherapeuten vertreten) kannst du die Zulassung zu Leistungen der Physiotherapeuten erhalten.

Was bedeutet das in der Konsequenz? Die Vergütungsvereinbarung mit dem VdEK macht das gut sichtbar - alle Leistungsziffern die mit einem X beginnen dürfen von Masseuren und Physiotherapeuten/Krankengymnasten erbracht werden, alle die mit einer 2 beginnen ausschließlich von Physiotherapeuten/Krankengymnasten: -> Link

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catarina111
04.07.2019 22:29
Danke euch !!!!!!!!!!!
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catarina111 schrieb:

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RoFo schrieb:

Du brauchst dann eine/n Physio als fachlichen Leiter.

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Ligamentum
04.07.2019 22:29
Hallo Catarina111,
im Rahmenvertrag z. B. mit der AOK (zu finden unter AOK-Gesundheitspartner.de Heilberufe/Verträge/Physiotherapie ist im § 3 Abs. 4 "Der Zugelassene/fachliche Leiter" als Leistungserbringer bezeichnet. Also kann jedermann Leistungserbringer in Sachen Physiotherapie sein, sofern er selbst Physiotherapeut ist oder einen fachlichen Leiter hat, der im Besitz einer Berufsurkunde ist.
Im Abs. 4 heißt es weiterhin, das der Leistungserbringer "an mindestens fünf Tagen in der Woche ganztägig" die Behandlungen sicherzustellen hat. Ganztägig heißt bei einigen Krankenkassen 35 h pro Woche und bei anderen KK 30 Stunden pro Woche. Zur Sicherheit den aktuellen Sachstand nachfragen.
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Hallo Catarina111, im Rahmenvertrag z. B. mit der AOK (zu finden unter AOK-Gesundheitspartner.de Heilberufe/Verträge/Physiotherapie ist im § 3 Abs. 4 "Der Zugelassene/fachliche Leiter" als Leistungserbringer bezeichnet. Also kann jedermann Leistungserbringer in Sachen Physiotherapie sein, sofern er selbst Physiotherapeut ist oder einen fachlichen Leiter hat, der im Besitz einer Berufsurkunde ist. Im Abs. 4 heißt es weiterhin, das der Leistungserbringer "an mindestens fünf Tagen in der Woche ganztägig" die Behandlungen sicherzustellen hat. Ganztägig heißt bei einigen Krankenkassen 35 h pro Woche und bei anderen KK 30 Stunden pro Woche. Zur Sicherheit den aktuellen Sachstand nachfragen.
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Ligamentum schrieb:

Hallo Catarina111,
im Rahmenvertrag z. B. mit der AOK (zu finden unter AOK-Gesundheitspartner.de Heilberufe/Verträge/Physiotherapie ist im § 3 Abs. 4 "Der Zugelassene/fachliche Leiter" als Leistungserbringer bezeichnet. Also kann jedermann Leistungserbringer in Sachen Physiotherapie sein, sofern er selbst Physiotherapeut ist oder einen fachlichen Leiter hat, der im Besitz einer Berufsurkunde ist.
Im Abs. 4 heißt es weiterhin, das der Leistungserbringer "an mindestens fünf Tagen in der Woche ganztägig" die Behandlungen sicherzustellen hat. Ganztägig heißt bei einigen Krankenkassen 35 h pro Woche und bei anderen KK 30 Stunden pro Woche. Zur Sicherheit den aktuellen Sachstand nachfragen.



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