Wir suchen zur Verstärkung unseres
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(m,w,d)
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Wir haben Kapazitäten für 2-3
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Du arbeitest in einem Team mit
Physiotherapeuten und
Ergotherapeuten und behandel...
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wer hat Erfahrung in BAYERN mit einer Physiopraxis samt (Voll-) Heilpraktikerbereich? Die Kassen sind da recht rigoros mit räumlicher oder zeitlicher Trennung. Dank räumlicher Vergößerung halte ich die räumliche Trennung ein. Darf ich aber z.bsp. beim Online-Auftritt oder auf Flyern darauf hinweisen oder damit werben dass der HP die Akutpatienten ohne Rezept behandeln darf? Muss ich noch auf etwas anderes achten? Darf ich das quasi "mischen"?
Vielen Dank schonmal im voraus!
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Triiize schrieb:
Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,
wer hat Erfahrung in BAYERN mit einer Physiopraxis samt (Voll-) Heilpraktikerbereich? Die Kassen sind da recht rigoros mit räumlicher oder zeitlicher Trennung. Dank räumlicher Vergößerung halte ich die räumliche Trennung ein. Darf ich aber z.bsp. beim Online-Auftritt oder auf Flyern darauf hinweisen oder damit werben dass der HP die Akutpatienten ohne Rezept behandeln darf? Muss ich noch auf etwas anderes achten? Darf ich das quasi "mischen"?
Vielen Dank schonmal im voraus!
Ich bin Physio und mein Mann macht gerade den HP...
Danke, für alle Hinweise
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therapeutin schrieb:
es muss alles getrennt sein
Natürlich muß es nicht getrennt sein .Ich bin auch beides und habe auf meiner Webseite einen Hauptnamen und dann extra Rubriken wie Physiotherapie und Naturheilkunde.Wenn du jedoch für jedes eine Extrawebseite machen möchtst geht das auch ,aber dann solltest du die Webseiten miteinander verlinken bzw. den Webdesigner das machen lassen.
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eim schrieb:
Es muß das Heilmittelwerbegesetz beachtet werden.
Natürlich muß es nicht getrennt sein .Ich bin auch beides und habe auf meiner Webseite einen Hauptnamen und dann extra Rubriken wie Physiotherapie und Naturheilkunde.Wenn du jedoch für jedes eine Extrawebseite machen möchtst geht das auch ,aber dann solltest du die Webseiten miteinander verlinken bzw. den Webdesigner das machen lassen.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Wenn nicht erkenntlich ist was welchen Bereich betrifft, dann ist das schon irreführende Werbung.
Gruß redvine
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morpheus-06 schrieb:
Die Therapiebereiche müssen zumindest in BW getrennt sein, alles andere kann gemeinsam genutzt werden. Bei der Werbung müssen einige Gesetze beachtet werden, gemeinsame Werbung für beide Bereich ist allerdings möglich.
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toblerone62 schrieb:
Das Thema würde mich auch sehr interessieren (wohne allerdings in Baden-Würrtemberg)
Ich bin Physio und mein Mann macht gerade den HP...
Danke, für alle Hinweise
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