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Herborn, Lahn-Dill-Kreis

Vitos Herborn bildet gemeinsam mit
Vitos Weil-Lahn einen
Regionalverbund unter dem Dach des
Vitos Konzerns. Unsere Kernaufgabe
ist die Behandlung von Erwachsenen,
Kindern und Jugendlichen in
psychiatrischen, psychosomatischen
und somatischen Fachkliniken.
Unsere begleitenden psychiatrischen
Dienste betreuen Menschen mit
chronischen psychischen
Erkrankungen.

Wir bieten in unserer Klinik für
Psychiatrie und Psychotherapie am
Standort Herborn eine
stationsbezogene Ergotherapie für
Erwachsene a...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Physiotherapeuten aus arabischen Ländern

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Neues Thema
Physiotherapeuten aus arabischen Ländern
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Andrea Sterk
19.02.2020 21:12
Hallo Zusammen,
auf mein Stellengesuch hat sich ein tunesischer Physiotherapeut gemeldet, der noch in Tunesien lebt.
Er hat bereits die Anerkennung seiner Ausbildung beantragt.
Hat jemand Erfahrungen mit Physios aus nicht EU-Ländern gemacht?
Wie lange muss man auf eine Anerkennung warten?
Bekommt er nur ein Visum mit einem Arbeitsvertrag?
Über Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Andrea
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Hallo Zusammen, auf mein Stellengesuch hat sich ein tunesischer Physiotherapeut gemeldet, der noch in Tunesien lebt. Er hat bereits die Anerkennung seiner Ausbildung beantragt. Hat jemand Erfahrungen mit Physios aus nicht EU-Ländern gemacht? Wie lange muss man auf eine Anerkennung warten? Bekommt er nur ein Visum mit einem Arbeitsvertrag? Über Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße Andrea
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Andrea Sterk schrieb:

Hallo Zusammen,
auf mein Stellengesuch hat sich ein tunesischer Physiotherapeut gemeldet, der noch in Tunesien lebt.
Er hat bereits die Anerkennung seiner Ausbildung beantragt.
Hat jemand Erfahrungen mit Physios aus nicht EU-Ländern gemacht?
Wie lange muss man auf eine Anerkennung warten?
Bekommt er nur ein Visum mit einem Arbeitsvertrag?
Über Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Andrea

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a schubart
19.02.2020 21:55
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Ich hoffe das funktioniert
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https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-7-auslaendischean_ba015382.pdf Ich hoffe das funktioniert
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rollo90
20.02.2020 12:57
Hallo Andrea,
wenn der Therapeut schon einen Antrag auf Anerkennung gestellt hat muss er das Ergebnis abwarten. In der Regel bekommt ein nicht EU-Bürger einen sog. Defizitbescheid. Mit diesem, einer von Dir ausgefüllten Stellenbeschreibung der Bundesagentur für Arbeit und mit einem von Dir ausgestellten Arbeitsvertrag geht er zur Deutschen Botschaft ( Diplomatischen. Vertretung) in Tunesien und beantragt ein Visum. Die Botschaft klärt dann mit der zuständigen Arbeitsagentur ob der Mann tatsächlich in Deutschland gebraucht wird.
Sobald er das Visum erhalten hat darf er einreisen. Dann meldet er sich bei der zuständigen Ausländerbehörde und erhält eine Arbeitserlaubnis, in der Regel befristet bis er die volle Anerkennung hat. Das ganze dauert zwischen einem halben und einem Jahr.
Im Arbeitsvertrag kannst Du als Arbeitsbeginn "nach Erteilung Visum und Arbeitserlaubnis" eintragen.

LG
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• Jörg
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Hallo Andrea, wenn der Therapeut schon einen Antrag auf Anerkennung gestellt hat muss er das Ergebnis abwarten. In der Regel bekommt ein nicht EU-Bürger einen sog. Defizitbescheid. Mit diesem, einer von Dir ausgefüllten Stellenbeschreibung der Bundesagentur für Arbeit und mit einem von Dir ausgestellten Arbeitsvertrag geht er zur Deutschen Botschaft ( Diplomatischen. Vertretung) in Tunesien und beantragt ein Visum. Die Botschaft klärt dann mit der zuständigen Arbeitsagentur ob der Mann tatsächlich in Deutschland gebraucht wird. Sobald er das Visum erhalten hat darf er einreisen. Dann meldet er sich bei der zuständigen Ausländerbehörde und erhält eine Arbeitserlaubnis, in der Regel befristet bis er die volle Anerkennung hat. Das ganze dauert zwischen einem halben und einem Jahr. Im Arbeitsvertrag kannst Du als Arbeitsbeginn "nach Erteilung Visum und Arbeitserlaubnis" eintragen. LG
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rollo90 schrieb:

Hallo Andrea,
wenn der Therapeut schon einen Antrag auf Anerkennung gestellt hat muss er das Ergebnis abwarten. In der Regel bekommt ein nicht EU-Bürger einen sog. Defizitbescheid. Mit diesem, einer von Dir ausgefüllten Stellenbeschreibung der Bundesagentur für Arbeit und mit einem von Dir ausgestellten Arbeitsvertrag geht er zur Deutschen Botschaft ( Diplomatischen. Vertretung) in Tunesien und beantragt ein Visum. Die Botschaft klärt dann mit der zuständigen Arbeitsagentur ob der Mann tatsächlich in Deutschland gebraucht wird.
Sobald er das Visum erhalten hat darf er einreisen. Dann meldet er sich bei der zuständigen Ausländerbehörde und erhält eine Arbeitserlaubnis, in der Regel befristet bis er die volle Anerkennung hat. Das ganze dauert zwischen einem halben und einem Jahr.
Im Arbeitsvertrag kannst Du als Arbeitsbeginn "nach Erteilung Visum und Arbeitserlaubnis" eintragen.

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a schubart schrieb:

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