Wir suchen Dich als
Physiotherapeut/in (m/w/d),
Mini-Jobber,
Wiedereinsteiger, Mutter/Vater mit
Kindern.
In Vollzeit, Teilzeit, Aushilfe
oder nur Abends...
Du machst die Fortbildung, wir
bezahlen und geben Dir Urlaub
dafür. Möchtest Du Dich z.B. auf
Krankengymnastik für Kinder
spezialisieren? Manuelle Therapie
oder Bobath lernen, eine
Pilates-Ausbildung machen?
Aquafitness-Trainer/in werden, oder
eine neue Wellness-Behandlung
erlernen? Wo ist dein Weg?
Wir bieten Dir: betriebliche
Altersv...
Physiotherapeut/in (m/w/d),
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Kindern.
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auf mein Stellengesuch hat sich ein tunesischer Physiotherapeut gemeldet, der noch in Tunesien lebt.
Er hat bereits die Anerkennung seiner Ausbildung beantragt.
Hat jemand Erfahrungen mit Physios aus nicht EU-Ländern gemacht?
Wie lange muss man auf eine Anerkennung warten?
Bekommt er nur ein Visum mit einem Arbeitsvertrag?
Über Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Andrea
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Andrea Sterk schrieb:
Hallo Zusammen,
auf mein Stellengesuch hat sich ein tunesischer Physiotherapeut gemeldet, der noch in Tunesien lebt.
Er hat bereits die Anerkennung seiner Ausbildung beantragt.
Hat jemand Erfahrungen mit Physios aus nicht EU-Ländern gemacht?
Wie lange muss man auf eine Anerkennung warten?
Bekommt er nur ein Visum mit einem Arbeitsvertrag?
Über Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Andrea
Ich hoffe das funktioniert
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wenn der Therapeut schon einen Antrag auf Anerkennung gestellt hat muss er das Ergebnis abwarten. In der Regel bekommt ein nicht EU-Bürger einen sog. Defizitbescheid. Mit diesem, einer von Dir ausgefüllten Stellenbeschreibung der Bundesagentur für Arbeit und mit einem von Dir ausgestellten Arbeitsvertrag geht er zur Deutschen Botschaft ( Diplomatischen. Vertretung) in Tunesien und beantragt ein Visum. Die Botschaft klärt dann mit der zuständigen Arbeitsagentur ob der Mann tatsächlich in Deutschland gebraucht wird.
Sobald er das Visum erhalten hat darf er einreisen. Dann meldet er sich bei der zuständigen Ausländerbehörde und erhält eine Arbeitserlaubnis, in der Regel befristet bis er die volle Anerkennung hat. Das ganze dauert zwischen einem halben und einem Jahr.
Im Arbeitsvertrag kannst Du als Arbeitsbeginn "nach Erteilung Visum und Arbeitserlaubnis" eintragen.
LG
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rollo90 schrieb:
Hallo Andrea,
wenn der Therapeut schon einen Antrag auf Anerkennung gestellt hat muss er das Ergebnis abwarten. In der Regel bekommt ein nicht EU-Bürger einen sog. Defizitbescheid. Mit diesem, einer von Dir ausgefüllten Stellenbeschreibung der Bundesagentur für Arbeit und mit einem von Dir ausgestellten Arbeitsvertrag geht er zur Deutschen Botschaft ( Diplomatischen. Vertretung) in Tunesien und beantragt ein Visum. Die Botschaft klärt dann mit der zuständigen Arbeitsagentur ob der Mann tatsächlich in Deutschland gebraucht wird.
Sobald er das Visum erhalten hat darf er einreisen. Dann meldet er sich bei der zuständigen Ausländerbehörde und erhält eine Arbeitserlaubnis, in der Regel befristet bis er die volle Anerkennung hat. Das ganze dauert zwischen einem halben und einem Jahr.
Im Arbeitsvertrag kannst Du als Arbeitsbeginn "nach Erteilung Visum und Arbeitserlaubnis" eintragen.
LG
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a schubart schrieb:
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